Inhalt

 

EMPELMANN ‑ FAMILIENGESCHICHTE AM NIEDERRHEIN.. 3

VON DER FRÜHGESCHICHTE. 3

DIE LANDESVERWALTUNG.. 5

CHRISTIANISIERUNG.. 6

ÖRTLICHE EINGRENZUNG - DIE NACHBARSTAATEN.. 6

1. Geldern. 7

2. Kleve. 7

3. Erzstift Köln. 8

Amt Rheinberg. 8

4. Grafschaft Moers. 9

5. Kloster Kamp. 10

DAS KIRCHSPIEL REPELEN.. 11

DER NAME EMPEL. 12

FRÜHE NAMENSTRÄGER "EMPEL - IMPEL - YMPEL". 15

ZUR BEDEUTUNG DER WACHSZINSIGKEIT AM NIEDERRHEIN.. 17

DER WOHNPLATZ "EMPEL" UNTER REPELEN.. 19

1. Wiedges oder der grosse Koolenhof 19

2. Plisshof 21

3. Mühlenbruchshof 21

4. Mühlenfeld. 22

AKTENMÄSSIGE ERWÄHNUNG DES HOFES. 24

Gerhard tho Impell I. 24

Gerhard tho Impell II. 27

Gerhard tho Impell III. 31

Familienüberblick der Bauern auf Impelman Hof bis 1600. 34

Vom Tod des Steuereinnehmers Mevis Wolters. 39

IN RHEINBERG.. 41

DAS MÄRTYRIUM DES WEISSEN HAMMELS. 45

DER IMPELMANHOF IM 30JÄHRIGEN KRIEG.. 47

Der Hof unter Johan, Beel und Wilhelm Impelman. 48

Theis Impelman und das Ende eines Familiensitzes. 52

Kool und Pliss auf Impelman. 56

Georg und Margarete Hilgers, genannt Impelman. 57

Gerhard Schuirman und seine Frau Jennecken Küppers. 60

Gerhard Dorman und Enneken Spoor 62

Henrich Stivemeurs und Maria Zenckelman. 64

In privater Hand - Lambert Heckes und Trin Frantzen. 65

Eine Eheberedung mit Hofübergabe. 66

Peter Impelman. 68

Klein - Impelmann. 71

Impelmans Kate. 72

Erbteilungen und Zerfall des Hofes. 73

Lötters Hof 74

Eine alte Karte. 76

IN BUDBERG.. 77

BUDBERG.. 78

Gerichtshoheit Budberg. 78

Bevölkerung und Bäuerliches Rechtsleben. 79

Die Budberger Kirche. 80

Christliche Gemeinden zu Budberg. 81

Parochialzwang und Kirchhofswesen. 83

Schulen. 84

Rheinläufe, Hochwasser und Katastophen. 85

Der 30-Jährige Krieg in Budberg. 86

ARNT IMPELMANN.. 89

Der Hof "Then Hummel Nist" oder Hummelten. 91

Das traurige Schicksal der Mechthild Dienis. 93

Kriegsende 1648  -  Arnts Brüder 94

KIRCHENSTREIT UND NEUES GEMEINDELEBEN AB 1648. 96

IMPELMANS IN BUDBERG.. 98

Familienüberblick. 98

Ein Fastnachtsunglück 1659. 100

Dorfleben nach 1660 - Ludwig XIV in Rheinberg. 101

NEBENLINIEN UM ARNOLD (I.) IMPELMANN.. 106

Die Nachkommen des Sohnes Johann. 106

Die Ehe der Tochter Margarete. 108

Der Neffe Kanonier Gerhard Impelmann. 108

NEBENLINIEN UM ARNOLD II. IMPELMANN.. 108

HUMMELTEN.. 108

DIE ZWEITE KATHOLISCHE EPOCHE IM EVANGELISCHEN BUDBERG.. 111

Ein rätselhafter Todesfall 115

Streiflicht über die weiteren Jahre. 116

Krankheit und Armut 119

DIE FAMILIE VOM 18. BIS INS 20. JAHRHUNDERT.. 123

UNTERM KRUMMSTAB IST GUT LEBEN.. 124

SPANISCHER ERBFOLGEKRIEG IN UND UM RHEINBERG.. 125

IMPELMANN AUF HUMMELACKER.. 128

Skandal und Verwilderung in Budberg. 131

Die tragische Geschichte vom verbrannten Kind. 132

Johann Henrich Hummelacker, der Schneider 133

Siebenjähriger Krieg und Erbhuldigung. 138

In der Franzosenzeit 141

Die Hummelacker Kate und ihre Einrichtung. 144

Räuberbanden am Niederrhein. 146

VON DER HUMMELACKER KATE ZUM EMPELMANN HOF. 149

Hochwasserkatastrophe 1855. 153

VERZWEIGUNGEN DER FAMILIE IN DIE HEUTIGEN ÄSTE. 154

Johannes der Hoferbe und seine Nachfahren. 154

Wessel Empelmann, der Schuhmacher 157

Anton und seine Nachkommen. 158

Heinrich Empelmann und seine Nachkommen. 161

Maria Katharina und ihre Familie. 162

Anna Gertrud. 163

Anna. 163

Jakob, der Nesthaken. 163

ANHANG – NEBENLINIEN DER EMPELMANNFAMILIEN.. 166

Zweig Peter Impelman, Schneider in Rheinberg. 166

Zweig Kelldonk. 167

Zweig Krins. 168

Zweig Kemken. 169

Zweig Grint - opt Grint - auffm Grint 170

Zweig Louven/Luven - Henneken. 171

Anhang. 173

Notariatsverzeichnis des Hausinventars in Budberg 1858. 173

Quellen. 179

Literaturverzeichnis zur Familiengeschichte Empelmann. 183


EMPELMANN ‑ FAMILIENGESCHICHTE AM NIEDERRHEIN

 

(auch : Empel, Impel, Ympel, van Impel oder Impelmann)

Unsere Vorfahren können einheimisch-germanischen Ursprungs, aber ebenso gut unter den Soldaten Roms, den Kriegern aus Sachsen, den Hunnen Attilas oder den Wikingern zu suchen sein; daneben sicher noch viele weitere Möglichkeiten.

Der Name, ein sogenannter "-mann" Name, ist typisch für den Nieder­rhein und Niedersachsen. Diese Art Namen sollen aus Ortsbezeichnun­gen entstanden sein und sind in der Regel nie länger als drei Sil­ben[1].

Unser zu betrachtender Familienname  findet sich an verschiedenen Orten des Niederrheins, gehäuft allerdings in der Gegend von Rees und in dem Landstrich zwischen Moers und Rheinberg wo wir auch zwei Ortsbezeichnungen "Empel" finden. Unter den Namensträgern finden sich Bauern, Geistliche, Adelige, Hörige und Freie. (s.Anhang)

Auch wenn der Name Empelmann  in seinen verschiedenen Formen noch des öfteren in mehreren Orten erwähnt wird, so müssen wir uns auf die mit unserer Familie beweisbar in Verbindung stehenden Personen und Orte beschränken: Hof und Berg "ter Impel" im Kirchspiel Repelen, Grafschaft Moers, sowie den Empelmann- oder Hummelackerhof in Budberg bei Rheinberg, beide Orte ziemlich nahe beieinander.

Die nachfolgend geschilderten Verhältnisse sind nicht typisch für Deutschland im allgemeinen; am Niederrhein galten auf Grund der vielfältigen Grenzlage unterschiedlicher Einflußzonen andere Bedin­gungen.

 

 

VON DER FRÜHGESCHICHTE

 

Der linke Niederrhein -ein immer schon gefragtes Siedlungsgebiet- war schon in der Jungsteinzeit relativ dicht bewohnt. Es sind sehr viele Fundstücke aus den verschiedensten Epochen vorhanden.

In der Römerzeit gehörte das hier interessierende Gebiet zur Provinz "Germania Inferior" und war mit Straßen gut erschlossen. Den ersten Impelmannhof finden wir dicht an der Hauptheeresstraße, die von der Schweiz bis an die Nordsee führte, nahe dem Lager Asciburgium. An den beiden Rheinufern wohnten damals die Menapier, die zum Volk der Kelten gehört haben sollen. Ortsnamen in Verbindung mit dem Wort "Donk" weisen angeblich auf Menapierwohnplätze hin. Im Jahre 55 v. Chr. dringen in das Rheinland die Usipeter und Tenkterer ein, die jedoch von Cäsar zur Abschreckung in einem Vernichtungsfeldzug un­terworfen wurden. Die Römer hatten zur Sicherung ihrer Provinz ne­bern den Heerstraßen auch ein ausgeklügeltes System von Lagern, Stützpunkten und vor allem Signaltürmen (Warten) jeweils in Sicht­weite voneinander entfernt aufgebaut. Tiberius, Stiefsohn des Kai­sers Augustus siedelt um das Jahr 0 angeblich 40000 Sugambrer aus der Gegend zwischen Ruhr und Sieg in die linksrheinischen Gebiete um; ihr Name verschwindet und sie werden später nur noch die Guger­ner[2] genannt.

Nach Beginn des 4. Jhdts setzen verschiedene Volksgruppen den Römern stark zu und der Niedergang des Imperiums erfolgte nach dem Jahr 366 n.Chr. sehr schnell. In Folge der zahllosen Kämpfe mußten die Römer immer mehr Truppen aus Germanien abziehen und die Franken konnten im Gegensatz zu ihren früheren blutigen Einfällen die Römer einfach verdrängen. Zu den damaligen Gegenern der Römer gehörten auch die Goten, die Alemannen und die Sachsen. Die Franken (="die Freien"), ein Zusammenschluß aus verschiedenen Völkern, drang in mehreren Strömen über den Rhein: die Chatten zogen wahrscheinlich die Lahn abwärts und dann die Mosel hinauf. Die Ripurarier, auch Rheinfranken oder Uferfranken, gingen zwischen Sinzig und Nimwegen über den Rhein und gründeten im 5. Jhdt beidseitig des Flusses -ungefähr in glei­cher Größe des späteren Erzstiftes Köln-  das "Königreich Köln", mit der gleichnamigen Hauptstadt. Die Chamaven, die den Nördlichen Teil dieses Landes bewohnten, blieben dabei unabhängig. Die salischen Franken, welche aus Batavern und Gugernern hervorgegangen sein soll­ten, wohnten in der heute mit "Over Issel" bezeichneten holländi­schen Landschaft und trugen ihren Namen von dem dort vorherrschenden Salland. Später finden wir sie auch in den Landschaften Nord- und Südbrabant. Nach dem Zeugnis des "Gregors von Tours" hatte der König dieser Franken, Clodio, seinen Sitz in Dispargum, dem heutigen Does­burg (NL). Wahrscheinlich war er der Vater jenes Mero oder Merowigs, Gründer und Namensgeber der Dynastie der Merowinger, der seinen Kö­nigssitz in Tournay hatte. Seinem Enkel wiederum, Clodwig genannt, gelang es alle fränkischen Stämme (mit Gewalt) zu einer Gesamtmonar­chie zu vereinigen, nachdem er 510 n.Chr. den König von Köln, Sig­bert, hatte umbringen lassen; allerdings genoß das Land der Ripurarier eine Sonderstellung und wurde als besondere Provinz der fränkischen Monarchie eingegliedert.

Die früheren Einfälle der Franken in die Gebiete des Niederrheins hatten schlimme Verwüstungen herbeigeführt, doch was erhalten geblieben war fiel jetzt den Hunnenstürmen zum Opfer dieaus der Ge­gend des heutigen Ungarn an den Niederrhein drängten. Eine verei­nigte Streitmacht von Römern, Westgoten und Franken hatte den An­sturm durch einen Sieg bei Chalons an der Marne im Jahre 451 zum Stehen gebracht. Auf Grund dieser Einfälle waren verschiedene Städte und ehemalige Römerlager am Niederrhein völlig verwüstet worden, u.a. Xanten, Köln, Neuß sowie Asberg bei Moers.

Clodwig, Einiger der Stämme, trat nach Unterwerfung der Alemannen bei Zülpich im Jahre 496 zum Christentum über, daß in verschiedenen Städten schon praktiziert wurde. Nach Chlodwig wurde das Franken­reich durch innere Unruhen sehr zerrissen und konnte erst unter Chlotar II. wieder vereinigt werden.

In der Folgezeit waren die fränkischen Könige wohl recht kraftlose Persönlichkeiten, die die Regierungsgeschäfte ihren Hausmeiern über­ließen. Einer davon, Pippin der jüngere, Sohn des Karl Martell, setzte auf Anraten von Papst Zacharias bei der Reichsversammlung zu Soissons im Jahre 752 den hilflosen König Childerich III ab und ließ sich statt diesem auf den Schild heben. Er war der Vater Karls des Großen, der der neuen Dynastie der Karolinger seinen Namen gab. Un­ter dessen Herrschaft stiftete der Bischof von Münster, Ludger, spä­ter der heilige Ludger genannt, die Abtei Werden an der Ruhr. Dieser Abtei wiederum stiftete Karl der Große aus dem Kronland etliche Gü­ter, viele davon auch in dem Gebiet zwischen Rheinberg und Moers. Auf Karl folgte sein Sohn Ludwig der Fromme, der ebenfalls zum Kai­ser gekrönt wurde. Er starb 840 als letzter König der Franken. Seine Söhne bekämpften sich drei Jahre lang und regierten nach Abschluß des Vertrages von Verdun 843 drei getrennte Reiche: Karl II der Kahle das Westfrankenreich, Ludwig der Deutsche das Ostfrankenreich und Lothar, der älteste Sohn dem der Kaisertitel zugefallen war, den mittleren Teil, das Lotharische Zwischenreich. Neben Lothar I. ken­nen wir als weiteren Regenten Lothar II., der diesem Land seinen Na­men gab: Lotharingen mit der Hauptstadt Aachen. Diesem Land, der Heimat unserer Vorfahren, war nur eine kurze Eigenständigkeit ge­gönnt. Nach verschiedenen Abspaltungen und Teilungen kommt der Rest 925 als fünftes deutsches Herzogtum endgültig zum Reich. Letzter Re­gent war König Zwentibold, Urenkel Ludwigs des Frommen und "Bastardsohn" des deutschen Kaisers Arnolf von Kärnten.

Im 9.Jahrhundert fielen von Norwegen und Dänemark her die Wikinger oder Normannen ein. Mit ihren schnellen Schiffen befuhren sie nicht nur die Küsten, sondern kamen auch die Flüsse heraufgefahren und überfielen die Städte. Im Jahre 864 Xanten, 880 Birten und Nimwegen sowie 882 mit großen Heerscharen Utrecht, Maastricht, Lüttich und Tongern. Angriffe erfolgten auch  gegen Städte wie Köln, Zülpich, Bonn und Neuß. Karl der Dicke versuchte vergeblich sie zu bekämpfen. Erst seinem Nachfolger Arnolf von Kärnten gelang es nach der Schlacht bei Löwen 891 den Frieden wieder herzustellen.

 

 

DIE LANDESVERWALTUNG

 

Schon in ganz früher Zeit hatten die Bewohner das Land in Gaue und diese wiederum in Hundertschaften eingeteilt. Die Gegend um Rhein­berg und Moers gehörte zum Hattuariergau, südwestlich davon der Mühlgau, westlich Massau, nordwestlich lag Toxandrien. Rechtsrhei­nisch finden wir den Brukterergau  und nördlich von diesem den Gau der Chamaven, Hamagau oder Hamaland genannt. Der Begriff Hundert­schaft stammt aus dem Heerwesen und war aber schon zu Zeiten der al­ten Germanen laut Tacitus ohne zahlenmäßige Bedeutung und ein reiner Verwltungsausdruck. In der fränkischen Zeit finden wir neben der Gaueinteilung eine Gliederung in Grafschaften. Mehrere dieser Graf­schaften bildeten eine Provinz oder ein Herzogtum. Der König wählte sich unter den begütertsten Bewohnern einer Grafschaft einen Beam­ten, den Grafen (comes), der zur Verwaltung, zur Rechtpflege (Grafengericht), zur Anführung des Heerbannes und zur fiskalischen Erhebung beauftragt war. Diese Grafenämter waren mit festen Dotatio­nen verbunden, in der Regel mit Lehngütern. Auf Grund tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen vor allem im 11.Jhdt., dem Entste­hen des niederen und des ministerialen Adels, wandeln sich diese Äm­ter. Der König ernennt keine Grafen mehr, sondern die Ämter werden vererbt und ihre bisherigen Inhaber stiegen zu unabhängigen Gebiets­herren auf; sie brachten ihren Privatbesitz (freier Besitz = Allodi­algut) ein und vereinten ihn mit dem Amtsbezirk zu gesonderten Ter­ritorien.

Durch die teilweise erheblichen Stiftungen an die Kirchen und Ab­teien bildeten sich eigene geistliche Herrschaften, deren Gebiete auf Grund von Previlegien aus den Gaugrafschaften ausschieden und sich selber verwalten sowie Gericht halten durften. Folglich finden wir auch hier einen Beamten mit den Aufgaben eines Gaugrafen; dieser trug den Titel "Vogt" und durfte nicht gleichzeitig Graf sein. Ihm standen als Entlohnung ebenfalls die Erträge von Bauernhöfen sowie Teile der Gerichtsgelder zu. Die Bevollmächtigung mit der Hochge­richtsbarkeit, "Blutbann" genannt, konnte auf Grund kanonischer Hemmnisse nur vom König verliehen werden.

Die Gaugrafschaften zerfielen in Unterabteilungen, die Centenen oder Honschaften genannt wurden. Die einzelnen Honschaften zerfielen wie­derum in mehrere Bauerschaften. Der Vorsteher einer Honschaft nannte sich Honne, ihm wurde die niedere Gerichtsbarkeit, die Polizeigewalt sowie die Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen anvertraut. Oft hat­ten kleine Adelige das Amt inne. Im Laufe des Mittelalters lösten sich die ursprünglichen Bezirke auf und der Begriff Honschaft ging auf die einzelnen Bauerschaften über.

 

 


CHRISTIANISIERUNG

 

Der christliche Glaube wurde durch römische Soldaten an den Rhein gebracht, denn dort, im Heer, erfreute er sich besonderer Beliebt­heit. Zeitweise bestanden ganze Einheiten nur aus Christen wie die "legio fulminea" oder die thebäische Legion. Laut Auskunft des Irenäus, Bischof von Lyon (177-202), muß es zu seiner Zeit schon Kirchen am Rhein gegeben haben, allerdings nur in den Städten wäh­rend sich auf dem Lande der alte germanische Götterglaube hielt. Nach Übertritt Chlodwigs zum Christentum 496 erhielt der neue Glaube wachsenden Einfluß und Karl der Große bemühte sich ebenfalls der christlichen -teilweise unter Androhung der Todesstrafe- zum Durch­bruch zu verhelfen. Über einen recht langen Zeitraum bestanden meh­rere Religionen nebeneinander und erst im 7. und 8. Jhdt. konnte sich das Christentum am linken Niederrhein entgültig durchsetzen, wobei oftmals die alten germanischen Kultstätten in christliche Kir­chen umgewandelt wurden. In der noch jungen christlichen Kirche gab es keine Diakonate oder Archidiakonate sondern nur Bischöfe und Pfarrer. Zehn erwachsene Christen reichten zur Gründung einer Ge­meinde aus, die oftmals schon bald einen eigenen Versammlungsort aber noch keine eigene Kirche hatte. Die eigentlichen seelsorgeri­schen Dienste wurden vom Bischof in einem der Hauptorte verrichtet. Später wurde dann auf Grund der teilweise ungeheuer großen Entfer­nungen mit der Einrichtung von Taufkirchen (ecclesia baptismalis) begonnen. Die Priester, die anfänglich ihren Beruf reisemäßig ausüb­ten, predigten und feierten mit der Bevölkerung das Meßopfer und hielten wo Notwendig Nottaufen ab. Die Taufe an sich war bischöfli­che Aufgabe. Dieser reiste durch seinen Amtsbezirk, visitierte und taufte die Neugeborenen. Tauftermine waren früher nur Ostern, Pfingsten sowie das Fest der Hl. drei Könige. Erst allmählich setzte es sich durch, daß den Kirchen Kirchen eigene Priester zugeteilt wurden die am Ort wohnten und deren Dotationen von den Gemeindeglie­dern aufgebracht wurden. Ein wichtiger Unterschied liegt in der Gründungsart der Kirche: wurde sie auf Kirchen- oder Königsland er­richtet oder geht ihre Einrichtung auf private Initiative zurück? Letztere, die damals recht häufige Gründung als Patronats-, Hofes- oder Eigen- Kirche, versetzte den Stifter in die Rolle eines Kir­chenpatrons, der für sich und seine Nachkommen das erbliche Recht auf Benennung des Pfarrers hatte und auch über die Bestimmung des Kirchenvermögens zu entscheiden hatte. Eine weitere Unterscheidung ist zu den Kapellen zu ziehen. Sie waren anfänglich rein private Bet- und Meditationsstätten und erst nach dem Konzil von Adge (506) wurde es erlaubt, dort auch das Meßopfer zu feiern. In späterer Zeit wurden sie meist als Filialkirchen eingesetzt.

 

 

ÖRTLICHE EINGRENZUNG - DIE NACHBARSTAATEN

 

Für uns und unsere Familiengeschichte sind zwei direkt bei einander­liegende Gebiete von Interesse: zum einen die "Zweiherrlichkeit Bud­berg", heute Rheinberg-Budberg genannt, sowie zum anderen derjenige Teil des Kirchspiels Repelen in der Grafschaft Moers, der mit einem Zipfel in das Amt Rheinberg hineinragt und heute die Bezeichnung "Kohlenhuck" trägt. Politische Gemeinde ist heute Moers, davor war dieser Bezirk unter dem Namen Rheinkamp selbständig.


In dieser Gegend stießen früher mehrere Herrschaftsgebiete zusammen:

            die Grafschaft Moers

            das Kurkölnische Amt Rheinberg

            die Vogtei Geldern

            das Herzogtum Kleve

wobei kleinere Herrschaften wie Alpen unberücksichtigt bleiben.

 

Rechtsrheinisch finden wir in dieser Höhe ungefähr die Nordgrenze des Herzogtums Berg. Zu erwähnen ist auch das Kloster Kamp, das bald nach seiner Gründung 1123 zu einem wichtigen Machtfaktor in dieser Gegend wurde. An festen Plätzen, d.h. hier Städte mit Burg bzw. spä­ter Festung finden wir in dieser Gegend Rheinberg, Orsoy und Moers als die wichtigsten.

 

1. Geldern

Gegründet 1061 durch Otto von Nassau durch Heirat. Es Bestand an­fänglich aus der Stadt Gelre mit Umland und der Grafschaft Zutphen und wurde dann um Arnheim, Nimwegen, Venlo, Roermond, Goch, Erkelenz und Emmerich vergrößert. Nach Aussterben des dortigen Hauses Nassau endete der Erbfolgestreit 1379 zu Gunsten Jülichs; nach 1423 an das Herzogtum Berg und 1472 an Burgund. Kurzzeitig 1538-1543 an Kleve, wodurch sich für wenige Jahre eine "niederrheinische Großmacht" bil­dete. Während der Reformationszeit und dem niederländisch-spanischen Krieg kamen große Teile Gelderns an die Niederlande. Die verbliebe­nen spanischen Teile kamen 1713 an Preußen.

 

2. Kleve

Leitet seinen Ursprung von Elias Grail dem Schwanenritter der Sage ab der sich mit Beatrix verehelichte, der Erbin von Teisterband-Kleve. Kaiser Heinrich II. machte den Herrn Rutger von Flandern 1020 zum erblichen Grafen von Kleve. Die Grafen wohnten dort aber nicht, sondern bis ins 13.Jahrhundert hinein in Monterberg. Um 1200 hatten sich die Klever Herren wie einige andere ihrer Standesgenossen dem Beruf des Raubritters verschrieben, wogegen der Kölner Erzbischof zu Felde zog. Dabei wurde auch zwischen 1216 und 1220 die Burg Monter­berg zerstört und ihre Bewohner siedelten nach Kleve um. Nach dem 15.Grafen Johann starben die Herren aus dem Hause Flandern im Jahre 1368 aus und die Herren von der Mark erhielten die Grafschaft Kleve. Unter dem Grafen Adolf II. wird die Grafschaft im Jahre 1417 zum Herzogtum erhoben. Eines der wichtigsten Ereignisse des Klever Lan­des war sicherlich die Hochzeit des Johann III. von Kleve-Mark mit der Maria von Jülich-Berg-Ravensberg im Jahre 1510. Durch den Zusam­menschluß aller niederrheinischen Gebiete (zeitweise sogar mit Geldern) entstand ein sehr großes Machtgebilde. Johann III., sowie sein Sohn Wilhelm V. "der Reiche", regierten damit zeitweise ein Land das vom Isselmeer (Zuidersee) bis an die Sieg reichte. Landes­hauptstadt war damals Düsseldorf. Nachfolger Wilhelm des Reichen wurde dessen Sohn Johann Wilhelm. Dieser, letzter niederrheinischer Herzog, blieb kinderlos und erwies sich als geisteskrank. Seine sehr agile Frau, Jakobäa von Baden, wurde am Düsseldorfer Hof den Machtansprüchen einiger Leute gefährlich und deshalb heimlich ermor­det. Der Vorfall erregte so großes Aufsehen das der Kaiser sich die Aktenunterlagen zu diesem Fall kommen ließ. Selbst heute ist dieser Fall noch von Interesse und es wurde anläßlich umfangreicher Reno­vierungsmaßnahmen in der Düsseldorfer Lambertuskirche die Gelegen­heit benutzt, die Fürstengruft zu öffnen und insbesondere Jakobes Leichenreste eingehend zu untersuchen[3]. Eine weitere Ehe des Johann Wilhelm blieb ebenfalls kinderlos; seine Krankheit verschlimmerte sich und er mußte sich mehreren Exorzismen unterziehen, die aber er­folglos blieben. Nach seinem Tod im Jahre 1609 stritten sich Johann Sigismund Kurfürst  von Brandenburg und der Pfalzgraf Wolfgang Wil­helm, auf Grund von Verwandtschaftsverhältnissen erbberechtigt, um das Klever Erbe. Der Streit zog sich endlos in die Länge und fand erst 1666 mit einer Gebietsteilung sein Ende (Brandenburg: Kleve-Mark; Pfalz: Jülich-Berg). Selbst der arme Verblichene hatte unter diesem Streit zu leiden. Unter der Behauptung von Geldmangel blieb der Sarg 20 Jahre lang unbestattet bis dann im Jahre 1629 eine Beer­digung stattfand.

 

3. Erzstift Köln

Die Stadt stammt aus der Römerzeit, das Bistum aus christlicher Frühzeit; 745 Umwandlung in ein Erzbistum. Gebietsmäßig hauptsäch­lich auf der linken Rheinseite, dazu Länder im Westfälischen Raum und an der Ruhr. Die Erzbischöfe stammten meist aus den Rheinischen Adelshäusern Moers, Wied, Sayn und vor allem Berg. Nach der Reforma­tion aus den Häusern Bayern und Österreich.Der offizielle Name war "Erzstift Köln", eingeteilt in Ober- und Niederstift und das "Vest Recklinghausen"; dazu Streubesitz und Ländereien die häufig in Per­sonalunion mitverwaltet wurden, z.B. das Bistum Münster. Sitz der Erzbischöflichen Regierung war bis zur Reformation Köln, danach Bonn und Brühl. Unter den Erzbischöfen, die ständig im Streit mit der Reichsstadt Köln lagen, finden wir auch Sigfried von Westerburg, der den Kampf der Erzbischöfe um die Vormachtstellung am Niederrhein in der Schlacht von Worringen am 5. Juni 1288 austrug. Das ereignis gilt als größte Ritterschlacht des Mittelalters am Niederrhein und forderte innerhalb von 5 Stunden allein unter den Adeligen 2000 Tote. Der Erzbischof wurde geschlagen und als Gefangener der Grafen von Berg weggeführt. Den erbeuteten Streit- bzw. Fahnenwagen des Erzbischofs bewahrte man als Siegeszeichen sorgsam auf, bis er von napoleonischen Truppen Anfang des 19.Jhd. zerstört wurde.

 

Amt Rheinberg

Das Kurfürstentum Köln blieb, auch wenn das Vormachtstreben gebro­chen war, bis zum Ende des Alten Reiches ein wichtiger Machtfaktor am Niederrhein. Zur Sicherung ihrer nördlichsten Zollstelle am Rhein bauten die Erzbischöfe Rheinberg zu einer befestigten Stadt aus. Ge­gen Ende des 16.Jhd. galt Rheinberg als eine vorbildliche Festung ersten Ranges mit einer Burg. Die Festungsanlagen wurden 1714 durch Preußen geschliffen, die Stadttore 1777 wegen Baufälligkeit abgeris­sen. Die Stadt bildete mit ihrer näheren Umgebung zusammen das "Amt Rheinberg". Der Bischof hatte außer seinem Amtmann, dem bischöfli­chen Repräsentanten, einen Schultheißen dort, dem mit der Verwal­tungsoberaufsicht und der Rechtpflege das einflußreichere Amt oblag. Ein weiterer wichtiger kurfürstlicher Beamter war der Kellner, der die Natural- und Geldabgaben einzuziehen hatte. Der letzte der höhe­ren Kurfürstlichen Beamten war der Kommandant der Garnison bzw. der Burggraf.

Für die Stadt selber waren der Rat und der Bürgermeister zuständig. Der Rechtspflege dienten verschiedene Gerichte: das Schöffengericht mit der Hochgerichtsbarkeit, das Militärgericht für die Garnison und eine Latengericht, das für Grundbesitz, Verpachtungen und Abgaben zuständig war. Letzteres trug den Namen Erb-, Bau- und Hofgericht. Zur Besoldung des Richters gehörte u.a. eine Abgabe aus dem Impel­mannhof bei Repelen.

In früheren Zeiten, noch bevor es feste Städte gab, bedienten sich die Kölner Erzbischöfe als Landesherren einer besonderen Art von Le­hensleuten zur Verwaltung, die wegen ihrer Tätigkeit "Ministerialen" genannt wurden. Aus diesen Leuten entwickelte sich eine hochprivile­gierte, von fast allen Steuern und Abgaben befreite Landadels­schicht, der Ministerialadel. Unruhen führten später (in RHeinberg um 1500) zur Beschneidung der Privilegien. Viele dieser Familien dieser Ministerialen-Schicht stammten aus der Rheinberger Gegend, auch aus Budberg. Wir finden die Ritter von Budberg, die Familie von Wolfskuhlen, die Familie von Husen, die Ritter von Hummelnist (siehe den gleichnamigen Hof in Budberg) und auch die Familie von Ruberg

 

4. Grafschaft Moers

Ein Jahr bevor in Holstein die Bauernrepublik Dithmarschen mit ihren 48 Regenten entsteht, tritt im Jahre 1226 erstmals in einer Urkunde ein "Graf von Moers" als Landesherr in Erscheinung. Nachdem im 11.Jhd. das ursprüngliche Grafenamt verkommen und auch jeder geist­liche Grundherr der eine ehemalige Gaugrafschaft oder Teile davon besaß, seinerseits wiederum kleine oder größere Teile davon mit ei­nem Grafentitel versehen verleihen konnte, traten überall kleinere Herrschaften hervor, die sich mit dem Grafentitel zierten. So werden wir uns auch das Entstehen der Grafschaft Moers, einem wirklich kleinen Ländchen, zu verdeutlichen haben. Die Herren von Moers stammten anscheinend aus der Ministerialenschicht, besaßen wohl eine kleine unbedeutende Allodialherrschaft und übten möglicherweise das Honnenamt aus. Im 11. oder 12. Jahrhundert erhielten sie wahrschein­lich vom Kölner Erzbischof den Grafenbann verliehen. Da in dieser Grafschaft unsere ersten nachweisbaren Impelmannfamilien in der Ah­nenreihe lebten, so soll hier eine Liste der Landesherren folgen in der Reihenfolge ihrer Regentschaft. Als Landesherren waren ihnen un­sere Vorfahren nicht nur untertan und zur Zahlung von Abgaben ver­pflichtet, sie waren auch oberste Gerichtsherren, die mittels Gna­denakt über Leben und Tod entscheiden konnten.

 

Theodor I           ca. 1226 - 1260

Theodor II          ca. 1262 - 1294  Sohn des Vorigen

Theodor III    v.Moers  1294 - 1346  Sohn des Vorigen

Friedrich I    v.Moers  1346 - 1356  Sohn des Vorigen

Theodor IV     v.Moers  1356 - 1372  Sohn des Vorigen

Friedrich II   v.Moers  1372 - 1417  Sohn des Vorigen

Friedrich III  v.Moers  1417 - 1448  Sohn des Vorigen

Vinzenz        v.Moers  1448 - 1493  Sohn des Vorigen

Wilhelm von Wied        1493 - 1500  Gatte der Enkelin des Vinzenz

Bernhard       v.Moers  1500 - 1501  Enkel des Vinzenz

Johann und Jakob        1501 - 1510  Onkel des Bernhard durch
  von Saarwerden                     Erbschaft

Wilhelm von Wied        1510 - 1519  Gatte der Enkelin des Vinzenz

Wilhelm von Neuenahr    1519 - 1553  Schwiegersohn des Wilhelm

Hermann von Neuenahr    1553 - 1578  Sohn des Vorigen

Adolf   von Neuenahr    1579 - 1586  Schwager des Vorigen
        und Alpen

Spanische Besetzung     1586 - 1597

Walburga v.N.und Moers  1597 - 1600  Witwe des Adolf

Moritz von Oranien      1600 - 1625  durch Erbschaft

Wilhelm II von Oranien  1625 - 1650  Sohn des Vorigen

Wilhelm III v.Oranien   1650 - 1702  Sohn des Vorigen

Fried. Wilh.v.Preußen   1702 - 1713 

 

Prominentester Vertreter der Familie von Moers war Diedrich, Erzbi­schof von Köln. Er wurde durch die sogenannte "Soester Fehde" 1444-1449 bekannt.

 


5. Kloster Kamp

Durch die vielfältig wechselnden Rheinläufe, die häufigen Über­schwemmungen, die Altarme, war das Niederrheingebiet mit vielen Sümpfen, Mooren sowie Bruchland überzogen. Daneben gab es urwaldähn­liche große Waldlandschaften und öde Heiden. Häufig finden sich Ortsnamen die auf -bruch oder -heide enden, oft auch solche die mit der Endung -rade oder -rode von der mühseligen Kultivierungsarbeit zeugen.

Der Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst wurde 1122 zu Worms beendet; Raubrittertum und Verbrechen waren an der Tagesordnung, Re­formen und Neuerungen dringend erforderlich. In diese Zeit fallen die Kreuzzüge sowie die Gründung der großen Ritter- und Mönchsorden, unter anderen auch die des Zisterzienser Ordens. Im Jahr des Wormser Konkordats 1122 wurde die erste deutsche Niederlassung  des Zister­zienser Ordens durch Arnulf und Heinrich, den Brüdern des damaligen Kölner Erzbischofs Friedrich I. von Schwarzenburg, auf einem abgele­genen Stück kurfürstlichen Tafelgutes mit Namen "Alten Feld = Alten Camp" gegründet. Der erste Abt, des Erzbischofs Bruder Heinrich, be­zog mit 12 Mönchen 1123 die ersten wohl recht armseligen Unterkünfte und begann entsprechend den Ordensregeln, die auch für den Abt einen Teil körperlicher Arbeit vorsahen, mit den Kultivierungsarbeiten des Klostergeländes. Neben der eigentlichen Landwirtschaft betrieben die Mönche Garten- und Obstkulturen. Angeblich soll es ihnen zu verdan­ken sein, daß in Deutschland Salat angebaut wurde. Auch führten sie die "graue Reinette", eine Apfelsorte, ein. Das Wissen über den Um­gang und die Zucht von Gemüse und Obst gaben sie an die Bevölkerung weiter. Später kam noch Weinanbau hinzu, dessen Ergebnis aber wohl ein rechter "Säuerling" gewesen sein muß. Großes Gewicht lag auf der Viehzucht: Schweinemast wurde in großem Stil betrieben und hunderte von Schafen gaben Wolle und Ermöglichten die Beschickung fremder Märkte. Rinderzucht trieb man auf den Rheinauen, deren gutes Gras für die für hohen Erträge in der Milchwirtschaft sorgte. Bienenzucht brachte den Honig, den man Stelle des damals noch unbekannten Zuc­kers zum Süßen benutzte, darüber hinaus auch noch das Wachs für die Kerzen. um Ausgleich für das in den Anfangsjahren des Klosters streng gehandhabte Fleischverbot wurden in der Abtei Kamp Fischtei­che angelegt sowie die Zucht von Weinbergschnecken betrieben.

In der Umgebung der Abtei wurde das ertragreiche Wirken der Mönche mit Interesse und Neugier aufgenommen und die Klosterleute gaben ihr Wissen gerne an die Bevölkerung weiter. Die Mönche waren zur Kran­ken- und Armenpflege angehalten und so war das Hospital, das bis zu seiner Zerstörung 1585 vor dem Kloster lag, in den frühen Jahren me­dizinischer Mittelpunkt der Gegend. Bewunderung, Dankbarkeit, die persönliche religöse Einstellung und entsprechendes Predigen und Wirken ließen große und kleinere Schenkungen an die Abtei zu einer recht häufigen Praxis werden. Teile der Bevölkerung wollten ihre persönlichen Güter dem segensreichen Werk angliedern und damit irdi­sche Werte gegen geistliche eintauschen; auf diesem Weg fiel der Ab­tei eine ansehnliche Zahl von Häusern und Grundstücken zu. Auch kauften und pachteten die Mönche Ländereien zur Abrundung ihres Be­sitzes und verpachteten ihrerseits wieder alles, was sie nicht be­wirtschafteten. Das Kloster war auch der Sammlung und der Verbrei­tung von Wissen verpflichtet, was heißt, daß eine große Bibliothek geführt und durch Abschriften vermehrt wurde. Im Truchsessischen oder Kölnischen Krieg wurde fast die gesamte Anlage zerstört und das Kloster anschließend annähernd 50 Jahre nicht mehr bewohnt. Ab 1642 finden sich dort wieder die ersten Mönche aus ihrem Exil oder aus anderen Zisterzienser Klöstern ein und ab dem Jahr 1683 wird ein Wiederaufbau der Anlage im Barockstil als großartige Terassenanlage betrieben. Erneut eingeweiht 1700 und nach weiteren hundert Jahren unter Napoleon 1802 saekularisiert mit anschließendem Verfall. Heute wieder Heimat von Mönchen, allerdings Niederländern (Karmelitern?). Im Jahr 1988 Einweihung eines Klostermuseums, 1990 Wiederherstellung des barocken Klostergartens.

 

 

DAS KIRCHSPIEL REPELEN

 

Hier lebten unsere Vorfahren vor dem Jahr 1600, in einer der älte­sten Pfarrgemeinden des Niederrheins, die in ihrer Frühzeit sehr große Ausmaße hatte. Über die Kirchengründung gibt es verschiedene Ideen, doch scheinen sie im Kerne eine wichtige Gemeinsamkeit zu ha­ben: Das christliche Heiligtum wurde über einer germanischen, kelti­schen oder römischen Kultstätte errichtet.

Einer Überlegung zu Folge soll der alte Ortsname "Rapil ara hesi" gewesen sein und die Bedeutung "Altar des Hesus" gehabt haben. Hesus war keltischer Kriegsgott und sein Kult war gerade am Niederrhein recht verbreitet. - Nach anderen Ideen soll der Vorläufer der christlichen Kirche ein römisches Heiligtum gewesen sein. Dafür spricht ein Fund aus dem Jahr 1788, als bei Grabungen unter dem Kirchturm ein kleines Gewölbe gefunden wurde in dem eine Art Satyr­kopf lag. Dies deutet auf römische Gebräuche hin, wo es üblich war beschädigtes und unnützes Gottesdienstgerät in derartigen Gewölben zu "Entlagern".

Der Bau der Kirche soll zwischen 687 und 714, zu Zeiten Pippin des Mittleren stattgefunden haben. In einer Urkunde die spätestens in das Jahr 726 zu datieren ist, erklärt der (später heilige) Willi­brord dem Kloster Echternach, daß ihm ein freier Franke, Heinrich genannt, große Schenkungen an Grundbesitz in "Replo" gemacht habe, was für eine Hofs- oder Patronatskirche spricht. Aus dem Jahre 855 oder 856 stammt eine Urkunde in der der reichbegüterte Edelmann Hattho dem Kloster Echternach einen Herrenhof zu Reple mit allem Zu­behör schenkt (das waren: Wiesen, Wälder, Gewässer, Mühlen, 42 Höh­rige sowie eine von Willibrord selbst geweihte Kirche). Eigenkirchen des lokalen (Klein-) Adels als Zubehör von Höfen finden sich beson­ders häufig in der Kölner und Maastricher Diözese. Sie sind oftmals der Vorgänger der heutigen Dorfkirchen und ihr Aufkommen steht in direktem Zusammenhang mit der Verchristlichung des Totenkultes. Das Gehöft zog die Kirche und diese den Friedhof nach. So entstand oft­mals das uns geläufige Bild von der Dorfkirche mit umliegendem Friedhof.

Diese frühe Kirche, in der möglicherweise schon Willibrord unsere Vorfahren taufte, war wohl schon aus Stein gebaut denn sie blieb bis ins 12.Jhd erhalten. Eine danach gebaute einschiffige Saalkirche war dem Martin geweiht und wurde schon im 14.Jhd zerstört. Beim Wieder­aufbau wurden die alten Bauteile in den Neubau einbezogen. Einen Be­weis, daß sich die Kirche immer an der gleichen Stelle befunden hat, bieten Skelettfunde bei Reparaturarbeiten sowie die Entdeckung eines Baumsarges, der leider nicht geborgen werden konnte aber zeitlich zwischen dem 8. und 11. Jhd datiert wurde[4].

Bis zur Ankunft des Willibrord frönten unsere Vorfahren dem "dunkelsten Heidentum"; auch benutzten sie für ihren Totenkult einen Friedhof, der erst im Jahre 1957 bei Bauarbeiten wiedergefunden wurde, im heutigen Ortsteil Eick gelegen. Dieser heidnische Franken­friedhof weist ca. 300 Gräber aus dem Zeitraum von 300-500 n.Chr. auf. Gefunden wurden in erster Linie Kammergräber, dazu noch ein Baumsarg; verschiedene Kreisgräber, wie sie bei den Sachsen üblich waren, wiesen darauf hin, daß Franken und Sachsen hier friedlich ne­beneinander gelebt haben[5]. Den Toten gab man eine Münze in den Mund, damit sie den Fährmann in der Unterwelt bezahlen konnten. Schon in fränkischer, -vielleicht auch erst in frühchristlicher Zeit, brachen unbefugte Hände die Gräber an den Kopfseiten auf und raubten den To­ten den Schmuck. Da aber nur wertvolle Teile mitgenommen wurden, konnte vieles jetzt noch gefunden werden: Waffen, Hausrat, Gürtel­schnallen. Vornehmen Kriegern wurde ihr -bei den Germanen heiliges- Pferd mit in Grab gelegt. Es wurde ein Tier ohne Kopf gefunden, der wahrscheinlich zu kulturellen Zwecken benutzt wurde; ihm wurden hohe Zauberkräfte zur Abwehr böser Geister zugesprochen. An die Stelle der Grabbeigaben trat in christlicher Zeit die fromme Stiftung zum Heile der Seele.

Es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch aus unserer Familie schon ei­nige Verblichene auf diesem Friedhof ihre letzte Ruhe fanden, wäh­rend deren Nachkommen schon neugierig in der ersten Kirche saßen und den Predigten des Willibrord zuhörten.

 

 

DER NAME EMPEL

ORTSBEZEICHNUNG UND ERSTE URKUNDLICHE ERWÄHNUNGEN

 

In einem älteren Artikel der Zeitungsbeilage "Land und Leute"[6] fin­det sich eine interessante Erklärung des Namens Empel. Danach ist der Name Empel aus den zwei Worten "Em" und "pel" zusammengesetzt, wobei die Deutung der Silbe "pel" nicht schwer fällt, denn sie er­scheint in verschiedensten Wörtern und Namen und bedeutet Wasser. So wird Hoennepel als "das Wasser bei Hoen" gedeutet, wobei mit "Hoen" eine jetzt verschwundene ehemalige Rheininsel gemeint ist, und Aspel als "Waldwasser" eXE. Eine klare Deutung für die Silbe Em-, Im- oder Ym- konnte der Schreiber des Artikel auch nicht bieten. Die einfach­ste Erklärung ist für ihn die Übersetzung des Namens als "am Wasser gelegen". Dafür spricht die Tatsache, daß der Rhein oder einer sei­ner Arme früher tatsächlich an dem heutigen Empel vorbeigeflossen ist. Der jetzige Mörsbach ist wie auch das Strommoerser Meer ein Überbleibsel davon. Noch zwischen 1155 und 1165 war dieser Arm so gut erhalten, daß der damalige Herr des nahen Gutes Strommoers, der Abt der Benediktiner Abtei Deutz, dort sein Schiff in die Nieder­lande besteigen konnte. Nach einer anderen Quelle[7] soll sich der Name Empel vom Namen des Baumes Ulme herleiten; aus "Ask" (Esche) und "Embla" (Ulme) sind nach der Edda die ersten Menschen hervorge­gangen; auch hier wird die Endung -pel als Sumpf, Flaches Gewässer, Pfuhl gedeutet.

Wer waren aber nun die frühen Bewohner dieses "am Wasser gelegenen" Wohnplatzes? Der bekannte Niederrheinische Heimat- und Kirchenge­schichtsforscher Pfr.Dr.Mooren (Die alte und neue Erzdiözese Köln) schrieb schon im Jahre 1883 in den Annalen für den Historischen Nie­derrhein[8] dazu:

"In dem Striche zwischen Moers und Xanten lassen sich Spuren einer jetzt verschwundenen Markengenossenschaft, welche den Namen Buch­holtz (Boichholte) führte, aufs bestimmteste nachweisen. Urkundlich steht fest, daß es unter ihren Gerichtsgenossen freie Leute gab, welche behaupteten, keinem Menschen untertan zu sein. Daß sie von Uransiedlern abstammten geht aus folgendem hervor: Gelduba und Xan­ten waren durch die rheinabwärts führende Hauptheerstraße miteinan­der verbunden. Ohne Zweifel haben auch hier viele Urbewohner vor den andringenden Römern sich in die westwärts gelegenen Urwälder zurück­gezogen, um unter ihrem natürlichen Schutze den Sitten und Gebräu­chen ihrer Vorfahren nachleben zu können. Als eine solche abge­schlossene Niederlassung scheint Buchholtz aufgefaßt werden zu müs­sen. Aus der Natur der Verhältnisse ist anzunehmen, daß die Einge­sessenen, als die Römer im 3. und 4. Jahrhundert abziehen mußten, ihre Niederlassungen wieder mehr östlich nach dem Rheine hin ausge­dehnt haben. Denn zur Markengenossenschaft Buchholtz gehörte u.a. auch das östlich gelegene Dorf Repelen mit einer der ältesten Pfarr­kirchen der Gegend, ferner ein großer Teil der Grafschaft Moers, ferner Stromoers, Menzelen, wahrscheinlich auch Rheinberg, Bönninghardt, Kloster Camp, Neukirchen, Vluyn, Alpen, Issum, Bauer­schaft Wolfshag bei Winnenthal, zudem Teile des alten fränkischen Haupthofes bei Birten, auch die Bauerschaft Boichholte bei Geldern usw. Die Franken nahmen, als sie die Römer vom Niederrhein verdräng­ten, die verlassenen Landgüter für sich in Anspruch, überließen da­gegen die nicht urbar gemachten Strecken und die Gemeindegründe den Eingeborenen. So ist es erklärlich, daß wir an der Römerstraße nach Xanten zu eine Reihe kleiner gutsherrlicher Gerichte antreffen, wel­che offenbar aus den Gütern entstanden sind, die aus römischen in fränkische Hände übergegangen waren. Zwischen Uerdingen und Xanten trifft man nachweisbar solche Gericht zu Hochemmerich, Friemersheim oder Asterlagen, Capellen (judicum Capellae St. Ludgeri), zu Ruberg, Bensheim, Blitz, Eversael, Winterswick, Ossenberg, Borth, Wallach, Veen u.a. Dagegen wird im Westen der ausgedehnte große Gerichtsbe­zirk im Buchholtz, und zwar nicht als Forum für gutsherrlich Hörige, sondern als Volksgericht im vollen Sinne des Wortes angetroffen. Nach altgermanischer Sitte hatte es seinen Sitz im Freien, woher sein Name `ter Eke' (zur Eiche) rühren mag.".. ...."Die Einwohner oder Markengenossen von Buchholtz können zu den Nachkommen von Höri­gen schon deshalb nicht gerechnet werden, weil sie bis ins Mittelal­ter, noch im 13.Jahrhundert, nachweisbar eine durchaus selbständige, von jeder Gutsherrschaft unabhängige Volksgemeinde bildeten."...  ..."Von großer Bedeutung ist die Erscheinung, daß Bewohner des Nie­derrheins in vielen Urkunden von sich selber bezeugen, daß sie und ihre Nachkommen sich unter den Schutz eines Heiligen begaben und sich in Dankbarkeit verpflichteten, einer ihm geweihten Kirche eine bestimmte jährliche Abgabe, gewöhnlich in Wachs zu entrichten. Die Schenkungsgeber betonten dabei ausdrücklich, daß sie von freier Ab­kunft, Freigeborene sind." .... "Wenn wir in der Markengenossen­schaft Buchholtz viele Zinspflichtige der heiligen Jungfrau Maria und ihrer Kirche zu Kloster Camp urkundlich antreffen, so rührt dies nur daher, weil sie sich selber als solch bekannt haben."  soweit Pfarrer Mooren.

Trotz dieser möglichen Erklärung liegt die genaue Geschichte des Wohnplatzes Empel und seiner frühen Bewohner im Dunklen. Daß es sich um einen Wohnplatz bzw. um eine zusammenhängende landwirtschaftlich Nutzfläche handelte, die im frühen Mittelalter als ein Ganzes gero­det und kultiviert worden war, läßt sich schon aus dem Begriff "Impelsches Feld" entnehmen, der nicht als Name eines einzelnen Ac­kers sondern als Oberbegriff und Ortsangabe benutzt wurde[9]. Die Form als geschlossener Wohnplatz muß aber schon vor 1300 aufgebrochen sein und ihren Niedergang gefunden haben; möglicherweise durch Grün­dung der nahen Stadt Rheinberg im Jahre 1232, die sicherlich etliche Familien dazu brachte ihr Landleben aufzugeben und in die aufkei­mende Siedlung zu ziehen. Auch weist die Bezeichnung "Impelscher Zehnt" auf einen Zehntbezirk, auf eine fest umrissene Anbaufläche hin, aus der der Zehnt geschöpft wurde und dem durchaus ein "Hof ter Impel" vorstehen konnte. Hatte auf diesem Hof vielleicht einmal die Zehntscheune gestanden, als der Zehnt noch vom Xantener Stift selber erhoben wurde? Das Viktors-Stift in Xanten war noch 1447 Eigentümer dieses "Impelschen Zehnten" und verpachtete die Nutzungsrechte an diesem Zehnten jahresweise[10]; später ging das Bestimmungsrecht an diesem Zehnten an die Abtei Camp, die die Einkünfte z.B. 1666 und 1667 an Johan Plis, oder 1757 an die Witwe Pliss vom Plisshof ver­pachtet hatte[11]. Johan Plis hatte als Pachtabgabe für den Impelschen Zehnten jährlich auf Martini in der Abtei abzuliefern:

 Roggen 7 Malter 

 Weizen 2 Malter     

 Buchweizen 5 Malter  

 Gerste 3½ Malter    

 Hafer 3 Malter      

 Erbsen ½ Malter     

 Rübsamen 1 Spint     

   

Es finden sich auch tatsächlich Erwähnungen als "Wohnplatz Empel", teilweise in Zusammenhang mit den Gütern Plissenhof, Wietjeshof und Molenveld, die zusammen mit Impelmann diesen Wohnplatz bildeten, oder mit unbestimmter Hofnennung (z.B. "Hof in Empel").  Die Abtei Camp hatte 1256 den Deutzer Abteihof Strommoers erworben und mußte stark am Erwerb von Ländereien interessiert sein, die einerseits Strommoers direkt benachbart und andererseits auch in unmittelbarer Nähe des Klosters lagen; die Geschichte des Wohnplatzes Empel, ins­besondere die des "Hof ter Impel" ist darum eng mit der Geschichte des Klosters verbunden. Trotz reichlich überlieferten Akten- und Ur­kundenbestandes bleiben aber viele Zusammenhänge zwischen Kloster und Wohnplatz ungeklärt, sicher ist aber, daß die Abtei Camp im Laufe der Geschichte das Eigentumsrecht an verschiedenen Liegen­schaften, darunter dem Impelmannshof erlangen konnte. Bisher liegen dazu zwei mögliche Daten vor. Im Jahre 1292 kaufte die Abtei Camp "unseren Hof in Empel bei Stromoers"[12], wobei es sich wahrscheinlich um den Impelmannshof handelte. Eine weitere Erwerbungsmöglichkeit liegt in dem Tauschgeschäft, daß das Kloster Camp am 24.2.1306 mit der Äbtissin des Stiftes Essen abschloß[13]: Gegen Güter in Baerl, Walsum und Mülheim/Ruhr erhielt Kamp "eine Hufe aus dem Hof in Empel nebst einigen Ländereien bei Rheinberg" (in anderer Quelle[14] des gleichen Vorgangs: das Gut in Empel mit allem Zubehör, das außerhalb Rheinbergs liegt); auch hier kann der Impelmannhof gemeint sein. So unsicher nun auch alle Angaben sind, als wahrscheinlichstes Datum gilt noch immer der Kauf aus dem Jahre 1292 der uns in der Camper Chronik überliefert wird aber zu dem keine Urkunde existiert. Hatte der Eigentümer auch gewechselt, so blieben die eigentlichen Besitz­verhältnisse -sprich: Lehen oder Leibgewinn- davon völlig unberührt. Leheninhaber (hier vielleicht auch Bauer) des Landes und wohl auch des Hofes waren damals die Brüder Bernhard und Geneken von Mühlen­feld (de Moleveld): Theoderich, Graf von Moers, befreite auf Bitten Bernhards von Molenvelde und dessen Bruders Genekin[15], mit Zustim­mung seiner Gemahlin Margaretha, die Güter von Empel auf welchen Genekin saß[16], von seiner Gerichtshoheit und seinen sonst auf ihnen haftenden Rechten, vorbehaltlich jedoch des Hochgerichts und Blut­bannes[17]. Dieser Genekin war anscheinend recht einflußreich und auch Mitbesitzer an anderen Höfen des Wohnplatzes Empel. Als 1320 auf Plissenhof der Verkauf des Luttellynmoyllenueld-Hofes[18] (Lüttelmolenfeld) mit allem Besitz und einer daraufliegenden Mühle durch Sweder von Vriemershem an den Abt von Camp getätigt wurde, be­durfte dieser Akt der Zustimmung der Ehegattin, der Witwe des Genekin, und deren gemeinsamer Tochter Konigunde. Möglicherweise finden wir einen Lehensnachfolger in dem Knappen Heinrich von Alpen, aus dessen Händen der Hof 1337 an Gerhard de Hesa unterbelehnt wor­den sein kann. Diese Interpretationsmöglichkeit bietet nämlich fol­gende Urkunde: Heinrich von Alpen, Knappe, belehnt Gerhard de Hesa mit dem Hofe zu Hees (ter Hese), mit den Gütern Tilmans an der Hesa, desgleichen mit dem Hofe den der blinde Geneken besitzt (besaß!?), mit den Gütern ter Vore, mit den Gütern opper Louwen, die Henrikus ten Torne innehat und die der verstorbene Arnoldus de Hesa von Jako­bus de Empel gekauft hat, sowie mit den Gütern zu Drüpt[19]. Als Lehen muß der Hof zu Empel dann weitergereicht worden sein bis er an die Familie von Götterswick gelangte. Diese finden wir als Lehennehmer schon 1256 in der Gegend um Empel. 120 Jahre später, am 5.1.1371, vergaben Vater und Sohn, Everwijn und Arnold von Götterswick, den Hof "ter Impel" im Land Köln und Mörs und in der Herrschaft von Nie­derbudberg gelegen an den Neffen Hermann von Braibeek als Lehen. Va­ter Everwijn von Götterswick -bis dato eine unbedeutende Kleinadels­familie aus dem gleichnamigen Dorf am rechten Rheinufer-  heiratete die Erbin der Grafschaft Bentheim und verschaffte seiner Familie da­mit einen glänzenden Aufstieg. Die Ortsbezeichnung Niederbudberg läßt einerseits die Grenzlage des Hofes erkennen und bezeugt darüber hinaus die ursprüngliche Größe des Budberger Gerichtsbezirks. Nach dem Jahr 1500 ist eine Vergabe des Impelmannhofs als Lehen nicht mehr genannt; das Gut wird anscheinend direkt von der Abtei als Leibgewinn vergeben. Möglicherweise war der Hof durch Teilung zu klein geworden.

 

 

FRÜHE NAMENSTRÄGER "EMPEL - IMPEL - YMPEL"

 

Bei der Suche nach den Bewohnern des Impelmannhofs, den Vorfahren meiner Familie, müssen wir uns auch den frühen Namensträgern "Impel, Impelman, van Impel" zuwenden.

Wir finden einem anderen Ort Empel (bei Rees am Niederrhein) einen Gutshof und eine Mühle, die in alten Urkunden erwähnt sind. Diese Familie von Impel ist Lehensträger der Grafen von Kleve, und wird auch Hönnepel von Impel genannt. In einer Urkunde des Xantener Stifts wurde am 24.7.1376 erwähnt: Yde, Witwe von Rutgher von der Ympel, und ihre Söhne, die Knappen Lutze und Johann von Hunipel. Lutze oder Lysse erhielt 1384 die o.g. Mühle zu Lehen, gemeinsam mit seiner Ehefrau Katharina von der Ahr. Den Gutshof hatte er wohl erst später erhalten, eine schriftliche Erwähnung findet sich 1423. Als klevischer Lehensmann nahm er mit seinem Bruder Johann an der großen Lütticher Fehde teil. Im Fehdebrief von 1406 heißt es: Herr Luesse von der der Empel, Ritter, und Johann von der Empel, sein Bruder.

Interessant an dieser Familie ist, daß sie zusätzlich Ländereien nahe unsere Ort Empel in der Grafschaft Moers bessen hat. Diese Län­dereien werden in einer Rheinberger Urkunde von 1399 erwähnt und la­gen im alten Gerichtsbezirk "ingen Bucholt". Ritter Lysso von der Impel gab diese Ländereien im Jahre 1400 dem Grafen von Moers als Pfand. Zwischen dieser adligen Familie und dem "Hof ter Impel" bei Repelen sowie unseren Vorfahren konnte ich nur eine örtliche Über­einstimmung feststellen. Sollte da eine tatsächliche Verbindung be­stehen, so wäre sie weit vor dem Jahr 1400 zu suchen; allerdings fehlt auch von dieser Adelsfamilie vor dem Jahre 1376 jeder Hinweis. Später finden sich Nachfahren davon in den Herrn von Diepenbroich genannt von der Impel.

Neben den anderen Orten in denen "Impel's" leben finden wir in Neuß einen Peter Impel (Ympel), im Jahre 1485 als Kuchenbäcker und Schöffe, und im Jahre 1522 als Weinzapf erwähnt. Von 1493-1512 war er sogar Bürgermeister; ein Johan Impel wird als Weinzapf und für die Jahre 1509-1517 als Schultheiß genannt.

Auch im nahegelegenen Orsoy fanden sich zum Ende des 16.Jahrhunderts ebenfalls Namensträger mit Namen Impelman Nach einem Stadtbrand be­stand im Jahre 1595 die Notwendigkeit ein neues Bürgerbuch anzulegen und es wurde für das dortige Gruitviertel ein Mr (Meister?) Thönnies Impelman als Bürger und im Rheinviertel ein Friedrich Impelman als geborener Bürger, wahrscheinlich ein Sohn des Meister Anton, einge­tragen. Ein anderer, Derich Impelman, ging von "Orsoy im Lande Kleve" nach Cölln an der Spree. Er wurde dort 1565 Bürger; dessen Sohn wiederum erhielt dort dort 1590 die Bürgerrechte.

Einen anderen Namensträger, einen durchaus denkbaren Vorfahren, fin­den wir am 18.8.1320 in "Jakobus de Empel", als Zeuge eines Vertra­ges[20]; scheinbar war er ein sogenannter "Freier" der aus der Gegend stammte -dieser Vorname wurde in unserer Familie noch öfter benutzt. Jakob  wurde auch in einer Urkunde des Jahres 1337 erwähnt[21].

Knapp 70 Jahre später, am Weihnachtsabend 1405 wurde eine Urkunde ausgestellt, von der ich überzeugt bin, daß sie das erste sichere schriftliche Zeugnis von Bewohnern des Impelmanhofes und dazu die erste schriftliche Nennung unserer Vorfahren ist. Der Inhalt dieser schlecht erhaltenen Urkunde lautet:                       
"Die Geschwister Gerit, Jakob, Arnd, Johan, Griete und Mechelt von Empel
entsagen auf die dem nichtgenannten Abt und dem Konvent des Zisterzienser Klosters zu Camp, Diözese Köln, von ihrer Muhme (muyme) Bela  von Empel; zugewendeten Renten usw. und bekennen sich für ihr Geschlecht und ihre Nachkommenschaft als Hörige und Wachszinsige der Abtei Camp und verpflichten sich für Heiratslizenz 6 Pfennige Rheinberger Währung an die Küsterei des Klosters zu zah­len, ferner bei jedem Todesfall in der Familie, wenn der Gestorbene über 12 Jahre alt ist [Volljährigkeit!], als Kurmede das beste Kleid, vorbehaltlich der Wiedereinlöse mit 2 Schilling Rheinberger Währung.     Am heiligen Christabend 1405."  

Mit dem Siegel Gerhards  von Empel;; das Siegel Jakobs war ebenfalls angehängt, ist jetzt verschwunden.[22]

Es gibt keinerlei eindeutigen Beweis, daß diese Geschwister von Empel vom Hof stammten oder ein Zusammenhang mit unserer Familie be­steht, allerdings bin ich persönlich davon überzeugt, daß wir es hier mit Verwandten zu tun haben, denn verschiedene Anhaltspunkte deuten darauf hin. Hätte es sich um Mitglieder der Adelsfamilie Ho­ennepel von Empel gehandelt, wäre mit Sicherheit die Urkunde pompö­ser ausgefallen, -zumindest wäre die Herkunft der Personen deutlich herausgestellt worden. Anders die Bewohner des Impelmannhofes. Sie sind (noch) "Freie", leben auf dem klostereigenen Hof, dessen Namen sie tragen, in direkter Nähe der Abtei. Es liegt eigentlich auf der Hand, daß gerade diesen Leuten die Wachszinsigkeit entsprechend schmackhaft gemacht werden konnte. Wie schon Pfarrer Mooren in sei­nem Artikel schrieb (s.o.) fanden sich tatsächlich bis in diese Zeit dort Menschen die persönlich vollständig frei waren. Ein weiteres Indiz sind die Vornamen der Geschwister und deren Reihenfolge. Es handelt sich exakt um die Namen, die auch später über Jahrhunderte hinweg in unserer Familie üblich waren. Der Name des erstgenannten und wahrscheinlich damit ältesten Bruders, Gerrit, finden wir später in unserer Familie immer wieder als Namen des erstgeborenen Jungen. Besonders interessant ist aber die Abbildung auf dem Siegel des Ger­rit von Empel: neben einem kleinen Stern findet sich dort ein großer Winkel. Diesen Winkel finden wir später in abgewandelter Form bei der Unterschrift des Gerhard (III.) Impelmans, der zwei gekreuzte Winkel mit kleinem Mittelstrich als Hausmarke ausführt, und dann wiederum abgewandelt bei Arnold (I.) Impelman, der eine Obligation mit seiner Hausmarke unterzeichnete: zwei gekreuzte Winkel, ohne Mittelstrich aber mit zusätzlichen Haken, ähnlich einem Hakenkreuz. Die Wahrscheinlichkeit, daß die in der Wachszinsurkunde genannten Geschwister vom Hof stammen und unseren Vorfahren zuzurechnen sind, ist meiner Überzeugung nach sehr groß.

 

 

ZUR BEDEUTUNG DER WACHSZINSIGKEIT AM NIEDERRHEIN

 

Gerade am Niederrhein finden wir in besonders hohem Maße das Phäno­men der Wachszinspflichtigen, einer besonderen Form von Hörigkeit, obwohl gerade hier der Anteil der persönlich freien Menschen recht hoch war. Laut W.Holland[23] gab es dafür zwei Hauptgründe: Zum ersten den Schutz vor Repressalien und willkürlicher Ausbeutung durch die Obrigkeit. Die wachszinspflichtigen Menschen, gerade die Armen, ge­nossen als "Eigentum" eines Heiligen oder eines Gotteshauses beson­deren Schutz[24]. Übergriffe konnten mit hohen Kirchenstrafen belegt werden. Ein anderer Grund war ein überzogenes Frömmigkeitsdenken. Zum Erwerb himmlischer Güter, als Dankbarkeitbeweis für himmlische Hilfe, als Erfüllung eines Gelübtes usw. schenkte man sich und seine Nachkommen auf ewig an die Kirche, an einen Altar oder an einen Hei­ligen. Die Wachszinsigkeit war absolut klassenlos wir finden unter den Hörigen selbst regierende Fürsten oder Geistliche wie beispiels­weise 1225 den Erzbischof Engelbert von Köln. Voraussetzung zur An­nahme als Wachszinspflichtiger war die persönliche Freiheit. Nur ein Mensch der frei von aller anderen Hörigkeit und persönlicher Ver­pflichtung war konnte sich der Kirche schenken. Menschen die in Hö­rigkeit standen mußten vorher in einem Rechtsakt freigelassen wer­den, der in aller Form und in Anwesenheit der örtlichen Schöffen stattfand. Später ging sogar die Kirche aus wirtschaftlichen Gründen dazu über, einen Großteil ihrer Eigenhörigen in Wachszinspflichtige umzuwandeln. Ein vollkommen Höriger konnte selber kein Eigentum er­werben, denn aller Besitz fiel bei seinem Tod an den Leibherrn was mit Sicherheit kein Ansporn für hohe Produktivität war. Im Gegensatz dazu war die Todesfall Abgabe aus der Wachszinsigkeit heraus wesent­lich niedriger und die Familien hatten Gelegenheit Eigentum zu er­werben und "Vermögen" zu bilden.

Waren nun alle Voraussetzungen erfüllt, gingen die Menschen, die die Wachszinsigkeit anstrebten, zur entsprechenden kirchlichen Stelle und ließen dort ein Dokument über ihre Verpflichtung aufsetzen. Sie selber erhielten ebenfalls eine Ausfertigung dieses Briefes um über­all ihren Rechtsstand beweisen zu können. Die Dokumente wurden ge­siegelt und oftmals schloß sich noch ein feierlicher Akt in der Kir­che an, bei dem als Schenkungssymbol die Hand auf den Altar gelegt wurde[25]. Die Schenkung hatte, wenn auch die direkten Abgaben recht mäßig waren, weitreichende Folgen. Das Hörigkeitsverhältnis aus dem Wachszins erstreckte sich fortan (ewiglich) auf alle Nachkommen der schenkenden Person sobald diese volljährig geworden waren, was bei Knaben immerhin schon mit Erreichen des 12. Lebensjahres der Fall war. Da diese Vererbung immer über die mütterliche Linie lief, waren die Kinder aus der Ehe eines Freien mit einer Wachszinspflichtigen unfrei, dagegen die Kinder eines Wachszinpflichtigen mit einer Freien, frei. Für die Nachkommenschaft bestand keinerlei Möglichkeit aus dieser Verpflichtung befreit zu werden, ausgenommen der Freilas­sung.

Die Verpflichtungen dieser Wachszinsigkeit bestanden in der Regel aus Kopfzins (jährlich) sowie der Kurmede im Sterbefall und der sehr seltenen Abgabe für die Heiratserlaubnis. Wurden bei ehemaligen Hö­rigen die in die Wachszinsigkeit überführt worden waren bestimmte Standardwerte benutzt, konnten diejenigen, die sich vollständig freiwillig in die Wachszinsverpflichtung eingebracht hatten, ihre Abgaben selber bestimmen. Eine Vergünstigung bestand noch darin, wenn das Familienoberhaupt den Zins für die gesamte Familie gesam­melt abgeben durfte. Ein recht seltener Sonderfall war, wie auch im Jahr 1405 bei den Geschwistern von Empel, von einer jährlichen Ab­gabe abzusehen. In der Abtei Camp ging der Zins immer an die Küste­rei an der Klosterpforte (Kirche zur Pforte) zu den Terminen 8. und 14. September. Überbrachte man die Abgabe ursprünglich als Naturalie zur Beleuchtung der Altäre, wurde sie doch schon im 14./15. Jahrhun­dert üblicherweise mit Geld abgelöst. Einen gewaltigen Pferdefuß hatte die jährlich Abgabe schon. War die (wenn auch nicht übermäßig hohe) Leistung aus welchem Grund auch immer in drei aufeinanderfol­genden Jahren nicht erbracht worden, was bei den durch Natur- und Kriegsereignisse stark schwankenden bäuerlichen Einkünften nicht un­gewöhnlich war, so verfiel der Wachszins­pflichtige "aus Strafe" der vollständigen Hörigkeit.

Trat in einer Familie ein Sterbefall einer volljährigen Person (ab 12 Jahren) ein, verfiel das "beste Stück" der Kirche. Nachdem an­fänglich das "Beststück" aus dem Besitz der verstorbenen Person ge­nommen worden war, erstreckte sich später der Zugriff auf das Eigen­tum der ganzen Familie. Als Beststück kamen unter Berücksichtigung damaliger Wertvorstellungen in der Regel nur Vieh oder Textilien in Frage. Pferd und Waffen blieben fast überall durch landesherrliche Vorschriften davon ausgeschlossen, die Landesverteidigungfähigkeit durfte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Fiel eine abgabe­pflichtige Familie damit auf, daß sie statt des besten Stückes nur eine minderwertige Gabe brachte, so galt das als Betrug an der Kir­che bzw. des Himmels; das minderwertige Stück wurde ersatzlos einge­zogen, die Gabe mußte erneut gebracht und Kirchenstrafen konnten verhängt werden.

Die nur selten getroffene Vereinbarung einer Abgabe bei Erteilung einer Heiratslizenz finden wir in Kloster Camp schon in einer Ur­kunde des Jahres 1160. Damals wurde exakt die gleiche Summe von 6 Pfennigen gefordert wie 1405 in der Urkunde der Geschwister von Em­pel.

Wachszinsige waren mit anderen Hörigen tauschbar. Es spielte dabei keine Rolle, ob beide Teile wachszinsig waren oder ob ein Tauschob­jekt voll eigenhörig war. In letzterem Fall erfuhren die Tauschob­jekte jeweils eine Verbesserung oder Verschlechterung ihrer Rechts­situation. Der Wechsel war aber abhängig von der Zustimmung der zu vertauschenden Personen; er erstreckte sich nicht auf die Nachkom­menschaft. Die legale Ausscheidung aus der Wachszinsverpflichtung konnte in dreierlei Form erfolgen: einmal in das Verhältnis als Dienstmann, wobei nur alle Abgabeverpflichtungen gestrichen wurden, aber die Wachszinsigkeit für die Nachkommenschaft weiter bestand. Die Gründe dafür waren oftmals persönlicher Gunsterweis, Dankbar­keit, oder der Wunsch der Kircheneinrichtungen, selber ein gottge­fälliges Werk zu tun. Des weiteren konnte ein Abhängiger in die vollständige persönliche Freiheit entlassen werden. Zum dritten gab es den Loskauf des Abhängigen, vorausgesetzt die Kirche war damit einverstanden. Der Wegzug oder die Flucht in eine Stadt konnte die Wachszinsigkeit nicht beenden. Auf Grund landesherrlicher Verordnun­gen wurde zwar oftmals die Abgabenlast bei der Kurmede gemildert, in der Regel jedoch nicht aufgehoben. Eine Ausnahme bildet da jedoch Rheinberg. Zur Stärkung seiner Stadt befreite der Erzbischof 1254 alle wachszinspflichtigen Neubürger aus ihrem Abhängigkeitsverhält­nis.

Mit der Wende zum 16. Jahrhundert ist die Wachszinsigkeit überholt und wird von der Reformation vollständig weggefegt. Das mächtige Stift Xanten legte letztmalig im Jahre 1546 eine Liste seiner Wachszinspflichtigen vor, die nur noch wenige Einträge enthielt. Noch im Jahre 1430 besaß allein das Stift Xanten in Repelen 32, in Budberg 18, in Eversael 3 und in Rheinberg 71 Wachszinspflichtige.

 

 

DER WOHNPLATZ "EMPEL" UNTER REPELEN

 

Der Impelmanhof oder auch "Gut ter Impel" genannt hatte früher, d.h. vor 1300, sicher eine besondere Bedeutung. Die Benutzung des Be­griffs "villa" für diesen Hof in einem Dokument von 1306 (Urkunde 302) deutet auf einen Oberhof oder Fronhof hin, auf einen Hof von dem aus andere kleinere Höfe verwaltet wurden; möglicherweise stand diese Bedeutung im Zusammenhang mit dem Impelschen Zehnt. Durch häu­figen Besitzerwechsel und Aufspliss wegen Überschuldung verlor der Impelmanhof gegen Ende des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts stark an Bedeutung. Die letzten Reste wurden zwischen 1790 und 1850 zerteilt. Trug bis dahin der Wohnplatz seinen Namen, Empel, Impel oder Impelsches Feld, trat stattdessen zu Beginn des 19.Jahrhunderts der Name Kohlenhuck in den Vordergrund. Dieser Name erschien schon in der Karte von Tranchot und Müffling (1803-20) und erhielt auf dem Preußischen Urmeßtischblatt von 1843-44 noch die Bezeichnung "Bauerschaft". Zu dieser Bauerschaft Kohlenhuck oder Wohnplatz Empel zählten im Kernbereich folgende Höfe: Impelman, Wiedges, Pliss. Je nach Sichtweise lassen sich auch noch die Nachbarn Hausmann (nordöstlich), Mühlenfeld (südlich des Anraths Kanal) und Mühlen­bruchshof dazurechnen. Auf einer alten Karte[26] die zwischen 1698 und 1710 gezeichnet wurde, lassen sich die Besitzverhältnisse um 1700 genau ablesen und wir erhalten folgendes Bild:

 

1. WIEDGES ODER DER GROSSE KOOLENHOF

Während sich die Ländereien von Pliss auf zwei Schwerpunkte vertei­len, nämlich südöstlich und südwestlich, getrennt duch Mühlenfeld Grundstücke, nehmen die Ländereien des Wietges und des Impelmannho­fes nahezu den gleichen Platz ein. In schöner Regelmäßigkeit wech­seln sich die Grundstücke der beiden Höfe ab, fast jedesmal auch in gleicher Größe, so daß die Idee aufkommen kann, daß der Wietgeshof[27] -auch Weithijn genannt- möglicherweise durch Teilung aus dem Impel­manhof hervorgegangen ist. Allerdings muß das dann schon recht früh geschehen sein, denn Impelmanshof wurde 1292 an Kloster Kamp ver­kauft, während der Wietgeshof noch 1491 im Besitz des Grafen von Mo­ers war, der ihn an Sybert von Eyll verkaufte[28]. Wurde in einem Zeu­genverhör am 4.11.1606 Johan  Wiedges; als Impelmans Nachbar genannt, so wohnte spätestens zum Ende des 17.Jahrhunderts die Familie Kool auf Wiedgeshof[29] und es verdrängte der Name Kool in den nächsten 100 Jahren nicht nur die Erinnerung an Wiedges Hof, sondern er wurde prägend für den gesamten Wohnplatz. Schon 1618 wird im Prozeß um einen Schafdiebstahl[30] als Zeuge ein Jan Colen benannt der mit Si­cherheit aus der Gegend stammte; wegen der fehlenden Angabe des Wohnsitzes ist leider nicht sicher, ob sich nicht schon im frühen 17.Jahrhundert hinter dem Namen Wietgens ein Kohl verbarg. Am 21.Mai im Jahre 1760 fand eine Hofübergabe statt. Jan Kohl und seine Ehefrau Grietgen übergaben das Anwesen an ihren Sohn Johan und des­sen Braut Sibille Fiegen. Die anderen Kinder, Enneken, Lisbeth und Gerhard, der damals gerade im Felde war, wurden abgefunden. In die­ser Zeit besaß der Kohl Hof eine Größe von 105¼ Morgen 7½ Ruten; ei­ner späteren Größenschätzung nach, die ggf. geschönt war, läßt sich für den 7.2.1778 eine Größe von 133¼ festmachen. Eine alte Akte[31] aus den Jahren 1772-83 schildert den Versuch der Inhaber des "Kohlen Hofes", Johann Kohl und Lambert Kamann, Ländereien dieses Hofes, die vermeintlich an das Gut Strommoers geraten waren, zurückzuerkämpfen. Die Bauern beriefen sich dabei auf einen alten Kaufakt von 1569, der also damals schon über 200 Jahre alt war und in dem der Bauer Henrich Wietgens und seine "Huißfrauw" einen Streubesitz von 25 Mor­gen Land, alles im Bereich des Wohnplatzes Empel gelegen[32], von Wilhelm van der Leuwen und seiner Ehefrau Margarethe Speen aus Ca­pellen im Lande Geldern erwarben. In diesem Prozeß berief sich Kohl mehrmals auf diesen Vertrag den seine "Vorsassen" abgeschlossen hat­ten. Er verlor trotz anfänglichen Erfolges den Prozeß, weil die strittigen Grundstücke weder in der Natur noch auf Karten mit den in dem alten Vertrag geschilderten Ländereien in Übereinstimmung ge­bracht werden konnten. In einer anderen Akte[33] finden wir weitere Informationen aus dieser Zeit. Kohls Hof oder auch "der große Kohlen Hof am Impel" war Eigenbesitz des Bauern Johann Kohl und seiner Frau Sibilla, jedoch sehr hoch verschuldet. Als eine größere Summe Geldes notwendig war, mußte ein privates Darlehn mittels einer Obligation über 3333 Rtlr 20 St Berliner Münze bei der verwitweten Hofrätin Rappardt aufgenommen werden. Ältere Schulden bestanden bei den Ehe­leuten Tremöhlen in Höhe von 300 Dlr und bei einem Hochkommissar Schöpplenberg in Höhe von 3500 Dlr. Als drei Jahre später ein wei­teres Darlehn notwendig wurde, reichte es nicht mehr Ackerland als Sicherheit zu geben, sondern halbe Hof wurde als Versicherung gebo­ten. Die andere Hälfte hatte Kohl an seinen Nachbarn Kamann ver­kauft, der bereits schon längere Zeit mit auf dem Hof gewohnt und einen Teil bewirtschaftet hatte. Am 26.5.1783 nahm ein vereidigter Geometer die Teilung vor und teilte den Hof in zwei Teile gleicher Größe und Güte. Dabei waren als Gutachter vier "ackerverständige Zeugen" anwesend: Peter Hellen, Theodor Giess, Peter Himmelbachs und Gerhard Speemanns. Alle Ländereien wurden sorgfältig aufgezählt un­ter Angabe von Lage, Größe und Eigenart; auffällig: ein Rebengarten. Nach dieser Teilung besaß der Kohlhof nur noch eine Größe von 48½ Mrg und 13 Quadratfuß. Später lies Kohl ein Grundstück, das ihm bei Aufteilung der Repelener Heide im Werte von 550 Rtlr zustand, gegen einen Teil seiner Schulden verrechnen. Aus der Eintragung des Lambert Kamann (Caamann) und seiner Frau Annecken ins Hypothekenbuch erfahren wir den Preis den er an Kohl zahlen mußte, 6500 "Meursische" Taler. Auch Kamann mußte Geld aufnehmen. Er ließ eine Obligation zu Gunsten des Ehepaares Verhotzer aus Capellen ausferti­gen. Nur wenig später geriet Kohl wieder in die Fänge des Behörden­apparates. Verschiedene Ländereien waren nicht in den Grundbüchern aufgeführt und er sollte die Rechtmäßigkeit seines Besitzes nachwei­sen. Kohl wehrte sich verzweifelt und bot die Teilungsurkunde, alte Übergabekontrakte und Aussagen seiner Nachbarn als Beweismittel an. Auch wollte er eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, daß die strittigen Ländereien seit weit über hundert Jahren von sei­ner Familie auf Kohls Hof besessen worden waren. Leider findet sich kein Vermerk über den Ausgang des Verfahrens. Heute besteht dieser Wiedges/Kool Hof noch unter dem Namen Metschenhof[34]. Dort waren vor wenigen Jahren bei Umbauten im Hause Ausschachtungsarbeiten notwen­dig geworden, die ein altes Kieselmosaik zum Vorschein brachten, ein Stück Geschichte des Wiedgeshofes. Aus dem Kohlhof ging auch der heutige Hermeshof hervor. Nach der Teilung der Ackerflächen bewohn­ten die Bauern Kohl und Kamann den alten Hof gemeinsam. Als Kohl aber schuldenhalber seinen Hofteil um 1794 an Friedrich Hermes aus dem Kirchspiel Friemersheim (* 1775 Hoch-Emmerich) verkaufen mußte, blieb Kamann im Altbau wohnen, während Hermes eine neues Hofgebäude südlich davon erbaute. Der alte Kohl Hof (Kamann) ging 1842 an Balthasar Meetschen über, dessen Nachkommen noch heute dort wohnen. Der "neue" Kohl Hof ist noch in Hermes' Familienbesitz, obgleich die Eigentümer auf Grund einer Weitergabe in weiblicher Linie heute Giesen heißen.

 

2. PLISSHOF

Der südliche Nachbar, Plisshof, lieh anscheinend einem Geschlecht von Rittern oder Landadligen seinen Namen, die namensmäßig -ohne di­rekten Bezug zum Hof- zwischen 1200 und 1350 genannt wurden. Dazu kam noch in den Jahren 1360-79 ein Abt des Klosters Kamp der sich Vullingus von Plize nannte und möglicherweise aus diesem Hof stammte. Schon im Jahre 1320 wurde der Hof, der noch heute seinen "Originalnamen" trägt, namentlich erwähnt, als dort am 19.8. Ver­kaufsverhandlungen über ihn und den südwestlichen Nachbarhof, den Lüttelmolenveldhof mit seiner Mühle stattfanden. Ob der Plissenhof ursprünglich der Abtei Deutz gehörte, was in einigen Quellen be­hauptet wird[35], konnte ich bisher nicht an Urkunden bestätigt fin­den. Obwohl er doch schon 1320 an das Kloster verkauft worden war, verzeichnet Dicks[36] nochmals einen Verkauf des Plisshofes im Jahre 1467 durch Vinzenz von Moers an das Kloster Kamp. Die Bewohner von Pliss waren wie Ihre Nachbarn Leibgewinnspächter, die in der Regel immer den Hofnamen trugen. Im Jahr 1606 wurde in einer Zeugenaussage festgehalten, daß "Geret zu Baecken uff Pliß Hoff wohnhaft in ver­gangenen bauw" war, daß also der Pächter, der im vergangenen Anbau­jahr(?) auf Pliss gewohnt hatte, Gerhard Baken gewesen war. Die Bau­ern auf Pliss Hof hatten entweder bessere Arbeitbedingungen oder ein besseres Geschick, sie treten im 17. und 18. Jahrhundert sogar ver­schiedentlich als Pächter des Impelschen Zehnten auf.

 

3. MÜHLENBRUCHSHOF

Der Mühlenbruchshof ist eine jüngere Gründung als Kate auf abge­splissenen Grundstücken des Impelmanhofes[37], erste Nennung 1719, ausgehend wohl auf die Zerteilung des Impelman Hofes im Jahre 1674. Der Träger der Hypothek die 1719 in Moers eingetragen wurde und da­mit erster (oder zweiter) Besitzer der Kate und deren Namensgeber ist Jan Mühlenbruch. Die Bewohner des Mühlenbruchhofes (Kate) haben anscheinend zusätzlich den Namen Impelman geführt, denn wir finden Jan als Bräutigam im Repelener Kirchenbuch als er am 25.November 1716 unter dem Namen Impelman die Enneken Horsten heiratete.

Eine weitere Ehe die sicherlich mit dem Mühlenbruchshof in Verbin­dung steht, ist Lambert Impelman, der am 17.2.1704 eine Trin Franßen heiratete, die ihm am 20.6.1704 eine Tochter Metgen schenkt. Er ist möglicherweise der Vater des Jan in einer zweiten oder dritten Ehe; anderenfalls kann er aber auch identisch sein mit dem Lambert Heckes der ebenfalls mit einer Trin Franßen verheiratet war und 1749 den Impelman Hof von der Abtei kaufte. In der Akte des Impelman Hofes[38] tritt am 29.3.1753 ein Lambert Impelman "sonst genannt Mullenbrucks" an das Kloster heran und bittet um Überlassung von

1. "alte Landmaeß des ganzen Hofes"

2. "die jüngere Vermessung desjenigen, waß vormahls darauß dem Mül­lenbruk verkauft worden".

 

4. MÜHLENFELD

Der Mühlenfeld Hof, südlich des Anrath Kanals und am Nordrand der Repelener Heide gelegen, war ursprünglich Rittersitz oder Sitz einer "freien" Familie und neben dem landwirtschaftlichen Betrieb noch mit einer Mühle, wohl einer Wassermühle, ausgestattet. Die Hofanlage mit der Mühle wurde wie schon bereits erwähnt im Jahre 1320 an das Klo­ster Kamp verkauft. Da die Mühle schon bald in Vergessenheit geriet, muß sie wohl als Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen angesehen werden oder bei einer Naturkatastrophe zerstört und nicht wieder aufgebaut worden sein. Im der zweiten Hälfte des 18.Jhd war der Hof ein Leibgewinn des Hauses Winnenthal.

 

Auf die Frage, wie nun der Wohnplatz Empel konkret ausgesehen hat, kann die bereits erwähnte alte Karte gute Auskünfte geben. Diese Karte ist so genau gezeichnet, daß man auch den Eintragungen der Hausplätze sichere Aussagekraft zugestehen muß. Danach bestand Wiedgeshof aus drei, Impelman aus zwei und Plißhof wieder aus drei Gebäuden. Bei diesen Bauwerken läßt sich ohne Zweifel genau erken­nen, was Haupt- und was Nebengebäude waren und in welcher Richtung der Eingang lag. In einer anderen Karte[39] die etwas später, anläß­lich der Teilung der Repelener Heide entstanden war, finden wir diese Behauptung bestätigt. Der Plisshof besteht auch dort aus einem Haupt- und zwei Nebengebäuden, wobei die Lage der Gebäude in beiden Karten identisch ist. Aus dieser etwa 80 Jahre jüngeren Karte erfah­ren wir, daß der Mühlenfeldhof damals nur aus zwei Gebäuden bestan­den hatte.

Bei den Hauptgebäuden handelt es sich immer um den Typus des soge­nannten freischiffigen niederrheinischen Hallenhauses, wo unter ei­nem First die Wohn- und Wirtschaftsräume, die Stallungen und ein Teil der Vorratsräume beherbergt waren[40]. Es handelt sich dabei um einen Gerüstbau im wahrsten Sinne des Wortes, dessen Fachwerkkon­struktion rein zweckmäßiger Natur und bar jeder Verzierung war. Alle Tragebalken waren aus Eiche, einer seltenen, teuren, aber zu diesem Zwecke notwendigen Kostbarkeit in der waldarmen Gegend. Die wenigen Natursteinbauten waren Luxus allererster Kategorie, mußten doch die Steine über einen beschwerlichen Transportweg aus der Eifel oder vom Drachenfels herbeigeschafft werden. Bis zur Mitte des 13.Jahrhunderts war es üblich, bei den Fachwerkbauten die Fächer mit Geflecht zu füllen und dieses anschließend mit einem Lehm-Strohge­misch zu verschmieren. Bauholzmangel und reiche Tonlagerstätten lie­ßen ab Mitte des 14.Jahrhunderts überall Ziegelöfen entstehen. In die herkömmliche Fachwerktechnik wurden die neuen Steinziegel inte­griert und es entstanden die Bauernhäuser mit den ausgemauerten Fachwerksfächern. Noch viel später, im 18. und 19. Jahrhundert kamen dann am Niederrhein die vollständig gemauerten Ziegelbauten in Mode, die jetzt fast ausschließlich zu sehen sind. Eine heute schon ver­gessene Erinnerung an die Zeit der Holz-Lehm-Häuser war die bis ins vorige Jahrhundert gepflegte Gewohnheit Ziegelbauten weiß zu kälken, kombiniert mit grünen Fenstern und Türen. Waren die mittelalterli­chen Bauernhäuser ursprünglich noch mit einem Strohdach versehen, hatten die gebrannten Dachziegel schon im 17. Jahrhundert einen all­gemeinen Durchbruch erreicht. Holzschindeln spielten eine unwesent­liche Rolle, während die teuren Schieferplatten den Kirchen und Bür­gerbauten vorbehalten blieben.

Befand sich an der einen Stirnseite der Eingang für den Wohnbereich, öffnete an der anderen Giebelseite ein großes Tor den Stall- und Speicherbereich. Dieses Tor führte auf die Tenne (Deele), eine Art von sehr breitem Gang, der mit einem Wagen befahren werden konnte und an dessen beiden Längsseiten sich die Unterkünfte für Pferde, Schweine, Rinder und das Gesinde befanden. Im Dachbereich dieses Ge­bäudeteils, er hatte 1/2 - 2/3 der Grundfläche des Hauses inne, wur­den Getreide und Futtermittel gelagert, den Rest der Fläche nahm der Wohnbereich ein. Betrat man das Haus durch die Türe in der Giebel­wand des Wohnbereichs, so befand man sich in der Regel in der Küche. Im Unterschied zu allen anderen Räumen des Hauses war der Fußboden hier traditionell mit einem Steinmosaik aus Rollkiesel gefertigt (s.Wiedgeshof), dessen Darstellung meist Bezug zum Erbauer des Hauses hatte. In dieser Küche befand sich die Herdstelle, ursprüng­lich ein ausgemauertes Loch im Boden, die sich dann zu einer in Ar­beitshöhe aufgemauerten Feuerstelle an der Rückseite zur Diele ent­wickelte, überwölbt vom Rauchfang, dem "Bussem". Später, in der Neu­zeit, verlagerten sich Küche und Feuerstelle oft in einen der Sei­tenteile des Wohnbereichs und seit dem Beginn des vorigen Jahrhun­derts wich die offene Herdstelle allmählich geschlossenen Herden. Von der Küche führten Türen in die Kammern und Stuben links und rechts davon. Hinter der Küche war oftmals die Spülküche, der Ort wo die Pumpe stand und wo das Viehfutter zubereitet wurde. Natürlich wurde dort auch Wäsche gewaschen und Käse und Butter hergestellt (Hundetretrad). Wanderte im Laufe der Zeit die Spülkücher immer wei­ter in den Stallbereich hinein, so verlagerten sich die Schlafkam­mern in entgegengesetzte Richtung und kündigen die Symbiose von Mensch und Tier auf. Gab es ein oberes Stockwerk, so waren dort in der Regel Schlafkammern, vor allem aber der Speicherraum zu finden. Dieser, allgemein "Söller" genannt, diente zur Aufnahme der Ernteer­träge: über dem Stall lagerte das Viehfutter, über dem Wohnbereich befand sich der Fruchtspeicher (Getreide). Wenn heute am Niederrhein vielfach Bauernhäuser in Haken oder T- Form zu finden sind, so han­delt es sich in der Regel um Bauwerke oder Umbauten des 18. und 19. Jahrhunderts. Die Nebengebäude auf den Höfen waren meist Scheune, Schuppen, Spiecker, Backhaus und Brauhaus, wovon die Scheune fast immer vorhanden war, denn hier wurden alle Feldfrüchte gelagert die keinen Platz im Haupthaus fanden; hier wurde auch das Getreide aus­gedroschen. An kleineren Nebengebäuden gab es verschiedene Ställe für Schafe und Geflügel oder auch den Pferdegöpel, eine Roß- oder Tretmühle, zu finden; seltener war schon ein Taubenhaus, der Tauben­pfahl. Gab es im Innern des Bauernhauses keine Pumpe, so war auf dem Hof ein Brunnen anzutreffen, in der Regel ein Wippbrunnen, wo ein Hebelbalken in einer Gabel ruhte. Dicht beim Haus der Gemüsegarten und der Baumgarten. Der Spiecker war ein befestigtes, oftmals etwas abgelegenes Speichergebäude, das auf kleiner Grundfläche hoch gebaut eher an einen Turm erinnerte. Meist lag er an erhöhter Stelle und konnte bei Hochwassergefahr Mensch und Tier aufnehmen (ähnlicher Zweck: das Wasserhaus). Oftmals war der Spiecker auch auf dem Kirch­hof des Ortes aufgestellt, um in den vollen Schutz der Kirchenimmu­nität zu kommen. Eine Eigentümlichkeit des Wohnplatzes Empel war die Sicherung der Höfe durch Wassergräben, die den vorüberziehenden Heerhaufen den Appetit auf leichte Beute stark verdarb. Über eine Brücke war es jeweils möglich den Hof zu betreten oder den Zugang zu verhindern. Das diese Art der Sicherung früher oft geübt wurde, läßt der Bericht von A.Steeger erkennen[41] sowie die Ausführungen von A.Zippelius[42]: Es darf als erwiesen gelten, "daß einmal im ganzen niederrheinischen Raum zu dem Gebäudebestand eines mittleren Bauern­hofes jeweils ein mehr oder weniger isoliert stehendes Speicherge­bäude gehörte, und daß dieses in vielen Fällen durch einen Rundgra­ben und durch weitere künstliche Anlagen befestigt war, und daß dar­über hinaus auch teilweise der ganze Hof durch Gräben und Einfrie­dungen nicht nur in einem abgrenzenden, sondern auch in ausgespro­chen wehrhaften Sinne umschlossen war."

 

 

AKTENMÄSSIGE ERWÄHNUNG DES HOFES

 

Im Aktenbestand des ehemaligen Klosters Camp, der heute im Haupt­staatsarchiv in Düsseldorf lagert, findet sich auch eine umfangrei­che Akte die ausschließlich Unterlagen des Impelmanhofs enthält[43]. Das liegt vor allem daran, daß im Laufe der Zeit immer wieder Strei­tigkeiten und Prozesse um die recht hohen Abgaben und Hypotheken­schulden geführt worden sind und die Nachfolger unserer Familie auf dem Hof oft schnell abgewirtschaftet hatten und vom Hof gewiesen wurden.

Eine der ersten und immer wiederkehrenden Streitfragen war die Natu­ralabgabe von 6 Maltern Hafer, die Bestandteil der Einkünfte des Hof- und Baurichters (Vorsitzender des Latengerichts) in Rheinberg gewesen war. So soll noch im Jahre 1771 im Archiv der Kurkölnischen Hofkammer das Rheinbergische Latenbuch (an anderer Stelle: Lehnbuch) von 1466 vorhanden gewesen sein, in das der damalige (nämlich 1466) Baurichter Johannes von Drüpt seine Einkünfte eingetragen hatte, darunter auch die erwähnten 6 Malter Hafer aus dem Hof ter Empel der Herren zu Camp. Diese Eintragung wurde in den folgenden Jahrhunder­ten immer wieder als Grundlage des Anspruchs auf die 6 Malter Hafer genommen. Schon zu der Zeit unserer Familie auf Impelmanshof war kaum zu beweisen, das die Abgabe zu Recht bestand, und so weigerten sich die Bauern immer wieder diese Abgabe zu leisten. Mit der glei­chen Regelmäßigkeit bestätigte aber das Kloster die Rechtmäßigkeit der Abgabe und verloren die Bauern den Prozeß gegen den Richter. Eine Ausnahme machte aber ein Schriftstück aus dem Jahre 1694. Dort heißt es: "Über diese Malter zweifeln wir sehr, weil sich keine Er­wähnung derselben in allen Briefen (Pachtbriefe) gefunden hat, aus­genommen in dem dereinstigen Register des Jahres 1575 finden diese Erwähnung, also sollten wir es gewissenhafter untersuchen und nicht unverdient loslösen."

Zur Beweisführung in den verschiedenen Prozessen benötigte man Ab­schriften aus den Behandigungs- und den Lagerbüchern die Auskunft gaben, wer wann den Hof besessen und was als Abgabe abgeführt hatte. Durch diese Abschriften aus heute nicht mehr existierenden Büchern war es möglich, weit über die Kirchenbücher hinaus die Stammfolge der Familie Impelman klar und eindeutig aufzustellen.

 

 

GERHARD THO IMPELL I.

 

Dieser erste namentlich bekannte Impelman - Bauer wird mit seinem Sterbejahr 1541 erstmalig erwähnt. Er mag zwischen 1470 und 1500 ge­boren worden sein und war möglicherweise ein Urenkel des Gerhard von Impel der sich 1405 zum Wachszinsigen des Klosters Camp erklärt hatte. Seine Kindheit fiel in eine unruhige Zeit, denn Karl der Kühne, Herzog von Burgund, versuchte in einer gewaltigen kriegeri­schen Anstrengung eine Verbindung zwischen seinen burgundischen und seinen niederländischen Besitzungen herzustellen. 1473 kommen die Burgunder nach Camp und ins Moerser Ländchen und morden, rauben, plündern und schänden in so  außergewöhnlicher, auffallend grausamer Art, daß das Leben dort nachhaltig gestört war; Kontribution und Schatzungen hielten bis ins Jahr 1483 an. Als Karl von Burgund nun im Jahr 1477 gestorben war und der Sohn des Kaisers, Erzherzog Maxi­milian sein Erbe antreten wollte, geriet er darüber mit dem franzö­sischen König in Streit. Dieser, Ludwig XI., führte einen Seekrieg auf der Nordsee und raubte die niederländische (= damals also noch deutsche) Fischfangflotte mit der Folge, daß es im Rheinland in den Jahren 1479/80 für kein Geld das Volksnahrungsmittel Hering zu kau­fen gab.

1482 beraubte dreistes Diebesgesindel die Camper Mönche in ihrer Ab­tei; 16 Kelche, darunter einer aus massivem Gold, fielen ihnen in die Hände. Sie hatten eine Mauer durchbrochen um an die Wertgegen­stände zu gelangen während sie gleichzeitig die Mönche in ihrem Schlafsaal mit Schwert und Bogen in Schach hielten. Obwohl Raub und Mord an der Tagesordnung waren, war dieser Diebstahl so ungewöhn­lich, daß ein Tipgeber unter den Mönchen vermutet wurde.

Schon 1466 beklagte sich der Herzog von Kleve beim Grafen von Moers, daß auf der "Hohen Straße" (sicherlich nicht weit von Impels Hof) seine Untertanen geplündert worden waren.

Die Jahre 1483 und 1484 trugen wieder eine schreckliche Pestepedemie an den Niederrhein, von der auch Rheinberg und seine Umgebung nicht verschont blieben. Ob die Impelmanfamilie Pesttote zu beklagen hatte, ist nicht überliefert; im Kloster fand die Seuche jedoch ihre Opfer und neben verschiedenen Mönchen starb am 20.9.1483 der Abt Heinrich von Ray. Als Hilfsmaßnahme wurde schon um das Jahr 1400 in sogenannten Pestschriften gottesfürchtiges Leben, schnelle und weite Flucht aus den betroffenen Gegenden, häufiges Händewaschen sowie reichlicher Essiggenuß empfohlen.

Nur wenige Jahre später wird das Leben der Bewohner des Impelmanho­fes durch eine Naturkatastrophe ungeheuren Ausmaßes gestört. Mit sintflutartigen Wolkenbrüchen und Orkanen werden am Niederrhein bis nach England hin die Menschen geschlagen.

Unzählige Häuser, allein über hundert Mühlen werden zerstört. Rhein, Issel, Waal und Maas durchbrechen die Deiche. Möglicherweise war diese Katastrophe auch das Ende für die Mühle die zum Wohnplatz Em­pel gehörte und auf dem Gut Lüttelmolenfeld (Mühlenfeldhof) stand. Wahrscheinlich wurde auch in diesem Jahr (1486) das Dörfchen Ruberg bei Budberg vom Wasser verschlungen. Menschenmassen, entwurzelt und verarmt, durchzogen das Land, strömen in die Städte und stellten diese damit vor fast unlösbare Probleme. -War solch großes Elend überwunden, oder auch blutige Fehden beendet, wurden am Niederrhein unter Mitwirkung möglichst aller Pfarreien -ungeachtet der Landeszu­gehörigkeit- sogenannte "Viktorstrachten" veranstaltet. Hunderttau­sende von Pilgern, darunter sicherlich auch Bewohner unseres Hofes, einschließlich hoher Prominenz kamen in Xanten zusammen und beglei­teten die sterblichen Überreste des heiligen Viktors auf einer Pro­zession vom Viktorsdom bis zum Kloster Fürstenberg und wieder zurück nach Xanten. So auch 1487 nach Überwindung der Hochwasser Katastrophe. Der damalige Landesherr unserer Familie, Graf Vinzenz von Moers trug persönlich zusammen mit den Kollegen Landesherrn aus der Nachbarschaft den Schrein. Die späteren Amtsnachfolger des Gra­fen Vinzenz stellten die Teilnahme an der Viktorstracht unter Strafe, nachdem sie vom katholischen ins reformierte Lager gewech­selt waren. -Vinzenz von Moers beging einen großen Fehler als er sich in die Erbauseinandersetzungen um die Grafschaft Geldern des Hauses Egmont mischte. Er geriet zwischen die Fronten die vom deut­schem Kaiser, dem französischen König und dem Burgunderreich gebil­det wurden und mußte darum zur Abwendung drohenden Unheils beim Köl­ner Erzbischof um Asyl nachsuchen; dort starb er 1499. Zwischen dem Thronerben, dem Enkel Bernhard des Grafen Vinzenz umd seinem Schwa­ger, dem Grafen Wilhelm von Wied, Ehegatte der Maria von Moers, brach ein heftiger Streit um die Führung dieses kleinen Ländchens aus. Für die Nachkommen des alten Grafen Vinzenz endete dieser Streit tötlich: Maria verlor ihr Kind durch Totgeburt und starb selbst kurz darauf, ihr Bruder Bernhard wurde 1501 in Nimwegen ver­giftet. Durch Erbschaft fiel darauf die Grafschaft an die Grafen von Saarwerden, zwei ältere alleinstehende Herren, die wenig später von Wilhelm von Wied entthront wurden. Durch diesen Frevel beschwor Wil­helm Krieg mit Burgund sowie dem deutschen Kaiserhaus herauf, den er nur dadurch abwenden konnte, daß er die Regierungsgeschäfte im Jahre 1519 seinem Schwiegersohn Wilhelm von Neuenahr überließ.

Doch auch das Leben auf dem platten Lande bot Überraschungen und so bewegte 1503 ein Kriminalfall das Moerser Ländchen. Theodor Dairman, ein Mann aus Kempen, wurde am Tage vor Martini in Moers ergriffen und man fand die "Werkzeuge eines Brandstifters" bei ihm. Beim Ver­hör gestand er, in der Nacht vom 26. zum 27. Oktober 1503, ebenso wie am gleichen Tag im Jahre 1500, in Eversael die jeweils gut ge­füllte Zehntscheune des Klosters Camp angezündet zu haben. Es kam ans Licht, daß er dort einst Klosterdiener gewesen aber wegen angeb­licher Unehrlichkeit und Untauglichkeit entlassen worden war. Aus Rache war er nun aufs Zündeln verfallen. Im Sinne des damaligen Rechtsverständnisses wurde Feuer mit Feuer bestraft und der arme Sünder hatte darum an der Landstraße von Moers an einen Pfahl geket­tet den Feuertod erlitten. Selbstverständlich wurde größter Wert auf Öffentlichkeit gelegt, denn eine Hinrichtung war nicht nur recht kostspielig sondern sollte auch erzieherisch auf die Bevölkerung wirken, für Abschreckung sowie die rechte Demut und Gottesfurcht sorgen. Darum ließ man die hingerichteten Sünder in der Regel über etliche Jahre an der Hinrichtungsstätte liegen oder hängen, bis sie völlig verwest waren. Auch aus diesem Grund waren die Richtstätten immer an wichtigen Straßen und besonders herausragenden Plätzen an­gesiedelt. Unter den Zuschauern die im November 1503 teils neugie­rig, teils entsetzt der Hinrichtung des Theodor Dairman beiwohnten, dürfen wir mit ziemlicher Sicherheit auch die Bewohner des Impelman Hofes vermuten.

Das Ende des Mittelalters brachte Unruhe an den Niederrhein. Das alltägliche Einerlei wurde von immer neuen Nachrichten unterbrochen, die von Mund zu Mund weitergereicht wurden. - Der Bauernaufstand des Jost Fritz in Speyer, weitere unter der Fahne des Bundschuh am Ober­rhein bis hin zu den Bauernkriegen in Franken, Thüringen und Tirol. - Die Schweizer hattes es gewagt, sich vom Deutschen Reich loszusa­gen. - Eine päpstliche Bulle befahl die Verbrennung aller Bücher, in denen Zweifel an der päpstlichen Autorität laut wurde. - Züge von sich beständig selbst geißelnden religiösen Fanatikern durchzogen das Land; Johan Tetzel, Dominikanermönch, begann seinen berühmt-be­rüchtigten Ablaßhandel. - Eine dringendst notwendige Wirtschaftsre­form und die damit verbundene Brechung der Handelsmonopole schei­terte am Widerstand der gerade frisch geadelten Fugger. Kaiser und Reich waren so extrem hoch verschuldet, daß in der Politik nichts mehr ging, was den Interessen des Handelshauses Fugger zuwiderlief. - In diesen Jahren entstanden die Arbeiten von Macchiavelli und Ko­pernikus, Erasmus und Luther. Mit dem Thesenanschlag setzte die Re­formation ein, die gerade in der Grafschaft Moers auf Grund des En­gagements des Herrscherhauses eine Heimat finden sollte. Die Refor­mationsbedürftigkeit der innerlich stark verlotterten Kirche zeigte sich auch am Niederrhein, wo die Reformation aber bald eine stark niederländisch-calvinistische Prägung erhielt. Im Jahre 1538 über­trugen die Stände von Geldern dem Klever Herzog Wilhelm V., "dem Reichen", und seinem Vater Johann III. die Schirmherrschaft über die Länder Geldern und Zutphen. Dadurch bildete sich am Niederrhein kurzzeitig eine Großmacht, die zudem noch in finanzieller Hinsicht sehr gut gestellt war. Kleve betrieb zur Festigung seiner Herrschaft Heiratspolitik mit England, (Heinrich VIII. oo Anna von Kleve) und mit Frankreich (Herzog Wilhelm der Reiche oo Nichte des Königs Franz I.). Der deutsche Kaiser Karl V. wurde von der Entwicklung sehr stark in seinen Interessen gestört und ließ mit seiner Gegenreaktion nicht lange warten. Wilhelm V. von Kleve hätte ausreichend Hilfe beim Schmakaldischen Bund finden können, wenn er sich eindeutig und ohne Zögern zur Reformation bekannt hätte, doch war er dazu nicht bereit gewesen und stand darum im Feldzug von 1543 völlig allein dem Kaiser gegenüber. Nach kaiserlichem Sieg wurden die Großmachtträume Kleves mit dem Vertrag von Venlo beendet und Wilhelm fest in das kaiserliche Bündnissystem eingereiht. Seine Ehe mit der königlich-französischen Nichte mußte er lösen und erhielt dafür eine kaiser­lich-deutsche. Die Verbindung mit England hatte sich von selber er­ledigt, da Heinrich VIII. keine Begeisterung für Maria von Kleve entwickeln konnte und sie wieder nach Hause geschickt hatte.

 

Die großen Ereignisse jener Tage erreichten auch den "Hof ter Im­pel", lag er doch nahe der alten Römerstraße, der "Hohen Straße", die immer noch ihren Zweck als wichtigste Überlandverbindung er­füllte. Oft rasteten dort durchziehende Soldaten; so vielleicht als alliierte Truppenkontingente aus den verschiedensten Ländern des Reiches nach Münster zogen um die Bewegung der Wiedertäufer zu zer­schlagen, unter anderen auch aus Moers unter dem Grafen Wilhelm. Nachdem die Stadt erobert, die führenden Köpfe hingerichtet und de­ren Leichen in Eisenkäfigen außen an der Lambertuskirche[44] aufge­hängt worden waren, verfolgte man die versprengten Anhänger um der Bewegung jegliche Grundlage zu entziehen und so ließen der Kölner Erzbischof sowie der Herzog von Kleve leichte Reiterei über die wichtigsten Straßen des Niederrheins patroullieren. Gerhard to Impel stand am Ende seines Lebens und ist im Verlauf der Jahre 1540/41 ge­storben. Nur ein einziges Mal konnte ich eine aktenmäßige Erwähnung seiner Person finden, bei der Übertragung des Hofes an seinen Sohn. Dort steht, daß dem Gerhard to Impel, Sohn des Gerhard, der Hof im Jahre 1541 mit seiner Frau Margarita überschrieben wurde.

 

GERHARD THO IMPELL II.

 

Als nach nach dem Tod und der Beerdigung seines Vaters Gerhard ei­nige Monate ins Land gegangen sind, machte er sich mit seiner Ehefrau Margarita auf den Weg zum Kloster Camp, um sich dort vom Abt Johannes Ingenray "behanden" zu lassen; bekannt ist nur das Jahr 1541, Tag und Monat fehlen in den Quellen.

Die Landesherren und fast alle kirchlichen Institutionen besaßen Ei­gentumsrechte an Höfen, Mühlen, Gruben, Grund und Boden sowie Gewäs­sern in einer wesentlich größeren Zahl als zur Eigenversorgung benö­tigt wurden. Das Besitzer- d.h. Nutzerrecht an diesem Eigentum wurde darum als Gunstbeweis oder als Entgelt für Dienste oder zur Ver­pflichtung für den Kriegsfall weitergegeben. Gleichzeitig war mit dem Nutzungsrecht meist auch das Recht der Weitergabe an Dritte ver­bunden, was viel genutzt wurde, so daß bei Eigentumsverkäufen oft­mals etliche Zustimmungen von Belehnten und Unterbelehnten eingeholt werden mußten. Am Ende dieser Kette stand dann der Bauer, der die Arbeit machte und oftmals den eigentlichen Eigentümer gar nicht kannte. Fälle, in denen der Hof direkt vom Eigentümer vergeben wurde, wie vom Kloster Camp an die Bauern des Impelman Hofes waren nicht die Regel. So besaß z.B. das Rheinberger Kloster St. Barbara Garten nur wenig Grundeigentum; die Nonnen verpachteten mit Gewinn dasjenige weiter, was sie selber zuvor von anderen Klöstern gepach­tet hatten.

In jenen Zeiten ist der Hof ter Impel ein Leibgewinnsgut gewesen, das ist ein Pachtgut mit ganz besonderen Rechtsverhältnissen:

1. Das Nutzungsrecht an diesem Gut wurde auf die Dauer eines
   Lebens gewonnen.

2. Das Gut als Ganzes wurde in der Regel an zwei oder drei Perso-
   nen gemeinsam gegeben, war also für "zwei oder drei Hände zu
   gewinnen."
3. Starb eine Hand, so mußte eine neue in einer ganz bestimmten
   Frist dazu gewonnen werden, die i.d.R. 1 Jahr 6 Wochen betrug.
4. Bei der Neugewinnung einer Hand waren "Gewinngelder" an den
   Grundherren zu zahlen. Diese Abgabe konnte üblicherweise über
   mehrere Jahre hinweg in Raten gezahlt werden.
5. Durch die Einrichtung der Wiedergewinnungsmöglichkeit war die
   uneingeschränkte Vererbbarkeit des Gutes -nur als Ganzes- ge-
   geben.
6. Die einmal festgesetzten Pachten und Abgaben wurden auch im
   Neugewinnungsfall nicht erhöht; sie blieben oftmals über viele
   Jahrzehnte hinweg gleich, was im Laufe der Weiterentwicklung
   von Politik und Wirtschaft und den damit geänderten Verhält-
   nissen für die Vertragsparteien hohen Verlust oder guten Gewinn
   bedeuten konnte.
7. Die Leibgewinnsgerechtigkeit war käuflich und verkäuflich.
8. Im Sonderfall des Kurmudrechtes (oft bei Wachszins
igen) erbte
   der Grundherr das beste Stück aus dem Eigentum der Familie des
   Verstorbenen: meist ein Stück Vieh oder Textilien. Die Ablösung
   des Erbes mit Geld durch die betroffenen Personen war üblich.
9. Die Behandigung hatte feierlichen Charakter und wurde im Klo-
   ster unter Zeugen vorgenommen. Die "neue Hand" wurde dann in
   das "Liber Ammanuatiorum", das Behandungsbuch, eingetragen.
10.Grundbedingung im Rechtverhältnis zwischen Kloster und Bauer
   war die Verpflichtung das Land in guter Pflege zu halten,
   nichts zu verkaufen, zu zerteilen oder zu verpfänden.
11.Oftmals, daß zeigt sich auch im Verlauf unserer Familienge-
   schichte, durfte nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung
   durch Abt und Convent das Gut beliehen werden.
12.Es wurde im Moersischen Brauch, schon kleine Kinder oder Ju-
   gendliche an die Stelle Verstorbener setzen zu lassen um den
   nächsten Wiedergewinnungstermin möglichst weit hinaus zu schie-
   ben; bei der damaligen Kindersterblichkeit ein Glücksspiel.
13.Bei Neu- oder Wiedergewinnung wurden Schreibgebühren und Zeu-
   gengelder, sogenannte Jura fällig.
14.Ortsübliche Sitte gebot, daß der Bauer statt seines Familienna-
   men den des Hofes annahm. Verließ die Familie den Hof, so wurde
   wieder der alte Name benutzt oder der des neuen Hofes. Besaß
   eine Familie aber solch einen Hof über Generationen, so konnte
   es passieren, daß der ursprüngliche Name verloren ging. Diese
   Sitte wurde zu Beginn des 19.Jhd verboten.
15.War ein Bauer überschuldet und konnte er seine Pacht nicht mehr
   zahlen, so wurde er gepfändet und des Hofes verwiesen. Die häu-
   figen Kriegsschäden und Kriegslasten hatte der Bauer zu tragen.
   Das Kloster gewährte dann oft Stundung der Leistungen. In ex-
   tremen Notzeiten konnten die Bauern auch Hilfe des Klosters er-
   warten.

Als das junge Ehepaar in das Behandungsbuch eingetragen war, führte der Abt noch einmal alle Äcker und Grundstücke des Hofes auf. Neben dem eigentlichen Ackerland gab es Benden (Weideflächen) sowie Schlagholz am Impeler Berg (Buschgewächs zum Heizen und Kochen); auf dem Hausplatz befanden sich die Hofgebäude mit daran anschließendem Garten und Bongart (Obstbaumgarten). Die Größe konnte der Abt auch nicht nennen, die erste bekannte Vermessung auf Impelman und den Nachbarhöfen fand erst gute 150 Jahre später statt, im Jahre 1693, nachdem der Hof schuldenhalber geteilt und einige Ländereien abge­trennt verkauft worden waren. Dort war er immerhin noch 131 Morgen groß. Dann kam der Abt zu einem heiklen Thema und erinnerte seine Leibgewinnsleute daran was sie an wen pünktlich zu Martini vom kom­menden Jahr an zu zahlen hatten[45]:

 

1.Dem Kloster Camp

7 Malter Roggen, 5 Malter Gerste, 1 Malter Buchweizen; oft er­wähnt aber immer umstritten: die Abgabe der III. Garbe, eine Art Umsatzbeteiligung am Ertrag der Getreideernte.

2.Der Kirche zu Nieder Budberg

Jährlich 9 Stint Roggen Moerser Maß, für zwei Morgen Land.

3.Der Kirche zu Repelen

Jährlich einen Malter Roggen.
4.Dem Baurichteramt in Rheinberg

Jährlich 6 Malter Zinshafer. Diese Abgabe war umstritten und ist nicht immer gezahlt worden.

5.An den Landesherrn nach Moers

1 Rauchhon; 5½ Stüber vor wachtgelt; ½ meyhammel, in gelt 38 stüber. Das Rauchhon ist ein "Schornsteinhuhn", eine Haussteuer; das Wachtgeld ist ein Beitrag zum Militär und Polizeietat; das der meyhammel im Mai fällig war ist logisch. Ein interne vom Kloster geförderte Regelung sah vor, daß der halbe Hammel vom Nachbarn Kool auf Wietges Hof zu Abgeltung des Wegerechtes über Impelmans Hof bezahlt wurde. Als Moers preußisch wurde, änderten sich die landesherrlichen Abgaben. Es war nun zu achten: Zehnt­pflichtigkeit, 10 Gulden sowie ½ Malterfuder Hafer jährlich.

 

Des weiteren werden die Mönche sie ermahnt und erinnert haben, daß sie und alle auf dem Hof lebenden Personen der Gerichtsbarkeit des Klosters unterstanden, ausgenommen des Hochgerichts–barkeit, die dem Moerser Grafen zukam.

Der Landesherr unserer Vorfahren, Graf Wilhelm von Neuenahr und Mo­ers hatte zwei Kinder, den Thronfolger Hermann und die Tochter Wal­burga, die 1546 Philipp von Montmorency Graf von Hoorn ehelichte. Graf Wilhelm, so sagten damals die Gerüchte, war insgeheim dem lu­therischen Glauben zugetan und stand in Verdacht Umgang mit Ketzern zu pflegen. Sein Onkel, er hieß Hermann von Wied, war zwischen 1515 und 1547 Erzbischof in Köln und ein recht belesener Mensch obwohl ihm Kritiker seine mangelnden Fremdsprachenkenntnisse vorwarfen. Ob­wohl er im eigentlichen Sinne mehr Politiker und Pfründeninhaber als Seelsorger war (nach einer Quelle soll er nie eine Messe gelesen ha­ben), war er ernsthaft bemüht seinem Amt gerecht zu werden. Ließ er noch am 28.9.1529 Adolph Clarenbach und Peter von Fliesteden vor den Toren Kölns verbrennen, bemühte er sich später um eine Kirchenreform katholischer Prägung, die ihm in den eigenen Reihen viele Feinde einbrachte und die ihn 1546 zur Abdankung zwangen. Er starb 1552. Mit seinem Abgang und der Niederlage der Fürsten des Schmakaldischen Bundes, wurde der Vormarsch der Reformation am Niederrhein gebremst. Mit Ausrufung des Religionsfriedens von Augsburg 1555 (wem das Land-dem die Religion) wurde in der Grafschaft Moers ein offener und re­lativ friedlicher Wechsel vom Katholizismus zur lutherischen Konfes­sion möglich. Erkannten noch 1552 alle Pfarreien in der Grafschaft Moers die Autorität des Xantener Dompropstes als Archidiakon an, denn in diesem Jahr hielt er das Sendgericht persönlich ab, so er­folgte der Wechsel zum "neuen Glauben" ziemlich rasch.

Der "Send" wurde jährlich in jeder Pfarrei gehalten, wobei in vier­jährigem Rhythmus einmal der Erzbischof, der Dechant, der Ortspfar­rer sowie der Propst den Vorsitz führten. Der Send war ein niedriges geistliches Gericht, wo die Unzulänglichkeiten des Alltags verhan­delt wurden. Wenn die "Sendglocke" ertönte, hatte sich jeder Famili­envater einzufinden. Fernbleiben oder das Verschweigen der Verfeh­lungen Anderer wurden bestraft. Sicher war es eine ungemein span­nende Angelegenheit, wenn die schmutzige Wäsche eines ganzen Kirch­spiels in einem Aufwasch bereinigt wurde. Diesen Send unter der Lei­tung des Xantener Dompropstes hatte auch Gerhard tho Impell besucht und mußte möglicherweise Vorhaltungen wegen beispielsweise Trunk­sucht, Fluchen oder Ehestreit hinnehmen.

Inzwischen sind dem Ehepaar Kinder geboren worden, darunter im Jahre 1555 auch der nächste Hoferbe, Gerhard III.tho Impel[46], der vom neuen Pastor Arnold Steurs getauft wurde. In den Jahren  1557/58 wurde die Hausfrau Margarita Witwe; woran ihr Mann starb ist unbe­kannt. Zur Aufrechterhaltung des Hofbesitzes mußte sie schnell wie­der heiraten und sie entschied sich darum für den Derich Muleveldt vom Nachbarhof. Der Mulenveldthof lag südlich von Impelmans und hieß eigentlich Lüttelmolenvelde, heute Mühlenfeld. Beim Verkauf dieses Hofes an das Kloster Camp im Jahre 1320 war ein Jakob von Empel Zeuge. Derich Muleveldt wird 1558 in das Behandungsbuch von Camp eingetragen. Erst fünf Jahre später erfolgte sein Eintrag auch ins Budberger Kirchenbuch (1563): Die Kirchmeister in Budberg Daem von Hessen und Gerit Wylachs "haben behandet im Beywesen des Pastors H.Henrich Fluim Dierick  von Impelen;"; hier hatte sich der Theodor Mühlenfeld der Sitte gemäß schon nach dem Hof genannt. Die Budberger Kirche hatte die Eigentumsrechte an einer kleinen Parzelle von 2 Morgen Land die zum Hof ter Impel gehörten. Wenige Jahre nach der Trauung des Ehepaars führte der Repeler Pastor Steurs im Jahre 1561 die Reformation in seinem Kirchspiel ein, heiratete eine Margarete und konvertierte. Nach längerer Wartezeit verkaufte er 1575 die Mon­stranz für 75 clevische Taler, da das Gerät nun nicht mehr benutzt wurde.

Im Jahr 1553 hatte ein Regierungswechsel stattgefunden. In Moers stieg Junggraf Hermann zum regierenden Grafen auf. Er hatte in pro­minente Kreise eingeheiratet, war Schwiegersohn Wilhelm V. des Rei­chen von Kleve und damit auch Schwager des Prinzen von Oranien ge­worden. Hermann trat verstärkt für die Reformation ein und wollte 1560 ein deutliches Zeichen setzen: in aller Öffentlichkeit konver­tierte er in der Moerser Stadtkirche. Gleichzeitig nahm er einen Wahlspruch an: "Non plus! - Nicht mehr!" und schwor seiner Trink- und Spielleidenschaft ab. Seine Vorsätze waren allerdings nur von kurzer Dauer. Er wurde auch weiterhin als cholerischer Trunkenbold beschrieben, über den sich ein kaiserlicher Gesandter beschwerte, daß er des morgens noch, und des nachmittags schon wieder so bezecht war, daß er nicht mit ihm habe sprechen können. In seinen letzten Jahren war er schwer gichtkrank und mußte zu wichtigen Terminen und Besprechungen, z.B. im Domkapitel, getragen werden. Er starb kinder­los am 4.12.1578.

Die Schwester Walburga des verstorbenen Grafen Hermann war in kin­derloser Ehe mit dem Grafen von Hoorn verheiratet gewesen. Dieser wurde von den Spaniern zusammen mit Lamoral, Grafen von Egmont, im Jahr 1568 vor dem Brüsseler Rathaus aus politischen Gründen (wegen angeblichen Hochverrats) geköpft. In zweiter Ehe hatte sie Adolph von Neuenahr, Herrn zu Alpen, einen Verwandten geheiratet, der die Nachfolge des verblichenen Grafen Hermann antrat. Graf Adolph för­derte im Gegensatz zu Wilhelm und dessen Sohn Hermann von Neuenahr und Moers nicht mehr die lutherische sondern die calvinistisch re­formierte Glaubensrichtung und orientierte sich in Glaubensdingen sehr stark an den niederländischen Provinzen. Er galt als offener und ehrlicher Charakter, sprach mehrere Sprachen, war heiteren Natu­rells und ein begeisteter Feldherr; dagegen galt er in religiösen Dingen als sehr einseitig und verbissen. In Moers begründete er das erste Gymnasium (Adolphinum) und erließ eine Kreditorenordnung zur Steuerung wirtschaftlicher Prozesse.

Ein guter Freund von Graf Adolph war der seit dem 5. Dezember 1577 in Köln als Erzbischof regierende Gebhard Truchsess von Waldenburg. War er 1577 noch völlig der katholischen Kirche zugetan, so änderte der Umgang mit der Stiftsdame Agnes von Mansfeld zwei Jahre später seine Ansichten. Erst soll er mit ihr in Moers, Kaiserswerth und Bonn zwei Jahre "in wilder Ehe" gelebt haben und dem Trunke verfal­len gewesen sein, dann auf Druck der Verwandtschaft seiner Stifts­dame im Erzstift Köln die "Religionsfreiheit" verkündet und damit versucht haben, sich den Weg zu ebnen um heiraten und gleichzeitig Amt und Würden behalten zu können. Doch Gebhard erhielt von allen Seiten Kritik und wenig Unterstützung, den einen war Gebhard zu halbherzig und zu eigennützig, den anderen galt er als Verräter. Auf Bitten des Domkapitels setzte ihn der Papst am 1. April 1583 ab. Nun sah er aber keinen Anlaß seinem Nachfolger Ernst von Bayern den Bi­schofstuhl freizumachen und löste durch diesen Widerstand den Truch­sessischen- oder Kölner Krieg aus, der offiziell bis zum Jahr 1589 geführt wurde, an vielen Orten aber wegen seiner engen Verflechtun­gen mit dem niederländisch-spanischen Krieg noch sehr viel länger dauerte.

Der Kölner Krieg war geprägt von besonders heftiger Zerstörungswut und Grausamkeit und verwüstete das Nieder- und Mittelrheingebiet so­wie das Vest Recklinghausen obwohl der eigentliche Kriegszweck, die Übernahme des Kurfürstentums durch Ernst von Bayern, schon 1585 er­reicht war. Für Gerhard Truchsess von Waldenburg kämpften Abenteurer wie Martin Schenk von Niedeggen und Heerführer wie Graf Adolph von Moers. Dieser mußte zum Ende des Krieges wegen seines Engagements nach Holland ins Exil gehen, während dessen spanische Truppen zwi­schen 1586 und 1597 die Moerser Grafschaft besetzt hielten.

 

 

GERHARD THO IMPELL III.

 

Zu Beginn des achten Jahrzehnts sind Margarita tho Impel und ihr zweiter Ehemann, Derrich Mühlenfeld genannt Impelman, gestorben und der (älteste?) Sohn Gerhard (* 1555) und dessen junge Frau Sibille, im Volksmund "Beel" genannt, vom Kloster mit dem Impelman Hof im Jahr 1582 behandet worden. Der Kölner Krieg fand direkt vor ihrer Haustüre statt. Kamen zu Beginn des Krieges Truppen aus Moers und plünderten vor allem den katholischen Klerus und katholisch orien­tierte Dörfer, machen wenig später die spanischen Truppen diese fei­nen Unterschiede nicht mehr und plündern schonungslos alles was ih­nen am Weg lag. Die Budberger retteten zu Beginn des Krieges buch­stäblich in letzter Minute ihre Kirchenglocken vor dem Einschmelzen durch Zahlung einer Ablösesumme von 125 Talern. Dagegen verlor das Kloster Camp alle 13 Glocken und alles Blei von den Dächern und was beim Bau in den Mauern verwendet worden war. Die Soldaten bauten ganze Häuser ab um die Materialien zu verkaufen und verbrannten die für sie wertlosen Dinge. Sie trieben Handel mit Balken, Dachpfannen oder auch mit Menschen, die willkürlich gefangengesetzt und erst ge­gen Lösegeldzahlungen wieder laufengelassen wurden.

In einer Aufstellung des Klosters Kamp über die Besitztümer, die ihm durch schwere Kriegsschäden in den Jahren 1583-1593 verlorengegangen war, fehlt der Impelman Hof. Aber auch wenn er nicht wie sein Nach­bar der Hausmannshof oder gar das große Gut Strommoers abgebrannt oder abgetragen wurde, Plünderung und Brandschatzung[47] werden seine Bewohner alle Male haben hinnehmen müssen, ohne daß sie Möglichkeit der Gegenwehr besessen hätten. Aus einer späteren Quelle[48] erfahren wir, daß der Impelman Hof, wie anscheinend auch seine Nachbarn, durch einen Wassergraben geschützt war. Die wasserreiche Gegend mit ihren vielen Gräben, Bächen, alten Rheinarmen und sehr niedrigem Grundwasserspiegel machte es leicht Gräben auszuheben und diese stets mit Wasser gefüllt zu halten. Eine Art Zugbrücke verband in Kriegszeiten die künstliche Insel mit dem Umland und konnte bei Ge­fahr schnell eingeholt werden. Kamen nun Truppen auf dem Durchzug vorbei, und wurden diese von den Bewohnern rechtzeitig entdeckt, so bot ein Wassergraben hinreichend Schutz. Nicht so in den Fällen wo dort stationierte Truppenteile in Ruhe und mit System das Umland planmässig ausplünderten. Die Wut der gegenüber den Truppenverbänden hilflosen Landleute war so groß, daß auch private Rachefeldzüge bei günstiger Gelegenheit nicht ausblieben und es ist zumindest aus dem Vest Recklinghausen bekannt, daß Bauern einzelnen Soldaten auflauer­ten, sie erschlugen und ausplünderten. Es wurden in späteren Zeiten immer wieder Skelette von an verstecktem Platz eingescharrten Solda­ten aus dem Kölner Krieg gefunden.

Im Exil in den Niederlanden wird die kinderlose Gräfin Walburga er­neut zur Witwe. Am 26.9.1589 befand sich ihr Ehemann Adolph von Mo­ers im Pulverturm von Arnheim als dieser durch eine Unachtsamkeit explodierte; Adolph erlag am 8.Oktober seinen schweren Verletzungen. Nun war die Landesherrin Walburga auf den guten Willen ihrer Gastge­ber angewiesen, wollte sie ihr Moerser Ländchen zurückgewinnen. Aus eigener Hilfe war es ihr nicht möglich den Spaniern diese Beute ab­zunehmen. Dort sah es wie im übrigen Land recht schrecklich aus. Trümmerwüsten zeigten ehemals bewohnte Plätze an, die Äcker waren nur notdürftig bestellt, die Straßen unsicher geworden. Die Militärs hatten sich überboten ihren jeweils nachrückenden Feinden alle Er­nährungsmöglichkeiten zu nehmen. Als nach 1593 die militärischen Ak­tionen aussetzten, es gab nichts mehr was sich zu erobern lohnte, bildeten sich Freibeuter- und Strauchdiebesbanden die zur Nachlese antraten und noch wesentlich grausamer als die Landknechte waren[49]. Die Menschen wollten überleben und passten sich den Umständen dieser unruhigen Zeit an. Aus einem alten Brief aus Moers: "Die Leute alle hier sind so seltsam mit diesem Kriegsleben verkehrt, daß es keine Redlichkeit und Ehrlichkeit darin ist, sondern jeder tut mit den Gü­tern als ob es Raubzeit wäre. Der eine zieht sich dies Land hier an, der andere gebraucht und besät das." Auch die Kirchen waren verwü­stet oder zweckentfremdet. Die Emmericher Kirche war ausgeräumt, der Helm fehlte; in Friemersheim mußte die Kirche die Aufgaben der ver­wüsteten Höfe und Stallungen übernehmen. Sie war so vollgestellt mit Vieh, daß kein fußbreit Raum blieb. Desgleichen die Kirche in Rume­len. Ein Grund dafür war sicher auch der besondere Schutz den Kirche und Kirchhof boten. Die Menschen lebten in einer Untergangsstimmung: "Fressen, Saufen, Vogelschießen und andere Leichtfertigkeiten" hat­ten hohen Stellenwert.

In diesen rauhen Zeiten wurde an einem Pfingstfest zwischen 1591 und 1590 der Sohn Arnold to Impel auf dem Impelman Hof "unter Repelen" geboren. Da in diesen Jahren die spanischen Besatzer in der Graf­schaft eine Gegenreformation durchgeführt hatten, war die Repeler Kirche bei der Taufe von Arnd katholisch und vermutlich mit Patres aus Duisburg besetzt gewesen[50].

 


Familienüberblick der Bauern auf Impelman Hof bis 1600

 

Sibille (Bela) von Empel, 1405 möglicherweise schon verstor­ben, gab verschiedene Renten und Schenkungen an das Kloster Camp. Ihre Kinder bestätigten die Schenkung und erklären am 24.12.1405 ihre Wachszinsigkeit: Gerit, Jakob, Arnd, Johan, Griete und Mechelt von Empel

 

Wenn eine Verbindung besteht, was ich für ziemlich  wahr­scheinlich halte, stehen hier 1-2 Generationen unbekannter Fa­milienmitglieder zwischen den benachbarten Kästen.

 


Gerhard tho Impel I.  gestorben 1540/41

 

Gerhard tho Impel II.           oo          Margarita
      behandet mit Impelman Hof 1541
      Margarita in 2.oo (vor 1558) den Derrich Moleveld;
                 beide vor 1582 gestorben
        * Sohn Gerhard III. 1555 auf Impelman Hof

 

Gerhard tho Impel III. oo vor 1582     Beel
        * 1555 
        + ca.1635                             + ca. 1637


* 1582-87    Gerhard  (oo vor 1624 Gertrud von Hüls;+ vor 
                                                        1641)
* 1587-91    Wilhelm  (oo 1648 Katharina Gretz; + nach 1663)

* 1591-93    Arnold
*    ??      Derrich
*    ??      Tochter, wahrsch. Sybille

 

 

Auf Grund der Verquickung des Truchsessischen Krieges mit dem Nie­derländisch-Spanischen Krieg mißlang es der nun zum zweiten Male verwitweten Gräfin Walburga die Rückgabe ihres Landes aus den Händen der Spanier zu erreichen. Als "Letzte ihres Stammes" sah sie nur die Möglichkeit, dem Prinzen von Oranien, dem Oberbefehlshaber der nie­derländischen Truppen, über den Besitz ihres Moerser Ländchens ein Erbschaftversprechen abzugeben[51]. Moritz, Prinz von Oranien, war ein recht erfolgreicher Feldherr und hatte verschiedene Neuerungen in der "Kriegskunst" eingeführt. Den herkömmlich schweren Panzerreitern der Spanier setzte er leichte, wendige Reitertruppen mit Feuerwaf­fen, sogenannte Pistoliers und Arkebusiers, gegenüber. Am 5.8.1597 nahm er Alpen, das nach dem Tode des Adolph von Alpen und Grafen von Moers 1589 über Erbschaft an das Haus Bentheim gekommen war, am 21.8. Rheinberg und am 3.9.1597 Moers ein, wo er die Gräfin Walburga in ihre alten Rechte einsetzte. Während der Besatzungszeit in Rhein­berg brach die Pest, die in diesen Jahren mehrfach am Niederrhein auftrat, in die Stadt ein und forderte viele Opfer, darunter auch den holländischen Stadtkommandanten. Überraschend erschienen die Spanier im Jahr darauf mit einer großen Heeresmacht von 20000 Fuß­soldaten und 2000 Reitern am Niederrhein unter der Führung des Admiral Mendoza. Sie zogen nach Rheinberg, wo der erste Angriff fehlschlug, bauten auf der gegenüberliegenden Stromseite ein Fort auf, und beschossen die Stadt mit Kanonen. Ein Unglückstreffer ging in den großen alten Zollturm, der zur kurkölnischen Burg gehörte, und brachte die dort lagernden 150 Tonnen Schießpulver zur Explo­sion. Viele Menschen, Bürger wie Soldaten, darunter auch der nieder­ländische Kommandant Lukas Hedding, starben. Von der eigentlichen Burg waren nur noch Trümmer vorhanden, die halbe Stadt war zerstört und die Gewölbe der Kirche drohten einzustürzen. Derart schockiert übergaben die Holländer den Spaniern die Stadt ohne jegliche Bedin­gung.

Auch Moers blieb von Schicksalsschlägen nicht verschont. Ein trauri­ges Ereignis für die Heimatgeschichtsforschung war der Blitzschlag in den Turm der Moerser Burg, in dem das Regierungsarchiv der Graf­schaft lagerte und verbrannte. Zu einer schweren Prüfung für die Be­völkerung wurde die Pest, die im Jahre 1600 in der Grafschaft gras­sierte und der als prominentestes Opfer die Gräfin Walburga am 25.Mai 1600 ihr Leben lassen mußte.

In Rheinberg dauerte die Besetzung durch spanische Truppen nur drei Jahre. Schon 1601 standen die Niederländer wieder vor den Toren und Moritz von Oranien belagerte die Stadt vom 12.Juni bis zum 1.August; ein Plan dieser Belagerung, gezeichnet von einem englischen Militär­beobachter, Henry Percy Earl of Northumberland, ist uns bis heute erhalten geblieben. Nachdem er Rheinberg übernommen hatte, befe­stigte Moritz die Stadt und eilte dann nach Moers, um die Grafschaft als seinen Erbteil einzustreichen. Dort war in der Zwischenzeit eine klevische Besatzung auf der Burg aufgezogen, denn der Herzog von Kleve, Johann Wolfgang, (besser seine Vormünder) erhoben Ansprüche auf die Grafschaft. Aus der Sicht Kleve's war die Grafschaft Moers ein klevisches Lehen, daß bei Aussterben des Grafenhauses an Kleve zurückfiel. Moritz war anderer Meinung, er vertrieb die klevischen Soldaten und ließ sich am 12.August 1601 von seinen moersischen Un­tertanen als Landesherr huldigen.

Die ständigen Kriege, die ununterbrochene Spannungssituation fand seinen Niederschlag auch darin, daß die Landbevölkerung keinen Anlaß zu besonderem Arbeitsaufwand sah: Wurde ihr doch mit schöner Regel­mäßigkeit die Ernte direkt vom Feld gestohlen, die Scheunen geplün­dert oder das Dach überm Kopf abgebrannt. Man tat nur das Allernot­wendigste um über die Runden zu kommen. Aus diesen Zeiten fand sich in einem Schreiben an den Abt Gottfried Draeck (1584-1612) der sich anscheinend im Camper Hof in Köln aufhielt, denn das Kloster war zerstört und die Mönche hatten woanders Zuflucht gesucht, neben an­deren Dingen ein Vermerk über die Bewohner des Impelman Hofes aus der Hand eines Bevollmächtigten des Abtes, Wilhelm Damen von Er­kelenz. Der Brief schilderte, daß Damen die immer schon strittige Abgabe der "dritten Garbe" vom Impelman Hof eingefordert hatte, was ihm sehr viel Mühe und Arbeit machte, und daß er das strittige Ge­treide dort von Dreschern ausdreschen ließ.  Unter dem Datum vom 10.August 1604 schrieb er dem Abt[52]: "...Impelman verstan ich das zu Colln bei Ew.Erw. gewesen ist, und sieht nicht gerne, daß ich die 3.Garbe einfordere; es ist den Gesellen leid, daß sie die Ländereien nicht mögen gebrauchen wie bisher, sondern einige, oder gar wenige, Pacht davon zu geben; welches nicht geringe Müh und Arbeit gibt, je­doch muß ich mich dessen getrösten. Ich hab die Drescher schon ge­schickt(?) die die 3.Garbe ausdreschen. Mögen sehen, was uns Gott dieses Jahr geben wird."   Der im Grunde recht hoch belastete Hof war angeblich, was aber einen Streitpunkt bildete, noch zusätzlich ein "Dritte-Garben-Gut", also ein Hof, wo der Grundeigentümer pro­zentual mit 33.3% am Getreide Gesamtertrag beteiligt war.

Das Land fand nur eine sehr geringe Ruhepause, denn die Spanier lie­ßen nicht lange auf sich warten. Zur Herbstzeit 1606 zog Ambrosius Spinola, Oberbefehlshaber, nach Rheinberg. Dort hatten die Holländer nicht nur die Festungsanlagen vorbildlich ausgebaut, sondern auf dem gegenüberliegenden Ufer und der dazwischenliegenden Insel Bollwerke errichtet. In einem 13 Jahre später erschienenen Bericht, dem "französischen Merkur" von 1619 wird uns über diese Tage berich­tet[53]: "Alle Tage ertönte nun Kanonendonner sowohl von Seiten der Belagerten wie auch von den Belagerern her. Anfangs machten jene einen Ausfall in der Absicht, die Brücke zu zerstören, welche Spi­nola oberhalb von Rheinberg zur Verbindung beider Lager hatte auf­schlagen lassen, doch wurden sie von einigen in der Nähe befindli­chen Schiffen entdeckt und gezwungen sich zurückzuziehen, was nicht ohne Verlust geschah. Andererseits ließen die Belagerten in einer Gegenmine 400 von den Spaniern in die Luft springen. Teils aus Furcht vor den Gefahren, teils wegen mangelnder Besoldung fand sich Spinola bei dieser Belagerung genötigt seine Soldaten durch Strafen festzuhalten, denn er ließ mehrere welche Reißaus genommen hatten, zurückbringen und festnehmen. Der Prinz Moritz, welcher bei Wesel sein Lager hatte, sandte oft einige Reuter=Compagnien gegen den Feind, welche immer Gefangene machten, Pferde wegnahmen und sonsti­ges Belagerungsmaterial erbeuteten. Bei einem Ausfalle, welchen die Belagerten am 10.September machten, wurden diese stark mitgenommen und der Baron de la Flesche Francois ward gefangen und nach Brüssel abgeführt, wo er ein schweres Lösegeld zahlen mußte. Doch die Fran­zosen, deren sich eine große Zahl in der Stadt befand, wollten für diesen Verlust Revanche nehmen und machten wenige Tage nachher einen Ausfall, bei welchem sie alles niederwarfen was sich ihnen entgegen­stellte: Sie drangen bis zum Zelt des Grafen de Bucquoy vor, worauf sie in so großer Ordnung und mit soviel Muße in die Stadt zurückzo­gen, daß sie eine große Menge Vieh und Leute mit heimführten. Nach diesem Ausfall hatten die Belagerer eine so große Anzahl Tote, daß Spinola sie mit vollen Karren aus dem Lager bringen lassen mußte um sie zu begraben. Spinola, welcher entschlossen war entweder vor die­sem Platz zu sterben oder ihn zu nehmen, legte eine große Batterie gegen das Land-Tor (Xantener Tor?) an, ließ alle Verteidigungswerke niederhauen, den Graben mit Steinen und Erde füllen und an den ver­schiedenen Stellen unterminieren. Kurzum, er bedrängte die Belager­ten sehr, obgleich sie noch dann und wann auf Scharmützel auszogen. Das dauerte bis zum 1. Oktober, wo er benachrichtigt wurde, daß sie nur noch 30 Pulverfässern hätten und Mangel an Leuten sei, die Ver­wundeten zu verbinden. Auf diese Nachricht hin sandte er einen Trom­peter zum Gouverneur von Berck dem er die Übergabe anraten und eh­renhafte Bedingungen anbieten ließ. Er erhielt zur Antwort, daß man darauf eingehen würde wenn der Platz dem Erzbischof von Köln, wel­chem er gehörte, zurückgeliefert werden sollte. Spinola ließ erwi­dern, daß er diese Jagd auf Kosten seines Fürsten nicht gemacht habe um die Beute einem Anderen zu überlassen. Endlich wurde am 2.Oktober nach manchen Vorschlägen die Kapitulation bewilligt mit der Bedin­gung, daß man mit der ganzen Bagage ausziehen, zwei Schiffe und zwei Kanonen mitnehmen dürfe und so Spinola den Platz übergebe; alles ohne Lug und Trug, was von der einen wie von der anderen Seite auch redlich ausgeführt wurde.- Diese Einnahme flößte den Nachbarstädten der Generalstaaten (Niederlande) Furcht ein. Der Prinz Moritz, wel­cher in Wesel lagerte, sandte noch Verstärkung nach Moers. Doch wa­ren die Heere der Erzherzöge bei den letzten drei Belagerungen so sehr aufgerieben worden, daß sie eher der Erholung bedürftig waren als noch ferner sich solchen Strapazen auszusetzen."

Während der ganzen Zeit der Belagerung war man in Moers sehr vor­sichtig und mißtrauisch. War die Grafschaft Moers selbst nun nicht in diesen Konflikt verwickelt, so war doch der Oberbefehlshaber der niederländischen Truppen in Rheinberg gleichermaßen Landesherr in Moers. Dort saßen niederländische Beamte in der Verwaltung oder wa­ren Soldaten und mußten zusehen, was mit ihresgleichen in Rheinberg geschah. Nervös beobachtete man die Geschehnisse und sah auch miß­trauisch auf die wenigen noch katholischen Familien, insbesondere wenn sie nahe der Grenze zu Rheinberg wohnten. In diesem Fall wurden sie stets verdächtigt gemeinsame Sache mit ihren Glaubensbrüdern zu machen; in einen derartigen Verdacht gerieten auch die Bewohner un­seres Impelman Hofes. Da war nämlich an einem Vormittag, im Spätsom­mer des Jahres 1606, der Bauer Gerhard Impelman gemeinsam mit Ger­hard Baecken, der in dieser Anbauperiode den Plißhof bewohnt hatte, gerade beim Mähen gewesen, als zwei Soldaten vorüberkamen (es waren anscheinend Holländer gewesen die Streife gingen) und auf die beiden zutraten. Sie verlangten für einen Gotteslohn einen Teil des Früh­stücks, daß sich die beiden Männer mit aufs Feld genommen hatten, was ihnen gewährt wurde. Währenddessen kam ein Mädchen auf dem Weg von Rheinberg vorüber, Beel Rotlehrs, daß aufgeregt berichtete, die Schanzen seien überall voll mit Soldaten. Die Männer brachen hastig auf und gingen eilends nach Hause. Wohin die Soldaten gingen ist un­bekannt, aber wahrscheinlich wurden sie von den Spaniern entdeckt und gefangengenommen oder kurzerhand umgebracht. Als die Spanier die Stadt Rheinberg genommen hatten und sich die Verhältnisse stabili­siert hatten, forschte man nach dem Verbleib der beiden Soldaten und verdächtigte den Bauern Gerrit Impelman, er hätte die Soldaten ver­raten und dem Feind ausgeliefert. Am 4.November 1606, einem Diens­tag, setzte man einen Verhörtermin auf dem Gericht zu Moers an und lud den Impelman-Bauern vor[54]. Dieser brachte zwei Zeugen mit, den erwähnten Gerrit Baecken, den damaligen Pliß-Bauern oder Hofbewoh­ner, und den direkten Nachbarn von Impelman, den Johan Wietgen, Be­wohner des nur wenige hundert Meter entfernt liegenden Wietgeshofes. Beide konnten im Grunde nichts zur Sache selber sagen, doch erfahren wir noch einige Datails der damaligen Situation. Nachdem Impelman sich von Gerrit Baecken getrennt hatte, ging er selber los um die Lage zu erkunden. Er traf seinen Nachbarn Wietges und sprach kurz mit ihm. Das Angebot, auf den Hof zu kommen, lehnte er ab und meinte er müßte sich beeilen nach Hause zu gehen und die Brücke hochzuzie­hen, damit ihnen kein Verlust entstände. Für Gerrit Baecken war die Warnung der Beel Rothlehrs zu spät gekommen. Auf seinem Hof waren die Soldaten schon gewesen und als er selber dort hin kam waren sie schon wieder davon. Bemerkenswert, daß die Bauern ihre Höfe mit Was­sergräben umgaben und so den niedrigen Grundwasserspiegel und die wasserreichen Bäche und Kanäle genutzt hatten, sich zu schützen.

Auch wenn in der Moerser Grafschaft das Religionswesen wieder in ge­ordneten (jetzt: reformierten) Bahnen verlief, hatte es doch nur ge­ringen Einfluß auf die sehr gelockerten Lebensformen. Immer wieder meldeten sich die Prediger mit Klagen über die losen Sitten und die rohen Umgangsformen. Gerade in Repelen, so wurde moniert, gab es so­gar einen "Hurenwinkel" und in Krefeld trieb ein Teufelsbändiger sein Unwesen. Im Amt Rheinberg waren die Zustände auch nicht besser: Johan von Dunkeren, ein flüchtiger Verbrecher, konnte in Orsoy ge­fangen genommen werden. Am 29. September 1608 wurde er peinlich ver­hört und am 4.Oktober mit dem Schwert hingerichtet. Seinen Leichnam legte man auf das Rad, wo er zur Abschreckung bis zur völligen Ver­wesung liegenblieb. Anscheinend besaß Rheinberg keinen eigenen Scharfrichter, denn in Berichten über Rheinberger Hinrichtungen wird davon erzählt, daß er immer aus Duisburg kam. Auch ein Fall von Zau­berei wurde in Rheinberg ruchbar. Am Johannisabend 1610 ging einer, Molstroe mit Namen, aus, um die Zauberkunst zu versuchen. Ihm war anscheinend Erfolg zu Teil geworden, denn man fand seine Leiche an­deren Tags mit gebrochenem Genick; (das sollte der Teufel gewesen sein). Das Gericht befaßte sich mit der Sache und ließ zuletzt seine Leiche von einem Pferd aus der Stadt herausschleifen und unterm Gal­gen begraben. Auf ausdrücklichen Befehl des Kurfürsten Erzbischof Ernst von Bayern wurde das Beschwörungs- und Zauberbuch des Unglück­lichen am 9.Juli 1610 auf dem Marktplatz von Rheinberg öffentlich verbrannt.

In diesem Jahr findet sich auch wieder eine Notiz im Protokollbuch des Moerser Gerichts über einen Rechtsstreit des Gerhard Impelman[55]: Er hat einen (Junker?) Duicker "am Leibe arrestieren lassen", wegen einer Forderung von 7 Reichstalern[56] Hauptsumme. Duicker wurde erst wieder laufen gelassen, als er gelobt hatte, diese Summe in Moers zu bezahlen. Das war am 23. August. Da es heute kaum möglich ist, Be­trägen in der damaligen Währung eine treffende DM-Summe gegenüberzu­stellen, sind auch Angaben die über einen Kaufkraftvergleich gewon­nen wurden nur sehr vorsichtig zu benutzen. Auf Grund einer solchen Kaufkraftberechnung entsprach ein Reichstaler der Jahre 1611-22 ei­ner Kaufkraft von 45.- DM im Jahre 1967, die geforderte Summe also einem Betrag von 315.- DM[57].

Anscheinend war Gerit Impelman ein recht prozeßfreudiger Mensch, vielleicht setzte er sich nur gegen Unrecht zur Wehr, vielleicht war er auch ein rechthaberischer Eigenbrödler, seine häufige Nennung in Gerichtsbüchern ist für uns heute ein Glücksfall. Schon 1615 finden wir den nächsten Fall. Er prozessiert gegen Derich Schardey wegen einer Geldforderung. Der Prozeß begann am 21. September und war am 7. Dezember noch nicht abgeschlossen, der letzten vorhandenen Ein­tragung zu diesem Prozeß[58]. Die protokollierten Gerichtstage verlie­fen mit Diskussionen über Verfahrensfragen und der Lösung des Pro­blems, dem Bauern Schardey eine Erklärung zur Klageschrift abzurin­gen. Erst bat dieser um Bedenkzeit, dann erschien er zur nächsten Sitzung erst gar nicht. Als er beim übernächstenmal wieder anwesend war, beantragte Impelmans Anwalt Kohlmann, den Bauern Schardey wegen Widerspenstigkeit vor Gericht zu bestrafen und die Klageschrift als Geständnis des Beklagten zu Betrachten. Derich Schardey wehrte sich heftig dagegen und bat um Zeit, um auf die Klageschrift antworten zu können und um Anfertigung einer Kopie. Das Gericht war schließlich einverstanden und vertage den Fall. Auf der nächsten Sitzung fehlte der Bauer Schardey wieder, wofür aber Gerit Impelman selber zur Stelle war. Er erhob heftigste Vorwürfe gegen seinen Gegner und ver­langte eine Bestrafung wegen Ungehorsams, zumal Schardey auf Grund seiner schriftlichen Unterlagen Zeit gehabt hatte eine Erklärung ab­zugeben; zwei außergerichtliche Schlichtungstermine waren erfolglos geblieben. Das Gericht wollte aber der Vorderung des Bauern Impelman nicht folgen und setzte einen Termin als letzte Gelegenheit an, wo sich Schardey zur Sache äußern sollte. Dieser erschien dann auch und präsentierte zur Überraschung des Gerichts eine Gegenforderung in Höhe von 7 Viertel Talern (damit können auch 175 Tlr gemeint sein) Das Gericht nahm diese Art Prozeßführung nicht als besonders ernst an, zumal die Gegenforderung nicht die Hälfte der Forderung aus­machte, und setzte einen letzten Gütetermin an. Die beiden Gegner wurden dazu verurteilt, sich nocheinmal unter "Beiziehung guter Leute" an einen Tisch zu setzen. Sollten sie scheitern, so wurde be­schlossen die beiden Zeugen des Gerit Impelman, Arnd Lull und Jan Krutzman angen End zu verhören; Schardey hatte das Recht erhalten, einen eigenen Gegen-Fragekatalog auszuarbeiten, den das Gericht den beiden Zeugen ebenfalls vorlegen wollte. Damit brechen die Aufzeich­nungen zu diesem Fall leider ab.

Nur knapp zwei Jahre später brach über den Impelmanhof ein Ereignis herein das, sicherlich auch unter Mitwirkung des zerstörerischen Kölner Krieges und des sich anschließenden 30jährigen Krieges, ur­sächlich zum Auseinanderbrechen der Familie auf diesem Hof sowie zum Niedergang und anschließendem Verlust des Hofes knapp 50 Jahre spä­ter geführt hatte.

 

 

VOM TOD DES STEUEREINNEHMERS MEVIS WOLTERS

 

Nach alten Verhörsprotokollen[59] läßt sich das Geschehen beim tötli­chen Schuß auf den Steuereinnehmer M.Wolters rekonstruieren. Mevis Wolters war zusammen mit Hendrich Schmitt, den man Bodberch nannte, Steuerpächter für das laufende Jahr 1617. Er hatte das Steuerprivi­leg gegen einen vorher festgesetzten und sofort zahlbaren Betrag dem Landesherrn abgekauft, und konnte nun in seine eigene Tasche die Steuern eintreiben. In schlechten Jahren, bei Kriegseinwirkung und Naturkatastrophen, waren die Möglichkeiten den Einsatz wieder zu er­wirtschaften und darüberhinaus noch Gewinn zu machen sehr problema­tisch. Im Gegensatz zum Landesherren waren die Steuereinnehmer Pri­vatunternehmer und brauchten sich keine Zwänge im Umgang mit der Be­völkerung aufzulegen. Gerade in schlechten Jahren wurde daher oft mir rüden Mitteln versucht die ausstehenden Geld- und Naturalabgaben von den Bauern zu erzwingen. Ein gutes Verhältnis zum Steuereinneh­mer konnte dabei dann auch von Nutzen sein. Die Berufsgruppe der Ac­cisepächter war also verhaßt und gleichzeitig umschmeichelt, zumin­dest aber in Dauerkonflikte mit der Bevölkerung verwickelt. Im Ver­gleich mit der heutigen Zeit läßt sich der damalige Steuereinnehmer mit einer Inkassofirma vergleichen, nur daß damals jeder, der nicht auf Grund von Privilegien Steuerbefreiung genoß, zur Kasse gebeten wurde. Die Einnehmer kamen oft persönlich bei den Bauern vorbei um zu kassieren oder, blieben Zahlungen aus, zu mahnen, zu drängen und zu pfänden. Eine solche Situation fand sich im Herbst 1617 als Mevis Wolters, der Einnehmer, seine Herkunft ist nicht genannt, mit seinem Sozius in der Grafschaft unterwegs war um Rückstände einzutreiben. Eines seiner Besuchsziele war auch der Impelmanhof, der Steuern so­wie Dienstleistungen ausstehen hatte, das sogenannte "Mühlenfahren".

An diesem Samstag, es war der 28.Oktober 1617, war das Herannahen des Einnehmers schon bemerkt worden und Hendrich Maß traf unterwegs Arnd Impelman, der in Budberg bei Johann zu Wolfkuhlen wohnte, mit geschultertem Gewehr. Maß knüpfte ein Gespräch an und fragte Arnd wie es ihm ginge und erhielt zur Antwort `Halb und halb'. Er be­fürchtete Arnd Impelman könnte mit Mevis Wolters in Streit geraten, bot sich darum an dessen Gewehr zu tragen. Arnd empfand das als al­bern und sagte `das theten nur die gecken'. Mühlenfeld's Frau hatte Arnd ebenfalls gesehen und ihn gefragt, auf wen er denn das Gewehr tragen würde, und zur Antwort erhalten, daß `ein gut Gesell wohl ein Ruhr[60] tragen möge'.

Es war also etwas unüblich, daß ein Bauer außerhalb direkter Kriegs­gefahr, Jagdvergnügens oder Schützenbruderschaft mit einer Feuer­waffe herumlief.

In der Stadt Rheinberg traf Arnd dann seinen ebenfalls bewaffneten Bruder Wilhelm. Es war Nachmittag, Wochenausklang, und die Landbe­völkerung, die nahe der Stadt in einzelstehenden Gehöften lebte, traf sich dort mit Freunden zum gemeinsamen Schwatz und Trunk. Ein dritter Bruder, Gerhard, war ebenfalls in der Stadt gewesen und hatte dort zwei Hamen[61] gekauft und seine beiden jüngeren Geschwi­ster ermahnt bald nach Hause zu kommen und den Wagen zu schmieren um Holz für Herkenbusch, den damaligen Rheinberger Bürgermeister[62], zu fahren. Der Bürgermeister galt als recht trinkfreudig und so hatte er an diesem Samstag eine kleine fröhliche Zecherrunde um sich ge­sammelt, darunter auch die Steuereinnehmer Mewis Wolters und Hendrich Schmitt, den sie Budberch nannten. Mit zu dieser Trinkrunde zählte auch Arnd Lull, ebenfalls Bürger der Grafschaft Moers, der von den Zechern hereingebeten worden war. Da nach altem Brauch bei Sonnenuntergang, das war an diesem Tag um ca. 17.00 Uhr, die Stadt­tore geschlossen wurden, strömten die Auswärtigen kurz vor siebzehn Uhr aus der Stadt. Dort vor dem Tor, oder vielleicht auch schon vor­her in der Stadt, hatte es einen Disput zwischen den Empelmans Söh­nen und den Accisepächtern gegeben; anschließend hatten die Im­pelmans aus Übermut oder aus Wut mit ihren Gewehren in die Luft ge­schossen. Danach trennten sich die Wege der Heimwärtsziehenden. Wilhelm Impelman verabschiedete sich von seinem Bruder und ging in Begleitung von Hendrich Schneck auf Budberg zu. Wo das Winterswicker Feld an den Verkensdeyck stieß, trennten auch diese beiden sich. Johan von Mühlenfeld sagte aus, er sei wie andere ganz betrunken ge­wesen und mit einer Gruppe nach Hause gegangen, der sich auch Arnd Impelman angeschlossen hatte. Mühlenfeld drängte die Steuereinnehmer die Nacht in seinem Haus zu verbringen, was Mewis aber ablehnte denn Evert Vogelsancks[63] Ehefrau Petronella sollte ihnen ein "Bedt sprei­ten", wobei er dem Evert Vogelsanck lachend auf die Schulter schlug. Derrich Plissman, vom Nachbarhof der Impelmans, war vom Steuerein­nehmer Schmitt an die Hand genommen worden und mit diesem anschei­nend vorgegangen. Am "Drotenbaum" trennten sie sich und Schmitt ging anscheinend mit dem Haupttrupp weiter. Inzwischen hatte die Gruppe eben Moersisches Gebiet betreten, nahe dem Gut Strommoers, dort di­rekt am Moersbach "an der Plank" wo sich die "Gansweide" befand. Aus dem Dunkel trat auf einmal Wilhelm Impelman auf die Gruppe zu und stellte Mewis Wolters zur Rede. Nur wenige Zeugen, viele davon erin­nerten sich später nicht mehr, erlebten diesen Augenblick mit. Ein recht kurzer Wortwechsel, dann zwei Schüsse, und Mewis Wolters brach zusammen. Zeugen sagten, er habe noch `Weh, weh' gerufen. Nachdem Wilhelm geschossen hatte, griff der zweite Steuereinnehmer Hendrich Schmitt nach dem Gewehr von Arnd Impelman und konnte es ihm entwin­den. Ein schnell abgefeuerter Schuß brannte nur auf der Pulverpfanne ab und rettete Arnd Impelman das Leben (und damit die Existenz sei­ner Nachfahren). Budberch warf im hellen Entsetzen das Gewehr weg und lief davon. Wilde Gerüchte kamen auf: Arnd sollte gesagt haben `Das sei ja der Platz wo man dem Vater die Gerste wegnehmen wollte, da sei es doch Zeit, miteinander ein Tänzlein zu halten'. Andere meinten gehört zu haben, daß Arnd gesagt hätte: `mein Bruder hat Ih­rer einen fest schlafen gelegt, er wolle den anderen daneben legen'. Doch diese Gerüchte fanden keine Bestätigung. Ein paar Helfer brach­ten Mewis Wolters über die Hohe Straße ins Haus von Lambert[64] dem Boten, wo er wahrscheinlich schon tot angekommen war. Die Ehefrau des Derrich Plissman war von Arnd Lull auf dem Pferd mitgenommen worden. Nachdem er die Frau abgesetzt hatte und auf dem Rückweg wie­der am Haußmanshof vorbeikam, wurde er von Altgenpfort, einem ande­ren Bauern, angerufen einen Trunk zu nehmen und erhielt dort genauen Bericht des Hergangs. Er nahm anschließend Hendrich Maeß mit aufs Pferd und ritt nach Hause. Die Brüder Impelman verschwanden in Rich­tung Wolfskuhlen.

Am darauffolgenden Montag wurde unter Aufsicht des Schultheiß von Moers der Körper des verblichenen Steuereinnehmers gerichtlich un­tersucht und dabei festgestellt, daß eine Kugel oben am Arm ins Schulterblatt und die zweite in die Seite unter dem Arm eingedrungen war. Anschließend wurde der Witwe "vergunnt den abgestorbenen christlich zur Erden zu bestatten".

 

Obwohl Gerichtsbücher für diesen Zeitabschnitt vorhanden sind, läßt sich kein Gerichtsverfahren feststellen. Es bleibt im Dunklen, ob es sich hier um Mord, Totschlag im Affekt oder um einen tragischen Un­glücksfall innerhalb des hitzigen Wortgefechtes gehandelt hat.

 

 

IN RHEINBERG

 

Arnd und Wilhelm Impelman konnten sich in der näheren Zukunft nicht mehr in der Grafschaft Moers sehen lassen. Während Wilhelm, der ei­gentlich Schuldige am Tod des Steuereinnehmers aus dem Blickfeld verschwand, wurde Arnd Mitglied der Rheinberger Garnison. Den älte­sten seiner Brüder, Gerhard, hielt es ebenfalls nicht mehr auf dem elterlichen Hof und er meldete sich beim gleichen Truppenteil wie Arnd, der Kompanie (oder dem Fähnlein) des Kapitän Timmermann.

Dort in Rheinberg hatten in dieser Zeit die Spanier das Sagen, ob­wohl auch noch die Interessen des Erzbischofs von einer Beamtenschar und sicherlich auch von einigen Truppenteilen vertreten wurden. Die Stadt war, abgesehen von ihrem natürlichem Schutz aus Wasserarmen und Sümpfen, mit einer Umfriedungsmauer aus Basalt und Ziegelsteinen versehen; davor ein großer Wassergraben, der sich aus einem Bach speiste. Diese Stadtmauer besaß vier Tore, Cassel-, Leuth-, Xante­ner- und Rheintor, und war mit 21 Halbtürmen versehen. Zwischen 1601 und 1606 bauten die Niederländer die Stadt zu einer Festung ersten Ranges aus: neue Gräben wurden gezogen und Vorwerke errichtet. In dieses Verteidigungswerk wurde auch die Kurfürstliche Burg einbezo­gen. Diese besaß 4 Türme und war ringsum von einem Wassergraben um­geben, über den 2 Zugbrücken die Verbindung zur Stadt herstellten. Die Hauptbrücke lag zur Rheinstraße, die andere führte zu Nebenge­bäuden, dem "vorderen Castell", die früher dem erzbischöflichen Ge­folge zur Unterkunft dienten und an deren Stelle dann später die noch heute existierende alte Kellnerei errichtet wurde. Ursprünglich gehörte der direkt am Wasser liegende alte Pulver- und Zollturm (von dem heute noch der Stumpf erhalten ist) zur Burg. In Entsprechung zu seinem Gegenstück, dem im südlichen Zipfel des Erzstiftes bei Ander­nach gelegenem "Weißen Turm", nannt man das Rheinberger Bauwerk den "Schwarzen Turm". Er war sehr massiv gebaut und ungefähr 25 Meter hoch. Oben, auf seiner obersten Plattform, standen drei "metallene Hauptstücke" mit denen die zivile Rheinschiffahrt vollkommen be­herrscht werden konnte. Wahrscheinlich dienten Arnold und Gerhard unter spanischem Oberbefehl, doch wenn sie auf der Burg gedient ha­ben, so hatte für sie noch die Wachordnung aus dem Jahre 1541 Gül­tigkeit in der es heißt:

"...item sall man die burgh bestellen mit guten wechtern die uß dem gestifft von Cölln seint, die getruwelich wachen sullen, also das der oberste thurnknecht zu allen uren in der nacht/ das Horn blasen soll, so soll Ime ein Jglicher wechter antworten/ mit blaßen und ro­effen, und welcher des nit ..thet, der soll boßfellich sein umb sei­nen dinst, kost, lone und kleider/ In derselber vorgen soll sich der oberste/ off man Ime ruffen wurde/ auch sein. Und solten zu sommer alle tag acht uren nach mittags uff Iren wachten sein, und des win­ters zu sechßs uren, und des morgens so der tagh schon uff ist, mu­gen sy uff Iren wachten schlaiffen vur mittagh Ire gedinge, und nach mittagh sullen sie affgain arbeiden/ da man sy das heist, und vort soll der groß torn alle Zeit bestalt sein, als das bißher gehalten ist..."[65] Der Turm wurde zweimal, 1598 und 1636, durch ein Explosi­onsunglück schwer beschädigt. Die entgültige Vernichtung brachte die preußische Besetzung der Stadt im frühen 18.Jhd., der alle Festungs­werke zum Opfer fielen.

Über das Leben in der Festungsstadt Rheinberg schreibt Wittrup[66]: "Auch die ganze Stadt selbst hatte sich in ihrem äußeren Charakter der Festung allmählich angepaßt. Die Erfahrung, die die Bürger im Laufe der Zeit bei Belagerungen und Brand machten, war ihnen Lehr­meisterin bei der Anlage der Straßen und Häuser. Man lernte eben in den vielen Kriegsstürmen sich so einzurichten, daß Stadt und Einwoh­ner möglichst lange dem Angreifer trotzen konnten. Die Häuser waren niedrig, aus Backsteinen erbaut. Schon um die Mitte des 17.Jahrhunderts waren Dächer aus Schindeln der Stroh strengstens verboten. Um bei einer Beschießung der Stadt eine sichere Zuflucht­stätte zu haben, hatte viele Gebäude gewölbte Keller, die sich nicht selten unter mehreren Häusern hinzogen. Manche sind noch bis heute erhalten. Auf den Kellergewölben lag eine Schicht Sand und Lehm, um das Durchschlagen der Bomben zu verhindern. An den Pumpen auf den öffentlichen Plätzen und in den Straßen standen große Wasserfässer, welche immer gefüllt sein mußten. Ein Holzschlitten war derartig un­ter ihnen befestigt, daß bei einer Feuersbrunst sofort mittels Seile das Faß von mehreren Personen zur Brandstelle geschafft werden konnte. Die Straßen waren so breit, daß die aufschlagenden Bomben an den benachbarten Häusern keinen Schaden anrichten konnten. Auch die zahlreichen Gärten innerhalb der Umwallung verringerten die Brandge­fahr. Ferner gab es in der Stadt viele Baracken zur Unterbringung der Soldaten. Die Häuser waren so eingerichtet, daß möglichst viele kleine Zimmer zur Einquartierung vorhanden waren. Auch war für große Speicher und Kornböden gesorgt, die eine gewaltige Masse an Vorräten aufnehmen konnten; eine Wassermühle lag innerhalb der Wälle."

Gut denkbar ist es auch, daß Arnold bei einer Bürgerfamilie in Quar­tier lag; vielleicht lernte er auch dort die Tochter des Hauses nä­her kennen und heiratete sie später. Soldatenehen waren in früherer Zeit oft streng verboten, zumindest aber sehr ungern gesehen. Wollte doch kein Kriegsherr für den Lebensunterhalt von Soldatenangehörigen aufkommen. Die angetrauten und oftmals nicht angetrauten Ehepartner der Soldaten samt ihres Nachwuchses waren auf den Erlös aus kleine­ren Arbeiten angewiesen, meistens jedoch auf die Mildtätigkeit der Bürger; vom Sold ließen sie sich nicht ernähren. Arnold erhielt, verheiratet oder nicht, für Heizung und Licht täglich einen Stüber, den er sich mit drei weiteren Kameraden teilen mußte. Geteilt wurde ebenfalls das Bett, sofern keine Seuche herrschte, mit zwei Kamera­den. Unteroffiziere hatten es da etwas besser, sie teilten die Schlafstatt nur noch mit einem Kollegen. Dazu ließen sich die hohen Offiziersränge ihr Mobiliar und ihren Hausrat durch die Stadt stel­len. Zu Arnolds Soldatenzeit gelangte er jedoch auch in den Genuß einer echten "Sozialleistung": Um ihre Soldaten wenigsten einigerma­ßen bei Laune zu halten, richteten die Spanier den "freien Keller", einen Gastronomiebetrieb mit extra niedrigen Preisen ein, den aber nur Soldaten betreten durften. Jährlich wurde die Lizenz an denjeni­gen Rheinberg Bürger vergeben, der die niedrigsten Preis für Ge­tränke versprach. Diese wurden dann von einer Kommission geprüft, die eine Erlaubnis vergab und den Wirt von jeglicher Zoll- und Steu­erabgabe befreite. Vorgeschrieben war das Angebot von Rheinwein, Bordeaux, den spanischen Weinen Xeres, Ximenes und Canaria, sowie starkem und mittlerem Bier. Verschiedene Maßnahmen bedrohten den Wirt mit Strafen um Schmuggel sowie die Alkoholabgabe an "Normalbürger" zu verhindern.

Sehr wahrscheinlich hatte Arnold Impelmann in den Jahren 1618 bis 1620 geheiratet oder doch zumindest ein eheähnliches Verhältnis be­gonnen und war Vater eines Sohnes Arnold (II) geworden, dessen Ge­burt vor dem Beginn der Kirchenbuchführung (1620) liegen muß.

 

Arnold Impelmann                                      N.N.
 * auf Impelmannhof   Pfingsten 1591-93                *   ?
 = in Repelen (kath.!)                                 +   ?
 + nach 1673 in Budberg

                     oo in Rheinberg? 1618-1621

 Datum             Kinder           Paten 
 ------------------------------------------------------------
* o.Datum          Arnold II.

= 27.12.1622       Johanna          Herman Gerns
 aus Walsum
                                    Gertrud Speimans
 
= 27. 3.1626       Johannes         Johan Michaelis

                                    Mechthild Speimans

= 21. 5.1628    Cornelius Friedr.    D:Friedrich Vohr

                                    Columba Janssen

=  3. 6.1629       Gertrud          Rutger von Heck

                                    Aleidis Zamora

= 11. 8.1631       Margareta        Cornelius Gielen

                                    Hester Krofs
, Frau von
                                    Gerard Krofs
 
                                      gnt. Margarete Krofs

 Die Familie zog in den Jahren 1631 - 1633 nach Budberg

 

Arnds Bruder Gerhard hatte ebenfalls eine Familie gegründet, jedoch ist er selber recht früh gestorb–en, zwischen 1636 und 1641, und fiel möglicherweise bei der Ausübung seines Soldatenberufes.

 

 Gerhard IV.                             Gertrud Hüls
                                           (Gertrud von Hüls)  
 * 1582-87                                       *    ?
 + zwischen 1636 und 1641                        +    ?
                 oo vor 1624  in Rheinberg?

  Datum           Kinder                   Paten
 -----------------------------------------------------------
 = 4.3.1629       Christina            Eberhard Berckerfuirt

                                       Catharina Schepers

 = o.Datum        Sohn
[67]

 

Arnold und sein Bruder Gerhard werden in ihrer Soldatenzeit sicher häufiger eine Schippe als eine Waffe in der Hand gehalten haben, denn seit dem Jahr 1626 verfolgten die Spanier ein ehrgeiziges Pro­jekt. Am 21.September 1626 begann der Bau eines Rhein-Maas-Kanals der den Zweck erfüllen sollte die Holländer von dem sehr ertragrei­chen Nordsee-Binnenland Handel abzuschneiden. Dieser Handel war eine munter fließende Geldquelle, die den Niederländern die finanzielle Grundlage für ihren Freiheitskrieg verschaffte. Darüber hinaus konnte der Kanal als Verteidigungslinie benutzt werden. Zwei starke Festungen an seinen Endpunkten, Rheinberg und Venlo, dazu eine auf halber Strecke, Geldern, sowie 24 Schanzen im Verlauf des Kanals, boten einen guten Schutz. Gewidmet war der Kanal, der damaligen Statthalterin der spanischen Niederlande, Isabella Eugenia Klara, einer Tochter des spanischen Königs Philipp II. Nach ihr erhielt das Wasserbauwerk seinen noch heute gebrauchten Namen: "Fossa Euge­niana". Höchstpersönlich nahm die Dame den Kanal in Augenschein und fuhr zu Schiff von Venlo nach Rheinberg. Immer wieder versuchten die Niederländer mit blitzartigen Angriffen den Bau zu verhindern. Nach Einnahme von Rheinberg 1633 machten sie dann den Kanal unbrauchbar, doch blieben viele Spuren davon bis in unsere Zeit erhalten.

Arnold war wie seine Brüder Analphabet, statt mit seinem Namen zu unterschreiben benutzte er die Hausmarke des Hofes; die Lage des Im­pelmanhofes als Einzelgehöft abseits von Dorf und Stadt verhinderte den Schulbesuch. Anders nun bei der nachfolgenden Generation. Ar­nolds junge Familie lebte jetzt in Rheinberg, wo es den Meister Geb­hard gab. Er leitete die Schule und trug die Bezeichnung Rektor, was ihm ein Jahresgehalt von 125 Talern eintrug. Als Unterschulmeister war Heinrich Bredenbach im Amt, erst mit 70, später mit 90 Talern jährlich. Meister Gebhard hatte für sein Gehalt zusätzlich noch den Organistendienst zu versehen. Er quittierte noch vor dem Jahr 1627 seinen Dienst und übergab das Amt seinem Nachfolger Bartholomäus Mortiers.

In Rheinberg wurde Arnd Mitglied der St.Michaels Schützenbruder­schaft. Unter den "Gildemeistern" Cornelius von Barl und Brunschütz wird er 1637 als eines von 174 Mitgliedern aufgeführt[68]. Das genaue Umsiedlungsdatum von Rheinberg nach Budberg zwischen 1631 und 1633, ist nicht bekannt, ebenso nicht der Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Militärdienst.

Zum einen mag die niederländische Eroberung 1633 der Anlaß gewesen sein oder die Pestepedemie in Rheinberg 1631. Unter den vielen Op­fern befand sich selbst der Bürgermeister Bottermann. Der Rat sann auf Abhilfe und visitierte mit einem Adjutanten und dem Sergeanten Jaques am 1.2. die Militärbaracken und am 18.2. alle Häuser. Diese Begehung wiederholte sich am 9. und 10.April. Gab es schon kein di­rektes Mittel gegen die Seuche, war man sich doch bewußt, daß enge Zusammenhänge mit den hygienischen Verhältnissen bestanden. Darum war man bestrebt, die Straßen äußerst sauber zu halten und pfla­sterte sogar einen großen Teil. An den Festtagen wurden die Torwa­chen verstärkt und alle Besucher aus gefährdeten Gebieten abgewie­sen. Statt offene Gewässer zu nutzen wurden Brunnen gegraben und Tierkadaver schaffte man direkt fort. Der Bürgermeister notierte: "Als etzliche häßlich und unversehens abgestorben waren und die Ver­muthung von Pest war, durch Zwang des Gouverneurs die Gestorbenen durch Meister Hanssen und andere Feldscher besichtigen lassen. Des Abends auf Peter und Paul wurde durch den Priester bei Ruemunds vor dem Hause ein Feuer angesteckt und eine Wache dabei gestellt, um die Luft von bösen Dünsten zu reinigen." Der Kaplan Lars beklagte sich im Jahre 1631 bitterlich, daß sich der Rheinberger Pfarrer Gerhard Dorman in Neuss aufhalte und ihn bei der Arbeit mit den Pestkranken alleine ließ. Dorman und sein Kaplan starben noch im gleichen Jahr an der Seuche. Ein Karmelitermönch, Praest, der die vakante Pfar­rersstelle antrat, starb ebenso wie ein Franziskanerpater im glei­chen Jahr 1631. Als Nachfolger Praests wurde der Kamper Zisterzien­ser Mönch Heinrich Gilthonius auf die Rheinberger Pfarrstelle ge­setzt, der sich in kürzester Zeit sehr unbeliebt machte und über den sich selbst der Kölner Erzbischof beim Abt des Klosters Kamp be­schwerte. 1633 soll er das Pfarrhaus den einrückenden Holländern feige überlassen haben und selber ins Frauenkloster (St.Barbara Gar­ten) gezogen sein. Dort machte er eine Weinschenke auf und bewirtete nicht nur weltliche Leute, sondern vor allem die calvinistischen Soldaten.

Diese hatten unter Führung des Prinzen Friedrich Heinrich von Ora­nien die Festung mehrere Wochen von allen Seiten beschossen, so daß kein Haus unversehrt geblieben war. Nach der spanischen Kapitulation besetzten die Niederländer Rheinberg vom 2.Juni 1633 bis zum Jahre 1672. Wenn Arnold zu dieser Zeit noch in Rheinberg in Militär­diensten stand, so geriet er vorübergehend in Gefangenschaft. Es ist bekannt, daß die Holländer die Soldaten gefangenhielten, deren Ange­hörige aber, Frauen und Kinder, als überflüssige Last zur Stadt hin­aus jagten. Diese Vertriebenen suchten die Nähe ihrer Männer und Vä­ter und schlugen darum ein Lager vor der Stadt bei der Kapelle auf dem Annaberg auf, dort wo heute der Friedhof von Rheinberg liegt. Sie nutzten die Kapelle oft zum Beten, sehr zum Verdruß der calvini­stischen Besatzer. Diese beschlossen die Kapelle zu zerstören und am 31.August 1633 zog ein Trupp Soldaten abends zur Stadt hinaus zum Annaberg. Dort waren die Frauen und ihre Kinder gerade zum Gebet versammelt und viele konnten Angesichts der Soldaten reißaus nehmen, allerdings gelang nicht allen die Flucht. Unter denen die blieben und dann umgebracht wurden war auch die Frau des spanischen Hauptmanns Zamora mit ihren Kindern. Wahrscheinlich war sie die gleichnamige Frau, die 1629 der Gertrud Impelmann Pate stand. Ihr Ehemann, der spanische Hauptmann Zamora kehrte nach seiner Entlas­sung aus der Gefangenschaft nicht mehr in seine Heimat zurück. Er blieb in Rheinberg -vielleicht in Errinnerung an seine Familie- und wurde später sogar Bürgermeister. Sein Bruder oder sein Sohn, Alphons, war am 11.4.1626 Novize in Kloster Camp geworden. Die Mord­nacht auf dem Annaberg blieb aber nicht nur in der Erinnerung der Rheinberger bestehen, sondern auch einen der Täter faßte späte Reue und er setzte zur Wiederherstellung der Kapelle in seinem Testament einen höheren Betrag aus. Spätesten nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft siedelte Arnold mit seiner Familie nach Budberg um.

 

 

DAS MÄRTYRIUM DES WEISSEN HAMMELS

 

Nur ein knappes Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Steuereinnehmers Mewis Wolters stand am 22. und 23. November ein weiterer Kriminal­fall vor dem Gericht in Moers zur Verhandlung an, der sich wiederum im Rheinberg-Moerser Grenzgebiet ereignet hatte.

Gerhard Impelman, er gab in dieser Akte[69] sein Alter mit 65 Jahren an, mußte als Zeuge auszusagen und er berichtete von einem Zwischen­fall, der sich in der Stadt Rheinberg zugetragen hatte. Am Sonntag dem 30.September waren der Schäfer von Strommoers und seine Frau, Impelman und seine Frau sowie die Hausfrau von Coler Janß auf eine "Sonntags Zeche" nach Rheinberg gegangen und hatten sich im Haus von Hendrich  Tacken;, einem Gasthaus, ein Stück mitgebrachtes Fleisch braten lassen. Die Frauen wetteten spaßeshalber miteinander und set­zen Kuh gegen Schaf. Als es sehr lustig wurde kamen immer mehr Leute auf einen Trunk herein, darunter Thomas, der Knecht von Crutzmanß, Gritt  Husmans; und andere. Auf einmal wurde der Schäfer sehr ernst und sagte daß man seinen besten Hammel gestohlen habe. Vor allen Leuten bezichtigte er Adam, den Bruder des Unterpächters (Halfmann) auf Strommoers, seinen Hammel gestohlen und geschlachtet zu haben. Johan, der Stommoerser Unterpächter[70], der der eigentliche Bauer auf diesem Hof war (sein Familienname war wahrscheinlich Schlett oder Schletten), stand auf und verließ das Gasthaus um mit seinem Bruder Adam, der bei Louysen beim Trunke saß, zurückzukehren. Adam wollte wissen, wer ihn beschuldigte, worauf sich Derrich Colen meldete. Adam warf daraufhin zwei Real[71] auf den Tisch, um mit seiner Bar­schaft die Unwahrscheinlichkeit des Vorwurfs zu beweisen. Doch noch bevor einer reagierte, stand der Baurmeister von Strommoers, der 40jährige Derich Schenck auf und schlug dem Adam mit der Faust ins Gesicht, so daß dieser auf den Rücken fiel und verließ ebenso wie Gerhard Impelman den Raum. Durch die öffentliche Anschuldigung und den Faustschlag kam die Sache vor Gericht und es wurden verschiedene Zeugen gehört. Derrich Kohlen ebenfalls um die 40 Jahre, der ja di­rekt in den Konflikt eingegriffen hatte, konnte sich überhaupt nicht mehr erinnern, wer was gesagt oder wer wen geschlagen hatte. Der Bruder des beschuldigten Adam, Johann versuchte das Gericht zu über­zeugen, daß Adam am Tag des Schafdiebstahls das Haus nicht verlassen und nur abends kurz vor Sonnenuntergang mit einem Mann namens Hendrich Fluck[72] und seinem, des Mitpächters Sohn, draußen war. So sagte auch Trin aus, die Ehefrau von Johan und Schwägerin des Be­schuldigten. Auch andere Zeugen, Jacob auf Busserhoeff am Ossen­bergh, Tringen Tabbers und Strin zu Niederstryck die sich auf dem Hof aufgehalten hatten, bestätigten diese Erklärung. Etwas peinlich war nur die Aussage der Magd Gritgen Buschen, die freiweg erzählte, daß an dem fraglichen Tag der beschuldigte Adam mit seinem Neffen zwei Stunden am Nachmittag aus dem Hause war, was ihr die Hausfrau von Klein Johan verboten hatte zu erzählen. Darüber hinaus berich­tete sie, daß im Laufe der Woche nach der Untat mehrfach Hammel auf der Speisekarte gestanden hatte, zum einen Mal der Kopf des Tieres, zum anderen Innereien. Es ging wohl im Haus von Klein Johan des öf­teren recht seltsam zu; die Magd wußte zu erzählen, daß, als man mit der Ernte beschäftigt war und der Buchweizen eingefahren wurde, sie eine Gans rupfen mußte, die überfahren worden war und danach zwei Tage rumgelegen hatte bis sie anfing zu stinken. Damals hatte man ihr verboten, der Jungfer -der Hauptpächterin- etwas von der Gans zu sagen[73].

Der genaue Ausgang dieser Gerichtssache ist nicht bekannt, doch drohte dem beschuldigten Adam mit Sicherheit Unheil als endlich der Tatzeuge Jan Mellers, der ungefähr 20jährige Schäfer von Orsoy, seine Aussage machte und Licht in diese Angelegenheit brachte. Als am 21.September 1618 der Matthäus Markt in Rheinberg war, wollte er seinem Strommoerser Kollegen ein Schaf abkaufen aber konnte sich mit ihm nicht einigen und verabredete sich für den nächsten Sonntag, um noch einmal diese Sache zu verhandeln. Er sollte zur Verkensweide kommen, wo der Strommoerser Schäfer an diesem Tag weiden wollte. Am Sonntag, dem 23.September, ging Jan Mellers zur verabredeten Weide wo er auch die Tiere seines Kollegen sah, ihn selbst aber nicht. Da­für stand der beschuldigte Adam mitten unter der Herde. Jan Mellers, dem diese Situation verdächtig vorkam, blieb hinter einer Hecke ste­hen und beobachtete das Geschehen. Adam hatte den Hut tief ins Ge­sicht gezogen und bemühte sich um einen weißen Hammel, der sehr zahm war. Er lockte das Tier und zog es, als er damit Erfolg hatte, in einen nahen Graben. Er hatte Erlenzweige abgeschnitten und bedeckte das Tier damit. Ob Adam dem Hammel den Hals durchgeschnitten und die Füße zusammen gebunden hatte konnte er nicht sehen. Inzwischen kam der Hütejunge des Strommoerser Schäfers und trieb die Herde weiter. Adam verschwand solange und kletterte als der Hütejunge davon war wieder in den Graben zurück. Jan Mellers beobachtete wie Adam drei­mal ohne Hut seinen Kopf vorsichtig aus dem Graben schob und Aus­schau hielt ob jemand kam. Jan fand diese Sache sehr seltsam und ging wieder nach Hause. Wenige Tage später traf er seinen Kollegen, von dem er erfuhr, daß dieser am verabredeten Tag in Repelen zum Biertrinken gewesen war, ebenso daß er seit diesem Tag seinen besten Hammel vermißte. Jan Mellers erzählte ihm von seinen Beobachtungen und zusammen gingen sie aufs Feld und untersuchten den Graben wo sie das Tier in vier Teile zerstückelt fanden. Der arme Hammel war das Opfer seiner Gutgläubigkeit geworden.

 

 

DER IMPELMANHOF IM 30JÄHRIGEN KRIEG

 

Während Wilhelm verschwunden und Gerhard und Arnd in Rheinberg bei den Soldaten waren, blieben dem alten Vater Impelman und seiner Frau Beel noch der Sohn Diedrich und ein weiteres Kind, eine Tochter Beel die später den Schwiegersohn Johan ins Haus brachte, der sich dann Impelman nannte. Die Arbeitskraft der Söhne fehlte und etliche Fel­der wurden wegen der fehlenden Hände und der steten Gefahr unfrei­williger Erntehelfer, nämlich den marodierenden Soldaten, nicht mehr bestellt; das Einkommen nahm ab, die Lasten blieben. Die langen Kriegszeiten hatten die Landwirtschaft in arge Bedrängnis gebracht, denn in diesen Jahren ging man nicht allzu zimperlich mit säumigen Schuldnern um. Bei allzu großer Not wurde zwar dem Bauern die Pacht gestundet oder erlassen, er konnte sogar manchmal mit direkter Hilfe rechnen; kamen aber längere Epochen der Not und des Krieges, mußte sich die Landbevölkerung selber sorgen. Oft führte dann der Weg zu Geldverleihern, die sich meistens als arge Wucherer entpuppten und den unerfahrenen Bauern den letzten Pfennig herauspreßten. Manchmal kam es aber auch anders, und der Gläubiger verzichtete auf die Zin­sen. So findet sich eine Obligation die Gerhard Impelman unter­schrieben hatte und in der er bestätigte 73 Reichstaler erhalten zu haben. Er hatte das Geld am 16.3.1621 von dem Juden Leon und dessen Ehefrau Rachel geborgt und versprochen, es zum Osterfest am 11. April des gleichen Jahres pünktlich zurückzuzahlen. Zinsen wurden in dieser Urkunde nicht vereinbart; möglicherweise bestanden aber zu­sätzlich Vereinbarungen. Zwei Zeugen, Goert Hamecher und Leopold Jude bestätigten die Abmachung[74]. Dieses geliehene Geld vermochte aber auch nur eine kleine Hilfe sein, -die großen Lücken die der Krieg geschlagen hatte konnte es auch nicht überbrücken-. Gerade in den nächsten Jahren wurde Rheinberg und besonders die umliegende Ge­gend von kaiserlichen Soldaten, also den eigenen Truppen, schwer heimgesucht. Darum finden wir ein Protokoll, daß nur wenige Jahre später, am 23. November 1627, aufgenommen wurde und in dem Gerhard für sich und seine Frau sowie der Sohn Dietrich mit ihrer Unter­schrift (besser: der Hausmarke)Leopold Jude bestätigten, daß sie der Abtei eine größere Summe Geldes schuldig waren[75]. Mit diesem Geld, es handelte sich um 200 Reichstaler, wurden die "Creditores" be­zahlt, also eine Umschuldung vereinbart, bei der der Kellner von Camp direkt 100 Taler für Pachten einbehielt, sein "Sohn Arnden Sol­dat in dat Quartier 7 Rtlr", ein alter Gläubiger der Familie, Peter op der Camp, die Summe von 28 ½ Talern erhielt, der Soldat Nicolaß 19 Rtlr, zuletzt ein Franß Mangelman noch 7 Reichstaler. Dieser Ver­trag war in der Rheinberger Niederlassung der Camper Mönche ausge­handelt worden, da das Kloster nach dem Kölner Krieg noch nicht wie­der aufgebaut war.

Das Darlehn verschaffte aber auch nur eine sehr kurze Verschnauf­pause, denn gerade ein Jahr weiter war der Streit mit dem Rheinber­ger Hof- und Baurichteramt wegen der Lieferung von 6 Malter Zinsha­fer wieder voll ausgebrochen. Diese Abgabe war sehr umstritten und wurde von Impelman verweigert; wahrscheinlich war er auch gar nicht in der Lage diese Abgabe zu leisten. Der Hofrichter Sixtus von Al­dringen nötigte dem Abt von Camp, Laurenz Bever, eine Grundsatzer­klärung zu dieser Abgabe abzugeben. Der Abt bestätigte, daß als Be­standteil des richterlichen Gehaltes für die Abtei aus dem Impelman­hof 6 Malter Zinshafer jährlich abzuführen waren. Sollte der Hof aber der Abtei verloren gehen oder ihr die Bestimmung darüber entzo­gen werden, so sollte sich der Richter bitte an den zuständigen Hof­besitzer halten. Daneben bestand ein Abkommen, wonach der Abt den Zinshafer direkt an den Baurichter lieferte und anschließend bei Im­pelman zurückforderte. Dieser Vertrag wurde aber schon nach wenigen Jahren Laufzeit von der Abtei gebrochen und der Baurichter wieder an Impelman selbst verwiesen[76].

Die Turbulenzen des 30jährigen Krieges sind uns aus der direkten Um­gebung des Hofes nur in einem Fall überliefert, darüber hinaus sind sie aber an den vielen Aufzeichnungen über Mißstände und Streitig­keiten ablesbar. Aus dem Jahre 1632 ist ein Ereignis mit den beson­ders gefürchteten Croaten überliefert, die damals in Eversael Quar­tier bezogen hatten. Die Bauern waren durch viele schmerzliche Er­fahrung gewitzt genug und hatten Wachen gegen die Plünderer und Ma­rodeure aufgestellt. Als nun die sogenannten "Fuchsschwänzer" von Eversael losstreiften und in die Gegend des Plisshofes kamen, dem Nachbar des Impelmannhofes, stießen sie auf eine Bauernwache, der es gelang, den Soldaten eine Schlappe beizufügen. "Dieterich Backes, Jacob Brauns und Bogen Knecht hetten große gegenwehr gethan, Endlich auch Einen von den croaten mit einer blawen Bochsen von hinten durchschossen, welchen dessen Camerathen unter die armen ergriffen und weggeschlefft." Dies geschah auf dem Rossenrather Leichweg, auf Mullendick beim Plisshof.

 

 

DER HOF UNTER JOHAN, BEEL UND WILHELM IMPELMAN

 

In der Zeit von Ausstellung der Schuldverschreibung, dem 23. Novem­ber 1627, bis zum 26. Juni 1632 verstarb der letzte auf dem Hof ver­bliebene Sohn, Dietrich Impelman. Der Altbauer Gerhard war mittler­weilen 77 Jahre alt geworden und nicht mehr in der Lage den Hof in vollem Umfang selbst zu bewirtschaften. Es trat nun eine neue Person als Bauer auf dem Hof zur Impel ins Blickfeld, Jan Impelman, der als Ehemann der Tochter Sibilla (Beel wie die Mutter) in den Hof einge­heiratet hatte[77]. Johan oder Jan hat sich dem ortsüblichen Brauchtum entsprechend nach dem Hof benannt. Seinen tatsächlichen Familienna­men konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen. Aber ähnlich sei­nem Schwiegervater war auch er ein streitbarer Mensch der keiner Meinungsverschiedenheit aus dem Wege ging und darum häufig in den Gerichtsprotokollen[78] zu finden ist. Mit den Brüdern Peter und Goerd Lemmen stritt er vor Gericht mehrere Monate um die Einhaltung eines Verkaufsabkommens. Bei den Brüdern stand ein Pferd zum Verkauf und der Käufer sollte als Preis dafür 15 Malter Wintergerste geben, nach einer anderen Aussage wurden 20 Reichstaler und 2 Malter Winterger­ste verlangt. An dem Tier waren etliche Menschen interessiert und deshalb hielten sich dort am Verkaufstag auch der 36jährige Gerrit Mühlenfeld aus Impelmans Nachbarschaft sowie der 90jährige Jürgen oder Georg Ebbinckhaus aus Hüls, ein Kaufmann, und der 28jährige Pferdehändler Mathias Nelissen, ebenfalls aus Hüls, auf. Sie bestä­tigten, das Impelman 20 Reichstaler geboten hatte und später noch bereit war 1½ Malter Wintergerste oben drauf zu legen. Nun hatte das Pferd aber einen Körperschaden, der den Wert ziemlich minderte und wohl auch die anderen Interessenten abschreckte. Impelman hatte ge­sagt, ohne den Schaden sei das Pferd gut 40 Reichstaler wert. Dem Käufer wurde angeboten, das Pferd zurückzunehmen wenn der Schaden sich nicht innerhalb eines Jahres auskurieren ließe. Daraufhin hatte Impelman erzählt, sein Schwiegervater, der alte Gerhard Impelman, könnte "etwas Meistern" und sollte den Schaden wohl heilen. Danach soll das Pferd an Johan Impelman verkauft worden sein, was die Brü­der aber bestritten. Da das Prozeßende ebenso wie eine klare Zeugen­aussage zur Beobachtung des Verkaufsabschlusses fehlen, bleibt es ungewiß ob das Pferd nun auf den Impelman Hof gekommen ist oder nicht.

Ein Jahr später, am 20. April 1633, mußte Jan Impelman erneut vor den Schranken des Gerichts erscheinen denn den Kirchmeistern der Re­pelener Kirche war aufgefallen, daß der Impelman Hof zwei Morgen Land in Erbpacht hatte und der Kirche dafür jährlich 1 Malter Roggen schuldig war. Diese Forderung wies Jan Impelman mit der Bemerkung zurück, die Kirchmeister sollten den Beweis dafür erbringen und wenn sie Recht hätten sollten sie sich ihre 2 Morgen Land abmessen. Tatsächlich legten die Kirchmeister Abrechnungen aus dem Jahre 1546 vor aus denen der Sachverhalt eindeutig abzulesen war; daraufhin be­handete das Gericht Jan Impelman von Amts wegen mit den strittigen Ackerflächen und sprach den Kirchmeistern ausdrücklich das Recht an der Kornrente zu.

Auch im Zusammenleben mit seinen Nachbarn bemühte Jan Impelman die Gerichte und wollte die Durchfahrt über den Impelmans Hof verbieten lassen. Ein schlechtes Gewissen wegen nicht bezahlter Schulden besaß er nun auch nicht und selbst aus den Reihen seiner Schwäger mußte erst das Gericht bemüht werden, um ihn zur Schuldanerkennung zu zwingen.

Auch in den Jahren als der Schwiegersohn Johan die Geschicke des Ho­fes lenkte waren Schulden in größerem Umfang an der Tagesordnung und wurden durch die schlechten Zeiten diktiert. So mußte für den Hof am 12. Juni 1633 ein Darlehn in Höhe von 400 Reichstalern beim Schult­heißen Johan Breckheren zu Moers aufgenommen werden, das der Abt von Camp am 13. Dezember 1633 in Rheinberg bestätigte. In dem Schrift­stück des Abtes wird Johan mit seiner Schwiegermutter Beele als "Gewinnsleute" bezeichnet, er war also schon mit dem Hof behandet.

Ein Jahr weiter erlebt der Streit zwischen Hof, Abtei und Baurich­teramt in Rheinberg um 6 Malter Zinshafer eine neue Auflage.

Sicher hätten die Handwerker um den Impelman Hof wegen seiner schlechten Zahlungsmoral einen großen Bogen gemacht, wäre es nicht in diesen Zeiten überall ähnlich gewesen und wer sein Geld wollte mußte vors Gericht ziehen. Dorthin wandte sich auch Daniel Breymans, der Schmied von Repelen, und überließ dem Gericht[79] einen Auszug aus seinem "Rechenbuch" in dem neben einer Aufsummierung bis zum 22.10.1632 in Höhe von 39 Dalern u.a. vermerkt war: "an ein Fleisch­gaffel verdient 2½ Stüfer" oder "ein perd beschlagen mit zwey ney Isers" was zum Schluß bei Einreichung der Klage vor Gericht am 28.3.1635 immerhin eine Summe von 40 Dalern und 4 Stüfern ausmachte.

Mit seinem Nachbarn Derrich Wyntgens (möglicherweise sind zu diesem Zeitpunkt schon die Personen Kohl und Wyntgens identisch, siehe die Person des Zeugen Derrich Cohl beim Schafdiebstahl 1618) geriet Jan Impelman am 28. März aneinander, ebenfalls im Jahre 1635. Er hatte ihm ein Pferd verkauft, vielleicht war es das Roß aus dem Prozeß von 1632, und dieser Abschluß war anscheinend nicht ganz sauber gewesen. Das Gericht zwang ihn das Pferd zurückzunehmen und dem Nachbarn in­nerhalb eines Monats den Verkaufspreis in Höhe von 50 Dlr 12½ Stübern zurück zu erstatten.

In dieses Jahr 1635 muß der Tod des alten Gerhard Impelman, nunmehr 80 Jahre alt, gefallen sein, wahrscheinlich in den Herbst. Denn im Januar des nächstfolgenden Jahres wurden Auseinandersetzungen zwi­schen dem ältesten Sohn Gerhard, der zu den Soldaten gegangen war sowie dem Schwiegersohn Jan Impelman vor Gericht ausgetragen. Der Bruder ging die Rechtmäßigkeit bestimmter Punkte im Ehevertrag (der sogenannten Heiratsberedung) seiner Schwester an, die anscheinend erst zu diesem Zeitpunkt zum Tragen kommen, was im Grunde nur beim Tod des Altbauern der Fall gewesen sein konnte. Auch hier bricht das Gerichtprotokoll wieder ab, ohne die Dinge weiter zu verfolgen. Eine Bestätigung des Todes vom Altbauern Gerhard Impelman bringt zusätz­lich ein Bruchstück einer Aufzeichnung aus einem Prozeß den Gerhart Coenen anstrengte um die Bezahlung einer Rechnung zu erhalten. Jan Impelman wies diese Forderung zurück, weil sie vor seiner Zeit ent­standen war; dafür rückte nun die Schwiegermutter ins Blickfeld des Gerichts weil der Schwiegervater verstorben war.

Allerdings verstarb auch diese bald nach ihrem Gatten und so standen im Jahre 1637 neue Behandigungen auf dem Impelman Hof an. Da 2 Ster­behände zu besetzen waren ließ sich die Ehefrau Beel des Johan Im­pelman eintragen[80]; des weiteren muß noch ein in dieser Ehe gebore­ner Sohn, Wilhelm Impelman, eingetragen worden sein. Ob der derzei­tige Bauer, der eingeheiratet Schwiegersohn Johan Impelman auch be­handet war, ist nicht erwähnt. Verschiedenes läßt aber darauf schließen, daß zu diesem Zeitraum die Rechte am Hof an drei Personen gleichzeitig übertragen worden sind.

 


 Johan        ?                            Sibille Impelman
 genannt Impelman
 *                                         *
 + vor 1651                                + 1651 - 1656

                 oo  wann, wo ?

   *              Wilhelm                + vor 1664         
   *              Petronella             oo mit Theis Diemers
 
   *              Schwester (Lutgera?)   oo mit Arnd  Husman
;
                                            (aus Budberg)

 

Johans Schwager Gerhard mit dem er sich noch 1636 vor Gericht herum­zankte starb vor dem Jahr 1641. Danach bemühte sich ein Bruder der Witwe, Johan von Hüls, die Rechte eines Kindes aus dieser Ehe gegen­über Johan Impelman durchzusetzen:

"Johan von Hülß zeigtt claglich an, wie daß Impelman seiner Schwe­ster kindt zum abstandt zuu geben fersprochen siebentzigs vunf dlr, patt denselben ad solutionem capitalis cum interesse anzuhalten. An­walt übergab Verdragszettell und quitungs und patt ferner nit be­schwehrtt zuu werden.

In sachen Johannen von Huls % Impelman ist verglichen daß Beclagter dem Kinde solle herauß geben 12½ dlr imgleichen von 75 dlr pension und wann es zu seinen Manbaren Jahren kommen so solle ihm ahn stat der pension so viell herauß geben davor es nohtig ein handtwerck lehrnen könne. Alles laut davon ertheilten Contracts Actum den 23. oktobris 1641."

Johan genannt Impelman stirb relativ jung schon vor dem Jahr 1651, in dem Wilhelm und (seine Mutter) Beele als Inhaber des Hofes ge­nannt werden und an den Abt herantreten um erneut eine Genehmigung zu erhalten den Hof als Sicherheit für ein Darlehn zu stellen. Mit dieser Genehmigung konnten die Gläubiger zwar kein Eigentum am Hof erwerben, doch das Erbnutzungsrecht sowie alles beweglich Eigentum konnte versteigert werden. Im Ernstfall mußte das Kloster zähneknir­schend hinnehmen, das die Pachtrechte eventuell geteilt und der Ge­samtbesitz dadurch zerstückelt wurde um ihn besser loszuschlagen; das Kloster konnte darum auch die Zustimmung den Hof als Sicherheit zu verpfänden verweigern. Wilhelm und Beel erhielten aber die Er­laubnis vom Abt und in der Aufzeichnung findet sich eine Aufstellung zur Verwendung des Darlehns in Höhe von 800 Reichstalern. Das Geld war bei dem "viellEhrenTugendreichen Herrn Cornelius von Heringen, nunmehr Witiben H. Doctoren Flodroff S. und deßen Erben" geliehen. Es wurde zum einen damit das Darlehn aus dem Jahre 1633 getilgt in Höhe von 400 Rtlr, dann eine Obligation vom 4.Mai 1650 in Höhe von 400 schlechten Tlr., eine Obligation vom 28.12.1650 in Höhe von 100 schlechten Tlr und zuletzt eine Schuldverschreibung vom 11. Januar 1651 in Höhe von 300 schlechten Talern. Diese schlechten Taler mach­ten zusammen ebenfalls 400 Rtlr aus, was eine Gesamtsumme von 800 Rtlr ergibt. Diese Summe sollte in einem Zeitraum von 10 Jahren zu­rückgegeben werden. Das es sich dabei eher um einen frommen Wunsch als eine wirtschaftlich fundierte Chance der Hof-Sanierung handelte muß sicherlich nicht erwähnt werden. Dennoch muß die Abtei gerade auch unter dem Gesichtspunkt der aufkommenden Friedenszeiten darin eine bessere Möglichkeit gesehen haben, als die Impelman Familie mit ihren offenen Zahlungsverpflichtungen im Regen stehen zu lassen, also eine Versteigerung des Hofes hinzunehmen.

 

THEIS IMPELMAN UND DAS ENDE EINES FAMILIENSITZES

 

Der letzte Bauer des "Hofes ter Impel" in einer Jahresfolge wo der Hof ununterbrochenen als Familiensitz diente war Theiß Deimers, ge­nannt Impelman. War der Hof schon beim letzte Wechsel über die weib­liche Linie vererbt worden, erfreute sich der Hoferbe Wilhelm eben­sowenig oder zumindest nur recht kurz an einer Tätigkeit als Land­wirt wie seine Onkel, die Söhne des alten Gerhard. Er starb früh und wird 1664 ebenso wie eine Gertrud, wahrscheinlichlich seine Frau, als tot bezeichnet[81]. Der Hof wurde abermals in weiblicher Stamm­folge vererbt. Wilhelms Schwester Peterken, das ist die ortsübliche Kurzform für Petronella, nahm Mathias Deimers zum Ehemann und dieser konnte am 18. Mai im Jahre 1656 das Erbpachtrecht für eine der drei Pacht- oder Sterbehände am Hof vom Kloster für sich gewinnen[82]. Theiß bezahlte von den 35 Talern Gewinngeld 25 und blieb die restli­chen 10 Taler bis zu seinem Fortgang schuldig. Das Schicksal, sein ganzes Leben in immer wieder neuen und höheren Schulden leben zu müssen, ereilte auch diesen Bauern auf dem Impelman Hof. Er türmte von all seinen Vorgängern den höchsten Schuldenberg auf und mußte erleben wie unter seiner Bauernschaft der Hof in die Zwangsverstei­gerung geriet.

Im Jahre 1663, am 8.12. strengte er einen Prozeß gegen seinen Stief­vater an, Hendrich Diemers, der ihm seinen Kindteil vorenthielt. Es fehlen aber auch hier weiterführende Nachrichten. Der Mangel an Bar­geld machte sich immer und überall bemerkbar. Neben eigenen "echten" Schulden traten Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsverhältnissen so­wie "Altlasten" seiner Vor-Bauern. Schon am 29.11.1662 findet sich eine Obligation, in der er "zur Abgutung seiner mitgedelingen" sowie zur Bezahlung der "gewinnsgerechtigkeit" und der "satisfaction der landherren steuer" ein Darlehn von 800 Talern bei dem "Edlen und Manhaften Herrn Wilhelm Conrad Ruychaver, zu Diensten der Vereinig­ten Herren Staaten (Holland), Fäntrager under itzigem Gubernatoren Reyser der Stadt Mörß, und jüffraw Anna Elisabeth Becker, seiner Hausfrawen" aufnimmt. Für dieses Darlehn versäumt er rechtzeitig beim Abt die Erlaubnis einzuholen, möglicherweise dachte er an kurz­fristige Rückzahlung. Doch als er 1664 vor der Aufgabe steht die Sterbehände von Wilhelm und (dessen Frau?) Gertrud zu übernehmen, macht er sich diesmal rechtzeitig zum Kloster auf und holt sich noch vor dem erneuten Darlehn die klösterliche Erlaubnis über die vollen 1600 Taler[83]; die zweiten 800 Taler gab's dann ebenfalls bei Ruycha­ver. In diesem gleichen Jahr hatte er auch von der Witwe des Predi­gers Theodor Scriba einen Kredit von 100 gemeinen mörsischen Talern erhalten. Auch das Jahr 1666 ging nicht vorüber, ohne das Theiß 116 Taler bei Ruychaver aufnahm, wieder zu 5 prozentiger Verzinsung.

Das Rechnungsbuch des Klosters Kamp für das Jahr 1667 enthielt den Vermerk, das Theis seinen Pflichten nicht nachgekommen war, "weilen die Frau schwer ein Jahr lanck bettlegerich gewesen". Dazu war auch vermerkt, daß Theis Impelman zusammen mit dem Hausmans Hof die "Winterswicksbentgen" gepachtet. Der Gedanke, daß die Jahre in denen nicht von einer neuen Geldaufnahme gesprochen wird seien wirtschaft­lich in erfreulicheren Bahnen gelaufen, ist sicher nicht richtig. Die Bewohner von Impelmans Hof hatten alle Hände voll zu tun ihre Gläubiger zu vertrösten die alle Augenblicks an die Türe klopften. Eine Möglichkeit mit damaligen Mitteln seine Forderungen durchzuset­zen war der Arrest, der auch beim Impelmans Hof vollzogen wurde. Ge­org von Essen, damaliger Schultheiß von Moers ordnete am 25.9.1668 an: "Der Bott solle Impelman einen arrest verkündigen auff seine früchte in der scheuren und alle mobilia damit die HH Vom Camp wegen Ihrer forderung und verursachten unkösten sich daran können erho­len."

Die letzte Obligation fand ich aus dem 1671 zu Gunsten von Willem Bauman dem er für 100 Taler zu 5 Prozent als Sicherheit ein 4 Morgen großes Ackerstück bot.

In diesem Jahr 1671 beginnt auch ein Rechtsstreit mit dem Rheinber­ger Bürgermeister Zamora. Dieser hatte in Budberg an den dort leben­den Arnd  Husman;s eine Forderung von 150 Talern gehabt, die ihm das Budberger Gericht auch bestätigt hatte. Nur, Arnd  Husman; oder Haus­man besaß nichts Bares und gab darum eine alte Forderung weiter, die bisher nicht eingelöst worden war. Arnd Hausman aus Budberg hatte ein Mädchen vom Impelman Hof geheiratet, eine Schwester[84] von Petro­nella, der Ehefrau des Theiß, die noch ihren Kindteil vom Hof zu er­halten hatte: 130 Taler 10 Stüber. Diese Forderung präsentierte nun der Bürgermeister Zamora am 12. September dem Theiß Impelman. Vor Gericht machte Petronella geltend, daß das Kindteil doch schon be­zahlt sei, sie hätten bei Junker Ingenhoven dazu sogar eine Obliga­tion unterschrieben und sie könnten darum nicht gezwungen werden diese Schuld ein zweites Mal zu zahlen. Das Verfahren zog sich bis in den März 1672 hin und endete damit, daß sich der Bürgermeister mangels Zahlungskraft mit einer Obligation zu Frieden gab, zu der Theiß von Amts wegen gezwungen wurde. Parallel dazu lief seit dem 16. Dezember 1671 bis ins Jahr 1673 ein Prozeß des Vermögenverwal­ters der Pastorenwitwe Scriba, die auf der Suche nach ihren entlie­henen 100 Talern war.  Seit 1667 waren keine Zinsen mehr gezahlt worden und die Witwe drängte auf Vollstreckung.

Das Jahr 1672 sollte das letzte werden, das Theiß und seine Familie in Ruhe auf dem Hof verbringen durften. Die Gläubiger gerieten in immer größere Unruhe und schon im Februar rechnete das Kloster sei­nem Leibgewinnspächter die Rückstände aus und schickten seine Nach­barn zum Impelman Hof um dem Theiß die Forderungen zu überbringen und vorzulesen. Im Jahr 1673 war dann entgültig Schluß. Die Familie mußte, anscheinend im Herbst, den Hof verlassen den sie und Ihre Vorfahren nachweislich schon vor 1541 bewohnt, wenn nicht sogar noch seit einem sehr viel früherem Zeitraum besessen hatten, worauf viele Tatsachen hinweisen.

Im Jahre 1673, wahrscheinlich nach Martini denn es wurde auch vom "jetzt laufenden Pachtjahr" gesprochen, verfaßte das Kloster folgen­den Schriftsatz:

 

Campische Praetention und Schuldforderung

ahn Ihren pfaechter Theiß zum Impell, die Ihme auch auff dem Hoff Anno siebenzig zwey den 2 ten February in beysein und über sichere

Gezeug in hac forma exhibiert worden.

1.Ahnfancklich ist der Halfman mit seinen Erben von Ao 60 bis dem  Jahr 65 inclusive dem Gotteshaus schuldig plieben:

Roggen 13½ malder, item Gersten 7½ malder wie auch boichweitzen 1 malder.

2.Ferners in Zeit das ich underschrieben bin in der Kelnerry bedi­nung gewesen pleibt er schuldig von die Jahr 1666-67-68-69-70-71- ahn Roggen 9 3/4 Malder, item Gersten 20¼ Malder und dan 2 Malder Boichweitzen.

Summarum                 Roggen            23 - 1 - 0

                        Gersten           27 - 2 - 1

                  Boichweitzen         3 - 0 - 0

Der Roggen ist Ihme damals erlaßen pro Malder

gegen 5½ Taler          thut der Roggen 127 Tlr - 26 St -  2 Dn

die Gerst pro Mlt gegen 5¼ Taler facit  144 Tlr - 20 St -  4 Dn

item der Boichweitz pro Mlt geg 4 Tlr    12 Tlr ---  St ---  Dn  

 

Rest. dan Impelman weg. seine Pachten

bis dem Jahr 72 inclusive ad            284 Tlr - 16 St -  6 Dn

 

3. Zum drieten hat des Closter ein Obligation, darab No.1 copiam au­thenticam beylege, auff theißen gewin und gewinsgerechtigkeit schla­gendt von 200 dhlr hauptsummen, darab von Ao 1640 bis Martini 73 das interesse restiert; thut Capitael und interesse zusammen

                                    ad  540 Tlr ---  St ---  Dn

(Die alte Schuld aus dem Jahre 1627, aufgenommen von Gerhard III.)

 

Weilen nuhn vielfaltig so müntlich und persohnlich wie auch nicht weniger schriftlich besagten pfechtern und Debitoren der Zalungsfall ahngemahnt, auch mit amtlicher Arrestierung, darab sub No. 2do co­piam beystelle, Ihnen zur Zalung gemeint ahnzu...., aber vergeblich ohngesehen er die Scheur außgedroschen und die früchten ahnderwahrts verpracht. So hab nochmalen Ihme Rechnung Ao 72 den 2ten Februar durch seine beyden Nachparen Henriches auff Stromors

und Derick Haußmans in händen gestält und ahngemahnt damitten sich bester Maeßen resolviren könte, wan nicht die distraction erfahren wolle, woemitten es unser Seiten wegen angefallner bedrükten? Krigs­zeiten bis dato verplieben.

                                 facit   85 Tlr - 17 St -  6 Dn        

                                 facit   75 Tlr 

                                 facit    8 Tlr

                                         20 Tlr                 

                               Lateris  188 Tlr - 17 St -  6 Dn

                                        284 Tlr - 16 St -  6 Dn

                                Lat 3.  550 Tlr -    St      Dn

                             Summarum  1023 Tlr -  4 St -  4 Denar

 

4. Zum 4.restirt Impelman de Ao 1672 den volligen Pacht

           Roggen   7 - 0 - 0

           Gersten  5 - 0 - 0

           Bweitzen 1 - 0 - 0

5. Ihm gleichen zum fünften aus disem Jahr '73

           Roggen   1 - 2 - 1

           Gersten  5 - 0 - 0

   und d iezlaufenden pachten de Ao 74

                            Summarum     Roggen   13 - 2 - 1 

                                         Gersten  15 - 0 - 0

                                         Bwtz      2 - 0 - 0

Thut der Rogg pro Malter 5 Tlr

Item die Gerst pro Mlt   5 Tlr

Item das Boichweitzen ad 4 Tlr

                 

                            für Roggen   65 Tlr 17 6/8 St (??)

                            für Gerste   75 Tlr                     

                            Für Bwtz      8 Tlr                     

 

6. Item hiesige beyrechnung zum Sexten steht von Theißen annoch zu­purificiren (???) erstlich auss dem gewinn so er Ao 56 mit Herrn Ab­ten S.Polenio für 35 Rtlr gemacht erfind sich nuhr allein das 25 Rtlr erlegt habe, die übrige 10 Rtlr schreibt besagter Hr. S. in seinem manuali Ihmen zu restiren. Stehen auch bis dato aus unbe­zahlt, dan er Theis ihm gelichen annoch nit ihn gewinsboich inge­schrieben, facit dieses interesse salvo    20 Rtlr - 0 - 0

 

Was sonsten Theis und seine Erben verwirckt in dem einige Morgen Zahl in specie 2 morgen ahn theiße planck in achter gewin inscio et Monrio? ......... anderen verkauften und in gewinn würcklich(?) auß­gethaen, auch das durch verkauffung des Mirgels auß dem Hof das Erb und Ersch...... hie durch mercklich ver....... und de.....irt wie auch das bey uns in den ........  der Verkauffung hat verschwigen? willen? oder verschwigen? hiesiges goit ein Camps pacht und dritten Garben hoff zu seyen, das darhaus beygelechten sub No. 3tio auszuch der Originael registeren wie ihn gelichen meiner mehrmaligen ohnmä­henige? ....... bekante.

Summarum deroselben Forderung und Schulden. 877 Rtlr 24½ St

Pro Extractu subscripsit

fr Franciscus de Broich[85], Kelner zu Camp

 

Einige Anmerkungen zu den veruntreuten Ländereien fanden sich auf einem Stück Konzeptpapiers[86], das der Kellner beschrieben hatte. Da­nach hatte Theiß ohne Wissen und gegen den Ausdrücklichen Willen des Klosters Land an verschiedene Nachbarn abgegeben, darunter auch an Johann tho Pliss, wozu das Kloster gezwungenermaßen im Nachhinein seine Zustimmung gab.

 

Aber damit nicht genug, Theiß hatte ja auch anderen Orts Schulden und dafür war Land aus dem Impelman Hof zur Sicherheit gegeben wor­den. Es findet sich ein Verzeichnis, das das Kloster aufstellen ließ um sich einen Überblick zu verschaffen.

 

in Rheinberg                                  Tlr    St     Dn                 

Rosenbaum ohne Zinsen seit 1673                26    23      0

...... ohne Zinsen seit 1664                   56     0      0

Johannen Damp? ohne Zinsen seit '73            54    22      0

Joh. Isbrandt ohne Zinsen seit '65             11    22      0

in Moers 

Junker Ruchaver  1700 und Zinsen 300         2000     0      0

Junker Alet??     400 und Zinsen 50           450     0      0

Wilhelm Seits? zu Mörs ohne Zinsen            200     0      0

die Pastorenwitwe 100 und 20 Taler Zinsen     120     0      0

Hertz der Jud   ohne Zinsen                   100     0      0

item Gritgen Dimers 50 Taler und 12 Zinsen     62     0      0

Asdunck and Nip                                50     0      0

....... ad                                    100     0      0

Item nobis restat ad Ingenhaven die Rinder??  480     0      0

 

item d Rameker ad                              20     0      0

item d hameker                                 22     0      0

item d bysenbender ad                          15     0      0

Plissen ad                                      8     0      0

item die 2 mrg ad theiß planck die der Schariaet gekauft

 

Nach dieser Aufstellung lautet das Ergebnis 3774 Tlr 7 Stüber; die mehrfach korrigierten Aufzeichnungen melden allerdings eine Schul­densumme von 32301 Tlr (3230 Tlr) und 7 Stübern. Die Summe ist im Grunde dabei völlig belanglos, sie hatte eine Größenordnung er­reicht, die von Theiß Impelman nicht mehr zu bezahlen war.

 

Nach dieser Endabrechnung verlieren sich die Spuren von Theiß Diemers, der auf dem Impelman Hof einheiratete und dort seinen fi­nanziellen Untergang erlebte, ebenso damit die Nachrichten über die­sen Zweig der Impelmanfamilie.

Eine Eintragung im reformierten Kirchenbuch von Repelen geben mögli­cherweise einen Fingerzeig auf den Verbleib eines Sohnes von Theiß Impelman:

 

Getauft wurde am 29.2.1683 in der Familie Impelman, nu Bekkers,
                     Jan,  t'kind
             Gerret vaeder, Greth moeder
Paten waren:    Hendrik Elis, Willem Campse, Arndt Waters
                Beel Waters und Gerdruth(?) Kohlen

 

Das Beckers Gut war eine schon 1469 erwähnte Katstelle bei Rhein­kamp, die dem Kloster St.Barbara Garten in Rheinberg gehörte.

 

KOOL UND PLISS AUF IMPELMAN

 

Nachdem der Hof eine Zeit leer gestanden und sich kein Käufer gefun­den hatte, hatten die Nachbarn Kool und Pliss überlegt, den zwischen ihnen liegenden Impelman Hof gemeinsam zu erwerben und damit ihre eigenen Höfe abzurunden. Doch kaum hatten sie den Beschluß gefaßt, erkannten sie welche Probleme ihnen der Hof verschaffte und sie setzten sich umgehend mit dem Kloster in Verbindung und verfassten eine Bittschrift in der es hieß: "Wohlgeborener Ehrwürden, Euer Wohlgeboren Ehrwürden haben jüngsthin ex oculari inspectione, q (quod?) omnium probationu fortissima, ersehen die merkliche und große depeculation (deprecation?) des also genannten Impelmans Hofes und Guthes, wie das die gehuster verwüstet und verfallen, die lande­reien ungebauwet, begraset, mit sträuch und disteln bewachsen, d nit dan mit grosser anlage bauwkösten zum bauw wird können bequehmet werden, ....es eine unmöglichkeit ist bey sothaner Verwüstung und begrasung daß Landt in diesem Jahr zu d Winterschaar zu aptiren..." Sie teilem dem Kloster mit, das es Ihnen unmöglich sei, die Anzah­lung von 1000 Reichstalern "in diesen beschwerlichen und geltlosen Zeithen" aufzubringen und versuchten insbesondere durch Hinweis auf die vielen Probleme und die Unmöglichkeit, derzeit einen fähigen und finanzstarken Pächter zu finden besondere Konditionen auszuhandeln.

In der Zwischenzeit murrten die Gläubiger des Theiß Impelman. Sie hatten die Kredite im Vertrauen darauf gewährt, daß ihnen eine Si­cherheit durch die Nutzungsrechte am Hofes zugesprochen war, doch zögerte die Abtei ihre Zustimmung zur stückweisen Versteigerung der Nutzungsrechte zu geben, denn außer den zahlungsschwachen Nachbarn war kein ernsthafter Interessent in Sicht. Von allen Gläubigern war die Witwe Ruychaver, Anna Ellisabeth Becker, am regsten und sie machte dem Abt bittere Vorwürfe zulange zu zaudern anstatt zu ver­steigern. Sie schrieb ihm, daß er durch sein Abwarten: "nicht allein den Käuffer abgeschrecket, sondern auch verursacht habe, daß der Hoff und dessen landerey verlassen und ohnbesamet lygen plieben". Der Witwe war vor allem daran gelegen daß der Hof, sei es als Ganzes oder in Stücken, neue Besitzer fände, mit deren zu zahlenden Gewinn­geldern sie und andere Gläubiger befriedigt werden sollten. Als dann schließlich der Hof an die beiden Nachbarn ausgegeben wurde, rich­tete die Witwe ihre Forderungen an diese und Pliss und Kool standen schneller vor Gericht als Ihnen lieb war. Schon am 26.4.1674 wurde gegen Pliss ein Arrest über alle "drittel bey liegende, fahrende, gereyde und ungereyde gutteren" durch den Landboten ausgesprochen. Sie besaßen nicht das notwendige Kapital, die Forderungen der Witwe zu erfüllen, die sich ihrerseits nicht vertrösten lassen und statt Pliss und Kool den Hof einen zahlungskräftigeren Käufer sehen wollte. Der Prozeß endete mit einer Vertagung, denn der Abt war ab­wesend und wurde vor Gericht benötigt. Eine Wiederaufnahme findet sich nicht, doch wurden etliche Ländereien abgetrennt und separat verkauft, sprach doch der Abt Andreas Holtmans davon, daß das Impel­man Gut durch den Vorsitzenden des Gerichtes in Moers auf Veranlas­sung der Gläubiger des Bauern zerstückelt und geteilt worden war[87]. In diesem Abspliss muß auch die Entstehung des Mühlenbruch Hofes be­gründet liegen. Trotzdem besaß der Resthof immer noch eine Größe von 131 Morgen, wie die Vermessung aus dem Jahre 1693 durch den Geometer Johan Buickers ergab. Mit den beiden Höfen Pliss und Kool konnte sich die Abtei noch im Jahre 1674 einigen. Eine Urkunde des Klosters teilt mit, das "Andreas Holtman, Abt, Thomas Bachman, Prior, Franziskus ten Broich, Kellner, und der ganze Convent des Klosters Camp bekunden, daß Sie in Betreff der Streitigkeiten mit Johan Plyß und Petrus Kooll als Käufer des Impelmans Hofes einen Vergleich ge­schlossen haben, Rheinberg am 22.11.1674". Da während der Streitig­keiten die Familie Pliss vor Gericht durch die Witwe Pliss vertreten wurde, kann es sich bei Johan Plyss nur um den Sohn gehandelt haben, der der höheren Lebenserwartung wegen als Käufer eingesetzt wurde.

 

 

GEORG UND MARGARETE HILGERS, GENANNT IMPELMAN

 

Die Nutzungsrechte an diesem Hof müssen im Laufe der folgenden 24 Jahre ganz an den Pliss Hof gefallen sein, denn von dort wurden sie im Jahre 1698 wieder weiter verkauft an Georg Hilgers und seine Frau Margarete, die anscheinend nicht aus dem Kirchspiel Repelen stamm­ten[88]. Zu Zeiten dieser Familie wurde von den Ländereien des Hofes eine Karte angelegt auf der alle Impelman Äcker die Bezeichnung "Jurien Impelman" tragen, wie Georg Hilgers von der Nachbarschaft genannt wurde.

Auch er und seine Frau bewiesen auf dem Hof keine glückliche Hand und es dauerte nicht lange, bis sich die Schulden türmten und die überlieferten Schriftstücke wieder von Pfändung sprachen. Von Beginn seiner Pachtzeit an lieferte er der Kellnerei seine Fruchtabgaben nur teilweise ab. Zwischen 1699 und 1707 lieferte er überhaupt nichts. Zu Begin des Jahres 1608 wurde eine Aufstellung gemacht, in der seine Pachtrückstände, von Malter in Taler umgerechnet, mit ei­ner Summe von 320 Reichstalern 18 Stübern beziffert wurde. Bemer­kenswert die Malterpreise, die starken Schwankungen unterworfen wa­ren.


Es wurden folgende Getreidepreise gerechnet (pro Malter in Talern)

Jahr        Roggen              Gerste             Buchweizen 

1697                     8 Tlr  - St                                k.A.                                       k.A.
1698                     12 Tlr 24 St                             7 Tlr 15 St                             7 Tlr 14 St 
1699                     12 Tlr                                      9 Tlr 15 St                             8 Tlr
1700                     5 Tlr 10 St                              4 Tlr                                      3 Tlr 22 St
1701                     7 Tlr 14 St                              k.A.                                       k.A.           
1702                     7 Tlr 14 St                              6 Tlr                                      5 Tlr 10 St 
1703                     5 Tlr 26 St                              4 Tlr                                      4 Tlr  - St
1704                     4 Tlr  8 St                               3 Tlr 15 St                             3 Tlr  6 St
1705                     4 Tlr 24 St                              3 Tlr 22½ St                          3 Tlr 22 St
1706                     4 Tlr  8 St                               3 Tlr 15 St                             3 Tlr 22 St
1707                     4 Tlr 26 St                              3 Tlr 15 St                             3 Tlr 14 St
          Zwei Taler wurden als 1 Reichstaler gerechnet

 

Ein undatierter Brief (1707-08) an den Abt aus der Hand des Bernhard Dickhausen, seinerzeit Rheinberger Stadtsekretarius und Notar, wahr­scheinlich auch Rechtsberater des Klosters, beschreibt die Situation mit den Worten, "daß der Besitzer solchen Hoffs täglich ahn Mittelen und Vermögen abnehmen, mithin gedachten Hoff ruinire". Georg Hilgers wird in diesem Brief recht unrühmlich erwähnt; es ist die Rede vom "unvermögen des besitzers oftgenannten Impelmanhoffß" oder vom "liederlichen Emphitenten (Erbpächter)", der nach Leibgewinnsrecht vom Hof zu "verstoßen" sei.

In einem weiteren Schreiben bat er den Abt, ihn am nächsten Morgen, dem 18.4.1708, mit der Karre des Kellners abholen und auf den Im­pelmans Hof bringen zu lassen, um eine Inventarisierung der bewegli­chen Sachen vorzunehmen. In diesem Schreiben stehen noch die weite­ren Verpflichtungen des Georg Hilger aufgeführt, 500 Tlr, dazu 160 Tlr Zinsen, an den Prediger Vinman (Homberg) und an den Herrn Dr. Essen als Vertretung der Erben Knippenburg 1500 Tlr mit 500 Tlr Zin­sen, sowie die Befürchtung, daß der Impelman Hof bei einer Verstei­gerung nicht mehr als 2000 Tlr einbringen werden würde[89]. Dieses In­ventar wurde angefertigt und schon Anfang Juni vertraten der Campi­sche Kellner sowie Dickhausen die Angelegenheit der Abtei vor dem Moerser Gericht.

Am Mittwoch dem 13.Juni 1708 war der Versteigerungstermin direkt auf Impelmans Hof. Nur einige wenige Interessenten hatten sich eingefun­den, darunter jedoch kein Mensch der das notwendige Geld hätte auf­bringen können, wie Dickhausen feststellte. Ihnen wurden die Be­schreibung des Hofes sowie Umfang des Ackergeländes und der Abgaben vorgelesen. Den Käufern wurde angeboten in sechs Wochen einziehen und den Betrag zum Erwerb der Nutzungsrechte in drei Jahresraten zu Martini zahlen zu können. Die Äcker sollten fließend übergeben wer­den damit keine Ausfälle eintraten. Der Notar Becker verkündete den Grundpreis für den Hof mit allen Ländereien in Höhe von 2800 Talern und entzündete eine Kerze[90]. Als darauf alle Interessenten stumm verharrten, bot er als neuen Grundpreis 2600 Taler an. Aber als er selbst einige Zeit später auf 2400 Taler herunterging, blieben die Zuschauer stumm und niemand erhöhte auch nur um einen Taler. Eine weitere Erniedrigung des Kaufpreises wollte der Notar den Gläubigern allerdings nicht zumuten und brach die Versteigerung ab.

Georg Hilger, hier Görgen Impelman genannt, hatte mit seiner Frau dem bisherigen Geschehen schweigend zugesehen und machte nun dem No­tar den Vorschlag, den Hof für 2400 Taler selber zu erwerben und auf den Namen seines Sohnes zu überschreiben. Er bot eine Anzahlung an und wollte den Rest in Ruhe aufbringen. Als Garantie wollte zwei alteingesessene Personen als Bürgen stellen.

Als andere Möglichkeit hätte sich in diesem Augenblick nur noch die Zerstückelung und der portionsweise Verkauf des Hofes angeboten. Nun bot sich aber die Situation, daß dem Gerede des Georg Hilger niemand rechten Glauben schenken wollte, andererseits dem Abt gerade eine Zerstückelung des Besitzes äußerst unangenehm war. Man kam zu dem Entschluß, daß Georg innerhalb der nächsten 14 Tage die Anzahlung aufzubringen hätte, anderenfalls sollte der Besitz geteilt werden; in der Zwischenzeit sollten auf Vorschlag des Dr. Essen Länderei und Gerät vom Landboten inventarisiert und arrestiert werden.

Als am 12.Juli ein "Nothgericht" in Moers zusammentrat, war es den Eheleuten nicht gelungen, den geforderten Betrag aufzutreiben. Sie traten vor das Gericht und bekannten, keinen Rat mehr zu wissen wie sie ihre Schuld bezahlen könnten. Sie schilderten vor dem Abt und den anderen Gläubigern ihre Befürchtung, unter Zurücklassung aller Habe vom Hof gewiesen zu werden und mit ihren Kindern auf der Straße stehen zu müssen. Die Sorgen der Impelmans (Hilgers) waren berech­tigt, denn nach den üblichen Rechtgepflogenheiten war es in solch einem Fall völlig normal mit nichts anderem als dem, was sie auf der nackten Haut trugen, fortgeschickt zu werden; auch der Säugling, mit dem die Frau im Dezember niedergekommen war, hätte nichts an der Sa­che geändert. Das Gericht traf daraufhin in Übereinstimmung mit den Gläubigern den Beschluß, den Hof einstweilen nicht zu zerteilen, je­doch mußten die Eheleute alle ihre Rechte am Hof ihren Gläubigern abtreten, durften aber einstweilen wohnen bleiben; auch wurde die Anweisung wiederholt, daß der Landboten unter Hinzuziehung von zwei oder drei gewissenhaften Nachbarn die Ackerflächen und das Gerät der Eheleute taxieren sollte. Anscheinend durfte die Familie noch bis ins Jahr 1711 auf dem Hof wohnen bleiben. Denn in diesem Jahr traten die Gläubiger, denen nun der Hof selber gehörte, wieder an die Abtei heran. Nach einer Notiz des Hofrichters in Rheinberg, bei dem eine Naturalabgabe in Höhe von jährlich 6 Maltern Zinshafer abgeliefert werden mußte, lieferte Georg seit 1707 nichts mehr ab. Auch war er gezwungen seine Tiere zu verkaufen, denn zu der Not des Bauern kamen seit 1702 neue Kriegszeiten. Daneben hatte Georg Hilger wohl auch ein etwas getrübtes Verhältnis zum Ackerbau; er kam auf keinen grü­nen Zweig. Im letzten Moment verfiel er auf einen rettenden Gedanken und suchte für seine älteste Tochter, die schon fast erwachsen war, einen passenden Schwiegersohn der das nötige Kapital zum Rückkauf mit in die Ehe brachte. Er schilderte seinen Gläubigern die Situa­tuion in klarsten Farben und den durch die Ehe möglichen Ausweg. An­scheinend ließen sich diese Überzeugen denn sie wandten sich an die Abtei und beschworen den Abt einem Verkauf zuzustimmen, um den völ­ligen Niedergang des Hofes zu vermeiden. Das Kloster willigte in den Verkauf innerhalb der Familie jedoch nicht ein.

 

 Georg Hilgers          oo           Margarete, gnt.Greth
(Jurien Impelman
)     

  * 1685- 1690   Tochter
  * 1692- 1699    ???
  * 19.03.1701   Hermann   oo 3.7.1735 mit Gertrud Counen
  * 21.03.1703   Goert
  * 16.06.1705   Metgen         Paten:  Willem Franßen
                                        Entgen Achterberg
                                        Gutgen Gysen
  * 16.12.1707   Michel  + 7.5.1731     Michel Smits
                                        Peter Franßen
                                        Beel Mölefeldt
  * 25.02.1711   Neesken
 

 

Der weitere Weg der Familie Hilger genannt Impelman liegt im Dun­klen.

 

 

GERHARD SCHUIRMAN UND SEINE FRAU JENNECKEN KÜPPERS

 

Die Gläubiger des Georg Hilger hatten sich alle Hofesrechte zur Si­cherheit übertragen lassen und gehofft, daß ihr Schuldner seine Ver­bindlichkeiten abzahlen würde. Da sie der weitere Niedergang des Ho­fes in Panik versetzte, drängten sie den Abt, die Ansprüche des Klo­sters hintan zu stellen und die Nutzungsrechte des Anwesens an Im­pelmans Schwiegersohn für einen Kaufschilling von 2400 Talern cle­visch zu verkaufen. Die Abtei sollte zur Abgeltung ihrer ausstehen­den Pachtforderungen einen Betrag von 75 Reichstalern erhalten und des weiteren als Gewinngeld für den Besitzerwechsel jedes Jahr zu­sätzlich zur Pacht einen Betrag von 7 Stübern pro Morgen Ackerlan­des. Trotz fehlender besserer Möglichkeiten konnte sich die Abtei nicht entschließen, diesen Weg einzuschlagen. Über die mündlichen Vereinbarungen legte sich der Abt Wilhelm Norff am 10.10.1711 ein Gedächtnisprotokoll an, in dem er verzeichnete, daß die anderen Gläubiger, der Doctor Essen und der Prediger Vinman ihr gesamtes ausgeliehenes Geld zurück erhalten sollten und dazu ein Viertel der ihnen rechnerisch zustehenden Zinsen. Nun sollte der Hof an einen neuen Bauern ausgegeben werden, darum wurde drei Wochen nach dem Ge­spräch mit dem Abt das Anwesen in einer öffentlichen Versteigerung offiziell angeboten. Am diesem Tag, dem 2.11.1711, ersteigerte Doctor Essen, der die Rechte der Erben Knippenburg vertrat, den Hof als er beim Angebot von 2500 Talern um 5 Taler erhöhte. Hintergrund dieser Aktion war wohl der Wunsch, den Kaufpreis möglichst hochzuhalten, denn der hohe Preis schreckte die Interessenten ab und wäre bei mangelnder Nachfrage automatisch gesenkt worden, was wie­derum nicht im Interesse der Gläubiger lag. Diesen gelang es einen neuen Bauern zu finden.

Vom Jahr 1712 an hießen die neuen Bauern auf Impelmans Hof Gördt Schuirman und Jenneken (Küppers)[91], seine "Ehehaußfraw". Zur feier­lichen Behandung am 25.10.1712 erschien auch der Bruder Henrich Schuirman, möglicherweise war er Bürge. Das immer wiederkehrende Problem der Überschuldung von Höfen veranlaßte die Abtei zu einem Bittgesuch an den preußischen König, der mit Order vom 16.Juli 1716 dem Hauptgericht Moers befahl, Obligationen mit Verpfändung von Klo­stereigentum nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Abtei aus­zufertigen. Auch Gördt Schuirman vermochte auf dem Hof kein dauer­haftes Familienanwesen zu begründen, denn im Jahre 1634 machte ein gerichtlicher Verkauf seiner Bauernschaft ein Ende. Dem Ehepaar wur­den auf diesem Hof eine ganze Reihe Kinder geschenkt:

 

 Goerdt Schuirman                         Jennecken Küppers
 gnt. Impelman                                   
* in Repelen                              * in Repelen

                  oo 13.6.1711 Repelen

  * 05.05.1712            Johannes
  * 07.09.1713            Peter      Paten: Peter de Smith

                                       Jan Kool
, Tryn Pliß,
                                       Hend.Schuurman
, Tryn
                                       Horst, Hendr.Dongraath

                                       Greth Impelmans
  * 17.08.1715            Gertrud
  * 17.02.1717            Jenneken
  * 14.03.1718            Metgen     Paten:
  * 24.02.1723            Johannes
  * 19.12.1724            Peter        + 12.3.1726
  * 24.03.1727            Hendrik


 

Die einzigen Nachrichten die sich bisher aus dieser Zeit über den Impelman Hof finden ließen stammen aus der Feder des Hofrichters Ferdinand Felix Schriek in Rheinberg, der die Ablieferungen seiner jährlichen 6 Malter Zinshafer schriftlich festhielt. Danach konnte Goerdt Impelman seine Verpflichtungen im Grunde immer erfüllen; kleinere Unregelmäßigkeiten glich er im folgenden Jahr wieder aus. Der Hofrichter führte seine Aufzeichnungen nur bis zum Jahre 1625; aus der Zeit zwischen 1625 und 1634 fehlen die Überlieferungen. Er starb als Hauptmann in Ungarn. Schriek schrieb seine Aufzeichnungen in niederländischem Dialekt nieder und so wurde aus dem Bauern Im­pelman das "Empelmenneken". Natürlich legte der Hofrichter keinen großen Wert darauf seine 6 Malter Zinshafer selber zu verzehren oder zu verfüttern und suchte darum jedes Jahr einen Käufer. Mal löste Impelman seine Verpflichtung selbst ab, mal fuhr er das Getreide di­rekt an einen interessierten Kunden. So gingen die meisten Lieferun­gen an Wilhelm Asdonk oder an einen Wirt, der in Rheinberg eine Gaststätte namens "Fontain" betrieb; 1722 hieß dieser Wirt Brixius. In diesen Jahren erzielte der Hofrichter pro Malter Hafer:

 

 o.A. -  1 Tlr 25 St
 1705 -  7 Schilling
 1706 -  2 Tlr
 1707 -  7 Schilling
 1711 -  7 Schilling
 1713 -  2 Tlr
 1714 -  2 Tlr 7½ St
 1715 -  7 Schilling
 1716 -  7½ Schilling
 1717 -  2 Tlr
 1718 -  2 Tlr
 1719 -  3 Tlr
 1720 -  7 Schilling 2 Stüber
 1721 -  7 Schilling 2 Stüber
 1722 -  7 Schilling
 1723 - 11 Schilling
 1724 -  3 Tlr weniger 1 "Blomuser" (Blaumüser)
 1725 -  2 Tlr
 der Schilling schwankt in seinem Kurs zum Taler,
 1 Taler = 30 Stüber ; 1 Tlr = 4-5 Schillinge

 

Die Familie Schuirman genannt Impelman hatte spätestens im Jahre 1734 den Hof verlassen. In diesem Jahr wurde ein gerichtlicher Ver­kauf durchgeführt und der Hof den neuen Besitzern zugesprochen,

 

 

GERHARD DORMAN UND ENNEKEN SPOOR

 

Diese neuen Bauern waren bei der Übernahme des Anwesens nicht aufge­klärt worden, daß sie dem Hofrichter in Rheinberg jährlich 6 Malter Zinshafer liefern sollten. Der beschwerte sich daraufhin prompt beim Abt über das Ausbleiben seines Hafers und das Kloster zitierte dar­aufhin seine Pächter und brachte sie dazu, die Abgabe an den Richter nachträglich anzuerkennen. Auf diesem Anerkennungbrief unterzeich­nete Goerden Dormans mit seiner Hausmarke       sowie seine Frau Enneken Spoor und sein Schwiegervater Johan Sporr[92] mit ihren Unter­schriften[93]; dort wird auch ihre Übernahme 1734 erwähnt.

 

 Gerhard Dorman                         Enneken Spoor      
  gnt Goert Impelman                     gnt Enneken Impelman
  *                                      * 2.08.1704 Repelen
  +                                      +
                  oo

                 Kinder           Paten
  * 26.10.1733   Hermann        Peter Raam
, Willem Tremölen
                                 Hendr.Simpelkamp
, Gretgen
                                Vinman
s, Neisken Darmans
  *  6.01.1735   Feiken         Jan Plis
, Jan Kool, Beel
                                Mölegraef
, Christyn Spoor
                                Gretgen Aassdonk

  *  5.04.1736   Jan Hendrich    Miggel Husman
, Gritgen Gom-
                                 pers;, Gritgen Koolen

 

 

Auch diese Eheleute sollten als Bauern auf dem Impelman Hof nicht glücklich werden. Bald türmten sich ihre Schulden und schon im Jahre 1739, nach nur 5jähriger Bauernschaft, unterzeichneten sie am 2.3. eine Resignationsurkunde, in der sie auf alle Erbrechte am Hof wegen aufgelaufener Pachtrückstände verzichteten und die Abtei von jegli­chen Verpflichtungen ihnen gegenüber freisprachen. Bei der im Ver­gleich zu früheren Pächtern recht harten und ungeduldigen Haltung der Abtei mag sicherlich die rege Bautätigkeit des Abtes Daniels und der damit verbundene hohe Geldbedarf eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben. Ein Brief des Rechtsvertreters der Abtei an den Abt schildert die mißliche Lage der abtretenden Bauernfamilie[94]:

 

"Euer Hochwürden mit heutiger ordinari erhaltener Ordre zufolg werde morgen mit Halfen zu Stromeurs  :welcher in conformität von H. Rath von Blecken zu geschwinder Nachricht originaliter angebegener (angegebener?) avis die jagd wie vorhin für sich anzupfachten ge­dencket:  auff Moers hinfahren und von meiner Verrichtung mit näch­stem gehorsamst zu referiren nicht ermanglen. Sonst hat Impelman kurtzhin eine von mir nidergeschriebene renunciations acte passirt und mit seinem Eheweib unterschrieben, mithin Krafft dessen auff sein ehemahlen erworbenes Erbpachtsrecht, auch die in 20 mrg ohnge­fehr besäheten lands bestehende winter schahr feyerlichst dergestalt verzihen, daß die Abtey ohne heraußzahlung einiger Heller für schul­den, außer etwa 21 Taler für teils liedlohn des Impelmans Knecht theils Schmiedt und Zimmerman, so auff Impels Hoff vor und nach ge­arbeitet haben, mit dem Hof nun ihres gefallens nicht nur schalten und walten mag, sondern auch dasjenige, waß etwa von desselben distrahirten mobilien, gebenermaßen anligenden H.v.Bleckens schrei­ben nach, überschiessen mögte, zu ihrer indemnisation zu empfangen hat, obwohl es hart eingehet, daß Impelman  :welcher gewiß mit sei­ner armen fraw und 4 unmündigen Kindern, welchen alles von denen HH Moersischen (Beamte der Grafschaft) abgenohmen auch nicht einmahl ein bett belassen worden, zu bejammern ist:  solches surplus nicht zu genießen haben solte, indeme seine nachbarn und verwandten ihm auß consideration vielen auffm Hof erlittenen unglücks an pferden und sonstigen schadens ziemlich vorgeschossen, und nun etwas wider zu bekommen keine Hoffnung sehen. Impelmans fraw hat auch bey der renunciation beweglich angehalten, umb mit ihrem Mann und armen Kin­dern auffm Hof noch einige zeitlang wohnen zu dörffen, und weil zwar ein pfächter sich in mittels hier angemeldet, nach genohmenen etli­chen Tägen Bedenckzeit aber dato noch nicht erschienen, auch niemand ist der auch nur 1 Pistole gegen die alte Erbpfachten, wegen über­massiger Schatzung (Steuer) und Dienstgeldern ad 96 Tlr et ultra be­lauffende, für den Hof kaufflich anbiethen wolte; alß hat mann vor guth angesehen, daß H.Kellner durch latschafften Eingesessene theil der Abtey Knechten das am Impelmans Hof noch zur Zeit ungebawet li­gend Land arbeiten und besähen lasse, umb die Schatzung und sonstige moersische Praestanda darauß nicht nur zu erzwingen, sondern auch die Abtey des Rückstands halber möglichst in etwa zu indemnisiren. Impelman will für die Hewer inzwischen mit arbeiten und maynet, daß ihm könte erlaubt werden einen Kathen auff ein zum Hof gehöriges Stück Lands  :so darzu von alters berechtiget wäre:  mittel assi­stence seiner Verwandten künftig Jahr oder zu end dieses zu erbawen. Eß ist aber von seithen der abtey aller zeithero gehandelt theils salva rati habitione Rma.D.V.abbatis beschehen, theils aber, wie be­sonders letzterers nun ad referendum angenohmen worden.

Dem H.Rath von Blecken hat mann von vorgangener renunciation Im­pelmans noch nichts wisßig gemacht, solches wird aber morgen geschehen müssen mit der Anfrag, ob darzu gerichtl.moers. Confirmation nöthig seye. Waß darauff und sonstig von gedachtem H.Rath vernehme, solle nächstens gehorsambst berichten, der nebst demüthiger Empfeh­lung von HH Priore, Kellnere und sambtl.Hbhrwl.Convent mit tiefster Submission beharre

Ewer Hochwürden Wohlgeboren

Mehr(?)gebiethen Herrn Praelaten

untertänigst treu gehorsambster Diener Wilhelm

Camp, den 7ten Marty 1739"

 

Dem Brief ist nichts hinzuzufügen, er gibt eine klare Aussage über die Verhältnisse in der damaligen Zeit.

 

 

HENRICH STIVEMEURS UND MARIA ZENCKELMAN

 

Die nächsten Bewohner des Hofes, ab 1739/40, waren Henrich Sti­vemeurs und seine Ehefrau Maria Zenckelman, die aber schon 1741 ihre erste Abmahnung wegen unbezahlter Pacht erhielten. Sie besaßen den Hof nicht mehr in Erbpacht, sondern hatten einen Zeitpachtvertrag, den sie je nach Laufzeit alle 6 - 12 Jahre erneuern mußten. Von ih­nen ist ebenfalls nur sehr wenig überliefert. Außer der bereits er­wähnten Abmahnung existiert nur noch ein Pachtvertrag, der am 11.8.1748 mit einer Laufzeit über 12 Jahre abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag weist einige Änderungen im Vergleich zu den früheren Leibgewinnsverträgen aus. Abgesehen von einer festgeschriebenen Laufzeit fehlen die Abgaben an die Budberger und die Repelener Kir­che sowie an den Hofrichter in Rheinberg. Geblieben waren die Ge­treideablieferung von 7 Mlr Roggen und 5 Mlr Gerste; statt 1 Mlr Buchweitzen waren 6 Mlr Hafer gefordert. Dazu mußten in den ersten vier Jahren der Vertragslaufzeit jeweils 5 Hammel geliefert werden, danach noch zusätzlich 200 Buschen Winterstroh pro Jahr. Endlich wa­ren noch der Abtei 4 Dienste im Jahr mit einer zweispännigen Karre abzuleisten. Das Kloster hatte bei Hinzug des Ehepaares auf den Hof eine Grundausstattung an Inneneinrichtung und Werkzeugen im Werte von 405 Taler gestellt, und erhob zur Abzahlung dieses Betrages zu­sätzlich zur Pacht einen Mindesttilgugsbetrag von 50 Talern, als Zinsleistung dafür "anneben ein für allemahl zwey fette Kälber". Zu­sätzlich wurden in den Vertrag noch einige Auflagen mit hinein ge­nommen: Holzhauen durfte Henrich Stivemeurs nur mit Genehmigung; er hatte die "Wassergräben ums Haus zu reinigen und zur Fischerei be­quem zu machen" und sollte weiter noch alle Jahre eine bestimmte An­zahl von Eichen und Buchen "an dienlichen platzen posten" (an ge­eigneten Stellen pflanzen). Das Kloster versprach bei Naturkatastro­phen wie "Wasserlauf, Mausebiß und Hagelschlag" einen Nachlaß der Abgaben.

 

 

IN PRIVATER HAND - LAMBERT HECKES UND TRIN FRANTZEN

 

Nur kurze Zeit nach Abfassung des Pachtvertrages trennte sich die Abtei von ihrem Pächter und ihrem Impelman Hof. Ob nun Henrich Sti­vemeurs den Hof wegen des neuen Eigentümers wechseln mußte, oder ob sich die Abtei den Hof vom Halse schaffte weil auch dieser Pächter keinen Erfolg hatte, ist nicht berichtet. Ein nicht unterschriebenes und nicht datiertes Dokument bestätigt den Verkauf an Lambert Heckes und Trintgen Frantzen für 1100 Reichstaler clevisch[95]. Ein beigeleg­ter Zettel erklärt, das dieses Schriftstück vom Prior Friedrich Brand aufgesetzt worden war, die Unterschrift aber wegen des Todes von Abt Daniels unterblieben war. Es wurde also im Herbst 1749 ver­fasst. Termin des Wechsels war der "künftige Maytag". Bei einem Streit mit dem Rheinberger Hofrichter wollte das Kloster die Seite des Käufers vertreten; nach einem negativen Urteil sollte dieser dann aber alleine die weitere Verantwortung tragen. Ein Jahr später, Brandt wurde in der Zwischenzeit zum Abt gewählt, verfaßte er dieses Vertragsprovisorium noch einmal in neuer, klarer Form[96]. Er teilte mit, daß der Ordensgeneral seine Erlaubnis zum Verkauf gegeben hatte und den Käufern alle Rechte an diesem Hof bis auf die Zehntbarkeit übertragen worden waren. Er dankte dem Ehepaar in dieser Nieder­schrift für die gute und vollständige Bezahlung und wünschte ihnen Glück.

Die Eheleute mußten für den Hof wie alle ihre Vorgänger Geld aufneh­men und ließen am 7.12.1750 eine Obligation für Balthasar  Willemsen; ausstellen, "per Cessionem von Pieter Jentges am 19.11.1751" über 600 Flr(?). Sie wurde am 17.12.1761 gelöscht. Im Unterschied zu all den Familien die in der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts den Hof bewirtschafteten und sich dabei ruinierten gelingt es dieser Familie das Anwesen länger und über mehrere Generationen zu bewahren. Die Familie stellt sich wie folgt dar:

 

 Lambert Heckes                               Trin Frantzen
 *                                            *  
 +                                            + vor 1762
                         oo

      *                Agnes

 

        ??                                      Agnes Heckes
                                        gnt. Agnes Impelmans  
 *                                            *
 + vor 1762                                   +
                         oo

      * 1738/39        Peter
                       Gerhard
                       Metgen     oo 1762 mit Hornemann
[97]
                        

 

Die Eheleute waren schon ziemlich alt als sie den Hof übernahmen und haben darum die Führung des Anwesens bald auf ihre Tochter Agnes und ihren Ehemann übertragen. Als dann im Jahr 1662 der Enkel Peter, seine Großmutter Trin Franzen und sein Vater waren bereits gestor­ben, die Agnes Borgemeister heiraten wollte, wurde ein umfassender Eheberedungs- und Übergabekontrakt geschlossen. Dieses Vertragswerk regelte die Übergabe an die nächste Generation, nämlich an Peter und seine Braut, sowie die Versorgung der vorangegangenen Generationen; zugleich mußten die Geschwister abgefunden werden.

 

 

EINE EHEBEREDUNG MIT HOFÜBERGABE

 

Moers d 1.Februar 1771

In Gottes Namen Amen !

Kund und zu wißen seye hiemit männiglichen, wie das heute dato ein bündiger und aufrichtiger Übergaab- und Eheberedungs Contract ge­troffen und geschlossen worden, zwischen die Ehrbare Agnes Impelmans an einer und ihren respeen. Sohn Peter Impelmans und Agnes Borgemei­ster beide Verlobte anderentheils nemlich zum

Ersten geloben und versprechen beide Verlobte Persohnen einander nach vorhergegangenen öffentlichen und gewöhnlichen Kirchen procla­mation und Priesterliche Copulation zur Heiligen Ehe zu nehmen und wehrenden Ehestandes sich so zu verhalten und zu vertragen, gleich­wie es frommen Eheleuten eignet und gebühret, wozu Gott seinen Segen gnädiglich verleihen wolle,

Zweitens sollen und wollen beide verlobte Persohnen Peter Impelman und Agnes Borgemeister den im Kirchspiel Repelen gelegenen Impel­manns Hoff mit allen ein und zubehörigen Ländereyen, Wiesen, Benden und Holtzgewächs ge- und ungreide Güter, Recht und Gerechtigkeiten, Last und Unlasten, nichtes überall ausbeschieden, sondern wie die Mutter Agnes Impelman denselben in Besitz und Abnutzung gehabt, von Stund an in eigenthümlichen Besitz nehmen, jedoch mit dem ausdrück­lichen Vorbehalt, daß Annehmeren

Drittens davor einmahl vor all eine Summe von 2150 Taler, schreibe zweytausend Einhundert und fünfzig Tlr Moersisch, ausgeben und fol­gendermaßen an denenjenigen so solche zu fordern haben, nemlich die noch vorhandenen Hofes Schulden, welche sich ohngefehr zu 2000 Tlr belauffen, auszahlen oder davon die Zinsen entrichten, so dann auf Martini 1764 an den Sohn Gerhard fünfzig Taler und demnechst an die Tochter Metgen welche sich mit Hornemann verheyrathet auf Martini 1766 ebenfalls 50 Tlr bezahlen sollen;

Viertens behält sich die Mutter zur Leibzucht aus ihre in Gebrauch habende Cammer, Wand feste, Dach und Gläser Dichte, Eßen und Trinken mit dem Besitzer wie es Keller und Küche vermag, ein Stuhl am Feuer, desgleichen jährlich ein fleßen (flachsen) Hemd, und ein blau ge­färbten fleßen und einen Wercken (Werg) Schürtzeltuch, ein paar wül­len Strümpf, aufs andere Jahr, welche aber jährlich geflickt oder versöhlt werden sollen, nicht weniger eine fleße blau gefärbte Schürtz, alle zwey Jahr ein halb Elle Halbtuch zu mutzen (Mütze?), aufs andere Jahr ein paar Schuhe und ein wüllen Hemd, desgleichen ein paar gestrickte Strümpf, mithin für dieses mahl nur eine Tägli­che rothe Boye Sehl[98], dahingegen aber jährlich 50 Hühner und 50 En­ten Eyer, die Halbscheid von dem diesjährigen wachsenen Flachs, in Zukunft aber nur ein Spindt Leinsaamen, welche Besitzer sayen und gleich sein eigen Leinsaamen behandeln, daß davon kommende Flachs der Mutter rein überliefern, dagegen aber soll Besitzer den Saamen ziehen, überdem behält sich dieselbe ohngefehr einen Morgen Landt am Campschen Weg gelegen und auf Kohlen Landt ausschießend aus, welches Besitzer gleich sein eigen Land bauen, aufs dritte Jahr misten und jährlich zur Saat bestellen und das davon kommende Korn rein aufm Söller liefern soll.

Und weiter ein

Fünftes: Der Groß Vatter Lambert Impelmans, noch am Leben und in An­sehung deßen wegen seiner Leibzucht noch nichts reguliret worden, als behält derselbe sich ebenfalls für seine Leibzucht aus, die an­jetzo in Gebrauch habende Cammer, Wand feste, Dach und Gläser Dichte, Eßen und Trinken mit Annehmern wie es Keller und Küche ver­mögen, ein Stuhl beym Feuer, so dann jährlich zwey fleße Hemder und ein wüllen Hembd, wenn Er solches von nöhten hat, Jährlich ein Lei­nen Camisohl und Box, desgleichen ein Paar gestrickte wollene Strümpf und ein paar Leinen dito ein paar neue Schuh, wenn er solche Nöthig hat, ein neuen Huth, aber nur für dieses mahl, so dann gleich der Übergeberin Agnes Impelmans ein Morgen Landt, gelegen nahe beim Hauß, am Campschen Weg und auf Kohlen Land ausschießend, welches Be­sitzer aufs dritte Jahr misten und jährlich zur Saat bestellen, auch das davon kommende Korn rein dem Gros Vatter aufm Söller liefern soll.

Und weiter nun auch

Sechstens noch zwey Abständern Nahmentlich Gerhard und Metgen vor­handen, welche ihre Ausrüstung von diesem Hof noch zu fordern haben;

So ist deshalb verordnet worden, daß dieselben von Annehmeren fol­gendes an ihre Ausrüstung genießen sollen, nämlich an den Sohn Ger­hard ein schwartzen Lackenschen Rock und Box die Elle zu zehn Schil­linge, ein braun Lackens Camisohl die Elle zehn Schillinge ein Cali­nincken?? Camisohl oder fünf Dahler, ein Huth oder Zehn Schilling, ein Paar wüllenen gestrickte Strümpf und ein Paar Schuhe, eine neue Eichen Kiste oder zwölf Dahler, ein Bettstatt von Weiden Holtz mit Eichene Posten, ein Ober und Unterbett, nebst Pülf[99] und ein Paar Küßens[100], zu diesem Bettwerk 40 Pfund Federn[101], ein Doppelstemges fleßen Bettziech, ein Paar dito Kustziechen, ein Paar fleßen und ein Paar wercken Bettlacken, item zehn Schaafe, welche der Besitzer so lange der Sohn Gerhard ohnverheyrathet bleiben wird, durch füttern soll, und ein tragend Rind. So dann der Tochter Metgen ein blauen Lackenschen Rock mit Corden, die Elle 10 Schillinge, 1 schwartze Cronrasche Schürtze oder 8 Dahler, ein Reilif[102] mit Fisch Bein von schwartz Lacken, ein schwartz Calniencken wüllen Hembd, so mit ihren bestehen kann, ein schwartzen Cronraschen Schürtzeltuch, ein paar Schuhe, eine neue Eichen Kiste oder 12 Daler, ein Bettstatt, Ober- und Unterbett nebst ein Paar Küßens, Pülf, Bettlacken, Küstziechen, Bettziechen nebst ein tragend Rind.

Gleich dem Bruder Gerhard bekomt und gegeben wird,

Siebentens: sollen die Abständere so lange sie unverheyrathet blei­ben bey Annehmeren Eheleuten ihren frey Ein und Ausgang auf den Hof nebst Eßen und Trinken genießen, und was dieselbe an ihre Kleider zu machen oder zu flicken haben, solches soll Besitzer beköstigen und bezahlen.

Sollten nun

Achtens: die Übergeberin Agnes Impelmans oder der Groß Vatter Lamert Impelmann krank oder bettlägerig werden, so soll der Besitzer ihnen wie es sich gebühret aufwarten und verpflegen und falls Sie zu ster­ben kommen, standes mäßig zur Erden begraben lassen; was dieselbe nachlassen, solches soll vom Besitzer und Abständere geteilt werden, nach derselben Beiden oder Einer Todt aber, soll die ihm accordirte Leibzucht wieder in dem Guth zurückfallen.

Sollte wider Vermuthen die Übergeberin mit Annehmeren sich nicht vertragen können, so soll es ihr freystehen von dem Impelmans Guth abzuziehen und die ihr vermachte Leibzucht anders wohin verzehren zu mögen, bey denenjenigen so selbige einziehen wird, sollen aber ge­halten seyn, besagter Übergeberin für die Leibzucht begraben zu la­ßen, was dieselbe aber überdiese noch nachläßet, soll unter ihren Kindern in diesem Fall freundlich geteilet werden. Da ferner

Neuntens sich nun zutragen wird, daß Abständere bey dem Besitzer aufm Hof bettlegerig oder krank werden, als dem sollen dieselbe von Besitzer ordentlich verpfleget und aufgewartet und wann sie zu ster­ben kommen, ehrlich und standes mässig begraben werden und soll in diesem Fall der Besitzer die Ausrüstung vor die Begräbnis behalten und die Abstandsgelder mit dem noch lebenden Abständer freundlich durchtheilen.

Zehntens nimt der Bräutigam seine vielgeliebte Brauth zu sich auf den ihm übertragenen Hoff und bringt derselbe weiter zu was Er würk­lich hat.

Eilftens versprechen die Brauth Eltern derselben zur Erleichterung des Ehestandes mitzugeben nebst standes mäßiger Ausrüstung die Summa ad Ein hundert und fünfzig Dahler nebst demjenigen was ihr sonsten gleich ihren übrigen Geschwistern von Borgemeisters Guth zu Bornheim gebühret, umb damit ihr und der ihrigen Besten zu befördern.

Zwölftens damit nunheut oder morgen, wann von beyden Verlobten, ei­ner oder ander ohne Leibes Erben solte zu sterben kommen, kein Un­ruhe weder Streit entstehen möge, so ist schließlich verordnet, daß wann in diesem Fall der Bräutigam verstirbet, die Brauth den Im­pelmans Hof erblich behalten, und falls die Brauth auf gleichen Fall zuerst dieses Zeitliche segnet, der Bräutigam alles dasjenige was dieselbe nachgelassen und ihr durch Erb und Sterbefälle überkommen könnte und mögte, erben und behalten. Es soll aber zu beiden Seiten Kist und Kleider aus gekehret werden.

 

Somit dieser Contract in Gottes Nahmen beschlossen, von Contrahenten mir Notario und Tagesfreunden, nachdem solchen Partheyen nochmahlen klar und deutlich vorgelesen, eigenhändig unterschrieben worden. So geschehen auf Impelmans Hoff den 23.Octbr.1762

Dieses ist    Lamert Impelmans als Großvatter gezogenes Merck

Agnes Empelmanns(!) Übergeberin

Peter Empelmann(!) Annehmer

Dieses ist    Agnes Borgemeisters, Brauth und Annehmerin

Gerret Empelmans(!) Abständer

Metgen Empelmanns(!) Abständerin - Peter Hörnmann

Dieses ist    Jan Borgemeister als Vatter von der Brauth gezogenes Merck

Rot Börgemeister

Dieses        ist Michel Schmitz gezogenes Hand-merck

Jacob Keesen, Gerhard te Pelden, Bernd Bajen, Encken Borgemeisters, Gretgen Schmetz, Gritgen Keesen, Tilman Maas, Hendrich Schinck,

Dieses ist    Herman Drinhaus gezogenes Merck, Johannes Mühlenbruch, Gört Schinck,

Jan Kol als Zeüge

Jürgen Berns als Zeuge

Beglaubigt:                 G.Haetjens, Notar

als Abschrift beglaubigt:   G.Haetjens, Notar

          

 

PETER IMPELMAN

 

Die Ehe des Peter Impelman mit Agnes Borgemeister währte nicht lange, und schon 1768 plante der Witwer eine neue Ehe einzugehen und eine Mutter für seine beiden Mädchen zu finden. Als er allerdings die Jennecken Bonecamp heiraten wollte, mußte er in Moers zu Gunsten der beiden Kinder erster Ehe eine Grundschuld von 100 Reichstalern auf den Hof eintragen lassen. Dabei stellte der Notar am 25.1.1771 den genauen Hofbestand fest; seit der Vermessung von 1693 hatte er erneut an Substanz verloren und besaß nunmehr nur noch eine Größe von 70 Morgen. Da in den Überlieferungen des Klosters Kamp verzeich­net ist, daß Lambert Heckes den Hof in der gleichen Größe übernommen hatte wie ihn dessen Vorgänger Henrich Stivemörs bewirtschaftet hatte, müssen die fehlenden 61 Morgen zwischen 1711 und 1739 abge­trennt worden sein, denn auch Georg Hilger besaß noch 131 Morgen Land. Die Familie des Peter Impelman stellt sich so dar:

 

 

 Peter Impelman                      I.  Agnes Borgemeister
 * 1738/39                                    *
 + 25.07.1810                                 +
                      I. oo 25.10.1762
                            
                                    II. Jenneken Bonecamps

                                              *
                                              +
                      II.oo 22.05.1768

aus Ehe I.
      *     1763       Trinneken oo Peter Hannesen
 aus Orsoy
      *     1766       Oeltgen 

aus Ehe II.
     
*    1770/71     Agnes   oo I. A.Maas oo II. Evert Vieg
      * 15.08.1772     Beel    oo 13.8.1801 Peter Schink
   
      *                Jan
      *                Lisbeth
      *                

 

Als Impelman älter wurde, übergab er den Hof an seine Tochter Agnes und ihren Ehegatten Arnold Maas. Die Ehe dauerte nur sehr kurze Zeit, denn schon nach gut 1½ Jahren war Agnes Impelman Witwe gewor­den. Sie nahm 1796 den Evert Eickschen, genannt Vieg, zum neuen Ehe­mann[103].

 

 Arnold Maas                                 Agnes Impelman
  * 23.01.1767                                * 1770/71
  + 13.10.1795 an der Ruhr                    + vor 1816

 Evert Eickschen
, genannt Vieg
  *  1771
  +
                       I. oo 19.1.1795
                      II. oo 28.8.1796

aus Ehe I.  *  7.02.1795 Peter

aus Ehe II * 15.5.1797 Gertrud oo 1.6.1823 Peter Steinhoff
[104]
                                                (gnt. Jenck)
            *      1802 Jenneken    + 28.11.1803
            * 18.7.1804 Tillmann
            *           Jennecken

 

Peter Impelmann lebte noch 1802, als seine Enkelin ihren frühen Ehe­stand begründete.

 


KLEIN - IMPELMANN

 

Die 1763 geborene Tochter Trinneken des Peter Impelman aus seiner Ehe mit Agnes Börgemeister gründete mit ihrem Ehemann Peter Hannesen einen neuen Familienzweig. Peter stammt aus Orsoy und war der Sohn von Johann Heinrich Hannesen (+ vor 1810)  und seiner Ehefrau Elisa­beth Stockfelds. Möglicherweise war eine Auszahlung der Eheleute nicht möglich und so ließen sie sich mit einigen Ackerstükken abfin­den, erbauten sich in der Nähe auf ihrem Gelände ein Haus und nann­ten sich fortan zur Unterscheidung Klein-Impelmann.

 

 Peter Hannesen                  Trinneken (Klein) Impelman
 gnt.Kleinimpelman
 
  *  ca. 1766 Orsoy                   * 1763
  + 19.3.1810 Repelen                 +

                  oo I. ca 1786
                  oo II. n.1810 
 
  * ca 1787                              Jenneken      oo 1802  Herman Hüskes

  * ca.1789                              Elisabeth     oo 1810 Michael Schmidt

  * ca.1790                              Heinrich      oo 1813   Sophia Hessel
  [105]
  = 19.12.1792            Peter        
  = 27.10.1797   Agnes         oo 1821 Heinrich Friedrichs

  = 30.04.1799   Diederich     oo Marg.Hahnes
 (in Beek)[106]
  = 17.11.1800   Gerhard
  * ca.1803      Hermann
  = 15.03.1803   Oeltgen
  * 23.02.1804   Margarete     + nach 10 Monaten 17 Stunden
  = 29.11.1806   Johannes

Die Mutter Trinecken Klein Impelmann
 heiratete in II.Ehe
Eberhard Kahman
 

 

Als am 21.9.1802 die Tochter Jenneken Klein-Impelman im Alter von nur 15 Jahren den 21jährigen Ackersknecht Herman Hüskes aus Rhein­kamp heiratete, werden dafür sicherlich massive Gründe vorhanden ge­wesen sein. Der Bräutigam war am 22. Januar 1781 in Götters-wicker­ham als der Sohn des Tagelöhners Herman Hüskes und dessen Ehefrau Elsken geboren worden. Zu dieser Zeit galten die französischen Ge­setze und das Aufgebot mußte an der Tür des Verwaltungshauses ange­schlagen werden. Da kein Einspruch erfolgte, wurde die Ehe vom Bür­germeister Diedrich Weyermann geschlossen. Dabei anwesend waren der Vater Peter Klein-Impelman, der Großvater Peter Impelman, der Onkel Evert Vieg-Impelman, sowie ein Bekannter des Brautpaares, Arnd Kö­stermann.

Der Hof Klein-Impelmann existiert heute noch, allerdings unter dem Namen Klein-Bongard. Auch der Name Klein-Impelmann hat sich bis heute noch in Duisburg Trompet erhalten.

 

 

IMPELMANS KATE

 

Die 15 Jahre alte junge Ehefrau des Hermann Hüskes erbaute mit ihrem Ehemann auf einer kleinen Parzelle eine Kate. Das Ehepaar nannte sich fortan Impelman auf Impelmans Kate. Der Ackerknecht mußte jetzt für eine kleine Familie sorgen und verkaufte seine Arbeitskraft, an die umliegenden Bauern, er wurde Tagelöhner. Die kleine Parzelle warf darüber hinaus etwas an Gartenfrüchten ab. Es läßt sich fol­gende Familienentwicklung feststellen:

 

 Hermann Hüskes                 Jennecken Klein-Impelmans
 gnt. Impelman                            gnt. Impelman
 * 22.1.1781                              * ca. 1787
 +                                        +
                oo 21.9.1802 Standesamt Repelen
   
    *  31.01.1806      Trinken    (gestorben)
    *  10.02.1807      Trinken
    *  10.12.1808      Tillmann
    *  13.10.1810      Peter

 

 

ERBTEILUNGEN UND ZERFALL DES HOFES

 

Kurz bevor die jungen Eheleute heirateten, wurde am 23.6.1802 von Notar Lepine ein Inventar in französischer Sprache aufgestellt um Ordnung in die Ansprüche der verschiedenen Impelmänner gegeneinander zu bringen[107]. In der Impelman Kate lebte die Enkelin des Altbauern Peter Impelman mit ihrem Ehemann und auf Klein-Impelman lebte ihre Mutter, eine Tochter des Altbauern, mit ihrem angeheirateten Ehemann Hannesen. Auf dem alten Impelman Hof lebte neben dem Altbauern Peter Agnes, eine Tochter aus zweiter Ehe, mit ihrem zweiten Ehemann Eber­hard Eickschen genannt Vieg und ihren Kindern, darunter dem Peter Maas, einzigem Sohn erster Ehe. Klein-Impelman wurde allem Anschein nach als Erbteil aus dem Impelmans Hof herausgelöst und Impelmans Kate entstand wohl wiederum auf einer Parzelle von Klein-Impelman. Mit dem Tod des Altbauern Peter Impelman und dem seiner Tochter Agnes fehlte ein Mittelpunkt der den Zusammenhalt des Hofes garan­tiert hätte, denn alle Interessenten hatten nur ein Teilinteresse am Bestand des alten Hofes, stammten sie doch aus anderen Familien. Der Kontakt zu Klein-Impelman wird wohl mit dem Tod von Agnes einge­schlafen sein. Evert Eickschen genannt Vieg vereinbarte mit Gertrud Hackstein[108], die in einer anderen Quelle[109] Gertrud Hillen aus Ru­meln genannt wurde, einen Heiratsvertrag mit gegenseitiger Schenkung und verehelichte sich am 21.1.1816. Auf dem Impelman Hof bildeten sich wiederum zwei Pateien, zum einen Peter Maas, zum anderen sein Stiefvater mit seinen Halbgeschwistern. Peter Maas, sein Stiefvater Evert Eickschen bzw. Vieg, sowie die Halbschwester Gertrud mit ihrem Ehemann Peter Steinhoff, betrieben alle nebeneinander Landwirtschaft auf dem ImpelmanHof. Peter Maas muß sich mit seinem Stiefvater an­scheinend nicht gut verstanden haben, denn im Jahre 1825 kam es zum Bruch oder man schaffte aus Vernunftgründen klare Verhältnisse.

Am 14.11.1825 setzte Notar Lepine in Moers einen Abfindungs- und Teilungsvertag auf, nach dessen Vollzug wiederum ein Teil des Hofes, nämlich 21½ Morgen Land, herausgelöst wurde und der die Trennung von Peter Maas bedeutete. Dieser einigte sich mit Evert Impelman während einer Übergangszeit einen Teil der Scheune und 2 Apfelbäume nutzen zu dürfen, währenddessen Evert Anspruch auf die Nutzung eines Häus­chens auf einem nahen Acker als Hochwasser-Notquartier erhielt. Die­ses Haus hatte Evert anscheinend selber gebaut und Peter Maas sollte dafür in den nächsten 8 Jahren 300 Taler dafür bezahlen. Zuletzt wurde noch vereinbart, daß Evert Vieg sich die vier besten Obstbäume zum Fällen aussuchen durfte während Peter Maas dafür eine Eiche er­hielt.

Im Jahre 1828, am 22.11., stimmten die letzten, bis dahin noch un­mündig gewesenen Kinder des Evert Vieg dem Vertrag zu, der damit endgültige Rechtkraft erhielt. Peter Maas hatte auf seinem geerbten Ackerland aus dem Impelman Hofe einen neuen Hof errichtet, der heute noch, in der 5. Generation nach Peter Maas, unter dem Namen Platzen besteht aber nur noch zu Wohnzwecken benutzt wird.

 

Peter Maas           oo 1823         Oeltgen Kleinbongard

  * 9.04.1821       Elisabeth
  * 5.08.1825       Agnes
  * 3.06.1829       Arnold
  * 18.6.1831       Johanna
  * 4.01.1834       Arnold
  * 18.9.1835       Matthias

       Welfonder     oo 1847           Elisabeth Maas
 * 1815                                  * 1821
 + 1862                                  +

      * 19.04.1847  Peter
      * 23.12.1848  Gottfried
      * 07.09.1850  Conrad
      * 16.03.1853  Matthias

Conrad  Welfonder;                             oo        Ohlmann

Matthias  Platzen;                    oo        Sophie  Welfonder;

Heinrich  Platzen;                    oo        Grootepaß

Sohn Heinrich  Platzen;

 

 

LÖTTERS HOF

 

Mit dem Tod des Evert Eickschen oder Vieg, wurde der verbliebene Rest des Impelman Hofes wiederum den Belastungen einer Erbteilung ausgesetzt. Die Kinder Gertrud, Jenneken und Tilmann mußten sich den Hof teilen; möglicherweise kam sogar noch ein Nachzügler aus einer späteren Ehe hinzu. Hatte der Hof 1771 noch einen Bestand von 70 Morgen und rechnet man den Anteil von Klein-Impelman (wieviel?) so­wie den Anteil von Peter Maas (21½ Morgen) ab, so werden höchstens noch 30-40 Morgen zu Verteilung angestanden haben. Dazu kamen womög­lich noch Schulden bei Peter Maas, der Geldforderungen aus dem Erb­anteil seines Vaters Arnold Maas hatte die auch 1825 teilweise noch nicht beglichen waren. Der Hof wurde restlos zerschlagen und zer­teilt. Als schließlich die Gebäude mit ein wenig Land veräußert wer­den sollten, wurden sie von Heinrich Lötters vom Löttershof in Baerl gekauft.

Die Hofgebäude waren in schlechtem Zustand und die Ackerflächen zählten nur wenige Morgen, darum war Heinrich Lötters sehr bemüht Ackerland zu kaufen[110]; beim Erwerb war der Hof so klein gewesen, daß trotz mehrmaligen Nachkaufs von Ackerland nur noch eine maximale Größe von 38 Morgen erreicht wurde. Als er mit seiner Ehefrau, die aus einer alten Schmiedefamilie stammte, den Impelman Hof bezog, wa­ren umfangreiche Baumaßnahmen notwendig und die Söhne des Ehepaares lebten zu Anfang im Baumgarten in einem kleinen Häuschen mit Brun­nen, das heute nicht mehr existiert. Der Hof war ein typisches nie­derrheinisches Bauernhaus, mit dem Eingang zum Wohnbereich im Nord­giebel und der Einfahrt in die Stallungen an der Südseite. Öffnete man die Haustüre, betrat man die Wohnküche, von der eine steile Treppe auf den Söller führte. Mittelpunkt der Küche war der Bussem, ein großer offener Kamin in der Mitte der dem Eingang gegenüberlie­genden Wand, dessen Reste noch lange im Obergeschoss des Hauses zu sehen waren und dort erst nach 1945 entfernt wurden. Eine Pumpe för­derte das Wasser aus einem Brunnen direkt in die Küche. Ein weiterer Brunnen, mit Zugbalken, lag im Innenhof. In der Küche befand sich auch das Butterfaß, das von einem Hund in einem Laufrad außerhalb des Hauses über eine Achse in Bewegung gehalten wurde. Die Stube war von der Küche aus begehbar, lag aber eine Stufe höher. Sie war also eine "Opkammer", wenn auch bei einer Stufe Höhenunterschied nur in bescheidenem Maße davon gesprochen werden kann. Darunter lag, noch heute vorhanden, ein uraltes massives Tonnengewölbe, von der Küche aus zugängig.

Heinrich Lötters riß den vorderen Wohnbereich mit der Küche ab, und erbaute an dieser Stelle ein modernes Querhaus vor den alten Gebäu­derest, mit einer Haustüre in der Mitte, also ungefähr dort, wo sie sich auch bisher befand. Dieser moderne Gebäudeteil hatte rechts und links einen Wohnraumzuwachs ergeben, allerdings einen Verlust an Tiefe im Vergleich zur ehemaligen Küche, die bis in den heutigen Vorgarten reichte. Der Boden muß noch voll altem Gemäuer stecken, denn der Pflanzenwuchs ist dort sehr unbefriedigend. Die alte Scheune, die parallel zum Wohnhaus steht, war damals in sehr schlechtem Zustand und die neuen Bauersleute besserten zumindest das Gemäuer umfangreich aus, wenn sie nicht sogar die Reste abreißen mußten und dafür den heutigen Bau an die gleiche Stelle setzten. So stehen heute diese Bauwerke auf gleichem, jahrhunderte altem Stand­ort wie ihre Vorgängerbauten. Es lassen sich auch Spuren von Gräben feststellen, die in der Vergangenheit zugeschüttet wurden. Ob es sich dabei um Reste derjenigen Anlagen handelt, die ehemals den Hof vor ungebetenem Besuch schützten, wie uns das Gerichtsprotokoll von 1606 berichtete, ist nicht sicher zu sagen. Dennoch erstaunlich, wieviel Spuren noch zu finden sind. Wie treffend auch der Name Em­pel, =Wohnplatz an feuchtem Ort, gewählt war, können die heutigen Bewohner bestätigen; erst seit in den 20ger Jahren dieses Jahrhun­derts eine Heizungsanlage eingebaut worden war, konnte die kühle Feuchtigkeit zurückgedrängt werden, die überall im Hofgemäuer saß und den Hofleuten das Leben schwer machte.

 

 Heinrich Lötters    oo  7.4.1827     ?  Holländer
  * 1800                                *
  + 28.6.1863                           + 14.10.1888

 

 Heinrich Lötters    oo 8.11.1864     Elisabeth Küppers
  * 20.10.1839                        * 8.1.1836 Rumeln
  + 25.11.1920                        + 16.3.1909
     

 

.Wilhelm Lötters     oo 8.11.1902     Gertrud Tremöhlen
  * 28.4.1877                         * 1872 Repelen
  +                                   +

 

 Heinrich Lötters    oo 1938          Maria Bifang


                   Sohn Wilhelm

 

Die Familie Lötters, die nun in der 5.Generation den Impelman Hof bewohnt und bewirtschaftete gab 1966 die Landwirtschaft auf und nutzt den Hof nun ausschließlich als Wohnsitz.

 

EINE ALTE KARTE

 

Einige Anmerkungen zu der bereits mehrfach erwähnten Karte (HStA: Kloster St.Barbara Garten, Rheinberg, 1-6) scheinen mir notwendig zu sein. Bei der Frage nach dem Hintergrund des Entstehens dieser Karte fällt auf, daß diese Karte nicht die Äcker eines einzelnen Hofes zum Inhalt hat, auch nicht den Besitz eines einzelnen Grundherren, son­dern sie zeigt ein ganz bestimmtes geographisch festumrissenes Ge­biet, ohne Berücksichtigung grundrechtlicher Besonderheiten. Alle Parzellen oder Äcker dieses Gebietes sind durchnumeriert, ohne Be­rücksichtigung der Hofzugehörigkeit. Die Karte kann also nur einem übergeordnetem Zweck gedient haben, der Erhebung des Zehnten oder der Landessteuer. Angesichts verschiedener Bemerkungen zu Randgrund­stücken, deren Zuständigkeit in anderen Händen lag, bin ich über­zeugt, daß es sich hier um die Zehntkarte des Klosters Camp betref­fend den Impelschen Zehnten handelt. Das ergibt dann wiederum Aus­kunft darüber, was ehedem zum "Impelschen Feld", dem Wohnplatz Impel oder Empel gehört hat. Beachtenswert bei dieser Karte sind die Fülle von Details, die Informationen geben über Höfe, Hecken, Gräben, Sandkuhlen und Gehölze. Faszinierend wie genau der damalige Wegever­lauf verzeichnet wurde, denn diese Karte läßt sich ohne größere Pro­bleme mit einer heutigen Karte in übereinstimmung bringen. Der Koh­lenhucker Weg hieß früher in seinem südlichen Teil "die Hammstraat" (vom Metschenhof bis zur Kreuzung Plißstraße). In seinem nördlichen Teil der nach Klein Bongardt abbiegt trugt er früher die Bezeichnung "Wegg na de Hoybenden". Der Dillschen Weg trug seinen Namen auch schon um 1700 (Deelse Wegg), doch endete er damals in einer Sand­kuhle, die sich ungefähr da befand, wo heute die Häuser an dieser Straße liegen. Der Name dieses Weges deutet auf einen heute unterge­gangenen Gehöftnamen: Delscher Hof, der im Bereich des heutigen Witthofs gelegen haben soll (erwähnt Cop.Camp.Nr.53 vom Juni 1275). Es ist durchaus denkbar, das in noch weit früheren Zeiten dieser Weg schon einmal eine Durchgangsstraße war, dessen Fortsetzung auf der anderen Autobahnseite in der Benden Straße zu finden ist. Der heu­tige Mönchsweg war um 1700 Durchgangsweg und führte direkt auf den Impler Berg zu. Der Name, er erinnert heute an die Mönche aus dem Kloster Kamp, lautete früher "de Campse Wegg". Die heutigen Fahrwege Plißstraße und Asdonkshofstraße waren früher ein zusammenhängender Weg, der "Rossenrayer Lykwegg" der am Impeler Berg den früheren "Campschen Wegg" kreuzte und nach Repelen führte. Eine weitere Über­einstimmung der alten Karte mit den heutigen Gegebenheiten läßt sich im Verlauf der Gemeindegrenze finden, die parallel der Asdonkshof­straße verläuft und dann hinter dem Impler Berg weiterführt. Diese heutige Gemeindegrenze entspricht auf der Karte der damaligen Lan­desgrenze Kurfürstentum Köln/Grafschaft Moers.

Die erwähnte Karte ist die Kopie eines Originals im Xantener Zehntatlas.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zweites Heft

 

IN BUDBERG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier wenden wir uns dem weiteren Schicksal des Arnt Impelman zu, der nach dem Tod des Mevis Wolters in Rheinberg einen neuen Anfang als Soldat gemacht hatte. Nach der Einnahme der Stadt durch die nieder­ländischen Truppen mußte er erneut den Wohnort wechsel und ging darum mit seiner Familie in das schwer vom Krieg zerstörte Budberg.


BUDBERG

 

Der Ort war schon in frühen Zeiten bewohnt, was vorgeschichtliche, römische und letztlich auch fränkische Bodenfunde belegen. Ur- kund­lich liegt die früheste Erwähnung im Jahre 1003, als der Vasall Wen­zelin den Königshof (curtis) zu Budberg auf dem Tauschwege aus der Hand des Erzbischofs erhält. Später finden sich in Budberg neben dem Kölner Erzbischof noch verschiedene andere größere Grundherren: Klo­ster Kamp, Kloster St.Barbara Garten Rheinberg, Maria im Kapitol (Köln), die Familie von Aerscheyt (Aerschot aus Süd-Brabant), die Grafen von Neuenahr, die Grafen von Bentheim, die Grafen von Moers. Von der Familie von Aerscheid erwarb Dietrich von Moers 1334 das Kirchenpatronatsrecht, später auch noch deren Budberger Höfe. Schon 1294 hatten die Moerser Grafen Anspruch auf das Budberger Ge­richtswesen, daß sie mit den Kölner Erzbischöfen in Gemeinsamkeit ausübten.

Politisch war Budberg eine "Zwei-Herrlichkeit" (Kondominium) im ge­meinsamen Besitz von Moers und Köln. Die Moerser Grafen sahen dieses Verhältnis so, wie "...wo auch ein gulden apfel vom himmel fiele,dass derselebe zugleich durchzutheilen und davon die gerechte halbscheidt einen jeden herren, ausgenohmen der kirchengift so uns allein competiret, zuzustellen wäre..."[111]. Das Steueraufkommen der Herrlichkeit wurde geteilt, der Zehnt ging nach Köln (Kellnerei Rheinberg) und der Zoll nach Moers. Der Ort besaß die Ortsteile:Dorf Budberg, Bauerschaft Vierbaum, Weiler Pelden, später noch das Dorf Eversael. Im Norden grenzte die Zweiherrlichkeit Budberg an das köl­nische Amt Rheinberg, westlich und südlich mit Repelen und Rheinkamp sowie nordöstlich mit Eversael an die Grafschaft Moers und südöst­lich mit Orsoy an das Fürstentum Kleve.

 

 

GERICHTSHOHEIT BUDBERG

 

Seit frühester Zeit finden wir ein Schöffengericht in Budberg, des­sen Gerichtsgerechtigkeit zumindest zeitweise an den "Hückelhof" an­gebunden war und dem jeweiligen Grundherren zustand. Als im Jahre 1334 dieser Hof mit dem daranklebendem Kirchenpatronatsrecht von der Familie von Aerscheyt an den Grafen von Moers verkauft wurde, be­hielt sich die Familie die zugehörige Gerichtsbarkeit vor.[112]                                                             

Im Laufe der Zeit wurde der Gerichtbezirk anscheinend verkleinert und Köln und Moers besaßen die Gerichtshoheit gemeinsam. Während des 30-jährigen Krieges fanden die Gerichtssitzungen zeitweise nicht mehr statt[113] und die Gerichtstätigkeit wurde vom Hauptgericht Moers mitübernommen, was ich in den Gerichtsprotokollbüchern dort fest­stellen konnte. Erst 1640 wurde ein neuer Anfang gemacht und die Protokollbücher (2 Bd.) schildern viele interessante Details aus dem Dorfleben bis ins Jahr 1748[114]. Auf Grund der Zweiherrigkeit war das Gerichtwesen sehr umständlich. Bis zum Anfang des 19Jhd. tagte das Gericht immer in doppelter Besetzung  (Schultheiß, Schreiber, Schöf­fen), die einen von Köln,die anderen von Moers, Kosten entstanden natürlich dadurch in doppelter Höhe; besonders teuer waren dabei die Verpflegungskosten wenn die Gerichtsleute über Mittag blieben. Den Mißstand der überhohen Kosten schaffte  eine Konferenz 1692 ab; seit dieser Konferenz finden wir aber auch unter den Schöffen keine Bud­berger Bauern mehr, die bis dato zumindest einen, wenn nicht alle Schöffen stellten. Letzter Richter für Budberg von moersischer Seite war der Advokat Weinhagen, der sich während der französischen Beset­zung (1794-1814) noch sehr für das Dorf einsetzte.In Apellationssa­chen waren abwechselnd das Gericht in Moers oder das Hofrathcolle­gium in Bonn zuständig.

Tagungsort des Gerichtes war in der Zeit des 30jährigen Krieges und danach: "Impelmanns Behausung". In den letzten Jahren des Bestehens tagte das Gericht in einer Dorfwirtschaft [115] , worüber sich der Richter Weinhagen schon bald nach seinem Amtsantritt beschwerte, zumal keinerlei Aufbewahrungsmöglichkeit für die Gerichtsbücher vor­handen waren.                                    

Das Gericht war für alle Bereiche des Rechtslebens zuständig, also auch für Strafverfahren, und konnte zumindest noch im 17.Jhd auch Todesurteile verhängen und vollstrecken, was in zwei Fällen auch wohl geschehen ist. Eine Hinrichtungsstätte lag immer gut sichtbar am Hauptdurchgangsweg, hier vermutlich in dem Winkel der heute von der Bischof-Ross-Straße und der Eversaeler Straße gebildet wird.  

 

 

BEVÖLKERUNG UND BÄUERLICHES RECHTSLEBEN

 

Bäuerliche Grundeigentümer gab es in Budberg vor 1800 nicht mehr.
Alle Aufsitzer auf den Höfen waren Bauern auf Grund von erbeigentüm­lichen Leibgewinns-Verhältnissen; sie erhielten ihren Hof aus der Hand von Lehensleuten und diese wiederum aus der Hand des Grundher­ren. Nur im Ausnahmefall finden wir Bauern, die ihren Hof direkt aus der Hand des Grundherren zu Lehen hatten und selber bewirtschafteten (Ilt-Hof
; Hausen-Hof). Höfe und Land konnten sogar mehrmals unterbe­lehnt werden, so daß der eigentliche Bauer erst an  4. oder 5. Stelle dieser Kette stand. Der Hausen Hof (Husen, zwischen Eversael und Budberg) war Sattelhof der Kirche "Maria im Kapitol" zu Köln, und es mußte sich der Lehnnehmer dieses Hofes verpflichten, jeder­zeit die Deputierten des Capitels, falls sie nach Rheinberg reisten, unterzubringen und zu verpflegen[116]. In der Überzahl waren aller­dings kleine und kleinste Anwesen, sogenannte Katen, die bei gege­benem Anlaß aus den größeren Höfen herausgeschnitten worden waren und selten mehr Ackerland als 1-5 Morgen besaßen. Die Katenbewohner konnten sich nur kümmerlichst aus ihrer Anbaufläche ernähren und ar­beiteten in der Regel noch zusätzlich als Tagelöhner oder Knechte oder konnten ein Handwerk ausüben.

Waren vor dem 30jährigen Krieg einzelne Höfe möglicherweise jahrhun­dertelang von den gleichen Familien bewirtschaftet worden, brachte doch der Krieg einen allmählichen Wechsel zum Pachtsystem, das über einen vorbestimmten Zeitraum lief und dann erneuert werden mußte. Verständlicherweise brachte dieses System die Möglichkeit einer ste­tigen Anpassung und Erhöhung der Pachten und führte auch zu einer  stärkeren Bevölkerungsfluktuation.

Handel und Handwerk findet sich erst im 19.Jhdt schriftlich in Bud­berg erwähnt, doch gab es aber schon seit jeher die Berufs-kombina­tion Bauer-Handwerker oder Bauer-Händler.

Traditionelle politische Organe (wohl noch aus fränkischer oder ger­manischer Zeit sind die Bauernbank, die Bauernsprache und der Baurmeister (nicht Baumeister!) mit den Gemeinsleuten. Die Bauernbank ist die Institution oder der Ort, an dem die Bauernsprache stattfand, eine Art Vollversammlung der ansässigen Bauern. Es muß dabei noch unterschieden werden zwischen den Pächter-Bauern und den Bauer, die ihren Hof auf Grund eines Lehns oder einer Leibgerechtigkeitverhältnisses besaßen, den sogenannten "Beerbten". Der Baurmeister war ein gewählter Gemeindevorsteher und Sprecher, dem zur Hilfe oder auch Kontrolle die beiden Gemeinsmänner zur Seite standen. Baurmeister und Gemeinsmänner stammten in der Regel aus den Kreisen der Dorfprominenz. Die Bauernsprache wurde von der Kirche argwöhnisch betrachtet und teilweise auch verfolgt. Zum einen fand diese Veranstaltung i.d.Regel am arbeitsfreien Sonntag statt und konkurrierte entweder mit dem Gottesdienst am Vormittag oder mit den Andachten, Betstunden und Unterweisungen in der Kirchenlehre die an den Sonntagnachmittagen stattfanden. Besaß und beanspruchte der Ortsgeistliche im Allgemeinen die lokale Führungsautorität (neben den Bewohnern der Adelssitze), so bedrohten Veranstaltungen wie die Bauernsprache, an der die Kirche nicht teilnahm, diese Stellung.

 

 

DIE BUDBERGER KIRCHE

 

Nach heutigem Wissenstand soll die Kirche im 9.Jahrhundert als frän­kische Saalkirche auf einem teilweise künstlich aufgeschüttetem Hü­gel unter Verwendung römischer Bautrümmer errichtet worden sein. In der Nähe muß sich ein römisches Landhaus oder Bauerngut befunden ha­ben, denn die dort gefundenen ungestempelten Ziegel weisen auf eine private, nichtmilitärische Nutzung hin[117].

Der Name "Saalkirche" entspringt der frühen rechteckigen Form des Innenraums, die schon nach dem 11.Jhdt nicht mehr benutzt wurde. In aller Regel sind die heute noch vorhandenen Saalkirchen auf Grund vieler verschiedener Umbauten kaum noch als solche zu erkennen; das Budberger Bauwerk hat sich als einzige Kirche dieser Gegend seine Ursprünglichkeit erhalten können, obwohl auch hier Veränderungen  stattgefunden haben. Der Innenraum wurde vergrößert, ein Turm wurde angebaut.Dieser ist so überproportioniert, daß möglicherweise bei seiner Errichtung eine umfassende Kirchenerweiterung geplant war.

In spanischer Zeit, wahrscheinlich in der Zeit der Eroberung von 1606, brannte die Kirche ab. Alles Holzwerk, Dach und auch die Türen gingen dabei verloren und die Kirche stand bis zum Wiederaufbau (ab 1638) als Ruine leer. Später, im 18.Jhd., wurde sie umgebaut und dann 1817 und 1952 jeweils renoviert. Als einen Taufstein aller frü­hester Zeit, wahrscheinlich aus dem 9.Jhd., identifizierte man ein Trümmerstück aus Drachenfelstrachyt, das jahrelang auf einem nahen Hof als Prellstein diente. Unter den Glocken im Kirchturm befindet sich eine, die Annenglocke von 1524, die schon zweimal vor dem Ein­schmelzen zu Kriegszwecken gerettet wurde. "Im Jahr 1583 den 23.April hat der wolgeborene Graf Adolff zu Neuenar und Mörß Kriegs­volck zu Budberg gesandt und die Klocken im Thorn gesinnen zu behuff des Kriegs und Anderer sachen, dafur das zu gemeinem Nutzen die Kirchmeister und Pastor zum Grafen sich verfügten und fur die Kloc­ken gelobet und aufnehmen musten wie dann überantwortet sein dem Grafen funff-Vierthel Dahler (125), darvon man Jährlich zu Orsoy be­zahlen muß zwey malter Rogken und Zwey malter gerstens. Darvon auch zu Bergk, Issum, Menslar gleichfalls die Klocken geholet sindt."[118] Das zweite Mal bewahrte das Kriegsende 1945 die Glocke vor dem Schmelztiegel; sie stand schon in der Gießerei und wurde 1949 wieder zurückgegeben.Im Jahre 1638 war zur Reparatur eine Umgießung notwen­dig geworden; möglichweise war sie beim Kirchenbrand in den Turm ge­stürzt und hatte dabei einen Sprung erhalten. Diese Glocke hat mit ihrem Klang das Leben all unserer Budberger Vorfahren begleitet.

 

 

CHRISTLICHE GEMEINDEN ZU BUDBERG

 

Die Kirche war dem hl. Lambertus, ehedem Bischof von Lüttich, und der hl. Gertrud geweiht. Der Höhepunkt der Lambertusverehrung am Niederrhein lag bei den Eigenkirchen des Adels um das Jahr 1000. Die Budberger Kirche, ungefähr aus dem 9.Jhdt., zeigt dazu Übereinstim­mung. Sie ist ehemals Eigenkirche eines ansässigen Adeligen gewesen, der des Kirchlein auf eigenem Grund und Boden errichtet hatte und dem deshalb das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Pfarrstelle zustand. Vor der Saecularisation besaß jedes Kloster, jede Pfarre, einen bestimmten Grundstock von Land, Häusern, ggf. mit Leibeigenen, Wachszinspflichtigen, Hörigen; dieser Besitz mußte durch seine Er­täge (Pachten,Abgaben,Dienste) den jährlichen Finanzbedarf von Kir­che und Pfarrer decken. Interessanterweise finden wir in Budberg einen großen Teil des Kirchlichen Grundbesitzes außerhalb der Ge­meindegrenzen. Die Rechte an diesen Eigenkirchen konnten mit den Hö­fen, an denen sie klebten, verkauft werden. Eine alte Urkunde von 1334 zeugt davon, daß Arnold von Aerschot seinem Verwandten Dietrich von Moers den Hückelshof verkauft hatte, an dem das Kirchenpatronat für Budberg hing.Später verkaufte dieser dann den Hof weiter, wobei er sich das Patronat ausdrücklich selber vorbehielt. Schließlich war der Hof Eigentum der Karmeliter in Moers geworden, denen wiederum im Jahr 1558 der damalige Moerser Graf den Hof abkaufte [119]. Möglicher­weise geschah das sogar aus politischen Gründen, weil die Moerser Grafen, der lutherischen Konfession zugetan, nicht den geringsten Zweifel an der Berechtigung ihres Budberger Kirchenpatronats aufkom­men lassen wollten. Zur Zeit der Kirchengründung war Budberg sicher­lich noch kein Dorf, doch wuchs es im Lauf der Zeit dazu heran; die Kirche war Mittelpunkt und  Keimzelle für eine Dorfgemeinschaft. Nachdem die Kirche den Charakter einer Eigenkirche verloren und einen eigenen Pfarrer bekommen hatte, gehörte sie bis mindestens zum Jahr 1250 als Filialkirche nach Rheinberg (ebenso wie die Kirche in Orsoy). Der Bistumsherr war der Erzbischof in Köln, das zuständige Dekanat war Duisburg und Archidiakon war der Propst von St. Viktor in Xanten. Vor der Reformation bestanden in Budberg zwei Vika­rien[120], wovon eine zu einem Marienaltar gehörte, und es gab eine Schützenbruderschaft, der anscheinend das ganze Dorf angehört hatte und die nach der Glaubensspaltung keine Existenzberechtigung mehr hatte. (Wahrscheinlich bestand sie bis 1650/1680). Das Schützensil­ber, Platten und Kette, war noch 1788/89 vorhanden und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Neubaues der katholischen Schule um 1790 verkauft oder eingeschmolzen worden[121]. Finden wir heute in alten Urkunden des Mittelalters Namen von Budberger Pfarrern, so ha­ben wir es in aller Regel nicht mit Geistlichen, sondern nur mit dem Inhaber der Pfarrstelle zu tun. Was dem Hohen Adel die Titel und Äm­ter von  Pröpsten, Äbten und Bischöfen waren, das galten dem Bürger­tum  und dem Kleinadel die Pfarrstellen: eine Möglichkeit unver­sorgte Kinder unterzubringen um diesen ein gesichertes Leben zu ver­schaffen wenn das väterliche Erbe bereits vergeben war. Diese wie­derum beschafften sich dann einen Geistlichen aus armen Verhältnis­sen, der die seelsorgerische Arbeit für einen Hungerlohn übernahm. Mit der Reformation änderten sich diese Zustände, die auch in der katholischen Kirche angeprangert worden waren. Nach dem Wunsch der Moerser Grafen sollte auch Budberg lutherisch werden und den ersten Pfarrer, dem nachgesagt wurde "er sei mit der Sekte gänzlich behaf­tet", erhielt Budberg 1544 mit Johann Tilken. Ihm folgten wieder zwei katholische Geistliche, Theodor Olisleger und Heinrich Fluin und erst der "abtrünnige" Karmelitermönch J.Eusebius Neomagus (1568-71) aus dem Kloster Moers führte in Budberg die Reformation ein. Ar­nold Impelmann, 1673 als 80jähriger in einem Verhör zu dem Reforma­tionsgeschehen im Dorf Budberg befragt, sagte aus, von seinem Vadder gehört zu haben, daß "Johann Eusebius Nimwegen (=Neomagus) in seinem habet auff den Predigtstuhl gangen undt der halben seines Habiti halber der Witte Pastor genent worden; derselbe hette folgendt bey erstandener Un-ruhe von der Catholischen Glauben deflektiret ad Lu­theranismum; hätte auch vorhin in Unzucht gelebet Undt ein Kind er­wecket, welch Kind er wohl gekennt." [122] Auf Grund der Zweiherrig­keit durfte nach den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 (Wem das Land, dem die Religion) ein Wechsel der Konfession in Budberg nur mit Zustimmung von Moers und Köln erfolgen. Die tatsächlichen Verhältnisse dieser Zeit waren jedoch anders. Perma­nente Unruhe durch die Kriegsereignisse in den Niederlanden und die vielerorts übliche konfessionelle Mischform, bei der ein Laie kaum noch zwischen modernisiertem Katholizismus und Lutheranismus unter­scheiden konnte, halfen bei Einführung der Reformation in Budberg. Zwar bekam Neomagus Schwierigkeiten mit den kurfürstlichen Beamten in Rheinberg, dennoch hielten sich die Streitereien in Grenzen. (Möglicherweise waren sie auch Grund dafür, daß Neomagus schon nach drei Jahren nach Homberg ging). In Budberg trat Wilhelm Valck aus Orsoy an seine Stelle. Er war lutherischer Pastor und zu seiner Zeit soll auch das ganze Dorf lutherisch geworden sein (möglicherweise katholisch/lutherische Mischform). Er verfaßte 1582 die Kirchenbü­cher neu, war verheiratet und hatte Kinder. Er liegt in der Kirche begraben und soll 1611 gestorben sein, ist aber schon 1610 nicht mehr auf dem Convent der Moerser Pfarrer vertreten. Der Kölner Krieg, der die Einführung der Reformation in Budberg begünstigt hatte, führte auch zu dem bereits erwähnten Bittgang des Pfarrers und der Kirchmeister um den Wiedererhalt der Glocken. Zu einem bis­her nicht genau bekannten Zeitpunkt wurde durch Kriegsgeschehen die Budberger Kirche zerstört. Nimmt man allgemein an, daß dieses Ereig­nis zwischen den Jahren 1583 und 1597 liegt, bin ich allerdings der Auffassung, daß dieses Ereignis erst in den ersten Jahren der drit­ten spanischen Besetzung Rheinbergs zu suchen ist. Wäre die Kirche früher abgebrannt, so hätte Pastor Valck sicherlich ihren Aufbau be­gonnen oder aber seine Gemeinde gewechselt; mit Sicherheit hätte er nicht zwischen 14 und 28 Jahren in einer Ruine gelebt und sich dort auch begraben lassen, ohne für den Wiederaufbau zu sorgen. In dieser Zeit hat er das Kirchenbuch geführt und eigenhändig Behandigungen sowie auch verschiedene Kleinigkeiten dort eingetragen. Einen Kir­chenbrand hätte er mit Sicherheit nicht verschwiegen. Wir haben also dieses Ereignis in der Zeit kurz vor oder kurz nach dem Tod des Pa­stors Valck einzuordnen. Ein Pfarrer, der nach einer Dienstzeit von ca. 40 Jahren sicherlich beliebt war, ist entweder in der unzerstör­ten Kirche oder aber in einer "frischen" Ruine bestattet worden, von der man glaubte sie bald wieder aufgebaut zu haben. Die Zerstörung der Kirche ist sicherlich auch der Grund, warum nach dem Tod von Pa­stor Valck kein Nachfolger benannt worden war, obwohl Moers damals politisch neutral war und eine funktionierende Verwaltung hatte. Es existiert ein alter Stich mit dem Datum 1.10.1606, auf der der Kirchturm von Budberg, der bei dem Brand die Spitze verlor, noch un­zerstört zu erkennen ist[123]. Ich bin überzeugt, daß das Brandereig­nis zwischen 1606 und 1612 stattfand. Es besteht auch die Möglich­keit, daß die Pfarrstelle nach dem Tod von Valck nicht mit einem ge­eigneten Pfarrer besetzt werden konnte und darum frei blieb und die Kirche der Brandschatzung des Dorfes um 1624 zum Opfer fiel.

Zur Gleichstellung schlecht besoldeter Pfarrer führte man in der Grafschaft Moers 1612 ein Egalement durch. Die Kornrenten, die zum Einkommen des Budberger Pfarrers gehörten, wurden dem Prediger von Vlyn, Alexander von Prato zugewiesen. Sprechen auch verschiedene Quellen von einen Kombination der beiden Kirchgemeinden, so waren doch die tatsächlichen Verhältnisse anders. Pastor de Prato war eher ein rechter Materialist, was eindeutig aus den Beschwerden an die Moerser Klasse zu entnehmen ist. In Budberg ist er in seiner Eigen­schaft als Seelsorger nicht ein einziges Mal gesehen worden, wenn man den vorliegenden Zeugenaussagen glaubt. Er schickte aber seinen Sohn Samuel vorbei, um die Kornrenten einzufordern.

In dieser Zeit orientierten sich die Budberger in Religionsangele­genheiten wieder nach Rheinberg zur katholischen Seite hin, was sich auch nicht änderte, als dort 1633 mit Wechsel der Besatzer der re­formierte Glaube Einzug hielt.

 

 

PAROCHIALZWANG UND KIRCHHOFSWESEN

 

Bis ins 19.Jhd bestand der sogenannte "Parochialzwang",d.h.dem Pa­stor des Kirchspiels in dem ein Mensch geboren war, stand das Recht auf Sakramentsspende (und Empfang der zu entrichtenden Gebüh­ren=Stolgebühren) zu. Nur mit Zustimmung des Pfarrers konnten diese Amtshandlungen in einer anderen Pfarre aufgeübt werden. Diese Rege­lung verhinderte einen wirtschaflichen Wettbewerb der einzelnen Geistlichen untereinander und ermöglichte eine uneingeschränkte so­ziale Kontrolle der Gläubigen, denn um an einem anderen Ort in eine Kirchgemeinde aufgenommen zu werden, bedurfte es eines Zeugnisses des früheren Pfarrers.

Durch die Reformation ergaben sich nun Probleme: ein großer Teil der Budberger Bevölkerung (um 1650 fast wieder 100 % ) waren katholisch und schienen das auch bleiben zu wollen. Es dauerte darum fast noch 30 Jahre (bis ca 1680) bis die reformierten Prediger sich durchset­zen konnten und alle Bewohner ihre Zuständigkeit akzeptierten. Gin­gen die Katholiken vorher einfach nach Rheinberg, wurden sie ab 1675 von Moers dafür mit ungewöhnlich hohen Geldstrafen belegt. Selbst die Bereitschaft zur Doppelzahlung und Doppeltaufen wurde nicht ak­zeptiert. Strafen bis zu 19 Talern je Taufpate sind nachweisbar. Da nun zwischen 1672 und 1700 die evangelischen Kirchenbücher von Bud­berg fehlen, und die Katholiken sich in dieser Zeit nicht nach Rheinberg in die Kirche wagten, sind die Budberger in dieser Zeit kirchenbuchmäßig nicht beurkundet. Danach finden sich wie auch in der Zeit zwischen 1666-72 Doppeltaufen. Später hatten die katholi­schen Bewohner Gelegenheit ihre kirchlichen Zeremonien in der Rhein­berger Gemeinde zu feiern, mußten aber dem Budberger Pfarrer sein "Jura" bezahlen.

Interessanterweise finden sich bei Trauerfällen fast umgekehrte Zu­stände. Die katholischen Einwohnerschaft beharrte stets auf dem Be­stattungsrecht (teilweise Familiengräber) auf dem Budberger Fried­hof, daß ihnen von evangelischer Seite anscheinend auch nicht ernst­haft streitiggemacht worden ist. Darüber hinaus lagen auf Grund des niederrheinischen Brauchtums fast alle Arbeiten und Aufgaben bei Be­stattung in den Händen der Nachbarschaft -ohne besondere Beachtung der Konfession- und nur zum geringeren Teil in den Händen der Kir­che. Trotzdem führte die unterschiedliche Umgangsweise mit den lie­ben Verblichenen auch zu manchem Streit. Eine Kirchenvisitation im Jahr 1715 stellt heraus, daß "die Papisten bey Begräbnis ihrer Toten durch Aufsetzen der Kreuze, Niederfallen auf dem Grab und anderen Ceremonien große Ärgernüß geben". Im Laufe der Zeit einigte sich die Rheinberger mit der Budberger Kirche und in den Katholischen Fami­lien fand die Einsegnungfeier durch den katholischen Priester in den eigenen Häusern statt. Am darauffolgenden Tag wurde dann der Sarg zum Budberger Friedhof getragen oder gefahren und der evangelische Pfarrer begleitete dann unter Glockengeläut die Leiche zum Grab und ließ ein Lied aus dem evangelischen Gesangbuch singen.

Als der Parochialzwang abgeschafft war, kündigte der münsteraner Bi­schof (oder regt dazu an) dieses Abkommen auf und leitete damit den letzten Konfessionsstreit in Budberg ein. Der damalige Pastor Delank sollte zwar seine Gebühren erhalten, jedoch von seiner Lei- chenpre­digt und der Begleitung zum Grab Abstand nehmen.Delank war aber an­scheinend ein Prinzipienmensch und er zeigte die gleiche sture Ver­bissenheit wie die katholische Seite: er lehnte das Geld ab, blieb zu Hause und bestrafte die katholischen Leichen mit Ent-zug des To­tengeläutes. Es gab darum in Budberg einen ziemlichen Streit, in den auch unsere Familie verwickelt, war und der anscheinend bis zur Schließung des Friedhofes andauerte. Die münsteraner Bistumverwal­tung, die diesen Streit ausgelöst hatte, ließ prüfen,ob ein Prozeß um das Totengeläut zu gewinnen wäre; die Rechtsberater waren aber wohl sehr skeptisch und rieten den Budberger Familien davon ab. Zu Zeiten des evangelischen Pastors Ross, zu Beginn des 19.Jhd schien aus gleichem Anlaß ein Konfessionsstreit auszubrechen, den aber die­ser besonnene evangelische Pfarrer, der sich ohne Rücksicht auf Kon­fessionszugehörigkeiten sehr für das Dorf einsetzte, auffangen konnte.[124]

Der Friedhof schien schon 1890 zu klein gewesen zu sein (18a 77m2)
und sollte geschlossen werden, was allerdings erst 1915 nach langen Kämpfen zwischen Pastor Delank
 und den Gesundheitsbehörden durchge­setzt werden konnte. Werden in der Argumentation zur  Schließung als Begräbniszeitraum "400 Jahre" angeführt, so ist das höchstwahr­scheinlich falsch. Mit Sicherheit ist der Platz rings um die Kirche seit ihrem Bestehen zu Beerdigungen genutzt worden und wir erhalten somit einen Zeitrahmen von 800 - 1000 Jahren, in denen dort beerdigt worden ist. Der Kirchenhügel kann im Grunde nur aus Bestattungsre­sten bestehen. Der damalige Kreisarzt bemängelte die nur wenige Me­ter vom Friedhof entfernte Lehrerwohnung, in der sich Moder breit­machte; ebenso, daß sich eine Bäckerei in nur kurzer Entfernung be­fand. Vor allem wurde aber die willkürliche Belegung als störend empfunden. Auch wenn sich die Gemeinde durch die Anstellung eines Totengräbers bemühte die Sitte des "Grabmachens" durch die Nachbarn zu unterbinden, gab dieser jedoch zu Protokoll, daß er bei jeder Be­erdigung auf Knochen stoße, die herausgewühlt einen üblen Geruch verbreiten würden.                  

 

Alle Empelmänner -sofern sie in Budberg gestorben sind- haben dort ihre letzte Ruhestätte gefunden; der letzte war Johann Empelmann, der 1898 dort beerdigt wurde. Heute stehen noch verschiedene Stei-ne um die Kirche und errinnern an vergangene Generationen. Aller-dings kein Stein unserer Familie. 

 

 

SCHULEN

 

Schon vor dem 30-jährigen Krieg gab es in Budberg eine Schule; in anderen Zusammenhängen findet sich eine Zeugenaussage von 1619, wo Peter zu Vierbaum aussagt, auf welchem Weg er als Kind von Vierbaum nach Budberg zur Schule gegangen ist.[125] Ob das Schulwesen auf Grund der Reformation in Budberg einzog, oder möglicherweise schon vorher dort seinen Platz hatte (wie in Rheinberg) ist unbekannt.

 

Lehrer war der Küster, der keine besondere Lehrbefähigung benötigte und nur sehr kärglich dafür besoldet wurde. Teilweise erhielt er sein Gehalt in Naturalien, teilweise bekam er kostenlos Land zuge­wiesen, das er dann bebauen durfte; Bargeld gab es nur selten. Der sogenannte "Frei-oder Wandertisch" war bis ins 19.Jhd. üblich. Großen Einfluß übten die unterschiedlichen Jahreszeiten auf den Un­terrichtsablauf aus: fand im Winter der Unterricht noch ganztägig statt, so fiel er im Sommer oft völlig aus, weil die Kinder zur Feld- und Hirtenarbeit benötigt wurden und der Lehrer seinen Acker bestellen mußte.

Als Pastor Willmanns 1650 seinen Dienst antritt, brachte er einen Küster mit, der Schule halten sollte. Dieser, oder sein Nachfolger, wurde 1671 getadelt, weil er ungeschickt gewesen war. Als Budberg 1672-75 in "katholischer Hand" war, fand dort auch katholischer Schulunterricht statt, und der ausgesperrte reformierte Prediger be­klagte sich, daß verschiedene reformierte Eltern ihre Kinder lieber in die katholische Schule schickten als in die reformierte Schulen in Orsoy oder Rheinberg. Mit Sicherheit wurde der katholische Unter­richt bei Übernahme der Kirche 1675 durch den reformierten Pastor wieder eingestellt. Um 1747 wurde wieder eine katholische Schule aktenkundlich; möglicherweise hatte sie schon einige Jahre vorher bestanden. Auf dem Hof "Große Hardt",den der Pächter Albert Biene­mann bewirtschaftete, unterrichtet der Lehrer Scholten die katholi­schen Kinder in einer Schule "privater" Natur. Die Einwände der re­formierten Kirche gegen diese "Neben- oder Heckschule" hatten nur geringen Erfolg. Mit Unterbrechungen und teilweise ausschließlichem Sonntagsunterricht wurde der Schulbetrieb dort in einem separatem Gebäude fortgesetzt. Unsere Vorfahren mußten mit den anderen katho­lischen Kindern täglich mehrmals den langen Weg bis ans Dorfende zur "Großen Hardt" machen. Der reformierte Prediger Brüning setzte sich 1786/89 sehr für die katholischen Schulkinder ein und es gelang ihm, den Bau einer neuen Schule zusammen mit dem Kölner Amtmann in Rhein­berg, Hofrath Erlenwein, ins Leben zu rufen. Dieser Neubau entstand in den 90ger Jahren des 18.Jhd in der heutigen Eversaeler Straße, schräg gegenüber dem Haus unserer Vorfahren. Diese Schule wurde dort 1844 abgerissen und an gleicher Stelle neu gebaut;1929 bezog die Schule ein neues Gebäude an anderer Stelle.

 

 

RHEINLÄUFE, HOCHWASSER UND KATASTOPHEN 

 

Die unmittelbare Nähe Budbergs zum Rhein brachte alljährlich im Herbst die Gefahr von Hochwasserkatastrophen mit, die nicht nur Höfe und Menschen vernichten, sondern auch die Landschaft radikal umge­stalten konnten. So sollen durch Veränderung des Strombetts Eversael und Drießen auf die linke Rheinseite gekommen sein; angeblich floß der Strom früher zwischen Budberg und Eversael. Der heutige soge­nannte Sommerdeich bestand möglicherweise in damaliger Zeit dort in anderer Form schon als Uferbefestigung. Weitere große Veränderungen müssen zwischen 1425 und 1590 stattgefunden haben, als ein ganzes Dorf das östlich von Eversael lag durch die Hochwasserfluten ver­schlungen und der Siedlungsplatz durch Stromlaufveränderung dauernd überschwemmt wurde. An das Dorf Ruberg erinnern heute nur noch ein gleichlautender Familienname und ein Weg, der von Eversael gradewegs in den Rhein führt. Folgt man diesem Weg auf die andere Flußseite, so stößt man auf den Ort Stapp. Die letzte Urkunde, die den Ort als existent erwähnt, stammt vom 13.6.1425 (Kamp). Ein ähnliches Schick­sal hatten die Dörfer Lindekum bei Baerl (möglicherweise zu gleich­zeitig mit Ruberg) und Halen bei Homberg.  Hochwasserberichte liegen aus allen Zeiten vor, angefangen beim Chronisten Einhardt (815 n.Chr.), über die Jahre 1709,1729,1740,1769/70, und 1784 -vor allem aber über die Jahre 1799 und 1855 die immense Katastrophen brachten. Konnten die Menschen sich und ihr Vieh meistens retten, -oftmals in letzter Minute in den Schutz der Dorfkirche, die etwas erhöht liegt-, so wurden häufig die Häuser und das Vermögen der Bauern vernich­tet. brachen alle Deiche und wurden die Felder zugesandet, so war über viele Jahre dort kein Anbau mehr möglich.

Floß der Rhein auch vorher schon nur noch mit einem Nebenarm an der Zollstation und Festungsstadt Rheinberg vorbei, so bildete sich beim Hochwasser 1668 eine neuer Hauptarm heraus, der völlig über klevi­sches Territorium führte. Als die Preußen Rheinberg von 1703 - 1715 besetzt hielten, verschütteten sie den noch existierenden Nebenarm so vollständig und so gründlich, daß Amt und Stadt Rheinberg fast völlig vom Fluß abgeschnitten waren und die Zollstelle damit hinfäl­lig wurde. Die aufblühende Stadt versank in völlige Bedeutungslosig­keit und kleinstädtische Erstarrung, was ihr aber dadurch viele Ele­mente ihres historischen Stadtbildes

bewahrte. Die Neigung des Flusses sein Bett zu verändern, sich von Rheinberg abzuwenden, wurde schon recht früh bemerkt; schon vor    dem Jahr 1400 stellte man fest, daß der Rhein, der direkt um Budberg herumfloß, Land anspülte und daß dadurch Verschiebungen in der Grenzziehung eintraten. Budberger und Rheinberger setzten deshalb dort einen Grenzstein, wo die alten Grenzen an den Rhein stießen : den "Essemer Stein", der bald zum ständigen Ausgangs oder Zielpunkt für Grenzbesichtigungsgänge wurde. Diese fanden al-
le paar Jahre statt und hatten den Sinn, daß die "Alten" den "Jungen" die Grenzziehung erklärten und einprägten, denn es gab keine sichere Möglichkeit die Grenzen dauerhaft festzuschreiben. Diese Grenzbesichtigung
en wurden auch "Grenzbeleidungen" genannt.

 

 

DER 30-JÄHRIGE KRIEG IN BUDBERG

 

Schon seit 1606 war Rheinberg wieder von den Spaniern besetzt, die sich im Dreißigjährigen Krieg auf Grund der Bemühungen ihres Brüsse­ler Statthalters Albrecht (spanische Niederlande) auf die Seite des Kaisers schlugen. Durch eine starke Garnison blieb Rheinberg anfäng­lich von den Kriegereignissen verschont, doch hatten umliegende Dör­fer, wie auch Budberg, sehr stark zu leiden. Kaum waren die Mansfel­dischen Truppen und die kaiserlichen Soldaten des Grafen von Anholt durch die Gegend gezogen, so trafen am 4.August 1624, die Ernte war noch nicht eingebracht, wiederum kaiserliche Soldaten ein. Der Graf vom Berge hielt sich dort bis zum 23.August auf, hauptsächlich in Budberg und Eversael; seine Soldaten hausten schrecklich gegenüber jedermann. Sie brachen Kirchen und adelige Häuser auf, plünderten, stahlen das Vieh direkt von der Weide und tyrannisierten die Landbe­völkerung. Verbarrikadierten sich die Rheinberger in der Stadt und mußten von den Mauern zusehen wie ihre Felder abgeerntet wurden, so blieb der Landbevölkerung nur die Flucht. 

Nach einer späteren Aussage der Frau zur Wolfskuhlen, der Catharina Spieß, mußten sie die Flucht ergreifen[126]. An anderer Stelle sagten die Zeugen Gerhardt Boulmans und Wilhelm Kaymanß aus, daß das ganze Dorf restlos abgebrannt sei[127]. Der Rheinberger Schultheiß Eschen berichtete dem Kurfürsten "sie hätten nit gehaußet als Christen son­dern als turcken wären gewesen"; besonders traurig, wenn man über­legt, daß es sich um Soldaten der eigenen Partei  handelte.

 

Arnt Impelmann hatte sich langsam in die Dorfgemeinschaft eingelebt und war im Ansehen bei seinen Mitbürgern gestiegen. Seine Wohnung lag anscheinend recht zentral, denn schon vom Jahre 1643 an tagte das Gericht regelmäßig in "Impelmanns Behausung". -Diese zentrale Lage nutzte auch Friedrich Heinrich, der Prinz von Oranien, Anführer der Niederländischen Generalstaaten, der 1642 im Impelmannschen Haus abgestiegen sein soll, als er mit seinen Truppen im Budberger Gebiet weilte[128]. Auch wenn Budberg nach der niederländischen Eroberung Rheinbergs (1633) von kriegerischen Ereignissen verschont geblieben zu sein scheint, so zogen doch immer wieder Kriegsvölker vorüber: Tilly, Pappenheim, der Landgraf von Hessen-Kassel, die Kroaten und viele andere.

Das bereits erwähnte Jahr 1642 brachte eine große Schlacht nicht allzuweit von Budberg entfernt: Französisch-Weimarische Truppen un­ter dem Befehl des Marschalls Guebriant verbanden sich mit hessi­schen Kriegsvölkern und schlugen auf der Hülser Heide bei St.Tönis (Krefeld) die Armee des kaiserlichen Generals Lamboy vernichtend und nahmen diesen gefangen. Anschließend plünderten Hessen und Franzosen das Land gnadenlos aus. Vieh, jegliche Nahrungsmittel, Baustoffe wie Glas oder auch Maueranker, metallenes jeglicher Art, alles, alles wurde mitgenommen, -auch wenn dabei Häuser und Hütten eingerissen wurden (Budberg, zur Hälfte Eigentum des reformierten Prinzen von Oranien als Grafen von Moers, wird wahrscheinlich verschont worden sein). Keinerlei Hemmungen hatte man im Umgang mit dem Leben der an­sässigen Bauern: In Homberg steckten die Soldaten die Klosterkapelle an, trotz oder gerade wegen der darin verborgenen Menschen. Eine Mutter warf ihren Säugling aus dem Fenster, der dadurch als Einziger überlebte während alle anderen verbrannten. In Rheinberg stellten sich die holländischen Besatzer nur sehr halbherzig vor die einhei­mische Bevölkerung um sie gegen die eigenen Parteigänger zu schützen und so wurden besonders die Einrichtungen der katholischen Kirche, vor allem das Nonnenkloster St.Barbara Garten das zum Auffangbecken der flüchtenden Landbevölkerung geworden war, heftig bedrängt. Eine der damals lebenden Nonnen schrieb darüber in ihr Gebetbuch[129]:

 "Anno 1642 op sante antonius dach, do ist der lambo (Lamboy) ver­schlagen bei seyntonis (St.Tönis), do seynt die hessen en die fran­cossen in dat cols (kölnische) landt komen;o lieven herr, wie hat et do zu gegangen, sy hebben gedottet, gehauen, gestechen, geschandile­sert, dat ich dat net geschreiben en kan also gering; do der lambo was verschlagen, do is gans cols landt gan lauffen in solcher ha­sten; was die menschen haden gelt, gut, kue, pert, alle kleider, nachke (nackt) und barfuß seynt sey gan lauffen; der heute rich (reich) was, morgen was er eyn betdeler, wer kreigen wart, der wart vermortet, gestechen, geschlagen, geschant, dat der vader en moder van ihren kindern en kinder van ihren elteren net en wusten, der eyn ran heher, der ander daher, do is viel volchs heher komen, dat unse closter so vol is gewessen, dat wer net en wusten, war wy ons laeten solden. Do seynt wir van unse spincameren (Spinnkammer) af gegangen en hebben die den volch in gegeben en heben den calden winter op den reuender gesponen en heben so menigen schrechen geleden, dat wir duck minden, wir mosten sterven en wir seyndt omzeyngelt (umzingelt) gewest wie ein bestenstop (besten= Vieh) in water, dat nemandt heher nach daer wart condt komen. onse closter ist duck so vol reuter (Reiter) gewest, des paters huß was vol: dat gasthuß (Armenhaus/Siechenhaus) was vol: dat knechtenhauß was vol duck mal 1 man, duck mal 11, man duckmael 25, den mosten unse susteren (Schwestern) kochen, dat durden den eynen dach nae den anderen, sey comen myt fackelen des nachtes doer dat closter, dat wir sorgden, sey solden dat aenstecken. sy drunken sych soe vol, dat wir net wal selfen dorsten wachen. Die haußleut musten wachen in soner banicheit (Bangigkeit), dat sey des nachtes op den dormter (Dormitorium = klö­sterliches Schlafgemach) quamen (kamen) en wolten hebben, die suste­ren solten dar comen oder sey wolten gaen lauffen. wir haben so menygen (manchen) schrecken gehadt en so menngen doet gestorben, als die klocken gingen arm uber arm. dan lieffen wier alte samen op den coer, daer wolten wir samen bey ein sterven, dan was daer so gekreit (Geschrei) en soe gekarm (Gejammer) fan den leutten en van ons, dat wy ons all in den dot gaven en reypen  all te mal: o heer, gewaer vadder meyn, in dyn handen bevele ich meinen geist.

 op pingst abent worden wy bestrumpt en heben so eyn geschoeten, dat wy meynden, wy mosten all sterven en den salvengart worden iii teyn (13) ontwe geschoeten, so hat er sich myt den haußleuten geweret. do sey saegen, dat sey nit eyn en conten kommen, staken sey vur den closter eyn hauß an en meynden, die leut solten komen leßen (löschen) dat hauß, dat sey dat closter kreygen, dat deiden
die leut net, do mossen sey en wech. Onde sey hebben ons 4 pert aff genomen, die so schon waren, als men mit ogen an sien mocht en do scheinen sey, sey wolten ons die pert weder geben en dat was niet mer dan eyn bedrog (Betrug) en doer voel bittens wil soe gaven sey ons 2 pert weder niet van den onsen en die aff nomen sey ons weder: en dan hoffen wir solten noch wonen bleiben en golden dan weder eyn pert en das worden wir dan weder quit en dan lenden un borgden wir all gelt en golden dean weder eyn pert also lang, das wir 7 pert op eyn iar quit worden.

op h.cruce dag im herstmant op eynen sonnendach (Sonntag, 14.9.1642), do die miß aut was, do worden wie geplondert; do ist sone volck hier gewest, dat men niet wal daer doer gehen kont: do sey in dat closter quamen, do haben sey nit anders gekreißen en ge­hullet (gekreischt und geheult) als lewen (Löwen) en rasende honde, dat wir niet anders en wusten als te sterven, eynen haußman bleib dot, 2 susteren worden op dat hemp aut getoegen, der pater wart auß getoegen en in den ruck gestecken (gestochen), eyn suster wart in die hant gestecken, viel worden geschlagen, dat sie meynden, sey mo­sten dot bleiben, wir seynt noch got sey lob en dank ongeschant dar von komen. dat plonderen durende van den morgen te vii uren biß iiii uren, wir worden so reyn auß geplondert, dat wir niet eyn bißgen broetß en beheilden, sey haben ons alles aff genomen, wal 25 kuepe­sten (Kuhbiester=Rindvieh) an kue on an reinder (an Kühen und Rin­dern), wal ann 40 verken klein en grot, alles, alles haben sey ge­nommen, wir haben niet ein hon (Huhn) behalden, dan eyn (nur ein) verken en eyn klein verkens, dat was op dem dormder en was in den hals gestecken, wir haben niet behalden boeter noch kuiß (Käse) noch fleiß noch eyer noch geinerley (keinerlei) speiß, bet noch laken, der eyn hat ein bet behalden, der ander net, onse motter lach in sickhauß (Siechenhaus) en hadt eyn bein gebrocken en noch eyn su­ster, die was auch krank; ons motter bat en schreyende, dat sey irer wolten erbarmen, der eyn nam ir dat bet van den leyf (Leib), der an­der lacht (legte) et weder op, den lesten schotten sey yr van den bet op dat stro (zuletzt schütteten sie sie vom Bett auf das Stroh); do dat plondern ower was, do seynt wir alte gaerre (?) gan lauffen, der gan kont, des anderen dachs seynt sye weder komen en heben dat geholt, dat des sonnendachs bleiff leigen, do waren noch eynigen su­steren die kranken en alten, die niet gan en konten en eynigen ge­sonden; die batten den soldaten om gottes wil ein stuckens brotz (Brots), do seynt die susteren so gar verstreuet, der eyn heer, der ander daher, der eyn bleib eyn halff iar aut, der ander eyn iar, der drey 2 iar, der eyn quam nu, der ander dan."

 

Fast zur selben Zeit stellte in Kevelaer ein Kaufmann ein kleines Heiligenbild auf, daß bald den Ruf der Wunderwirkung genoß und viele Gläubige des Niederrheins anzog, was schon 1644 auf dem Konvent die Krefelder Ältesten zu bitteren Klagen veranlaßte. Trieben die Kriegsnöte -ungeachtet aller Gefahren- große Pilgerscharen auf die Straße, so lebten andere, anscheinend der überwiegende Teil, recht ausschweifend und enthemmt, als sei jeder Tag der letzte. An Hand der Klagen der evangelischen Geistlichkeit läßt sich ein buntes, fast schon bizarres Treiben in diesen Jahren feststellen. -Es fanden sich bei Taufen bis zu 30 Paten, die von den Eltern aufgeboten wur­den, um für das Kind eine möglichst hohe Zahl von Versorgungsquellen zu erschließen; die Beerdigungen waren nur selten von stiller Trauer bestimmt,-sie arteten in der Regel zu Gelagen aus, wobei die Gastge­ber miteinander um die Bewirtung  wetteiferten, soweit das in diesen harten Zeiten möglich war. Die Entheiligung des Sonntags sowie die Unzucht brachten die Geistlichkeit regelmäßig in Harnisch. Starb ein Ehepartner, so hielt der überlebende Teil die Trauerzeit nicht ein und fand auch häufig einen Pastor, der seinen Segen zu einer raschen Heirat gab. Beim Sonntagsgottesdienst wurde es Sitte, kleinere Pau­sen einzulegen und im Gasthaus gegenüber einen Schnaps zu trinken. Die Pastöre ließen deshalb durch den Gerichtsboten oder die Gemein­deältesten die Kneipen kontrollieren. Mit Entrüstung wurde zur Kenntnis genommen daß die Weiber an den Tagen, an denen das Abend­mahl ausgegeben wird, sich wenige Stunden später mit "warmen Bier einfüllen", daß gespielt und getanzt wurde, insbesondere sogar von Knechten und Mägden. Konnten die Pastoren in ihren Gemeinden die Gasthäuser während des Gottesdienstes schließen, so blieben die Leute der Kirche ganz fern; viele trafen sich beispielsweise in Binsheim, wo zwei Wirte auch des Sonntags zapften. Volksfeste gehör­ten zu den Hauptfeinden der Geistlichkeit. Das gottlose Treiben zu Fastnacht, Kirmes oder Schützenfest wurde mit Ausdauer aber ohne Er­folg bekämpft. Die Gotteshäuser waren wegen der Kriegsschäden oft in schlechtem Zustand, und es war nicht selten, daß dort unter der Wo­che Vieh eindrang und es sich gemütlich machte. Auf heftigste Gegen­wehr stieß aber die Landbevölkerung, als sie es sich zur Mode machte den Haus- und Hofhund mit in den Gottesdienst zu nehmen. Der Pastor von Baerl beklagte sich über eine mitgebrachte Elster, welche "unter der Predigt in die Kirche fleuget und den Gottesdienst verhindert". Die Hunde im Gottesdienst werden auch in späteren Zeiten nochmal ge­meldet, so in der Gemeinde Wallach, wo jedes Bellen mit 2 Stübern für die Armenkasse belegt wurde.

 

 

ARNT IMPELMANN

UND DAS BUDBERGER SCHÖFFENGERICHT

 

Am 7.5.1640 beginnt in Budberg ein Gerichtprotokollbuch, angelegt von der Hand des moersischen Gerichtsschreibers Grundtscheidt. Da bis zu diesem Datum viele Budberger Angelegenheiten in den Gerichts­büchern von Moers zu finden sind und ebenso eine Bemerkung im Budberger Gerichtsbuch unter dem 30.6.1646 darauf hinweist, scheint es in Budberg auf Grund der Kriegsverhältnisse zeitweise keine Ge­richtsverhandlungen gegeben zu haben. Möglicherweise ist der Beginn des Protokollbuches auch der Neubeginn des Budberger Gerichtslebens.

Von Beginn an hatte das Gericht alle Hände voll zu tun: Schläge­reien, Beleidigungen und Beschimpfungen, Diskussionen die innerhalb einer Familie mit dem Messer geführt wurden, und vieles andere war zu verhandeln. Einen breiten Raum nahmen Geldgeschäfte und Verpach­tungen ein. Arnt Impelmann pachtete einen Morgen Land, die Katlack genannt, auf sechs Jahre und muß dafür 50 Dlr zahlen (7.5.1640). Bei weiteren Verpachtungen findet sich auch Frantz Boulmanns, der Ge­meindeland umsonst erhielt, weil der Gemeindehir-te bei ihm schlief.                                           

In diesen Jahren -eigentlich schon seit den 1620ger Jahren- beschäf­tigen Streitigkeiten über die Nutzungsrechte an Schafsweiden die Ge­meinde, wie auch noch in vielen folgenden Jahren. Neben den Nut­zungsrechten waren auch Wegerechte strittig, die von den verschie­denen Herden unterschiedlich genutzt werden durften. Gegen die ge­meinsame Herde der Dorfgemeinschaft stehen die Einzelherden der grö­ßeren Höfe: wie der Hof zur Hard, der Laermannsbauer, von Ilt, oder Junker Ingenhove auf Haus Cassel.       

Das Jahr 1641 brachte für Budberg einen richtigen Kriminalfall. 

Thomas Tymmermanns aus Rheinberg verreiste am 8.März nach Köln und darum wurde ihm von seinen Schwestern, seinen Schwägern und Freun- den das Geleit bis nach Budberg gegeben. Dort nahm man einen "Abschiedsdrunck", der anscheinend recht üppig ausgefallen war. Auf dem Rückweg nach Rheinberg gerieten die beiden Schwäger in hef- ti­gen Streit. Pierre Kerckhoff, "Ehevogt" von Columba Pliesters gnt. Timmermann, wurde von Hendrich Timmermann, "Ehewirt" von Elßgen Tim­mermanns, als "Schelm" beschimpft und zog darum sein Messer. Der Gegner hatte auch ein Messer dabei und es kam zu einer Rangelei, die keiner der Zeugen genau beobachtet hatte. Kerckhoff erhielt eine tiefe Stichwunde, an der er in kürzester Zeit verblutete. Nach aus­führlichen Verhören wurde festgestellt, daß sich Kerckhoff bei die­ser Auseinandersetzung die tötliche Verletzung selbst zugefügt haben mußte. -Ähnliche blutige Streitereien, die oft ihren Ursprung in al­koholischen Exzessen hatten, begegnen uns noch öfter und sind beson­deres Sorgenkind der Pastöre, wie besonders die Protokolle der evan­gelischen Synode Moers zeigen. 

 

Neben den Moerser und Rheinberger Beamten, die dem Budberger Gericht vorsaßen, fand sich unter den Schöffen auch ein Einheimischer: Wilhelm Dahmen, genannt Ilt. Als dieser abtrat, wurden am 23.8.1646 zwei neue Schöffen bestimmt, Cornelius Hillen und Arnt Impelmann; Gerichtsbote wurde Court Francken. Wahrscheinlich mußte Arnt diesen Schöffen-Eid schwören: "Ich Arnt gelobe und schwere einen eydt zu gott und auf sein h.evangelium, das gericht meines gnedigen herren grafen zu Neuwenar und Moers zu rechter zeit und platz zu bekleiden, gerichtliche processen treulich zu dirigiren, neben und mit dem schultheiss und anderen scheffen ein urtheil und bescheid nach mei­nen besten verstand sprechen zu helfen, dass auch männiglich zu sei­ner sachen erörterung förderlichst geholfen werde, solches alles nit zu unterlassen, entweder um lieb und leyd, freund, magschaft, gunst, gab, nutz oder furcht, noch einige andere dinge, wes das auch seyn mögte, die parteyen nicht zu übernehmen in den urtheil fassen oder einigen anderen stücken keiner parthey anhang zu machen, zu rathen noch zu warnen des gerichts ratschläge, niemand der partheyen zu of­fenbahren keine verschreibung, vollmachten oder einige andere briefliche documenta ohne vorgegangene verlesung, bevor der einhalt sich wahr befunden, wan der schultheiss erst gesiegelt, der gebühr zu verzieglen und fort alles mit rath und rechten wissen des schul­theissen und meinen mitscheffen zu thun und  lassen, was einen from­men und aufrichtigen scheffen seines ampts und rechts wegen gebüh­ret, alles getreulich und ohne einig gefehrt."[130]

 

Kaum zum Schöffen ernannt, stand Arnt Impelmann stellvertretend für sein Pferd vor den Gerichtsschranken und mußte sich für den Tod sei­nes Knechtes Niklas verantworten. -Tieren, die sich gegen Menschen versündigt oder die mit Menschen gesündigt (Unzuchtsfälle) hatten, wurde selbstverständlich der Prozeß gemacht. Gehenkte Ziegen gehör­ten ebenso zur Gerichtspraxis wie der berühmte "Hahn von Basel", der 1474 ein Ei gelegt haben soll und darum vom Scharfrichter geköpft wurde. Ei und Vogel verbrannte man, "dan man forcht, esz wurd ein wurm (Drache) daruz".- Der Prozeß lief für Impelmanns Pferd noch recht glimpflich ab: es wurde des Landes verwiesen.

"Domini fisci zeigt an, daß impelmans Pferd deßen kecht Claeßen an daß haubt geschlagen, darauf der todt erfolget dahero gemelter (genannter) Impelman denen H (Herren) abtracht zu machen schuldigs. Beklagter sagtt daß es casus infortunitus gewesen in denen Meeren und Hinxten (Mähren und Hengste) in der Zahl von achten zusammen ge­wesen und man nit sagen kann, welches von allen pferden den knecht geschlagen, und patt Ihmen deshalb zu absoluiren und nit zu ente­stieren.Darauf wird die sach biß uf den negsten Gerichtstag gestalt, ab alstan beßre Information einzunehmen suspendirt." --- 13.12.1646 Redemptio Arnten Impelmans pferd, sodessen knecht todt geschlagen haben solte.16.10.1646 : "-Als beide chur- und fürstliche HH (Herren) Beambten gegen Arnten Impelman praeleudirt daß dessen pfert seinen knecht Niclaesen also verletzet, daß er daran gestorben, da­hero daß pferdt zu töten seie, hingegen gemelter Impelman excipyrt nicht allein daß dieß unglück unter vielen pferden in der weide sich zugetragen und zu zweiffelen ob sein pferdt daran schuldigs, sondern auch daß der knecht lange an der verletzung kranck gelegen, kostbahr verpflegt undt unterhalt vonnöhten gehabt, derwegen er als auch von­wegen bezahlungs des Chirurgi in großen schaden gerahten, undt daß pferdt zuverkauffen sich erbotten , gestalt die unkosten darauß zu bezahlen mit bitt Ihme selbigs pferdt zu dem ende redimiren zu la­ßen.- Demnach haben die HH Beambten Ihme vergunt daß pferdt mit ze­hen Rix Dlr (Reichstaler) zu redimiren, die unkosten zu bezahlen undt das pferdt außerhalb der herlichkeit Budbergs, Graffschaft Mo­erß undt Ambt Berck zuverkauffen. Niederbudtberg den 13 dec:1646."[131]

 

Zu gleicher Zeit bemühte sich die Dorfgemeinde Ordnung in ihre Kir­chenbücher und Kirchengelder zu bringen. Diese Kirchmeisteraufgaben lagen bisher in den Händen von Johan von Ilt, der daß Amt von seinem Vater übernommen hatte, und der Juffer von Wolfskuhlen[132], der Frau Catharina Spieß, verwittweten Hambroich. Diese war schon ziemlich alt und hatte auf Haus Wolfskuhlen die schriftlichen Unterlagen der Kirchengemeinde in Verwahrung. Neben dem heute noch vorhandenen "neuen" Buch, das der Pastor Valck 1582 geschrieben hatte, gab es wohl noch das "alte" Lagerbuch sowie das "kleine Buch". Um neuen Schwung in den Kirchenaufbau zu bringen  wurden Johann von Ilt und Arnt Impelman im Jahre 1646 zu neuen Kirchmeistern bestimmt, die die alte Dame per Gerichtsbeschluß zwingen mußten die Kirchenunterlagen herauszugeben (13.12.1646). Die Juffer zu Wolfskuhlen, die sich um den Wiederaufbau der Kirche sehr verdient gemacht hatte, starb zu Beginn des Jahres 1647 und die nachfolgenden Prozesse ihrer Gläubi­ger mit ihren Erben nahmen auf lange Zeit die Kräfte des Budberger Schöffengerichtes voll in Anspruch. -Die Beauftragung von Johan von Ilt und Arnt Impelman mit den Kirchenangelegenheiten hatte wohl nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Deshalb, und vor allem in Erin­nerung des Ärgers mit der Frau zu Wolfkuhlen, beschloß das Gericht am 9.5.1647 eine Kiste bauen zu lassen, in die die Kirchenpapiere und auch andere, die politische Gemeinde betreffende Unterlagen ge­legt werden und zu der drei unterschiedliche Schlüssel notwendig sein sollten. Schlüsselverwalter sollten die Schultheiße von Moers und Rheinberg sowie die Kirchmeister von Budberg werden. Unter glei­chem Datum begann ein Prozeß der Rheinberger Pfarrgemeinde gegen die Budberger Pfarrgemeinde, der bis zum Dezember 1648 dauerte. Die Bud­berger Kirche schuldete seit alter Zeit der Rheinberger Kirche eine jährliche Abgabe von 3 ½ Pfd. Wachs. Seit 1583 ist die Zahlung die­ser Abgabe unterlassen worden, und das Gericht sollte nun die Rhein­berger in ihre alten Rechte wieder einsetzen; Budberg führte in der Folgezeit diese Abgabe wieder pünktlich aus, was sich selbst noch in den Kirchenrechnungen zu Ende des 18.Jhd. erkennen läßt.

 

 

DER HOF "THEN HUMMEL NIST" ODER HUMMELTEN

 

Fast zu gleicher Zeit wie sein Pferd, stand auch Arnt Impelman selbst im Mittelpunkt des Budberger Rechtsgeschehens. Hatte er  sich 1640 durch einen sechsjährigen Pachtvertrag notwendiges Acker–land beschafft, bemühte er sich 1646 um die Leibgewinnsgerechtigkeit an einem Hof. Laut den Eintragungen des Moerser Gerichtschreibers Grundtscheidt hatte Arnt Impelman bei "brennendem Kerzenverkauf" 500 Taler geboten aber den Hof damit aber nicht ersteigern können. Er suchte darum einen Teilhaber und fand ihn, nachdem Thomas ter Stege abgelehnt hatte, in Gerrit zu Hausen. Sie vereinbarten, je die Hälfte des Gewinngeldes und der Gebühren zu tragen, doch scheint sich Arnt verspekuliert zu haben, und nur wenig später tat er so, als wüßte er von nichts. Der Juncker von Barll, der das Geld zu be­kommen hatte, ließ Gerrit zu Hausen über das Gericht belangen und dieser dann wiederum Arnt Impelman. Zeugen berichteten, Arnt habe sich als "alpischer Lehnsmann" bezeichnet. Vor Gericht führt Arnt zu seiner Entschuldigung an, daß der "abgestorbene Jungs oder Junst (ein Verwandter, Sohn, Vater oder ??) keine mittelen hinderlaßen" und er bietet eine Summe von 7 rix Dlr (Reichstaler) an [133]. Es stellt sich nun die Frage, welchen Hof Arnt ersteigern wollte bzw. ersteigert hatte, denn der Name ist nicht genannt. Da aber laut Ge­richtsprotokoll der Hof dem Lehnskommissar von Alpen zuständig war, also alpisches Lehngut, und der Lehnsherr der Juncker von Barll zu Baerl, kann es sich nur um den Hummeltenhof gehandelt haben; dieser war der einzige alpische Hof neben dem Adelssitz "Haus Cassel", den es in Budberg gab. Es ließ sich feststellen das in dieser Zeit die Grafen von Bentheim, die die Herren von Alpen waren, ihrem Vasall Jörgen von Barll den Hof zu Lehen gegeben hatten. Auch trifft es zu, daß dieser Hof, nahe der Kirche, sehr zentral liegt und darum als Gerichttsstätte gut denkbar ist, was für die häufige Erwähnung des Gerichtsortes "in Impelmans Behausung" spricht. Wenn auch noch ver­schiedene Unterlagen zu diesem Hof vorhanden sind, so berichten sie nur über die Eigentümer und Leheninhaber während Informationen über die Bauern und Hausbewohner, die den Hof tatsächlich bewirtschafte­ten, nur zufällig -wenn überhaupt- zu finden sind.

Der erste Namensträger "Hummelnist" den ich finden konnte war Rutger von den Hommelnist[134], Schöffe in Rheinberg, der am 6.6.1381 sein Siegel unter eine Urkunde setzte. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts lebte in Rheinberg ein Priester Rutger ingen Hommelnist, Präsenzmei­ster der Kirche zu Rheinberg, wahrscheinlich ein Sohn des ersteren (mehrfach erwähnt 1436-1445). Den Hof selbst finden wir erstmals 1423 und 1425 erwähnt[135]. Ein Landadeliger und Kölner Ministeriale, Bertolt von Dript (Drüpt,Tript), wurde von Gumprecht Grafen von Neu­enahr, Erbvogten zu Köln und Herren von Alpen, mit diesem Hof be­lehnt; seine Frau zwei Jahre später. Eine Generation später, am 29.Januar 1469, verpachteten "Bartoltz Sohn", Johann von Dript und dessen Frau Elisabeth drei Kamper Mönchen den Hof zu Asdonck, der in den Hof zu Hummelnist gehörte, als Leibgewinn. Vom Grafen von Neu­enahr gelangte der Hof an die Grafen von Moers. Als mit Walburga von Moers das Haus ausstarb, ging das Haupterbteil an den Prinzen von Oranien, kleinere Herrschaften an entfernte Verwandte. So kam  die Herrschaft Alpen an die Grafen von Bentheim, eigentlich die Familie "von Götterswick" (ein Dorf rechtsrheinisch    gegenüber von Rhein­berg) die sich die Grafschaft Bentheim erheirateten[136]. Zu Beginn des 17.Jahrhunderts, am 11.4.1609 wurde Jörgen Barll mit dem Gut zu Hommelnist belehnt; dieser hatte natürlich den Hof nicht selber be­wirtschaftet sondern einem Bauern weiterverpachtet. Schon im Jahr 1621 war der Junker von Barll in Geldschwierigkeiten und erhielt von den Bentheimer Grafen die Erlaubnis den Hof mit 600 Talern zu belei­hen. Der Sohn Cornelis von Barll läßt am 13.4.1643 sich im Namen seiner beiden Kinder mit dem Gut belehnen, das zu diesem Zeitpunkt eine ungefähre Größe von 65 Morgen hatte. Die nächste Erwähnung ist die Eintragung im Gerichtsbuch von Budberg. Der Junker von Barll suchte einen neuen Bauern für den Hof (möglicherweise hatte Arnt schon vorher auf Hummelnist gewohnt und war in Zahlungsschwierigkei­ten geraten) und bot den Hof über eine Versteigerung (den Kerzenver­kauf) an. Den Zuschlag erhielt Gerrit zu Hausen, der als "Partner" von Arnt Impelman in die Hofversteigerung eintritt, und der als er­ster dann den Kopf hinhalten mußte, als sich herausstellte, daß Arnt kein Geld hatte. Arnt ist anscheinend Bauer  -kein Lehnsmann- auf Hummelnist geworden oder geblieben und hatte wohl wie das Gerichts­buch erwähnt nur eine "Halbscheidt" des Hofes erhalten. Er trug nie­mals den Namen Hummelten (wie für einen Leibgewinnspächter üblich). Im Juni des Jahres 1647 wird die Größe des Hofes durch den "vereydeten landtsmesser zu Meurs",den Mathaeus von der Rennen, auf über 75 Morgen festgestellt. Ein Peter zu Hausen, möglicherweise ein Verwandter des Gerrit zu Hausen, wird am 27.6.1648 auf Empfehlung des Cornelis von Barll belehnt. Die Familie "von oder zu Hausen" muß finanziell recht gut gestellt gewesen sein, denn sie hatten noch weitere Höfe zu Lehen; in Eversael den halben Hof Diependelle oder Soest's Gut genannt, ebenfalls aus dem Besitz der Grafen von Bent­heim, dann den Hof zu Hausen (Husenhof bei Eversael) ein Sattelhof aus dem Eigentum der Kapitularcanonissen von Maria im Kapitol zu Köln [137]. Nachdem Peter zu Hausen gestorben war, wurde am 5.5.1682 dessen Sohn Diederich von Hausen als Vasall vereidigt, ebenso beim Tod des Landesherren und dem damit verbundenen Wechsel des Lehns­herrn am 2.9.1706. Später wurde ein Franz Böegel Lehennehmer bis zum 3.6.1766, dem Stefan von Buchem folgte. Dieser sah sich auf Grund seiner Schulden genötigt, die Nutzungsrechte an diesem Hof mit Ein­willigung der Bentheimer zu verkaufen (Juni 1771). Der neue Lehen­nehmer Gördt Giesen, der den Hof am 5.9.1771 übernimmt, will dort selber einziehen und den Hof bewirtschaften, was völlig ungewöhnlich ist. Darum muß Gerret Hummelten, ein Nachfahre des Arnt Impelmann, zu Beginn des Jahres 1772, unter Anwendung geschärfter gerichtlicher Mittel, den Platz räumen.

 

 

DAS TRAURIGE SCHICKSAL DER MECHTHILD DIENIS

 

Ein besonders trauriger Prozeß, an dem Arnt Impelman als Schöffe teilnahm, war das Gerichtverfahren gegen Metzgen Dienis aus Anger­mundt, ehemalige Magd bei Felthorn. Sie war die Tochter des Johan Dienis zu Angermundt, Soldat unter dem Fürsten von Neuenburg, dem Erben der Grafschaft Berg, und zu Düsseldorf stationiert; ihre leib­liche Mutter war lange tot und sie hatte seit vielen Jahren eine Stiefmutter Greth. Als sie einmal nach "Buechen" (?) geschickt wurde, ein "Iseren" abzuholen habe dort der Schmied, "Hendrich, Sohn des Schmiedes von Homberg, die Schmiede zugethan und seien Willen mit ihr gethan, davon sie schwanger geworden". Als im Jahre 1649 am 24. April das Kind zur Welt kam, ließ die Mutter das Mädchen am 27., einem Dienstag, auf den Namen Henrica taufen. In einem Kirchen­buchauszug heißt es: "Henrica, Henrici Schmits von Hohenbodtberg, mater Mettjen ancilla in boedtberg bey felthorn, Paten: Nicolaus Schleß, Sibilla Damen." Steht sie im Kirchenbuch noch mit der Be­zeichnung Magd, so finden wir sie in den nur wenige Tage jüngeren Gerichtsakten schon als "gewesenen Magd" -sie war als Magd bei Felthorn gefeuert worden, was den damaligen Gepflogenheiten durchaus entspracht. Am 26.Mai trugt der Gerichtschreiber in das Protokoll­buch ein, daß ein "Rumor enstanden, daß ein Kindt bey Vierbaumer Heiden erfunden umbracht sei". Der Verdacht, es handele sich um das Kind der Magd, bestätigte sich direkt. Sie gab an, sie habe vor drei Wochen das Kind (es war 10 Tage alt) dem Vater Hendrich, der "bei des Junckeren Buer zu Buechem Tochter" lebe, "zubringen" wollen. Als sie über die Vierbaumer Heide ging, "hette uf dem wegs quade gedanc­ken bekommen, uf dem wegs wieder umgekehrt und daß kindt bey der Vierboemerheidt liggen laßen". Sie hatte das Kind mit "Wasserfledt" bedeckt und sich dann nicht mehr darum gekümmert und auch als sie einige Tage später an der Stelle vorbeigekommen war, hatte sie nicht nach dem Kind gesehen. Durch ein "budtmedgen" (Botenmädchen?) hatte sie sich ein Schreiben ausfertigen lassen, in dem bestätigt wurde, sie hätte das Kind dem Vater gebracht. Das Gericht ließ nun die Kin­desleiche vom Chirurgen M. Eberhardt Thele besichtigen, der aller­dings erklärt, wegen der starken Verwesung nichts erkennen zu kön­nen. Die Mutter, die daraufhin in Leibarrest (in Budberg!) genommen worden war, "hatt Ihr kindt zu sehen bey der Obrigkeitt anhalten lassen, so ihr zugestimmet worden, und wie daß Kistgen eroftenet hatt Sie daßelbe angetastet und Ihr Kindt zu sein bekandt, ohne daß daß sie daßelbe beweinet oder davon einige commotion gemacht. Darauf anbevohlen daß Kindt zur Erden zubestatten." Nach dem ersten Verhör erfolgte dann am 1.Juni 1649 die Verhandlung unter den Schultheißen Eschen und Essen, den Moerser Schöffen Goor und Becker, den Rhein­berger Schöffen Jost Then und Wilhelm Sewen und den Niederbudtberger Schöffen Dahmen (=Ilt ?), Impelman und Cornelis Hillen. Die Anklage vertrat der Anwalt Welsings und die Verteidigung der Anwalt Joachim von Löwenberg. Der Anklagevertreter forderte ein Exempel zu statuie­ren und entsprechend der "peinlichen Halßgerichtsordnung Caroli quinti" zu verfahren. Diese sieht für Kindesmord "Lebendiges Eingra­ben und Pfählen", in gemilderter Form "Ertränken" vor; die Kindes­aussetzung mit Todesfolge wird aber auch in § 132 der Halsgerichts­ordnung angeführt und dem Gericht ein Ermessensspielraum dabei zuge­wiesen. -Im Namen der armen Frau schilderte der Anwalt Löwenberg das sie Ihr Kind nicht mordtätiger Weise habe umbringen, sondern dem Va­ter bringen wollen. Warum sie das Kind hinter einer Hecke niederge­legt habe wisse sie auch nicht, aber erkenne, daß sie daran "mißtahn" habe; sie bittet "umb den willen Gottes dessen fergibnuß und barmhertzliche gnade festiglich und getrewlich Ihr leben zu beß­ren und hinfüro sulches nit mehr von ihr erhört zu werden". Als der Anwalt Welsing das eigene Geständnis der Metzgen Dienis dagegen hält, verweist Löwenberg auf seine letzten Ausführungen, bittet um Gnade und dann das Gericht "an die Beclagtinne zu statuieren was rechtens". -Angesichts anderer, seitenlanger, wortgewaltiger und nichtendenwollender Verfahren um Vermögensangelegenheiten, wirken die kurzen Ausführungen Löwenbergs und Welsings sehr dürftig, doch war bei der damaligen Rechtslage der Ausgang des Verfahrens schon automatisch vorgegeben. Auch wenn ein Urteilsspruch nicht im Proto­kollbuch verzeichnet ist, so wird Metzgen Dienes wie ein Totschläger verurteilt worden sein, d.h. Hinrichtung durch das Schwert. Über den Hinrichtungstermin schreibt das Protokollbuch:

"Halßgericht gehalten den 5. Juni 1649. Welsings, weilen heudt tags und zeitt deß Thäterinne Metzgen vor recht gestelt werden solle, als pitt publicationem sententiae und mit der execution zuverfahren an­zubefehlen."

 

 

KRIEGSENDE 1648  -  ARNTS BRÜDER

 

Im Jahre 1647, am 14.3., starb der Führer der holländischen Sache, Prinz Friedrich Heinrich. Sein Nachfolger wurde der erst 18-jährige Wilhelm II von Oranien. In Münster und Osnabrück verhandelte man über ein Ende des 30jährigen Krieges und konnte im Sommer 1648 den Vertragstext endgültig festlegen. Für die Menschen am Niederrhein war besonders wichtig, daß gleichzeitig der spanischniederländische Krieg damit beendet wurde, der immerhin gut 80 Jahre (mit Pausen) gedauert hatte und nun mit der Abspaltung der niederländischen Städte und Grafschaften vom deutschen Reich endete.

Im Jahr 1647 scheint auch Wilhelm Impelmann, der nach dem tötlich geendeten Streit mit dem Steuereinnehmer Mewis Wolters im Jahre 1617 die Flucht ergriffen hatte, wiedergekehrt zu sein. Da sich Flucht und Rückkehr nahezu mit den Zeiten des 30jährigen Krieges decken, spricht vieles dafür, daß Wilhelm Impelmann Soldat gewesen ist[138]. Er wird in Aufzeichnungen über die nächstfolgenden Jahre mehrmals erwähnt, wobei zu erkennen ist, daß er sich intensiv um die Begrün­dung einer bürgerlichen Karriere bemühte. -Wilhelm wohnte in Rhein­berg und heiratete dort am 21.2.1648 die Katharina Kretz (Gretz); Trauzeugen waren Johan Ivier und Johan Decker. Wilhelm hatte zu die­sem Zeitpunkt ein Alter von ca. 57-59 Jahren erreicht. In seinem Hochzeitsjahr wird er beim Weinschmuggel erwischt! Im Ratsprotokoll vom 7.8.1648[139] heißt es:

"Deweil Impelman ein oxhoofft[140] frantzen wein einbringen lassen und dasselb nit angegeben, ist demselben ein Pfoen (Strafe) vor 1 ggld vor dieß mal aufferlegt und Ime acht tagen zu bezahlen befohlen; und Ist derselb vor dießmahl hoher nit bestrafft, weil er sich beklagt, daß er die brauch und gewohnheit besser nit gewußt habe, hette son­sten die confiscation des Weins gewertig sein mussen."
Im Jahre 1650 wurde den Eheleuten am 25.7. der Sohn Gerhard geboren (der später Kanonier in Rheinberg war). Schon am 21. Januar dieses Jahres hatte sich -laut Ratsprotokollen- Wilhelm um Aufnahme in die Rheinberger Bürgerschaft bemüht und sollte für den Erwerb der vollen Bürgerrechte 8 Rtlr bezahlen, doch konnte er sich diese Ausgabe zu diesem Zeitpunkt anscheinend nicht leisten, denn am 10.1.1653 be­mühte er sich nochmals um den Status des Vollbürgers. Auch in den Budberger Gericht
sakten findet sich sein Name. Es wird 1651 erwähnt, daß er mit Paul Gretz (seinem Schwager), und seinem Bruder Arnt plant für das nächste Jahr den Campischen Zehnten zu pachten. Im Jahr darauf wird sein Sohn Bernhard gebohren; Paten waren Jacob Bei­ges und Anna Janßen. Ein weiteres Kind, die Tochter Gertrud, kam am 15.10.1657 zur Welt; Paten waren Paul und Adelheid Gretz. Letztmalig fand ich Wilhelm Impelman im Jahre 1663 erwähnt. Er bekleidete das Amt eines Rheinberger Schöffen und bezeugte am 6.6. die Richtigkeit der Beschreibung der Herrlichkeit Budberg, die zur Steuereinschät­zung benötigt wurde[141].

Möglicherweise handelt es sich bei Wilhelm Impelmann aber auch um Arnts Neffen, Sohn seiner Schwester Sibille, die mit ihrem Mann Jo­han (Familienname unbekannt) den Repelener Hof weiterbewirtschaftet und diesen später ihrer Tochter Petronella und deren Mann Theis Die­mers weitergegeben hatte.

 

Wilhelm Impelman                      Katharina Gretz
= 1587 - 1591  Impelmanshof                    ?
+ nach 1663    Rheinberg
              
              oo 21.2.1648 in Rheinberg
               T.:Johan Ivier
, Johan Decker

= 25.7. 1650   Gerhard      Paten: Paul Gretz

                                   Margareta von Esch

= 3.11. 1652   Bernhard            Jacob Beijes

                                   Anna Janßen

= 15.10.1657   Gertrud             Paul Gretz

                                   Adelheid Gretz

 

Ein anderer Bruder, Gerhard (IV.), der ebenfalls Soldat im Regiment Timmermann gewesen war und am 4.3.1629 seine Tochter Christina tau­fen ließ (Paten Eberhard Berckerfuirt und Catharina Schepers) muß auch einen Sohn gehabt haben und war schon mindesten seit 1624 mit Gertrud Hüls[142] verheiratet.

 

Gerhard Impelman IV.                       Gertrud (von) Hüls
= 1582-1587 Impelmanhof
+ vor 1641  Rheinberg (gefallen?)            
Soldat bei Capit.Timmermann
                 
             oo vor 1624  (Rheinberg?)

= 4.3.1629      Christina     Paten: Eberhard Berckerfuirt

                                     Catharina Schepers

=  o.A.         Sohn 

 

Möglicherweise fiel er als Soldat, mit Sicherheit starb er aber schon vor 1641, denn sein Schwager, Jan von Hülß erstritt vor dem Gericht in Moers die Rechte dieses Sohnes gegen den damaligen Bauern auf Impelmanshof bei Repelen, der entweder Jan to Impel (anscheinend ein eingeheirateter Schwager) oder dessen Sohn Theiß war (seit ca. 1640 dort Bauer).

"Johan von Hülß zeigtt claglich an, wie daß Impelman seiner Schwe­ster kindt zum abstandt zuu geben fersprochen siebentzigs vunf dlr, patt denselben ad solutionem capitalis cum interesse anzuhalten. An­walt übergab Verdragszettell und quitungs und patt ferner nit be­schwehrtt zuu werden.

In sachen Johannen von Huls % Impelman ist verglichen daß Beclagter dem Kinde solle herauß geben 12½ dlr imgleichen von 75 dlr pension und wann es zu seinen Manbaren Jahren kommen so solle ihm ahn stat der pension so viell herauß geben davor es nohtig ein handtwerck lehrnen könne.Alles laut davon ertheilten Contracts Actum den 23. oktobris 1641. [143]"

 

 

KIRCHENSTREIT UND NEUES GEMEINDELEBEN AB 1648

 

Mit dem Frieden im Jahre 1648 wurde auch der Wiederaufbau der Bud­berger Kirche zu einem guten Ende gebracht, obwohl zuletzt noch ein Betrag von 200 Thaler aufgebracht werden mußte. Man lieh das Geld und wollte die Summe aus den Einkünften der Kirchengemeinde zurück­zahlen. Als sich das dann doch schwieriger gestaltete als geplant, "verobligierte" sich der damalige Kopf der Budberger Bauern, Johan von Ilt am 1.1.1650 mit seinem Hof und Eigentum als Bürge, bei dem Rheinberger Alt-Bürgermeister Jodocus Rehe; Arnt Impelman und Cornelius Hillen als Kirchmeister versprachen dem Johan von Ilt zur Rückversicherung 11 Scheffel Getreide, die Arnt Hausmann an die Kir­che abzuführen hatte. Die endgültige Fertigstellung oder das Richt­fest, fällt in den Sommer des Jahres 1648. Unter Datum vom 13.Juli findet sich eine Rechnung des Kaufmanns Jan Fyngerhodts an Arnt Im­pelman und Johan von Ilt als Kirchmeister über diverse Getränkelie­ferungen [144] :

"Anno 1648 Rekeniyngs fan forteryngs fan dye kerck tot bot bergh.-
Hem Dye kerckmysters Ildt ondt Eympelman ondt Dye gemyndt fan bot bergh als sy dy bont (Bretter ?) koften fan syger pyper (Seger Pie­per??) als oek dye lyen koften fan Derck wyssels ondt als sy dye lyen losten, soe for ondt nar an wyn ondt byr ondt brandewyn fortert in for schyde mallen bedraght (.)
Lat my komptz somma - fan den 2 Jandewary(?) 1648 tot den 18 mert dot 20 kanne wyn ondt 1 helfken dot somma an gelt 5 dlr 10½ stbr ondt 3 stbr brandewyn(.) Soe Ick an kamper Ilt sal godt fynden ondt Eympellman alst kerckmysters my dar ock gelafdt(.) noch den- 15 may 1648 don by my fortert Ildt ondt derck wyssels ondt Eympellman adt 4 motgeß oder geleßküß rynssen brandewyn ad 12 stbr noch Arnt fan Eympelen ondt Jan fan Ilt ondt Derck Wyssels fortert ad 23 stüffers an wyn ondt brandewyn als sy dyd -50- Ryste lyen ondt fangent haden dem 13.July 1648     Jan fyn­gerhodts                                  
RANDVERMERK  : Noch als derck ondt fan kolle kuam don eympelman ondt derck ondt Ilt by my fortert 6 kanae byrs als 12 stbr(.)
Eympelman saght dat Ick dat sol so sryffen.  -somma bedraght int gehld ad 11 ½ dall 12 ½ stbr solckes my Jan van Ilt namen dye kerck betalt hadt als kerckmysters."

Der in der Rechnung erwähnte Derreck Wessels soll laut anderer Quelle Schöffe (in Rheinberg?) gewesen sein und die Leyen und Tannen Plancken geliefert haben (Verhör vom 8.4.1680 ). Nun war es also so­weit: die Kirche war fertiggestellt, doch der Pfarrer fehlte. Die Gemeinde, bis auf zwei Familien ausschließlich katholisch, bemühte sich um einen katholischen Pfarrer und fand ihn in dem Rheinberger sacellan David Grothaus. In einer Abschrift von 1747 eines Originals von 1670 in dem der Berufungstext vom 28.5.1648 wiedergegeben ist, wird David Grothaus vom Kölner Kurfürsten und Erzbischof ausdrück­lich mit diesem Amt betraut. Möglicherweise handelt es sich bei die­sem Schriftstück um eine Fälschung, die mit anderen Dokumenten bei dem langjährigen Konfessionenkampf um Budberg als Argument dienen sollte; dieser David Grothaus war aber tatsächlich als Budberger Pfarrer vorgesehen und es ist möglicherweise mit frommer Absicht die Dokumentenlücke gefüllt worden. -David Grothaus soll ein sehr from­mer Mann gewesen sein, hat aber sein Amt nie angetreten und ist schon im darauffolgenden Jahr am Freitag nach Ostern (= 8.4.1649) früh verstorben. Laut Zeugen soll Grothaus sich eines Substituten bedient haben, der aber von Moerser Seite mit Waffengewalt vertrie­ben worden war[145].

Nun rührte sich auch die evangelische Seite und aus Moers ging ein Schreiben an den Prinzen von Oranien ab, in dem dringend davor ge­warnt wird, auf die katholischen Wünsche einzugehen. Die Moerser Be­amten erinnern ihen Landesherren an sein Patronatrecht und schlagen vor, Budberg mit Rheinberg oder Repelen zu kombinieren. Auch wurde der prinzlichen Regierung empfohlen, daß der "latynsche Praeceptor von Moers oft einen Kandidaten der Theologie bereit habe".[146]

Anfang Mai 1650 war der Tag gekommen, daß das Dorf einen neuen   Seelsorger, den reformierten Prediger Willmans erhalten sollte. Un­ter den kurfürstlichen  Beamten in Rheinberg brach helle Aufregung aus, doch waren ihre Möglichkeiten auf Grund der niederländischen Besatzungstruppen stark eingegrenzt. Vor Joachim de Lauwenbergh (von Löwenberg), der die Stelle eines Notars bekleidete, gaben Amtmann, Kellner und Schultheiß am 10.5.1650 zu Protokoll, daß die Moerser Beamten "uf heute" einen Praedikanten in Budberg einsetzen wollten und protestierten vorsorglich dagegen und erklärten eine solche Handlung als grundsätzlich null und nichtig, insbesondere da alle Einwohner bis auf zwei katholisch waren. Den Einwohnern von Budberg ließen die Beamten über den Notar ein Schriftstück überbringen, in dem diese an ihren Eid gegenüber ihrem Landesherren und Erzbischof erinnert wurden. Der Notar sollte eine Stellungnahme, besser: eine Ergebenheitsadresse der Kirchmeister, Schöffen und des Baurmeisters einholen und ein Dokument darüber ausfertigen.[147]               

Die Budberger waren sicher recht irritiert und ratlos, was sollten sie mit einem reformierten Prediger? Willemans hat sicherlich viel Ablehnung zu spüren bekommen und konnte sein Amt nur mit Hilfe von Moerser Beamten und Hilfskräften ausüben. Da die Budberger beim Wie­deraufbau ihres Dorfes ihre Kräfte ausschließlich auf die Kirche ge­richtet hatten, stand der Prediger bei seinem Amtsantritt ersteinmal im Freien und mußte sich mit einem "möblierten Zimmer" bescheiden: er wohnte beim damaligen Schmied des Dorfes, Gordt Boulmans (= 30.8.1626) in einer Kammer, während die "Moerser" ihm ein Haus er­bauten, anscheinend das spätere Küsterhaus, denn dort soll  die Jah­reszahl 1650  angebracht gewesen sein, während das eigentlich Pasto­rat die Datierung "24.4.1651" trug.

Der Kölner Erzbischof reagierte recht besonnen: Er schrieb Ende Mai 1650 an den Prinzen von Oranien "seinem lieben oheimb", so als wisse er noch nicht über die Entwicklung im Dorf Bescheid und bittet darum, den David Grothaus, der laut den kölner Unterlagen als Pfar­rer vorgesehen war (aber schon seit zwei Jahren tot ist) ihm, dem Erzbischof, vorzuschlagen; Unterschrift: Euer Liebten dienstwillgt Ohm Ferdinandt Churfürst. Innerhalb seiner Verwaltung war der Ton etwas derber, doch war er sich der zwiespältigen Rechtslage voll be­wußt und ordnete neben verbalem Protest Mäßigung an. Obwohl in der Sache hart, antworteten die moerser Beamten sehr höflich und ent­schuldigten sich für den Einsatz der Soldaten, die den katholischen Pfarrer der als Vertreter des Saccellan Grothaus in Budberg die Pfarrstelle antreten sollte, aus dem Ort vertrieben hatten und er­klärten, daß die anderen Truppen, die der "Gubernator" in Rheinberg gesandt hatte, ohne ihr Zutun gekommen waren.

Der Briefwechsel setzte sich noch weiter fort und führte dazu, daß der Kölner Erzbischof einen Gegenkandidaten suchte und ihn in der Person des Pastors von Borth, Molinaeus, fand. Der Streit erreichte 1650 ein vorläufiges Ende, weil sowohl der Kölner Erzbischof, Fer­dinand von Bayern, am 13.9.1650 nach 38 Amtsjahren auf einer Reise in Arnsberg, als auch sein Gegenspieler, der noch ganz junge Prinz Wilhelm II von Oranien am 6.11.1650 an Blattern, starben. 

 

 

IMPELMANS IN BUDBERG

 

Im Jahr 1651 wurden die Impelman wieder aktenkundig: der Scheffe "Gerhard" (es muß Arndt gemeint sein) Impelman hatte am 2.September zusammen mit Wilhelm Damen und dem  Schultheiß Eschen die traurige Aufgabe gehabt, eine angespülte Leiche zu besichtigen. "Diesseits des alten Rheins ein Junge todt befunden" und es wurde amtlich fest­gestellt, daß "er verdruncken gewesen"; es handelte sich bei dem To­ten um den Sohn Peter des Gerhard Cullen.

Drei Tage später, am 5.9.1651, klagte der Schwager des Wilhelm Im­pelman, Paul Gretz, gegen Hendrich Schmitz auf Rückzahlung einer Schuld über 7 Rix Taler. Bei der Schlichtung durch das Gericht kam zur Sprache, daß Paul Gretz sowie Arndt und Wilhelm Impelman beab­sichtigten, im Jahr 1652 den Zehnten des Kloster Kamp (in Budberg) zu pachten.

Am letzen Oktobertag des Jahres 1651 verklagte der Küster von Bud­berg Arndt Impelman auf Herausgabe eines Morgen Ackerlandes. Er legte die "Pahlung", d  die Grenzabsteckung, des Gord zu Pelden Hofes vor, und beanspruchte 1M Land "schießend in Haußmans Weide"; Arndt Impelmans widersprach der Forderung und übergab seinen Kauf­zettel und einen alten Brief und bat als der Küster nicht nachgab, seinen Verkäufer Giesen Holderbergs zu laden. Leider ließ sich keine Fortsetzung dieser Angelegenheit im Gerichtbuch finden, auch keine Erklärung, wieso sich Impelmans 1 M Land innerhalb Haußmans Weide befand.

 

Familienüberblick

Das Rheinberger Kirchenbuch weist in den folgenden Jahren wieder eine Reihe Impelman-Geburten auf. Der Vater ist Arnold Impel­man(II.), dessen genaues Geburtsdatum nicht verzeichnet ist und nur zwischen den Jahren 1617 (Arnold I. geht zum Militär) und 1620 (Beginn des Kirchenbuches) liegen kann. Über diesen Vater Ar­nold(II.) ist außer seinen Vaterschaften nichts bekannt; er muß schon vor 1680 gestorben sein, vor dem Tod seines Sohnes Herman Theodor. Möglicherweise stand er auch ganz im Schatten seines sehr dominierenden Vaters Arnold(I.), der noch 1673 lebt. Ein anderer Ge­danke darf -obschon vage, jedoch nicht ganz abwegig- nicht unberück­sichtigt bleiben: ebenso wie Wilhelm eine späte Ehe eingeht, kann Arnold eine zweite oder dritte Ehe im Alter von ca. 60 Jahren ge­schlossen haben und bis zu seinem 77 Lebensjahr noch weitere 8 Kin­der gezeugt haben. Ich neige allerdings der ersten Version zu und möchte sie hier hypothetisch benutzen. Ein weiteres Mal, daß dieser Arnold II. in Erscheinung tritt, ist die Hochzeit seiner 1631 gebo­renen Schwester Margarete. Sie heiratet am 6.9.1665 einen Herman Smitz von Hünxe(??) und Arnold Impelmans und Gerhard Viergens sind Trauzeugen. Die Braut wird im Kirchenbuch als Margaretha von Impelen bezeichnet.


             KINDER DES ARNOLD IMPELMAN II.
       Taufdatum        Kind            Paten

    = 10. 3.1654     Johannes        Johann v. Ilt
                                     Adelheid Grüters

    = 15. 3.1656     Gottfried       Gerhard Vietgens
                                     Sophia Hillens

    = 15. 1.1658     Gottfried       Johann de Elias
                                     Gertrud Büfing

    = 18. 1.1660     Arnold          Arnold Hußmans
                                     Anna Krüllen

    = 28.11.1662     Sibilla         Johannes Lütter
                                     Lutgera Impelman

    = 11.10.1666    Hermann-         Johan Krausmeis
                     Theodor         Johanna Ingenwerth

    = 19. 2.1668    Paul      


    = 30. 6.1671    Gertrud  



Ob die Kinder dieselbe Mutter hatten oder aus mehreren Ehen stammten ist nicht erwähnt. Aus den Budberger Gericht
sakten läßt sich aber herauslesen, daß zumindest die Kinder von 1666 bis 1671 die gleiche Mutter namens Maria hatten. Die Hebamme beim jüngsten Kind war Elisabeth Hussers, die am 10.1.1670 ihren Eid als Hebamme ablegte.

 

Die Familie hatte sich immer wieder um neue Ackerflächen bemüht, so auch Ende 1655/Anfang 1656, als in Budberg eine Versteigerung von "Bawland" stattfand (es handelte sich um Pachtland, wo die Verträge ausgelaufen waren). Auf 3 Morgen Weide die bisher Schnedder Jan be­baut hatte bot Impelman 150 Daler, wurde aber von Johan von Ilt mit 10 Dlr überboten. Einen Morgen "Hawlandt", den bisher Creutzman aus Eversael benutzt hatte ging auch an Johan von Ilt, für 200 Dlr. Einen weiteren Morgen Hauland, den bisher Johan von Ilt besaß, konnte dessen Sohn Wilhelm für 205 Dlr ersteigern; Impelmann hatte 180 Dlr geboten. Auch ungefähr 2 Morgen Bauland, für die Impelman 90 Dlr bot, konnte er nicht erwerben; sie gingen für 120 Dlr an Peter Kempelman.

Schon seit den 1620ger Jahren bestanden innerhalb des Dorfes mehrere Fraktionen die untereinander einen Streit darüber ausfochten, wer wo welche Schafe weiden lassen durfte, wer zur Gemeindeherde gehörte und wer einen eigenen Schäfer beschäftigte. Dieser Streit, der immer wieder aufflammte, erlebte auch 1656 eine Neuauflage und wir finden Arndt Impelman an der Seite von Wilhelm Dahmen und dessen Sohn Al­bert. Auch mit dem Pfarrer Wilman lag Arndt Impelman in Gericht­streitigkeiten. Am 20.4.1657 hatte sich der Pastor an das  Gericht gewandt, weil er von Arndt 3 Saaten-Morgen zurückbekommen hatte die der Kirche gehörten, aber dafür keine Pacht erhalten hatte. Ob Arndt nun an den Pastor Zahlungen zu leisten hatte, ist nicht bekannt. Es ist allerdings bekannt, daß der Geistliche, solange er in Budberg Dienst tat, sich unermüdlich um Verbesserung seiner Einkünfte vor Gericht und mit Eingaben an seine Vorgesetzten bemüht hatte.

Am 16.7.1658 wurden Arndt Impelman und Cornelis Hillen vor das Ge­richt zitiert. Der Sohn des verstorbenen Johan von Ilt, Wilhelm, reichte im Namen seiner Mutter die Obligation ein, die 1650 Impelman und Hillen mit Johan von Ilt zur Deckung der Schulden aus dem Kir­chenneubau ausgefertigt hatten. Sie entschuldigten sich damit, daß sie "die Sach nit angehe, sondern daßelbe waß sie gethan vor die Kirch gethan zu haben". Das Gericht hatte diese Angelegenheit zuerst einmal verschoben und beim nächsten Termin standen auch nicht mehr Arndt Impelman und Cornelius Hillen im Mittelpunkt, sondern Adam We­vels und Schneider Jan, die als Kirchmeister die Budberger Kirche vertraten. Interessant, daß es zeitweise in Budberg katholische und reformierte Kirchmeister nebeneinander für die gleiche Kirche gab. Noch 1664 wurde Arndt Impelman als Kirchmeister genannt, mit dem der Pastor Wilmans die Kircheneinkünfte abzurechnen hatte. Anscheinend konnte man dieses Amt nur freiwillig aufgeben oder durch Tod aus­scheiden; wenn Arndt Impelman nun das katholische Fähnchen gegenüber dem reformierten Pastor hochhielt, war es verständlich, daß der sich von seinen reformierten Gemeindegliedern Unterstützung durch eigene Kirchmeister erbat.

 

 

EIN FASTNACHTSUNGLÜCK 1659

 

Als dem Gericht in Budberg mitgeteilt worden war, daß am Abend zu­vor, am Montag den 24.Februar 1659, Hendrich auffm Winckel beim Nachhauseweg von der Herberge in einen Graben gefallen und dann ge­storben war, setzten Schultheiß und beide Schöffen ein Verhör dar­über an und ließen den lieben Verblichenen untersuchen:
"Erschienen Gerhardt op den Winckell
 deß abgestorbenen sohn referirt dß sein vatter seelig dn hoff auffm winckel pfachts weys im gebrauch gehabt, folgendts die brawerey seynem sohn Johan überlaßen undt ey­nige leybzucht vor sich außbehalten undt er, referens, gesteren ne­bens anderen Jungesellen zu in Frederich Schmidts hauß geseßen, wehre seyn vatter am abendt ungefehr umb 6 uhren bey ihme ein kom­men, undt bey ihnen nit lenger alß ungefehr ein uhr verplieben, ist demnegst mit ihme und des Hees-Hausen-Hof Scheffer Peteren von Cöl­len von dannen gange; undt alß sie ahn obgemelten neerkamps kempken kommen undt über den graben daselbsten ein ziemlich hohes ufer stey­gen wollen, wehre seyn vatter mit das Haupt hinunter in den graben gestürzet, undt alß er ihme nebens dem scheffer zur Hülff kommen undt auffrichtet, auch nach Haus leyten wollen, hett er begehret sie möchten ihme noch ein weynig liegen laßen, intzwischen wehren sie gelauffen nach Geeßmans Hauß umb andere zu ruffen, welche ihme mit nach hauß hilffen trag, hetten aber niemandt daselbsten befunden, weren wiederumb  nach ihme zugang undt alß er endtlich sich nit mehr bewegt denselben nach Geßmans Hauß getragen.

Dem negst erschienen obgemelter Peter von Cöllen angen Hees, refe­riert ds Hendrich op den Winckell nach Untergang der sonnen in wihrts hauß kommen undt alda ein uhr od zwey bey ihnen verplieben undt alß er weg gehen wollen, hetten sie vor drey stüber wachholter waßer getroncken, wehre etwa beschoncken gewesen, undt alß sie ahn obgemelten kempgen gekommen, wehre gemelter Gerhadt der sohn vor über den graben gangen, deme d vatter folgen wollen aber auff ds Haupt hin untergestürtzet, referiert sonsten wie d anderen.    
Hendrich Sewen
 deponiert dß die junge gesellen bey ihme seyne stube gehewrt (geheuert,gemietet) gehabt umb ein fastelabendts gelach zu halten were also Hendrich op den Winckell gestern abend umb sechs uhren darinnen kommen undt ungefehr ein uhr lang alda verplieben folgents wehre er mit seynen sohn undt scheffer weg gangen undt von kein krackel vernohmen.

Johan Krulman Chirurgie referirt dß er befundenen dß gemelter Hend­rich im fallen seynen nack gebrochen undt dß er sonsten kein ander letzneß ahn ihme erspüren könne. Nach eingenommener information undt augschein ist von H.Scholtheißen undt Scheffen zugestanden das der tote Corpus zu bestatten seye, weylen aber wird vor diesem außgela­ßene befelch sich die junggesellen gelüsten lasten fastelabends ge­lach ahnzustellen, so sollen selbe u gebühr nach gestraft werden."

 

 

DORFLEBEN NACH 1660 - LUDWIG XIV IN RHEINBERG

 

In Budberg, wie auch in den benachbarten Dörfern wurde jede Abwechs­lung von der schweren Landarbeit, jede Sensation und Neuheit, gerne aufgenommen, sehr zum Leidwesen der Kirche. Nach Ablösung der katho­lischen Kirche durch die reformierte Konfession wurden noch stren­gere Maßstäbe an die Lebensart der Bauern gelegt, die nach den lan­gen Kriegsjahren ihre eigenen Moralvorstellungen entwickelt hatten. Großen Eindruck machten auch angebliche Zaubereien und Wunder auf die Bevölkerung. Waren es in den Jahren vorher das "Wunder" um Eva Fliegen, oder der "vermummte Geist" vom Westerbruch, so beschwerte sich Pastor Wilmans am 6.4.1660 über eine Frau, die aus den clevi­schen Landen verbannt, sich in Eversael aufhielt. Diese ging mit "aberglaubischen ceremonien um" und würde auch für eine "teuffelsbänder" gehalten. Wilmans verlangte "das böse was aus ande­ren örten ausgerottet, nicht wiederumb bei uns gepflanzet werde". Besondere Aufmerksamkeit und entsprechenden Ärger erregten die Dorf­feste. Dazu gehörten das "verbottene fastelabend essen und sauffen", das "Lehnschenken", bei dem die jungen Mädchen des Dorfes symbolisch an die Burschen versteigert wurden um  mit ihnen ein Jahr lang zum Tanz zu gehen, wobei die Erlöse gemeinsam vertrunken wurden. Die Pa­störe klagten, daß diese Feste "in höchster Wollust und üppigkeit nach heydnischen weisen mit fressen, sauffen, dantzen, springen und sonsten anderer leichtfertigkeiten, daselbsten etliche tage nachein­ander so woll von Alten als jungen gehalten werden", und versuchten solche Feiern verbieten zu lassen. Auch die Schützenfeste gehörten dazu, die ursprünglich den Sinn hatten, die Bürger und Landleute in steter Übung zum Nutzen der Landesverteidigung zu halten, und die sich von einstmal 1-2 Tagen Dauer auf eine gute arbeitsfreie Woche ausgedehnt hatten. Vergeblich wurde auch gewünscht, die Sonntagskir­messen abzuschaffen; die Kinder feierten ihre eigenen Feste, wie das "Kinderzechen", das schon viel früher verboten worden war: "der Kin­der jagd und umblauffen mit ihren könig ist auch verbotten". Brauen, Backen oder Fischen am Sonntag galten als "Profanation des Sabbaths" und wurden immer wieder aufs Neue verboten, rissen aber immer wieder ein; das galt besonders auch für den Warenverkauf und den Ausschank. Im Jahre 1663, am 12.Februar, trafen in Budberg die moersisch-orani­schen und die kurkölnischen Beamten zusammen und vereinbarten, ihre Forderungen an die Dorfbewohner vorher miteinander abzusprechen, wie dies immer schon geschehen war. Bei dieser Zusammenkunft muß auch über die Kirche verhandelt worden sein, denn schon am 4.März kommt ein Bote zu Pastor Wilmans und überbrachte ihm den Auftrag, am Ort nach Dingen zu forschen, die der Bekräftigung und Berechtigung der reformierten Konfession dort nützlich sein konnten. Wilmans begab sich nach Orsoy, wo hochbetagt ein Sohn des Johan Eusebius Neomagus, des ersten evangelischen Pastors von Budberg, lebte und von dem er Auskünfte erhielt und am 6.3. nach Moers schickte. Der Streit zwi­schen Katholiken und Reformierten um die Budberger Gemeinde hatte durch den fast gleichzeitigen Tod der Regenten von Köln und Moers bisher geschlummert, doch hatten sich die neuen politischen Verhält­nisse allmählich eingespielt und wir finden als neuen Kurfürsten und Erzbischof Max Heinrich von Bayern, Neffe seines Vorgängers, und auf moersischer-niederländischer Seite, Wilhelm III von Oranien, aller­dings unter Regentschaft; es ist deutlich zu sehen, daß der Streit noch kein Ende gefunden hatte, und im rechten Moment wieder aus­brach. Pastor Wilmans, der zeit seines Dienstes in Budberg über sein geringes Einkommen klagte, sich über den katholischen und sogar den reformierten Küster aus Rheinberg beschwerte, die beide in Eversael Ostereier eingesammelt hatten, obwohl dieser Ort angeblich nach Bud­berg gehörte, bemühte sich intensiv um eine andere Pfarrstelle, die er nach langem Warten erhielt. Nach P.Mast[148] kam Wilmans 1664 nach Capellen und sein Nachfolger, Bernd Vorstman wurde am 22.September 1664 geprüft und zwei Tage später in Budberg eingeführt. Möglicher­weise hat sich Mast verlesen und der September war ein Dezember, denn Wilmans unterschreibt noch am 15.Dezember 1664 einen Zettel als "Pastor zu Niederbudberg und Eversael" auf dem er notiert hatte:          

"Anno 1664, den 15. Dezember, mit Arndt Impelman von newen berechnet und liquidiert, die wieder ad 5 Jahr aufgelauffene Kirchenpacht je­des ad 4 spint roggen und dieselbe gegen seine annoch restierenden forderung(en) auf die 19 tlr 17 stüber so Ihm die Kirche bei seiner gethanen rechnung schuldig blieben, gegeneinander todt gethan und gl Impelman hiemit volkomlich davor contentiret(?)."[149]

Eine klare Aussage, daß Arndt Impelman noch immer die Aufgabe eines Kirchmeisters wahrnahm, wenn jetzt auch eine andere Konfession das Budberger Gemeindeleben bestimmte. Spätestens seit dem Jahr 1665 hatte er es mit Bernhard Vorstman zu tun, der aus Orsoy stammen sollte. Die angestammten Bewohner des Ortes schienen fast alle ka­tholisch geblieben zu sein, zumindest die größeren Bauern, während Neuhinzugekommene sowie ein Teil der Kätner und Landarbeiter der re­formierten Konfession zugeneigt waren. Hatte man schon nicht die Möglichkeit die Kirche mit einem katholischen Priester zu besetzen, so wurde versucht das starre Kirchenregiment von innen aufzuweichen. Die Katholiken kümmerten sich nicht um den reformierten Prediger und ließen in Rheinberg die Taufe oder die Eheschließung vollziehen. Heftige Vorwürfe wurden laut, da sich "frembder örter pfaffen" in Budberg sehen ließen um die Kranken zu besuchen und dort auch Bekeh­rungsversuche machten (die Kapuziner müssen hier wohl besonders er­wähnt werden, denn es gelang ihnen in Rheinberg und näherer Umgebung während des Zeitraums 1667 bis 1793 ca 700 reformierte Seelen zu retten und der katholischen Kirche zurückzuführen). Das folgende Jahr, in dem Herman Theodor Impelman -genannt Derrich- geboren wurde, brachte erneut die Pest nach Rheinberg. Im Jahr 1669 begann in Budberg ein Prozeß des Convents St. Barbara Garten zu Rheinberg gegen die Bauern zu Budberg. Diese hatten die "Baurbanck" einberufen und gaben den beiden Gemeinsleuten einstimmig Vollmacht den Prozeß zu führen, ausgenommen die beiden Conventspächter Willem Heckler und Lamerten Hummelten. Die Bauern stellten den Antrag, den Schöffen Arnten Impelman zu vernehmen. Arnold erklärte auf Befragen, daß alle Bauern sich zur Bawrbanck versammelt gehabt hatten, bis auf Willem Heckler und Lamert Hummelten, und den Gemeinsleuten alle Vollmacht gegeben hatten. Die nächsten Gerichttermine wurden zur Klärung von Verfahrensfragen benötigt, doch der eigentliche Prozeß fehlt in dem Protokollbuch. In einem anderen Verfahren mußte Arnt Impelman als Zeuge aussagen. Die Kirchmeister stritten sich mit der Witwe und den Erben Herckenbusch um den Weinershof und einen dazugehörigen Fischteich. Erster Zeuge war Arnt Husman und wir erfahren aus dem Verhör, daß er "in die 70 Jahre" war und sein Vater auf Weiners Hof gewohnt, dort den Fischteich gegraben und eigentlich Henrich Keimers geheißen hatte. Von Arnt erfahren wir, daß er im 79.ten Jahr war ( -> = um 1590 ) und 39 Jahre in Budberg gewohnt hatte. Ein dritter Zeuge, Diederich Brosius, wohnte auswärts in Orsoy und sollte dort vernommen werden. Die Kirche gewann den Prozeß und die Witwe Herckenbusch und ihre Miterben mußten ca. 6 Morgen Land an die Kir­che in Budberg abtreten und die Prozeßkosten bezahlen.

Vom Jahr 1669 an wurde im Kloster St. Barbara Garten bis ins Jahr 1688 vom Rector Heinrich Cloudt jährlich ein Überblick von den wich­tigsten Jahresereignissen angelegt. Im ersten Eintrag schilderte er, daß die große Mauer am Rektoratsgarten umgefallen war und zum Neubau 15000 Ziegelsteine in Budberg vom Ziegelofen gekauft worden waren, daß 1000 zu 6 dahlern (Möglicherweise deutet der heutige Straßenname "Lehmkuhle" auf diesen alten Ziegelofen hin. Neben der Information, daß in Budberg Ziegel gebrannt wurden, erfahren wir, daß in Rhein­berg auf dem Friedhof (damals noch in der Stadt um die Kirche herum) ein Beinhaus gestanden hatte; dafür wurde ein Teil der Überschüssi­gen Ziegel benutzt.

Bekanntlich war der Streit um die Budberger Kirche immer noch nicht beigelegt und ein altes Schriftstück, das die Rheinberger Beamten hatten verfassen lassen, gab der kurfürstlichen Regierung einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen -katholisch betrach­tet- und die bis dato unternommenen Schritte. Es scheint, als hätten die Rheinberger mit ihren Erklärungen der Moerser Verwaltung gegen­über, die bischöfliche Regierung in Handlungszwang gesetzt. Sie er­klärten den Beamten in Moers, daß sie schändlich gegen den Vertrag von Münster und Osnabrück (Westfälischer Frieden) verstoßen hätten und daß diese Angelegenheit auf dem Regensburger Reichstag vorgetra­gen würde und daß niemand etwas dagegen einwenden dürfe, wenn das "Simultaneum exercitium" in Budberg bis zur entgültigen Klärung des Konfessionsstreites "introducirt" würde. Dies geschah nicht, und ob der Streit in Regensburg beim immerwährenden Reichstag verhandelt worden ist, ist auch nicht bekannt, doch zeichnet sich die Fortset­zung ab, die 1672 erfolgt war. Zuvor fand im Jahre 1671 eine Gene­ral-Kirchenvisitation in den Gemeinden der "Moerser Classe" statt. Budberg wird ausdrücklich erwähnt, da der reformierte Küster zu Ta­del Anlaß gegeben hatte. Er war ungeschickt gewesen im Vorsingen und der Unterweisung der Jugendlichen. Besonders übel wurde im angekrei­det, daß er trotz guter Gelegenheiten auf Grund seiner Trägheit ver­säumt hatte, die Kinder der "Papisten von Eversael" an sich zu zie­hen und sie mit Gottes Hilfe zu bekehren. Zu Beginn des Jahres 1672, am 10.März, erschienen in Moers beim Gericht die beiden reformierten Kirchmeister, Peter von Kempen und Gerrit in gen Werth und erklär­ten, daß der Pastor Vorstman und ihre Vorgänger als Kirchmeister, Adam Wefels und Friedrich Sewen, sich vom "wohlehrwürdigen und hoch­gelehrten Pastor Wileman" die Summe von 400 gemeinen moersischen Ta­lern geliehen hatten; u.a. wurde davon der "Predigtstuhl verfer­tigt". Über diese Summe unter-schrieben sie eine gerichtlich Obliga­tion.[150]

Inzwischen zogen neue Kriegszeiten ins Land, die Zeit der sogenann­ten "Französischen Raubkriege". Der Kölner Erzbischof, der auch nach Beendigung des 30jährigen Krieges immer noch nicht in den Besitz seiner Festung Rheinberg gekommen war, versicherte sich der Hilfe Ludwigs XIV um seine Rechte gegen die Holländer durchzusetzen. Die­ser erschien mit einem riesigen Heerhaufen am Niederrhein und be­nutzte den Feldzug, um sich ein würdevolles Bild in der Geschichte zu verschaffen. Ein Aufgebot von Historienmalern begleiteten den Feldzug und hatten alle wichtigen Szenen aufzuzeichnen. Ludwig er­schien am 1.Juni 1672 vor Orsoy, nachdem schon am Abend zuvor dort eine Vorhut gesichtet worden war. Nach verschiedenen Geplänkeln bei denen auch Orsoyer Bürger zu Schaden kamen, wurden am Abend des 3.Juni Verhandlungen mit dem Ergebnis begonnen, daß noch am gleichen Abend die Franzosen die Stadt übernahmen. Überlieferungen zu Folge (Valkenier/D.D.Anholt) sollen die Franzosen die Kapitulationsverein­barungen gebrochen haben und die Auslieferung derjenigen holländi­schen Soldaten erpresst haben, die früher Schweizer und Franzosen gewesen waren, und nachdem unter der kleinen Besatzung von knapp 600 Mann tatsächlich 5 Söldner der gesuchten Nationalitäten gefunden worden waren, diese am Wip-Galgen aufgehängt haben, der an der Brücke gestanden hatte, die vom Kastell zur Straße nach Rheinberg führte. Die Holländer wurden entwaffnet und am nächsten Tag, dem 4.Juni, bis auf ihre Offiziere in den Garten des Kastells getrieben. Dort sollen die Franzosen mutwillig in die Menge geschossen haben bis 30-40verletzt oder tot am Boden lagen, anschließen wurden die Besiegten ausgeplündert und durchgeprügelt, wobei auch die Offiziere nicht verschont geblieben sind. Rheinberg, seit dem 2.Juni belagert, wurde am 6.6.1672 ohne Schußwechsel eingenommen. Widerstand wäre auch zwecklos gewesen, denn Ludwig hatte 200000 Soldaten mitge­bracht, geführt durch den Vicomte de Turenne, den Prinzen von Conde und den Herzog von Luxemburg. Das bei einem so großen Heeresaufgebot den Impelmans so manches Huhn oder anderes Viehzeug bald fehlte, braucht kaum erwähnt zu werden. Es spielte keine Rolle ob die durch­ziehenden Soldaten Freund oder Feind waren, die Landbevölkerung hatte in jedem Fall zu zahlen. Dafür wurden unsere Impelman aber auch mit einem grandiosen Schauspiel belohnt: wenn es ihnen gelungen war sich in das überfüllte Rheinberg hereinzudrängen, dann konnten sie am nächsten Tage, dem 7.Juni 1672 um ca. 11 Uhr vormittags, den französischen König Ludwig XIV, den Kölner Erzbischof Maximilian Heinrich sowie den Fürstbischofen von Straßburg Franz Egon von Für­stenberg feierlich in die Kirche ziehen sehen wo dann das Te Deum Laudamus gesungen wurde. In dieses Jahr fiel auch der Wechsel des Pastors Vorstman nach Repelen, denn anscheinend besaß die Pfarr­stelle in Budberg wegen ihrer niedrigen Einkünfte wenig Anziehungs­kraft. Sein Amtsnachfolger wurde Theodor Scriba, der am 8.April be­rufen worden sein soll. Die letzten Eintragungen in das evangelische Kirchenbuch stammen aus dem Mai 1672. Seine Stelle trat Scriba aber nicht direkt an, und als mit der französischen Besatzung in Rhein­berg auch wieder Macht und Einfluß der katholischen Kirche zunahmen, wurde die günstige Gelegenheit benutzt vor der Ankunft Scriba's einen katholischen Geistlichen an seine Stelle zu setzen. Dieser, der Pastor Cornelius Findanus (an anderer Stelle "Lindanus") von Al­pen, konnte das Amt nicht persönlich ausüben und ließ sich darum während der zweieinhalbjährigen katholischen Periode durch einen Mönch aus dem Duisburger Minoritenkloster vertreten. Als Scriba nun endlich gen Budberg gezogen kam, wurde er böse empfangen. In einem Schreiben beschwerte er sich, daß nicht nur die Kirche zum "Abgott-Dienst" eingeweiht worden war, sondern daß er von den "Franssen Sauve Guarden seer jammerlycke geschlagen" worden sei und sie ihn, hätte er keine Hilfe bekommen, zu Tode gequetscht hätten. Danach hatte ihn die kölnische Regierung nach Rheinberg zitiert. Anschei­nend war aber das Pfarrhaus in Budberg nicht ständig durch den Mönch besetzt denn Scriba konnte dort zwischenzeitlich wohnen. Im Jahr 1672 ereignete sich eine schwere Ruhrepedemie, der allein in Rhein­berg in wenigen Monaten mehr als 300 Menschen zum Opfer fielen. In der Zwischenzeit wurde der Kampf um den rechten Glauben in Budberg schriftlich fortgesetzt. Beschwerden, Eingaben, Zeugenverhöre lösten einander ab und jede Seite versuchte Beweise für die Rechtmäßigkeit ihres Tuns beizubringen; das bietet uns heute die Möglichkeit mehr über das Dorf und seine Bewohner zu erfahren. So kam es, daß der Landesvater Maximilian Hendrich aus seiner Stadt Bonn einen Brief an die Beamten in Rheinberg richtete und darum bat, um keine Möglich­keit auszulassen, alte Leute aufzutreiben und sie einem Verhör zu unterziehen, und ihre Zeugnisse von einem Notar aufzeichnen zu las­sen. Wenige Wochen später wurden verschiedene Zeugen in das Rathaus nach Rheinberg gebeten, darunter Arnold Impelman, um ihr Wissen über die "Pastorey Budberg" zu bekunden. Arnold war mittlerweilen Großva­ter geworden und lebte in der Familie seines Sohnes Arnold(II), der aber möglicherweise schon zu diesem Zeitpunkt, also vor seinem Va­ter, verstorben war. Diesem Verhör verdanken wir das Wissen über die Verbindung der Budberger Impelman mit dem Impelmann Hof bei Repelen. Arnold erklärte "auf verwichenen Pfingsten 80 Jahre alt geworden und auf Impelmanshof bey Strohmörs geboren und in Repelen getauft worden zu sein", als die Kirche während der spanischen Besatzung katholisch war. Verständlicherweise folgte dem katholischen Verhör ein refor­miertes Gegenstück, das Anfang Oktober in Moers aufgezeichnet wurde, natürlich mit anderen Zeugen. Sehr geschickt gelang es der evangeli­schen Seite ihre Position zu vertreten: der moersische Rat Arnold von Goor ging persönlich nach Kaiserswerth, wo die "graue Eminenz" der Kölner Regierung residierte, der Straßburger Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg, der aber nur sehr selten in Straßburg weilte. Diesem gab er die Bittschrift des Pastors Scriba und seiner Consi­storialen sowie die Ergebnisse des Moerser Zeugenverhörs und er er­hielt die Zusicherung, daß Fürstenberg sich beim Erzbischof für die Rückgabe der Kirche einsetzen werde. Natürlich erfolgte katholi­scherseits eine "Widerrede zur Supplik" des reformierten Pastors und es änderte sich nichts an den bestehenden Verhältnissen. Das Jahr 1674 verging mit regem Schriftverkehr; in der Folge erhielt der Minoritenbruder aus Duisburg Hilfe aus Alpen. Der dortige Pastor, der eigentliche Pfarrherr zu Budberg, schickte seinen Küster zur Un­terstützung. Im Lauf dieses Jahres ergab sich auch das Ende der französischen Besatzungszeit in Rheinberg durch den Friedensschluß vom 11.5.1674 ; wahrscheinlich ist Arndt Impelman, der Senior der Familie, in diesem Jahr gestorben, mit Sicherheit starb er aber vor dem Jahr 1680.

Spätestens mit dem Einzug Reformation in Budberg durch den Pastor Neomagus (Neumagen,Nimwegen), also nach 1568, ist der Beginn eines (mehr schlecht als rechten) Schulunterrichts in Budberg anzusetzen. Der dreißigjährige Krieg riß eine große Lücke in das Budberger Bil­dungsangebot, doch brachte schon Pastor Willeman bei seinem Amtsan­tritt wieder einen Lehrer mit. In der Regel war der Lehrer auch gleichzeitig der Küster. Als nun die Kirche 1672 wieder katholisch geworden war, hielt man auch katholischen Schuluntericht ab, sehr zum Leidwesen des Pastors Scriba, der sich bei der "Classe" be­schwerte, daß die Reformierten ihre Kinder zum katholischen Unter­richt schickten, anstatt nach Orsoy oder Rheinberg, wo es die Mög­lichkeit des reformierten Unterrichts gab. Nach dem Abzug der Fran­zosen war es absehbar, daß die moersischen Beamten versuchten ihre Rechte an der Budberger Kirche durchzusetzen. Am Tage Epiphania 1675, einem Freitag, erschienen in Budberg 2 Kompanien zu Fuß, nach anderen Quellen waren es 150 Musketiere unter Führung eines Kapi­täns, dazu Schultheiß und Drosten, sowie Bürger und Studenten aus Moers und Orsoy; damals war anscheinend die Universität Duisburg nach Moers ausgewichen, wie es auch für das 1678 nachgewiesen ist. An diesem Tag erfolgte dann ein recht herber Rausschmiß des katholi­schen Paters und da uns sein Protestschreiben erhalten ist, soll es hier kurz zitiert werden:

"Anno 1675 ipso die Epiphaniae haben sich dieße folgenden Puncta zu Niederbudberg zugetragen:

1. Da mein Küster deß morgendts frühe Ave Maria geklept, seindt die Herren Beampten von Mörs, als Drosten Commissarius Goor, Schultheiß, Landtbotten, Ein Capitain mit auff die anderthalb Hundert Musqueti­rers welche die Kirche daselbst mit Ihro Musquetten besetzet, zu Niederbudberg ankommen. 

2. Seindt einige Musquetirers bey mir in die "Wehm"(?) eingefallen undt mich mit einer Musquet gestoßen, in meiner Schlaffkammer so lang fast gehalten biß daran die Herren Beampten Von Mörs gekommen undt den Praedikanten einstallirt.                              

3. Habe ich darüber protestirt undt gesagt, daß mir gewalt gesche­hen, habe solches nit willen acceptieren.                         

4. Weilen sie kein Schreiben Von Seiner Hoheit Prince Von Oranien Undt Ihro Churf:Dchl:Darthun noch aufweißen konten, keines Weges willen gestehen solche installirung.                             

5. Haben Sie mich gefragt, ob Ich noch einige Sachen in der Kirchen hätte, solte mir vergünnet werden Dießelben Herauß zunehmen.

6. Haben sie mir die Schlüßels abgezwungen Undt Die Kirch geoffnet nach ihro Mannier gelüidt.

7. Dahn ich in die Kirchen kommen Undt meine Kirchlichen Ornamenta in die "Manden"(?) gelegt, undt selbige durch einige Jungfrawen au­ßer der Kirchen haben wollen tragenlaßen seindt selbige ornamenta meistentheils von den Musquetiren, so die Kirch besetzet, hinwegge­nommen undt zerrißen.                                   

8. Haben sich in der Kirchen nicht allein Die Beampten von Mörs son­dern auch Studenten Bürger so wohl von Mörs als von Orsaulo laßen einfinden, die Schildereyen zerbrochen, diesselben unter den Füßen zertretten.                                                

9. Consecrirte Hostien Unter Die Fußen zertretten, zerbrochen, den Schimpff damit getrieben.                                        

10.Kein Stundt habe können Außstellung bekommen sondern mit der Eill auß der Wohnung geworffen.                                

11.Haben Sie mich suchen Umbzubringen, mit bloßen Degens nachgelauf­fen Undt mit Stecken geschmißen.                           

12.Mir Ville Sachen abgenohmen Undt haben auch die Bürger Studenten mein Bier auff den Horden getruncken.                       

13.Die Heiligen Bilder auff den Horden getragen."

 

Aber nicht nur für den namentlich nicht bekannten Beschwerdeführer, der seinen Kopf für den Pastor von Alpen hinhalten mußte brachen un­angenehme Zeiten an: üblicherweise waren die Kirchenländereien auch in der katholischen Epoche an interessierte Bauern verpachtet wor­den, doch scheinen sich Moers und der Pastor Scriba nicht um die von katholischer Seite geschlossenen Verträge gekümmert haben. Bei ent­sprechenden Auseinandersetzungen wurde der Bauer Gordt Boulman "gefänglich mitgeführt" und seine Früchte mit Gewalt abgemäht. Sein Schaden betrug ungerechnet die Kosten und der Schmach des Gefäng­nisaufenthaltes, "wenigstens ad 300 Taler".

 

In diesem Jahr trug sich auch ein außerordentliches Ereignis in Vlyn zu: Dort starb eine Kuh, von der gesagt wurde, daß sie bezaubert ge­wesen sein soll. Auf Anraten des Schinders von Mörs wurde ein großes Feuer aus Eichenholz angezündet und alle anwesenden Leute mußten un­ter absolutem Schweigen warten, bis das Herz der Kuh, das man hin­eingeworfen hatte, verbrannt war. Bei Bekanntwerden dieser Zeremonie brach unter den reformierten Pfarrern ein Sturm der Empörung aus und den Teilnehmern wurde das Abendmahl verwehrt, bis sie an einer reli­giösen Nachschulung in punkto Aberglaube erfolgreich teilgenommen hatten. 

Das Jahr darauf -1676- brachte wieder eine Ruhrepedemie in die Re­gion. Im Jahresvermerk des Rektors vom Rheinberger Nonnenklosters steht: "Ao 1676 ist die kranckheitt des rohtenlauffs alhier gewe­sen".

 

 

NEBENLINIEN UM ARNOLD (I.) IMPELMANN 

 

DIE NACHKOMMEN DES SOHNES JOHANN

Der am 27.März des Jahres 1626 getaufte Sohn Johannes von Arnold dem Soldaten, wird nocheinmal im Jahr 1664 erwähnt, als er selber Vater eines Sohnes wird, den er nach seinem Onkel, dem Bruder des Vaters, Wilhelm nennt. Bei der Taufe am 22.4.1664 stehen Henrich Lemmers und Helena Vulfarbs Pate. Dieser Enkel Wilhelm des alten Arnold heiratet kurz vor der Jahrhundertwende nach Rheinberg, in die Familie Scholten und hatte mit seiner Ehefrau Anna Catharina eine große Kin­derschar:


Wilhelm Impelman
n       oo         Anna Catharina Scholden
= 22.4.1664
+  1.6.1725                                 + 5.5.1725

                  Kinder                Paten
= 11. 6.1699     Maria Agnes             Agnes Corman

                                         Gerhard Drost
 

= 14. 6.1701     Johanna Margarethe #    Henrich Voß

                                         Johanna Kerstgens


= 13. 9.1703     Kaspar                  Gottfried Impelman
s
                                         Anna Maria Bosek
  

= 24. 9.1705     Kaspar Antonius   ##    Winand von Hingel
 
                                         Anna Maria Bosek


=  3.10.1708     Peter Albert            Albert Impelmans

                                         Anna Maria Voß
 

= 13. 3.1712     Ann.Kath.Adelheid      Cornelius Wallenbroich

                                         Anna Katharina Voß


= 26. 4.1714     Maria Adelheid    ###   Peter in gen Donk

                                         Maria Schmitz


=  3. 2.1716     Katharina Elisabeth     Arnold Impelman III.
                                         
Kath.Eppichhysen

= 16. 8.1719     Maria Magdalena         Ludwig Kellers
 
                                         Helena Coenders



#    = hat möglicherweise den Soldaten Arnold Peters geheiratet und läßt dann am 22.2.1733 in Wesel in St.Martin ein eigenes Kind Johann Theodorus taufen.(Die Verbindung mit unseren Impelmans ist nicht be­wiesen, nur Eintrag in Wesel vorhanden ).

##   = erwähnt am 25.7.1733 bei einer Taufe in Rheinberg als Pate.

###  = heiratete am 9.11.1738 in Kamp den Theodorus Scrörs. Trauzeu­gen sind Wilhelm Jockram und die ältere Schwester Anna Katharina (-Adelheid).

Der bei der Taufe 1716 erwähnte Arnold Impelman III. wird allgemein "Tack" genannt.

Wilhelm Impelmans lebte mit seiner Familie in Rheinberg und wird in den Akten der Stadt in der Liste derjenigen Bürger erwähnt, die eine Einquartierung von Dragonern gehabt hatten. (o.Datum,zwischen 1706 und 1716).

 

 

DIE EHE DER TOCHTER MARGARETE

 

Der Vollständigkeit halber hier nochmal erwähnt, die Hochzeit der jüngsten Tochter des Arnold I. Impelmann, der am 11.8.1631 geborenen Margarete. Trauzeugen sind der so selten erwähnte Bruder Arnold II. Impelmann und Gerhard Viergens:

oo 6.9.1665 Margaretha von Impelen und Herman Smitz von (Hünxe ??)

 

DER NEFFE KANONIER GERHARD IMPELMANN

 

Der Neffe des Arnold I. (der älteste Sohn von Bruder Wilhelm), der am 25.7.1650 geborene Gerhardt, ergreift wie wahrscheinlich auch sein Vater den Beruf des Soldaten. Als er am 25.6.1697 selber einen Sohn taufen läßt, wird er als "Kanonier" bezeichnet; er benennt sein Kind nach sich und dessen beiden verstorbenen Großonkeln, Arnold Gerhardt.  Gerhardt wird wie sein Vetter 2ten Grades in der Liste derjenigen erwähnt, die die Einquartierung erdulden mußten; er hat also auch in der Stadt gewohnt.

 

 

NEBENLINIEN UM ARNOLD II. IMPELMANN

 

HUMMELTEN

 

War die Familie 1646 Bauern auf dem Hummelten-Hof, so trugen sie doch nie den Namen dieses Hofes. Entweder hatten sie im Laufe der Jahre den Hof gewechselt, oder sie bewirtschafteten nur eine Hälfte des Gutes, eine Möglichkeit, auf die auch das Gerichtsprotokoll vom Jahre 1646 ausdrücklich hinweist. Am 27.Juli 1678 fand in der Kirche von Rheinberg die Hochzeit zwischen Johannes (=1654), dem ältesten Enkel des alten Arnold (Arnold II hatte wie bereits erwähnt wahr­scheinlich nicht mehr gelebt), und einer Mechthildis Hummelten statt. Da diese den Hofnamen trug, bewohnte sie wahrscheinlich die zweite Hälfte des Hummelten Hofes und ist wahrscheinlich die Tochter eines Bauern Hummelten gewesen. Der auch schon genannte Lammert Hummelten ist fraglich, denn der wurde als Conventspächter bezeich­net, hat also mit dem Hummeltenhof nichts zu tun. Unter den o.g. Möglichkeiten der Bewirtschaftung des Hofes durch zwei Familien, hat die Eheschließung eine besondere Bedeutung, denn sie bot die Mög­lichkeit, den Hof wieder in einer Hand zu vereinigen. Trauzeugen der Eheschließung waren Otto Gerriß (Jörris ?) und Gottfried Boulmans. Johannes trug nach der Ehe den Namen Hummelten und wurde noch ver­schiedene Male in alten Akten[151] erwähnt. Da zwischen 1672 und 1700 keine Budberger Taufeintragungen vorliegen und anderseits den Bewoh­nern unter schwersten Strafandrohungen der Kirchgang nach Rheinberg fast unmöglich gemacht worden war, gibt es leider keinen Hinweis auf die Vaterschaft des Johannes Impelman-Hummelten. Doch ist mit Si­cherheit davon auszugehen, daß er seinen ältesten Sohn Arnold nannte, nach Großvater, Urgroßvater und Onkel (Arnold I,II,III). Wahrscheinlich ist die Ehefrau Mechthild Hummelten früh gestorben (auf Grund des häufigen Kindbettfiebers waren zwei oder drei Ehen eines Mannes nichts Ungewöhnliches), denn schon am 1.11.1684 finden wir eine zweite Ehe eines Johannes Impelman, der eine Elisabeth Küp heiratet. Trauzeugen waren Anton Bosserhoff (Boscherhoff) und Gottfried von Laak. (Ein Jahr zuvor war in Budberg die Hinrichtung Albert Boscherhoffs, eines Mitgliedes dieser Familie; die Familie Küp war wieder mit Boscherhoff verheirtatet). Der Hummeltenhof wurde also über die erste Ehe des Johan Impelman von der Impelmann-Familie wieder (komplett) bewirtschaftet. Als Arnold  Hummelten; erwachsen wird, heiratet er die Agnes Hattingen (auch: Hartin­gen/Hertzog/Harighe/Hartoghs), eine Ehe die aus o.g. Gründen nicht in den Kirchenbüchern zu finden ist. Die Familie der Ehefrau stammt möglicherweise -was der Name anbietet- aus Hattingen und wird schon in den Ratsprotokollen am 15.5.1629 erwähnt; Tilman von Hattingen wird gerügt wegen der verbotenen Herstellung von "Todtkisten" =Särgen. Arnold  Hummelten; stirbt noch vor dem Jahr 1730 und seine Witwe heiratet einen Joachim Langenbruch auch Langenberg von dem sie 1731 ein Kind zur Welt bringt. Zum Schutz der Rechte der Kinder er­ster Ehe ordnet das Budberger Gericht die Vormundschaft an. Ein Sohn erster Ehe, Gerhard Arnold, übernimmt als Erwachsener die Landwirt­schaft auf dem Hummelten-Hof und hat aus erster Ehe drei Kinder, die alle früh sterben, und aus zweiter Ehe einen Sohn. Bemerkenswert ist die stete traditionsgerechte Nutzung des Namens Arnold für die männ­lichen Erstgeborenen. Da die Impelman -sprich:Hummelten- an diesem Hof nur Nutzungsrechte hatten, also nur Pächter waren, gerieten sie in die bereits erwähnte unangenehme Lage, daß der  Lehnsmann Stephan von Buchem zur Deckung seiner Schulden die Erbpachtrechte an diesem Hof mit Einwilligung der Grafen von Bentheim an Görd Giesen verkaufte und dieser beabsichtigte den Hof selber zu bewirtschaften. Die Hummelten (-Impelman) Familie mußte den Hof 1772 verlassen; wo­hin ist mir nicht bekannt.

 

Johan Impelman    oo 27.7.1678     Mechthildis Hummelten
genannt Hummelten                      Vater:Lambert H.
+ nach
= 10.3.1654                      

         = o.Datum Sohn Arnold ImI Hummelten
;

in zweiter Ehe    oo 1.11.1684     Elisabeth Küp

 


            
Arnold  Hummelten
;  oo um 1702    Agnes Hattingen
= ca  1679                       = ca 1680 
+ vor 1730                       + 15.12.1749

Kinder:                         Paten:
= 18. 8.1704    Peter           Theodor von Husen

                                Anna Riemans

=  6. 1.1706    Theodor         Cornelis
                                     Hummelten
(=Janssen)
                                Catharina Husen

=  6. 2.1709    Mechthild       D.Johan Herman Broegel

                                Wendelina von Ilt

= 26.
5.1712    Sibilla         Theodor der Bey
                                Mechthild Erkelenz

= 17. 1.1715  Sophia Elisabeth  Andreas Riemans

                                Sophia Lormans

= 30. 3.1717  Gerhard Arnold    Everhard Larman

                                Anna Katharina Krüllen

                                copis loco Johanna Kremers

=  6.
9.1718  Johan Heinrich    Sibertus Hattingen
                                Irmgard Hummelten
(=Janssen)
                                 geborene Ingenwerth
+ 27. 3.1722  Arnd Hommelten Kind 
+  1. 4.1722  Arnd Hommelten Kind

mit Gerichtsbeschluß vom 6.9.1737 werden 8 Kinder dieser er­sten Ehe unter Vormundschaft gestellt. Vormünder waren Laurentz von Ilt
 und Jacob Keimers.

 

Joachim Langenbruch/Langenberg II. Ehegatte der A. Hattingen

= 21. 1.1731   Adelheid
[152]            Paten: Agnes Kemers
                                              Heinrich Biltje

 

Gerret Hommelten         oo     o.Datum        Maria Gesman
= 30.3.1717                                   = o. Datum

=  4. 9.1758    Arnold        + 18.4.1763

=  5. 2.1760    Anna Sibilla  + 17.6.1763

=  o.Datum      Kind          + 9.10.1763

zweite Ehe :
Gerret Hommelten
  oo 8.11.1767  Anna Catharina Hundskamp 
                                    aus Eversael

= 27. 2.1770    Arnold

 

Die Familie mußte 1772 den Hummeltenhof verlassen, der seit dem 30jährigen Krieg, zeitweise in Teilen, zeitweise ganz, von Angehöri­gen der Impelmanfamilie bewirtschaftet worden war.

Zu den entfernteren Verwandten -z.Z. nicht einzuordnen- gehörten auch Cornelius Janssen, der sich Hummelten nannte. Möglicherweise war seine Mutter eine Schwester des Arnold  Hummelten;, also Tochter des Johan Impelman. Dieser Cornelius Janssen dictus Hummelten heira­tet am 22.5.1718 die Irmgard In gen Werth (Trauzeugen waren Henrich Henriksen und Henrich Krol dictus Boyman); ein Sohn dieser Ehe, Heinrich, wird am 24.11.1721 geboren. Das Ehepaar Janssen tritt bei verschiedenen Taufen der Kinder des Arnold  Hummelten; als Paten auf (s.o.). Ggf auch der Conventspächter Lamert Hummelten.

 

 

DIE ZWEITE KATHOLISCHE EPOCHE IM EVANGELISCHEN BUDBERG

 

In den Jahren von 1675 bis 1680 festigte der Pastor Scriba die Posi­tion der evangelischen Kirche in Budberg wobei sich die Fronten zwi­schen dem Geistlichen und den katholischen Bürgern sehr verhärteten. Der "Kirchenkampf" schloß auch das Dorf Eversael ein, um dessen Zu­ständigkeit Scriba gegen den katholischen Rheinberger Pfarrer Paf­frath ebenso wie auch gegen den reformierten Rheinberger Küster kämpfte. Ein anderer Gegner wurde in den Klöstern ausgemacht. Die Kamper Mönche waren in der Zwischenzeit zurückgekehrt und ebenso wie die Kapuziner aus Rheinberg oft in heimlicher Mission in Budberg un­terwegs gewesen. Die Augustinerinnen von St.Barbara Garten in Rhein­berg hatten umfangreiche Ländereien in Budberg und schon darum waren ihnen etliche Pächterfamilien verpflichtet, die dort Ackerbau be­trieben. Das Tagebuch des Rektors der Augustinerinnen schildert für das Jahr 1679, daß die Große Hardt und die Kleine Hardt, sowie Hec­kelers Kate und Nagels Haus renoviert worden waren mit "balcken le­gen, sparren, intawen und reywerck setzen". Der Pastor Scriba, der so intensiv um die Reformation seiner Gemeinde bemüht war, starb aber nach gerade fünfjähriger Amtszeit am 16. Januar 1680. Sofort wurde die kölnisch kurfürstliche Verwaltung informiert und es begann eine Kette bizarrarer Ereignisse. Von Köln aus wurde der Schultheiß­verwalter Campmann angewiesen, einen tüchtigen Priester zu beschaf­fen, der "ad interim" die Seelsorge in Budberg versehen sollte. Auch sollte diesem Hoffnungen gemacht werden, später die Budberger Pfarre fest zugeteilt zu bekommen. Es wurde ausdrücklich versichert, daß der Kurfürst nicht bereit war, zukünftig die Pfarre "in händen wid­riger Religions Verwandten länger zu laßen". Gleichzeitig ging ein Schreiben in die Niederlande, an Wilhelm III. Prinzen von Oranien als Grafen von Moers, an den "lieben Vetter" in dem der Kölner Erz­bischof auf höchster Ebene in verwandtschaftlichem Ton den Streit um Budberg erneut aufrollte und darlegte, daß er generell im Recht wäre, was die Moerser spätestens bei der bevorstehenden Konferenz auch einsehen würden und das der liebe Vetter es sicher nicht ver­denken werde, wenn "ad interim" ein katholischer Priester dort die Seelsorge versähe; ggf könne man sich ja auch höheren Orts auseinan­dersetzen. Mit diesen beiden Briefen war die weitere Entwicklung vorgezeichnet.

 

Während die reformierten Pastöre der Moerser Classe gewohnheitmässig auslosten, in welcher Reihenfolge sie die Vertretung für den ver­storbenen Pastor Scriba übernnehmen sollten, wurden in Rheinberg Vorbereitungen anderer Art getroffen. Campmann, der Schultheißver­walter hatte durch Brief der Kölner Verwaltung ziemlich freie Hand bekommen und so setzte er sich mit dem Pastor von Alpen, Cornelius Findanus in Verbindung, der der offizielle katholische Priester von 1672 - 1675 gewesen war, und fragte an ob er Interesse hätte, die Pfarre in Budberg wieder zu übernehmen. Dieser erklärte, er sei ein­verstanden, weil er wegen seines hohen Alters lieber Budberg als Al­pen seelsorgerisch versorgen würde, doch wegen der üblen Erfahrun­gen, die sein Stellvertreter 1675 mit dem Rauswurf aus dem Budberger Pfarrhaus gemacht hatte, würde er dieses Amt erst dann antreten, wenn der Erzbischof die Gemeinde aus den Händen der Reformierten ge­bracht hätte.

In Rheinberg wurden am Samstag den 10.Februar einige reformierte Budberger dabei beobachtet, daß sie eine ziemliche Menge Fleisch eingekauft hatten und im Nu sprach sich das Gerücht herum, es sollte zur Feier der Einstellung des neuen Praedikanten dienen. Der Schult­heißverwalter wartete bis abends die Stadttore geschlossen worden waren und besprach sich unter Vorlage der kurfürstlichen Anweisungen mit dem Kommandanten der Garnison und wies diesen an, am nächsten Morgen, Sonntag dem 11.Februar, die Stadttore nicht eher öffnen zu lassen, bis er, Campmann, mit einem zuverlässigen Priester bereit sei zum Abmarsch; er befürchtete, daß ein reformierter Bürger nach Moers laufen und Alarm schlagen würde.

Am nächsten Morgen folgten eine große Menge Rheinberger Katholiken dem Schultheißen und dieser ließ unterwegs seinen jüngsten Stiefsohn vorausreiten, um auszuspähen, wann der reformierte Küster Peter Wol­ters kommt, um die Kirche aufzuschließen; dann sollte er verhindern, daß der Küster die Glocke läutete. Dies gelang und so läutete der Sohn des Schultheißverwalters selber. Bei Ankunft der Rheinberger Katholiken forderte der Landbote dem Küster die Kirchenschlüssel ab und soll ihn gestoßen und an den Haaren gezogen haben. Die "Tafel auf dem Chor" -wohl das Altarbild- wurde in Stücke geschlagen und durch eine andere aus dem Haus des "Papisten" Willem von Niel erstzt. Ein Kapuzinermönch, der dem Zug gefolgt war, stimmte das "Veni Creator Spiritus" an und zelebrierte die Messe wo während der Predigt der Schultheißverwalter Campmann persönlich mit dem Armen­beutel herumging und nach Beendigung der Ansprache wurde noch das "Te Deum Laudamus" gesungen. Bevor Campmann wieder nach Rheinberg zurückkehrte, befahl er seinem Landboten, der Witwe Scriba, die nach Usus der Moerser Classe ihr Witwenjahr im Pfarrhaus verbringen durfte, sowie dem Küster auszurichten, sie hätten ihre Behausung in­nerhalb von vier Tagen zu quittieren. Doch kam der Rheinberger Land­bote nachmittags mit aufregenden Neuigkeiten nach Rheinberg zurück: Der Landbote aus Moers war mit einem Praedikanten angekommen und hatte mit Ersatzschlüs-seln die Kirche geöffnet, der Praedikant dort eine viertel Stunde gepredigt und hatten dann die Kirche nach Ver­lassen mit einem großen Vorhängeschloß versehen, das ein Schmied kurzfristig hatte anfertigen müssen. - Das konnte Campmann nicht hinnehmen und ließ darum am nächsten Tag, dem Montag, das Schloß ab­schlagen und die Türschlösser verändern. Tatsächlich hatte der Pra­edikant -es war der Pastor Fabritius aus Vlyn- Sonntag nachmittags dreimal läuten lassen und die katholischen Gerätschaften aus der Kirche getragen bevor diese verriegelt wurde.

Auch am Montag machte sich ein Praedikant -der Inspektor Seither- auf Anraten des Moerser Drosten Kinsky auf den Weg, um den Anspruch der reformierten Religion zu unterstreichen. Doch traf er dort gegen drei Uhr nachmittags den Rheinberger Landboten an, der mit dem Schmied und zwei weiteren Bewaffneten auf Befehl Campmanns das Vor­hängeschloß abschlugen und das Türschloß veränderten. Der Pastoren­witwe Scriba sagten sie, in drei Tagen hätte sie ihr Haus zu verlas­sen; ebenso wurde dem Küster befohlen, Haus und Schule zu räumen, anderfalls würden seine Möbel beschlagnahmt. -Nach diesem Punktesieg feierten die Katholiken am Dienstag erneut die Messe in der Budber­ger Kirche aber mußten dann am Mittwoch dem 14. die Führung wieder abgeben. Um 11 Uhr vormittags kam im Auftrag des Drosten der Land­bote von Moers mit einem Schmied und öffneten die Kirche. Der Kir­cheninspektor Seither predigte der "betrübten Gemeinde" und an­schließend hängte der Moerser Bote ein neues Schloß vor die Kirchen­tür und gab dem Praedikanten den Schlüssel. Am nächsten Tag, die Vertretungstätigkeit war an den Prediger Johan Holderbergh aus Kre­feld gegangen, kam der Schmied aus Rheinberg und untersuchte das neue Schloß, aber des weiteren passierte nichts. Der Tag darauf, Freitag der 16.Februar, war von vielen Gerüchten beherrscht, daß die Katholiken aus Rheinberg wiederkämen um Messe zu halten, doch auch dieser Tag verlief ruhig. Dann am Samstag stellte sich aber der Schmied aus Rheinberg mit seinen Gerätschaften ein und wollte das Schloß an der Kirche öffnen. Holderberghs fühlte sich verpflichtet im Namen des Drosten von Moers, Baron Kinsky, zu protestieren, doch der Schmied meinte, ein Schlag würde für das Schloß wohl genügen und schlug so zu, daß der Prediger Angst bekam, die Kirchentüre würde eingeschlagen werden. Als er sich darum beklagte, meinte der Schmied, "er könne so lange jammern, bis er es leid wäre". Kurz drauf erschien auch der Landbote aus Rheinberg und als dieser sah, daß der Prediger den Schmied am Aufbrechen des Schlosses hindern wollte, zog er wütend seinen Degen und schrie, er habe einen schriftlichen Befehl des Herrn Schultheiß Campmann und Kraft dieses Schriftstückes habe der Prediger und seine beiden Zeugen unter Strafe von 25 ggl (Goldgulden) in Rheinberg zu erscheinen, dann be­fahl er dem Schmied in seiner Arbeit fortzufahren und führte den Prediger vom Kirchhof herunter. An diesem Samstag hielt sich der Budberger Küster in Rheinberg auf und meinte das Gerücht gehört zu haben, der Schultheiß hätte einigen Bürgern unter Strafe von 10 ggl befohlen, anderen Tags in Niederbudberg zu erscheinen.

Der Sonntag hielt, was er an Ereignissen zu versprechen schien. Diesmal hatten sich die Parteien schon früh auf den Weg gemacht und um 8 Uhr morgens kamen der Landbote von Moers und ein Schmied, um das Schloß, daß die Rheinberger am Samstag neu angehängt hatten, zu entfernen. Erstaunt mußten sie aber feststellen, daß die Rheinberger noch früher aufgestanden waren: der Rheinberger Landbote war mit Be­gleitern schon in der Kirche und hatte sich dort verbarrikadiert; sie hatten auf der Innenseite der Türe eine ganze Reihe Zuhaltungen angebracht und fingen nun an, mit den Glocken einen Höllenlärm zu machen, um Unterstützung herbeizurufen. Nur kurze Zeit später kamen eine Menge Leute aus Rheinberg und einige Soldaten, dazu der Schult­heiß in Begleitung verschiedener älterer Damen und zweier Kapuziner­mönche. Sie betraten die Kirche und blieben dort volle zwei Stunden während eine Schildwache die Türen besetzt hielt. Der Landbote aus Moers hatte währenddessen vor der Tür gewartet bis der Schultheiß herauskam und protestierte dann für die Verwaltung in Moers. Nun war aber im Laufe der Woche ein Budberger aus dem irdischen Leben gegan­gen und wollte bestattet werden. Der Schultheiß ließ es sich nicht nehmen, diese Zeremonie mit katholischem Ritus durchführen zu lassen und bot darum denen, die zur Bestattung dortblieben, eine halbe Tonne Bier. Er selber, der Landbote und die Soldaten mit ihren Ge­wehren blieben amtshalber dort. Nach den Aufregungen am Sonntag blieb es Montags und Dienstags ruhig, abgesehen davon, daß dort ka­tholische "Zeremonien mit Läuten" stattfanden. Vom 20.Februar abends bis zum 23. morgens wohnte der Praedikant von Capellen als Vertreter in Budberg, doch blieb bei ihm alles ruhig, abgesehen davon, daß zwei Soldaten als Wache zurückgelassen worden waren, im Küsterhaus wohnten und diesen erst hinausbefohlen hatten, ihn dann aber doch auch dort wohnen ließen; sie wurden allerdings schon bald wieder zu­rückgerufen, denn es drohte der Anmarsch von Franzosen. Der Küster hatte indessen "eifrig die papistischen Zeremonien im Läuten Mor­gens, Mittags und Abends beachtet" wie Pastor Wilhelm von Nedelen verärgert bemerkte. Freitags, am 23.2.1680 löste der Praedikant von Hörstgen, Gotthardt von Falbruck seinen Kollegen ab und erhielt kurz darauf Besuch: der Landbote von Rheinberg kam und kündigte an, daß das Pastorat am kommenden Dienstag um 9 Uhr morgens geräumt sein müsse und das dann ein neuer Pastor auf Anordnung des Kurfürsten von Köln, dem Erzbischof Maximilian Hendrich, dort einziehen solle; auch würde die Kirche neu geweiht. Zu angegebenem Tag und Stunde kam tatsächlich der Schultheiß persönlich ins Pfarrhaus, begleitet von zwei Kapuzinern mit denen er zuvor in der Kirche war; es waren diegleichen die auch am vergangenen Sonntag dem 25.Februar schon dort die Messe gefeiert hatten. Campmann war verwundert, daß das Pfarrhaus noch nicht geräumt war und kündigte an, daß spätestens ab dem 28.Februar dort ein katholischer Geistlicher wohnen würde. Zu einem der Kapuziner meinte er "Pater, das soll ihr Haus sein, und alles, was morgen hier noch ist, soll euch gehören.
Über die folgenden drei Wochen liegt kein Bericht vor, doch ist das Pfarrhaus nicht geräumt worden sondern  es haben sich die gegensei­tigen Eroberungen der budbergischen Kirche fortgesetzt. Nach einem entsprechenden Bericht des Pastors Snetlage machte sich der Moerser Landbote am Sonntag dem 17.März 1680 auf, um in Budberg Erkundigung einzuholen. Er schildert in seinem Bericht, daß die "Romgesinnten" eine Wache in der Kirche installiert hatten, während der protestan­tische Vertretungspastor Sauls im Pfarrhaus residierte. Nach der Messe zog ein "Pöbelhaufen" von ungefähr 25 Personen bewaffnet mit "Schnapphähnen" (Musketen) vor das Haus von Friedrich dem Schmied, einem Protestanten der anscheinend auch einen Ausschank betrieb, und forderte eine halbe Tonne Bier, die der Schultheiß von Rheinberg be­zahlen wollte (vielleicht das versprochene Beerdigungsbier?). Der Schmied sträubte sich: sein Bier sei ganz frisch, gerade zwei Tage alt, und wer es denn bezahlen würde? Als er hörte das der Rheinber­ger Schultheiß dafür einstehen würde, sagte er daß ihm dieser Herr zu hoch zum Mahnen wäre. Als Ersatzbürge wurde ihm Wilhelm von Ilt angeboten, worauf der Schmied aber meinte, es sei ihm grundsätzlich gegen seine Gewohnheit und auch durch die Anordnung des Prinzen von Oranien verboten, Sonntag seinen Ausschank zu öffnen. Unter seinen Protestrufen stürmte die Menge sein Haus und führte sich wüst auf; der Bruder des (neuen katholischen) Küsters, ein Soldat aus Rhein­berg, verfolgte den Schmied mit blanken Degen in der Faust durch das ganze Haus. Anschließend begaben sich alle wieder in die Kirche, die von einer starken Wache mit Gewehren bewacht wurde. Im Haus von Friedrich dem Schmied ließ sich der moersische Landbote noch ver­schiedene Ungeheuerlichkeiten mitteilen, so daß Willem von Ilt ge­sagt haben soll, der Prinz von Oranien habe in Budberg nichts zu sa­gen und wie die Katholiken einige junge Leute aus Eversael
, die den evangelischen Gottesdienst in Budberg hatten besuchen wollen, mit Dreck und Steinen beworfen haben. Trotzdem fand aber auch an diesem Sonntag durch Pastor Sauls eine evangelische Taufe statt; allerdings im Pfarrhaus.

In der Zwischenzeit wurde auch anderen Orts an den Budberger Que­relen gearbeitet. Die "graue Eminenz" des Kölner Erzbischofs, der Straßburger Bischof Frantz Egon von Fürstenberg mahnte, daß ungeach­tet des guten Willens des Schultheißverwalters Campmann diese Ange­legenheit ein gutes Fundament brauchen würde, sonst könnte man es gleich bleiben lassen. Von Seiten des Erzbischofs kamen aber noch laute Töne: ein vom reformierten Pfarrer verehelichtes katholisches Ehepaar aus Eversael, Wilhelm Feltman und Elisabeth Ingenwerth, muß sich in Rheinberg erneut copulieren lassen, da in den Augen des Erz­bischofs nur der Rheinberger Pastor zuständig war. Auf politischer Ebene ließ der Erzbischof seinen Gesandten im Haag, von der Vecke, tätig werden. Doch schon Anfang April änderte sich das Bild: entwe­der war er auf politischer Ebene durch die Holländer oder aber durch einen Spion informiert worden, daß eine Militäraktion von holländi­scher Seite bevorstand. Am 10.April 1680 informierte er den Schult­heißverwalter Campmann, von einem möglichen militärischen Zwischen­fall, und erklärte, daß er Gewalttaten "unter den Kanonen seiner Fe­stung" nicht gestatten würde, aber da sonst noch mit größerer Gewalt zu rechnen sei, sollte sich der Schutheiß bei einem Zwischenfall aufs Protestieren beschränken.

Dann, zwei Tage später, in der Frühe des 12. Aprils 1680, dem Frei­tag vor Palmsonntag, kamen ein Leutnant mit etwa 30 Soldaten und ei­nigen Bürgern aus Moers und besetzten die Kirche. Von diesem Tag an stand ein Jahr lang eine bewaffnete Wache in Budberg zum Schutz der evangelischen Rechte an der Kirche. Katholischerseits arbeitete man nun mit Hochdruck an der Vorbereitung einer Konferenz, die am 5. September im Dominikaner Kloster in Köln stattgefunden haben sollte; Bevollmächtigte des Erzbischofs waren die Doktoren Matthies Lapp und Andreas Franck Siertorff[153]. Schon vor der Besetzung durch die moer­sischen Soldaten hatte man begonnen ein großes Zeugenverhör durch­zuführen, das belegen sollte, daß im "Normaljahr 1624" Budberg ka­tholisch war, denn die schriftlichen Aufzeichnungen waren recht spärlich. Die Bedeutung des Verhörs wurde auch dadurch unterstri­chen, daß der Vogt von Neuss anwesend war; das Neusser Schöffenge­richt hat in der Rechtgeschichte des Niederrheins eine ungemein wichtige Rolle eingenommen und besaß Weisungs- und Vorbildcharakter.

 

 

EIN RÄTSELHAFTER TODESFALL

 

Das Jahr 1680 brachte der Impelmanfamilie ein trauriges Ereignis: den Tod des am 11.10.1666 geborenen Herman Theodor, Enkel des alten Arnold und Sohn des (anscheinend schon verstorbenen) Arnold II

und der Maria Impelman, der Derrich gerufen wurde und Kleinknecht beim Jencken-Bauer (Ginken,Jinken) war. Die Umstände und der Tod des gerade 14jährigen  waren so ungewöhnlich, daß das Gericht in Budberg darüber einige Zeugen befragte und am 14.Oktober 1680  ein Protokoll ausfertigte. Am Mittwoch den 6.10. (alte Zeitrechnung) war der "Jung" (Kleinknecht) Dirrichen morgens früh zum Bauer Andreas Ginken gekommen und hatte ihn wachgerüttelt und ihm geklagt, daß die Pferde in den Wassergraben gestürzt waren. (Wahrscheinlich hatte Dirrich die Pferde, die ja einen sehr großen Wert darstellten, zu beaufsich­tigen gehabt). Der Bauer sprang sofort aus dem Bett und lief zum Graben (Grintgraben?) wo er aber die Tiere nicht alleine herauszie­hen konnte. Darum lief er wieder nach Hause um Hilfe zu holen. Er sagte aus, daß er auf dem Rückweg den "Jung" regungslos auf dem Bo­den liegend angetroffen hatte, mit Bauch und Gesicht nach unten. Er hob ihn auf und fragte was er habe, erhielt jedoch keine Antwort. Er trug ihn nach Hause und lief dann direkt mit seinen drei Arbeitern zum Graben zurück, wo es ihnen gelang die Pferde rechtzeitig heraus­zuziehen. Zu Hause war dann Derrich Impelmans nach ungefähr einer Stunde gestorben. Soweit die Aussage des Bauern.

Ein anderer Zeuge, Johan Holtbergen, der sich zufällig auf dem Jin­kenhof befand als der Bauer den Jungen nach Hause brachte weil er sich Feuer hatte holen wollen, berichtete, der Junge habe ganz krank und schlecht ausgesehen, jedoch noch gelebt. Er selber sei aber di­rekt wieder gegangen. Am Nachmittag hatte der Jenkenbauer ihn und auch den Peter (Pierro) Evertz geholt, um den toten Körper zu bese­hen, der keine Verletzungen aufwies als eine kleine blutige Stelle am Oberschenkel in der Größe eines Schillings. Pierro Evertz sagte aus, der Bauer sei zu ihm gekommen und habe ihn aufgefordert zu der Leichenschau zu kommen damit "mir wegen dessen Brüdern von keinem Knecht etwas nachgeredt wird als hette Ich denselben geschlagen". Er hatte auch nichts außer der blutigen Stelle auf dem "Batzen" fest­stellen können. Als letzte sagte die Mutter, Maria Impelman, auf Be­fragen aus, "an ihrem Söhnlein" nie Zeichen der "fallenden Sucht" (Epilepsie) festgestellt zu haben, außer als er ganz klein gewesen sei und "im rak gangen" (Laufstall o.ä.?) hatte er ein- oder zweimal ein "Anstoß von fallender sucht gehabt".

Soweit diese Aussagen. Möglicherweise hatte der 14jährige Derrich einen epileptischen Anfall gehabt, oder auch eine Herzschwäche; es war ja auch eine ungemein aufregende Situation, denn mit dem Verlust der Tiere wäre der Jenkenbauer sehr geschädigt, wenn nicht sogar ruiniert gewesen. Aber es ist sicher nicht ausgeschlossen, daß der Bauer den Jungen tatsächlich geschlagen hatte. Die sonst in aller Regel durchgeführte Untersuchung durch den Rheinberger StadXEhirur­gen unterblieb in diesem Fall ohne Begründung.

 

 

STREIFLICHT ÜBER DIE WEITEREN JAHRE

 

Das nächste Jahr, so schilderte der Chronist des Klosters Barbara Garten in Rheinberg, brachte wieder eine Cholerawelle und 

im neuen Siechenhaus des Kloster starben einige Mitbürger. Noch ein Jahr weiter, 1682, stand in Budberg am 15.Juni ein wichtiges Ge­richtsereignis an: der "Sawrteich-Prozeß". Hendrich Frans war am 5.Juni zum Haus von Hendrich Holderbergs gegangen um Sauerteig aus­zuborgen. Leider waren alle Türen verschlossen und auf sein Klopfen reagierte niemand; doch es stand ein Fenster offen und Hendrich Frans war kurzentschlossen eingestiegen. Er traf auf die Magd, die er auch richtig auf den Sauerteig ansprach. Darauf erwachte der Knecht, der auf dem Tisch gelegen und geschlafen hatte und fragte, ob er denn zur Vorder- oder zur Hintertüre hereingekommen sei. Als Hendrich Frans erklärte, er habe das Fenster benutzt, sagte der Knecht nichts darauf, doch wenig später erzählte der Bauer in der ganzen Gemeinde, Hendrich Frans sei ein "Schelm und ein Dieb" und ließ dessen Kühe von der Gemeindeweide zur Herberge treiben und ver­pfändete sie dort gegen Trinkbares. Als der Richter ihn nun dazu hörte mußte er zugeben, nicht bestohlen worden zu sein, doch wisse er ja nicht, welche Gedanken der Kläger beim Einsteigen gehabt habe und bat, diesen doch gebührlich zu bestrafen. Das Gericht sah diese Sache aber etwas anders und versöhnte die beiden Nachbarn. Mit öf­fentlich gegebener Hand mußten sie versprechen "gegeneinander ein friedliebendes hertz zu tragen" und dann gemeinsam dafür sorgen, daß die Kühe ausgelöst wurden; die Zehrungskosten hatte allerdings Hendrich Holderberg zu tragen.

Im Jahre 1678, am 27.7., hatte wie bereits erwähnt Johannes Impelman die Mechthild Hummelten geheiratet, und war damit höchstwahr-schein­lich in den Vollbesitz des Hummeltenhofes gekommen, den die Impel­manfamilie bisher nur in Teilen (oder ggf nur zeitweise) bewirt­schaftet hatte. Johannes nannte sich seit dieser Hochzeit entspre­chend der Sitte nach seinem Hof: Johan Hummelten. Er gehörte auf Grund dieses sehr wichtigen Hofes mit zu den größeren Bauern und wird unter Datum 22.September 1682 als "Gemeinsmann" bezeichnet; in diesem Amt hatte er die Aufgabe den Ortvorsteher -den Baurmeister- zu unterstützen und diesem gegenüber die Interessen der Gemeinde zu vertreten.

Über einen damals in Budberg in Haft sitzenden Mörder, Albert Bo­scherhoff, finden wir keinen Hinweis in den Gerichtsakten, wohl aber in den Kirchenakten (11.2.1683): dieser arme Sünder, der in Budberg hingerichtet werden sollte, löste eine schwere politische Krise zwi­schen Moers und Kurköln aus, denn beide Länder kamen nur nach langen Verhandlungen zu einer Einigung, nämlich daß Boscherhoff bei der Exekution von Geistlichen beider Konfessionen begleitet werden durfte. Mit der Familie Boscherhoff waren die Impelmans entfernt verwandt.

Mutter Maria Impelman wird wahrscheinlich bei ihrem ältesten Sohn oder Stiefsohn auf dem Hummeltenhof gewohnt haben. Der Vater Arnold II muß recht früh, wahrscheinlich vor dem Großvater gestorben sein. Es lebten von den zwischen 1654 und 1671 geborenen Kindern auf jeden Fall noch die Söhne Arnold III und Gottfried. Gottfried, unser Vor­fahre, heiratete am 26.5.1687 die Catharina Nelisse aus Rheinberg. Sein Familienleben liegt sehr im Dunkeln und es ist sehr zweifel­haft, ob sich noch  Ergänzendes finden läßt. Das Wenige was vor­liegt, scheint auf (für damalige Zeit) recht durchwachsene Sitten schließen zu lassen, wie eine Geburt drei Monate vor der Eheschlie­ßung oder die Taufeintragungen mit einem Abstand von 5 Monaten zei­gen. Doch ist die einzig mögliche Erklärung recht einleuchtend: nachdem die reformierte Gemeinde bereits zweimal seit ihrer Begrün­dung im Jahre 1650 die Kirche an die Katholiken verloren hatte, wur­den in Glaubensdingen und Kirchenrecht allerhärtester Kurs gefahren, was bedeutete, daß z.B. mit Bekanntwerden des verbotenen Besuchs auswärtiger Gottesdienste oder bei dortigem Nachsuchen um  Sakra­mentsspende so hohe Geldstrafen verhängt wurden, daß diese kaum noch zu bezahlen waren. Auch wurde die Abgeltung der Stolgebühren unter Verzicht auf die Dienstleistungen des Budberger  Pastors nicht ak­zeptiert; die eingesessenen katholischen Familien in Eversael und Budberg wurden mit Druck auf Moerser Kurs gebracht. Nun gibt es kein Kirchenbuch mehr, das die reformierten Eintragungen für die Jahre von 1672 bis 1700 enthält. Dort könnten wir mit Sicherheit die Er­klärung für alle unsicheren Daten finden. Trotz des Drucks auf die katholischen Bevölkerungsteile hielten diese zu großen Teilen an ih­rer Konfession fest, unterstützt von Patres des Rheinberger Kapuzi­ner sowie des Kamper Zistezienser Klosters. Die Impelmans haben also einerseits die Dienste des reformierten Predigers in Budberg in An­spruch genommen und darüber hinaus bei günstiger Gelegenheit die Dienste der katholischen Priester. So kommt es, daß die Eintragungen in den katholischen Kirchenbüchern von Rheinberg und Kloster Kamp bei einer Taufe z.B. nicht auf eine vorausgegangene Geburt hinwei­sen, sondern nur auf die günstige Gelegenheit dazu -vielleicht bei einem Verwandtenbesuch- ein Kind taufen zu lassen, oder eben zu hei­raten. Darum auch Eintragungen in Kamp und Rheinberg. Der Wohnort des Ehepaares war mit Sicherheit nicht Rheinberg, mit hoher Wahr­scheinlichkeit Budberg und dort wahrscheinlich dann der große Hummeltenhof des Bruders Johannes.

 

 

Gottfried Impelman                 Catharina Nelisse
(auch Empelman)

                  oo 26.Mai 1687 in Rheinberg
        Trauzeugen: Johan Bommers
 , Herman Sanders

 Tauftag            Kind            Paten

 = 18.2.1687      Albert          Jacob Huisers

                                  Gertrud  Husman
;

 = 18.7.1687      Heinrich        Johan Neerspeck

in Kloster Kamp!                 
Allegundis Pollems

 = 22.1.1691    Anna Mechthild    Wilhelm Empelmans

                                  Mechthild Turnay


 =  4.1.1696      Johan           Adolf Knevels

                                  Elisabeth Schopdichs

 

Der dritte lebende Bruder von Johan und Gottfried Impelmans war der bereits genannte Arnold III. Zu ihm führte auch nur ein Zufallsfund, denn abgesehen von seiner Taufe am 18.1.1660 ist fast nicht über ihn zu finden. Bekannt ist jetzt, daß er ins Nachbardorf Eversael zog und dort eine Kate übernahm, die dem Kloster Kamp gehörte. Diese "Tackkate wurde im Kölner Krieg (1583-93) restlos zerstört und wohl auch erst nach dem 30jährigen Krieg neu errichtet. Mit Sicherheit ist Arnold Impelman durch Heirat an diese Kate gekommen; er übernahm auch den entsprechenden Namen und wurde Arnold Impelman modo  Henrich  Tack; zu Eversael" genannt. Nach der Steuereinschätzung der Ländereien von Niederbudberg, die 1693 aufgestellt wurde, besaß Ar­nold Impelman/Henrich  Tack; 1 Morgen 75 Ruthen schlechten Ackerlan­des, daß mit 11 Stübern 2 Groschen zu versteuern war. Am 1.Juli 1703 wurde in Repelen die Witwe Gertrud Tack aus Eversael mit Arnd Huismans verheiratet; möglicherweise war sie die Ehefrau des Arnd Impelman III, der danach vor 1703 gestorben sein muß. Der später ge­nannte Arnd Tack muß dann der 2. Ehemann, Arnd Huismann aus Repelen, gewesen sein.

Einer der beiden Budberger Landesherren, Wilhelm III Prinz von Ora­nien, wurde 1689 zum König von England gekrönt. Der andere, Ma ximi­lian Heinrich, Herzog von Bayern und Erzbischof von Köln, Bischof von Münster und Abt von Stablo-Malmedy, starb am 3.Juni 1688 in Bonn. Er war mit dem Landgrafen Franz Egon von Fürstenberg zusammen erzogen worden und nahm ihn und dessen jüngeren Bruder Wilhelm Egon, beides Geistliche, als Berater zu sich. Franz Egon war Bischof von Straßburg und neigte sehr den Franzosen zu; im Laufe der Zeit geriet er ganz in das Fahrwasser Ludwig XIV und bezog von ihm für sich und seinen Bruder sogar Jahresgehälter. Der Einfluß der Fürstenbergs auf den Kölner Erzbischof war sehr groß und darum wurde das Erzstift im­mer wieder in die hohe Politik und in die Kriegsgeschehnisse hinein­gezogen. Die Rolle der Fürstenbergs ist auch am kaiserlichen Hof er­kannt worden, und darum wurde Wilhelm von Fürstenberg in Köln in der Dunkelheit von einem Kommandotrupp überfallen und auf schnellstem Weg nach Wien geschafft wo er in strenger Haft gehalten wurde. Nach Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich 1679 wurde er wieder freigelassen. Nachdem Franz 1682 gestorben war, übernahm Wilhelm den Straßburger Bischofstuhl. Es gelang ihm sogar mit französischer Unterstützung gegen den Kandidaten der deutschen Reichsfürsten als Koadiutor für den geistig verfallenden Erzbischof Max Heinrich zu Beginn des Jahres 1688 aufgestellt zu werden. Doch versagte der Vatikan seine Zustimmung, weil zwischen Papst und Frankreich sehr gespannte Verhältnisse herrschten, und unterstützte so unbeabsichtigt die deutschen Reichsfürsten. Als im Juni 1688 der Erzbischof starb, war das Domkapitel schroff geteilt in eine franzö­sische und eine deutsche Fraktion. Viel Geld wurde unter den Stimm­berechtigten Kapitelmitgliedern verteilt, und im Regelfall hätte der deutsche Kandidat, Josef Klemens Herzog von Bayern, Bischof von Freising und Regensburg -erst 17 Jahre alt-, keinerlei Chancen ge­habt, doch interveniert der Vatikan massiv, fand entsprechende Hand­habe im kanonischen Recht und drohte Fürstenberg mit Aberkennung seiner Kardinalswürde. In der Zeit der Stuhlerledigung von Juni bis Oktober 1688 ließ das Domkapitel Münzen schlagen, Reichtaler in zweierlei Ausführung, und demonstrierte damit seine Hoheitsrechte über das Erzstift. Die Ausrufung von Josef Klemens zum Inhaber des Kölner Stuhls am 9.Oktober 1688, führte zu einem Einmarsch französi­scher Truppen ins Reich und die Kämpfe dauerten ein knappes Jahr, wobei die letzten Monate ausschließlich der Einnahme Bonns gewidmet waren; das Reichskontingent wurde hauptsächlich von brandenburgi­schen Truppen gestellt, unterstützt von holländischen Truppen. Auch in Budberg spürte man den Krieg, hatte doch die kleine Zweiherrlich­keit sehr unter Einquartierungen zu leiden. In einem alten Dokument finden wir eine Aufstellung der Lasten die der Ort zu tragen hatte[154]:

"Im Jahre 1688 vom 21. September bis 2. Oktober war in Niederbudberg für 11 Tage des Rittmeisters Schaden Compagnie mit 51 Pferden ein­quartiert. Die Auslagen betrugen für Hafer, Heu, Stroh sowie für Kost und Trank insgesamt 274 Taler. Am 15. Dezember 1688 kam der Rittmeister Hogenphot mit 20 Reitern nach Niederbudberg und logierte sich dort zwei Tage und zwei Nächte ein und brauchte an Hafer, Heu und Stroh nebst Trank für 9 Taler 10 Stüber.

Am 28.Dezember hanben sich in der Herberge zu Niederbudberg 5 "ordinanci" Reiter und ein "Bawer" einlogiert, welche in einer Nacht eine Mahlzeit und zwei Frühstücke verzehrten und Hafer erhielten. Die Gesamtkosten betrugen 7 Taler 10 Stüber, welche an den Wirt be­zahlt werden mußten.

Vom 10.Februar bis 12.Februar 1689 waren zu Niederbudberg 220 Fran­zosen mit Pferden einquartiert. Selbige verzehrten an Hafer, Heu und Stroh, Essen und Trinken für 440 Taler. Außerdem wurden an die Fran­zosen gezahlt 4 ½ Rationen, jede zu neun Taler macht 40 Taler 15 Stüber. Item an die Franzosen 5 Simpla gezahlt, jede zu 10 Taler, macht 54 Taler.

Am 24. Mai lagen in Niederbudberg 7 Compagnien königlich schwedi-sche Völker und vertaten in einer Nacht für 25 Reichstaler.      

Item Niederbudberg wegen die Fouragie rationes vom 17. Mai bis 4. Juli 36 Stüber bezahlt macht zusammen 58 Taler.

Item Niederbudberg noch wegen die Fouragie rationes vom 4.Juli bis 25.Juli bezahlt täglich 20 7/8 Stüber macht zusammen 14 Taler 18 5/8 Stüber.

Noch an einem ordinanci Reiter 1 Taler 4 Stüber.

Am 22.Mai 1689 kamen sechs Reiter, drei zu Pferd und drei zu Fuß nach Niederbudberg, welche dort vierunddreißig Tage verpflegt werden mußten. Jeder Reiter zu Pferde kostete täglich 24 Stüber, und ohne Pferd täglich 12 Stüber, welches zusammen 122 Taler 12 Stüber aus­machte.

Vom 28.Juni bis 11.Juli 1689 waren in Niederbudberg vier Tratvanten (?) von der Leibgarde des Kurfürsten von Cöln mit dem Trompeter des Gouverneurs von Rheinberg, von Bernsau, einlogiert, welches zusammen 70 Taler ausmachte.

Weiter lagen vom 21.Juni bis 26.Juli zwei Reiter mit zwei Trompetern des Gouverneurs von Bernsau in Niederbudberg, von denen jeder täg­lich für 24 Stüber verzehrte. Die Gesamtkosten betrugen 48 Taler."

Dennoch versuchten die katholischen Einwohner des Ortes auch Nutzen aus der zeitweise verworrenen Situation um den Erzbischofsstuhl zu ziehen. Sie wandten sich an Wilhelm von Fürstenberg der in Bonn als Gegenbischof residierte, und baten um die Einsetzung des Friedrich Becker, Rektor in Rheinberg (Nonnenkloster?), zum katholischen Pfar­rer der Budberger Dorfkirche. Notfalls auch mit Waffengewalt. Wil­helm von Fürstenberg war aber vorsichtig genug, um eine Untersuchung anzuordnen, bevor er etwas unternahm; es geschah allerdings nichts mehr, denn er mußte wegen seiner eigenwilligen Politik nach Frankreich fliehen.[155]

 

 

KRANKHEIT UND ARMUT

 

Ganz anders als heutzutage war das Leben auf dem Lande, so wie es unsere Vorfahren in Budberg führten, abhängig von den persönlichen Widerstandskräften gegenüber Seuchen, Krankheiten und Unfällen. Die ersten zehn Lebensjahre waren für einen jungen Menschen besonders kritisch; wurden sie überlebt, so bestanden gute Chancen alt zu wer­den. Wie sah die medizinische Versorgung unserer Vorfahren aus?

Die Geburt wurde von einer Hebamme begleitet und fand im Haus unter Hilfe der benachbarten oder befreundeten Frauen statt; Hier drohte das gefürchtete Kindbettfieber, das oft den Tod der Mutter zur Folge hatte. Es war durchaus nicht ungewöhnlich sonder eher die Regel, daß ein Mann zwei- oder dreimal in seinem Leben heiratete, weil die Ehefrauen im Kindbett starben. Der Beruf des Arztes spaltete sich früher in zwei Gruppen: der eine war der studierte "Medicus", der nur für Innere Krankheiten zuständig war, der andere war der "Chirurgus" oder Wundarzt, der eine Lehre gemacht hatte und für alle offenen Wunden und Knochenbrüche zuständig war. Konnte sich eine Stadt wie Rheinberg einen  "StadXEhirurgen" leisten, einen beamteten Stadtarzt, so mußten die Dörfler ärztliche Hilfe mit dem nur wenig vorhandenen Bargeld bezahlen. Krankenpflege fand in aller Regel zu Hause statt und wurde durch die Familie oder die Nachbarschaft geleistet. Als Medizin mußten oftmals Hausmittel ausreichen, die über Generationen weitergereicht wurden. Im Hauptstaatsarchiv liegt im Bestand der Stadt Rheinberg eine sehr alte Sammlung von Rezep­ten[156], in der neben den Anweisungen für eine gute recht schwarze "Dinte" und den Hinweisen, Seidenstoffen wieder rechten Glanz zu ge­ben, Hilfen für den Krankheitsfall zu finden sind. Eine große Rolle spielten damals wohl Wassersucht, Kindbett und Verletzungen, denn darauf liegt in dieser Sammlung der Schwerpunkt. "Ump ein geswolzt zu verweichen" lautet eines der Rezepte "nim Leinoel undt alte bot­ter gleiche sweer, brate sy wol in einer pannen so langh, bis dar kein Schaum mehr auffkompt, undt kans woll ein weinigh lavendeloel darin thuen; smier den schaden darmit besmire einen weisen wöllen lap mit das selben undt lege den allezeit darauff. Benimpt die smertzen undt verwecket senftiglich", so rät der Schreiber, ein Mr Bleymann (Meister?) und ein Peter Leising(?) gibt Hilfe um "Frische Wonden zu heillen: Harst(?), Wiruch (Weihrauch?), Zweffel, iedes wol pulvirisiret ein messer spitz, vermische es also mit dem Weis vom Ey, smerre es auf ein wenig Leder oder papier (und) lege es auf ein frische wond". Hilfe gab es allerdings auch von der Kirche. Die Rheinberger Kapuziner halfen gerade während der Pest und Cholera Epedemien unermüdlich und die Zisterzienser unterhielten in ihrem Kloster in Kamp ein Hospital, das als Gebäude heute noch vorhanden ist, wo sie die Kranken des Umkreises versorgten. Eigentliche Kran­kenhäuser nach heutigem Verständnis gab es überhaupt nicht. Was frü­her mit Hospital und Gasthaus bezeichnet wurde konnte zwar auch der akuten Krankenpflege dienen, war aber meistens eine Unterkunft für Pflegebedürftige, Alte oder Arme, die keine Familie besaßen; allen­falls wurde noch ambulante Hilfe geleistet. Daneben gab es noch die sogenannten Siechenhäuser zur Aufnahme der Leprakranken oder Aussät­zigen. Wo im Umkreis von Rheinberg ein solches Haus bestanden hat ist nicht genau überliefert, doch baute man diese Häuser immer in die Nähe von Fernverkehrsstraßen oder wichtigen Kreuzungen, damit die Kranken eine Möglichkeit hatten, die Reisenden um ein Almosen zu bitten. Der Lebensunterhalt der Siechenhausbewohner wurde aus den Einkünften von Stiftungen bestritten, die sich dafür den strengen Regeln unterwerfen mußten die den Umgang mit ihren Mitmenschen re­gelten. Das Kölner Siechenhaus -Melaten- hatte eine medizinische Führungsrolle und ließ sich ein Kranker dort untersuchen und wurde seine Krankheit festgestellt, konnte er mit einer Bescheinigung von dort in jeder Leproserie (Siechenhaus,Guteleuthaus) Aufnahme finden. Zu Anfang des 18.Jhd. wurden die letzten Siechenhäuser staatlicher­seits geschlossen, denn diese abgelegenen Häuser, von der Öffent­lichkeit gemieden aber andererseits voll finanziert, dienten immer öfter Verbrecherbanden als Unterschlupf und wurden bald als "Mördergruben" bekannt.

 

Die Kriege seit Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 30jährigen Krieges Mitte des 17.Jhds. hatten Deutschland so intensiv ruiniert, das erst in unserem Jahrhundert wieder ein so relativer Wohlstand erreicht werden konnte wie um etwa 1500 (gemessen am Auf­wand von Arbeitszeit für den Kauf von verschiedenen Lebensmittel). Die Straßen waren voll mit entwurzelten und verarmten Menschen, die kein Dach über dem Kopf hatten; ein Zustand der sich erst mit den Auswandererströmen im 18.Jhd und dem Beginn der industriellen Ent­wicklung Anfang des 19.Jhd zu ändern begann. Gerade der 30jährige Krieg hatte ganze Landstriche entvölkert, blühende Ortschaften zu Wüstungen gemacht, von denen oftmals noch heute die Namen, nicht aber der entsprechende geografische Ort bekannt sind. Problematische wurde für die Bettlerscharen die veränderte Einstellung von Kirche und Obrigkeit zur Frage von Armut und Fürsorge. Galt bis ins hohe Mittelalter die persönliche Mildtätigkeit als ernste Aufgabe eines jeden Christen am Weg zur ewigen Seeligkeit, hatten sich ganze Orden der Bekämpfung der Armut verschrieben, und war es auch ein ganz all­tägliches Bild den Bettlern vor Kirchen, Klöstern oder an Straßen­kreuzungen oder Wallfahrtsorten zu begegnen, so änderte sich das Bild zum Ende des Mittelalters entscheidend. Staat und Kirche ver­suchten die unkontrolliert durchs Land ziehenden Bettlerscharen zu kanalisieren und greifbar zu machen. Der einzelne Mensch wurde aus der direkten Verantwortung für die Armen entlassen, indem der Staat versuchte alle Spenden zentral einzusammeln und dann gezielt auszu­geben. Der sogenannte "Gemeine Kasten" wurde eingeführt, die "Hausarmenstiftungen" begründet, Bettelverordnungen aufgestellt, Bettelvögte eingesetzt und Armenlisten geführt. Das Prinzip war, einheimische fest angesiedelte Arme, sogenannte "Hausarme", kümmer­lich aber regelmäßig zu unterstützen und herumziehende davon auszu­schließen und sich ihrer somit zu entledigen. Theoretisch hätte das unkontrollierte Umherziehen aufhören müssen denn es erklärte sich keine öffentliche Armenstiftung für die Heimatlosen zuständig. Doch diesem stand entgegen, daß die Bevölkerung trotzdem Gaben an die Ar­men gab, allerdings nur noch begrenzt denn man mußte ja auch in den "Gemeinen Kasten" spenden. Es war ein häufiger Usus alle ortsfremden Bettler einer Region einzufangen, auf Wagen zu laden und dem Terri­torialnachbarn ins Amt oder Land zu fahren. Aus diesen Leuten ent­wickelte sich bis ins frühe 19.Jhd eine eigenartige Schicht von Bettlern, Hausierern, Kriminellen, Landstreichern, Jahrmarktkünst­lern, Landarbeitern und reisenden Kleinstunternehmern, wie zum Bei­spiel Maulwurfsfängern oder Pfannenflickern, die ein steter Balken im Auge der Obrigkeit waren. Versagte schon die Bemühung, die Vagie­renden durch Almosenkanalisation zu kontrollieren, so wurde versucht durch Ausgabe von Bettelkonzessionen Einfluß zu gewinnen. Doch auch diese Bemühungen waren erfolglos, verstanden doch die "Illegalen" sich diese Konzessionen kunstvoll selber anzufertigen und hatten die Bettlerscharen sogar noch Rückenstärkung durch phantastische Schick­salsschilderungen, oft mit vielen bunten und ebenso phantasievollen Siegeln und Stempeln versehen. So gab es die zahlreichen "verarmten Adeligen", die "auf dem Mittelmeer gestrandeten Kaufleute", Unmengen falscher Ordensleute, die falschen Kollektanten, die für "abgebrannte Kirchen" oder sonstige schauerlich Verunglückte "sammelten", oder auch die ehemaligen "urchristlichen Soldaten die während der Türkenkriege in heidnische Sklaverei geraten waren und glücklich aber völlig verarmt fliehen konnten" oder Sammler, die eine Lösegeldforderung zusammenbringen mußten um "Angehörige von den Türken loszukaufen".

Der absolute Renner war die "Konvertitenmasche". Mit entsprechend falschen Papieren und abenteuerlichsten Geschichten gelang es oft­mals gerade in Pfarrhäusern beste Aufnahme zu finden. Beispielhaft die Tagebucheintragung eines fränkischen Pfarrers:"an diesem Tag ist ein Markgraf von Rom, der evangelisch und deswegen 4 Jahre dort car­cerirt war, und dem alle seine ansehnlichen Güter confiscirt waren, namens Johan Baptista de Serra über Nacht geblieben. Das Gotteshaus hat ihm 8 Gr., der Pfarrer 4 Gr. gegeben und vom Rat wurde die Zeh­rung bezahlt. Derselbe stammt von dem großen und berühmten Pompei­schen Geschlecht von Rom ab und der damalige Papst Alexander VII war seiner Mutter Bruder." Trotz der manchmal spektakulären Erfolge so­genannter "starker Bettler", die zur Not sich mit Gewalt oder ange­drohter Feuersbrunst (Brandschatzung) sich das Nötige zu holen wuß­ten, war die Mehrzahl oft froh, wenn es gelang die notwendigste Nah­rung zu beschaffen. Konnte die warme Jahreszeit getrost auf der Straße oder in den Wäldern verbracht werden, so mußte für den Winter ein Quartier bei einem Bauer in der Scheune gefunden werden. Der Tod durch Erfrierung irgendwo auf einer Straße war eine recht alltägli­che Sache. Unter diesen Gesichtpunkten müssen die Klagen gesehen werden die die Pastöre auf einem Jahresconvent zu Krefeld vorbrach­ten: "über die Vielheit und dem grossen Überlauffen der frembden Collektanten, worunter sich schelmen und Landtläuffer finden las­sen." Es wurde beschlossen, nur noch dann aus Kirchenmitteln zu spenden, wenn ein Schein vorgelegt würde der von der Moerser Verwal­tung ausgestellt worden war. Waren die Angehörigen der bäuerlichen Schicht in Budberg im Grunde versorgt, so sah es bei den Bewohnern der Katen schon bedenklicher aus. Einer Familie mit zahlreicher Kin­derschar stand nur eine kleine Ackerfläche zur Verfügung, die die eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen konnte. Der Vater mußte von den benachbarten Bauern Lohnarbeit übernehmen oder war, wie später in der Impelmanfamilie, gleichzeitig Handwerker. Da nur eines der Kinder die elterliche Kate übernehmen konnte, mußten die anderen entweder als Handwerker oder Arbeiter in die Stadt, oder als Knechte und Mägde auf einen Hof ziehen, wo sie oftmals nie eigene Räume be­saßen sondern zeitlebens in der Gemeinschaftsstube oder auf dem Heu­boden lebten. Doch galten sie im Grunde noch nicht als arm, solange sie in Diensten standen. Wirkliche Arme lebten in der Nähe Budbergs, auf der Bönninghardt nördlich von Rheinberg, Siedler, die oft nur in in die Erde gegrabenen Hütten bewohnten. Die trotz des Elends noch "gute Situation" in Budberg läßt sich auch an einer vorliegenden Ar­menrechnung des Jahres 1719 feststellen[157]:den Einnahmen von 45 Reichstalern stehen Ausgaben von nur 24 Reichtalern 56 Stübern ge­genüber. Ein einziger "Hausarmer" wird versorgt, Eferdt(Eberhard?) auff die Hardt, erhält 12 Reichstaler 30 Stüber als Jahresunterstüt­zung. Durchreisende Arme und Kollektanten können in diesem Jahr 7 Rtlr 36 St verbuchen. Eine neue Schelle am Klingelbeutel schlägt mit 1 Rtlr 50 st zu Buche und die Dienstreise des Pastors wird mit 2 Rtlr bezuschußt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DRITTES HEFT

 

DIE FAMILIE VOM 18. BIS INS 20. JAHRHUNDERT


 

UNTERM KRUMMSTAB IST GUT LEBEN

 

Dieses Wort hatte der Volksmund geprägt, um den relativ liberalen Regierungsstil der Regenten des Kölner Erzstiftes gegenüber anderen Regierungen hervorzuheben. Aber dennoch war das Leben der Landbevöl­kerung von Nöten und Entbehrungen geprägt, während die Landesherr­schaft mit einer der absolutistischen Zeit entsprechenden aufwendi­gen Hofhaltung glänzte. Besonders deutlich sehen wir die Unter­schiede in der Regierungszeit des Kölner Erzbischofs Josef Klemens, Herzogs von Bayern, der 1688 als 16½ jähriger zum Stuhlinhaber des Kurfürstentums Köln gewählt wurde; zu diesem Zeitpunkt hatte er schon die Bistümer Freising und Regensburg inne (als 14jähriger an­getreten). Josef Klemens lebte in seiner Regierungszeit in immerwäh­rendem Streit mit seinen Ständen, die seinen aufwendigen Lebensstil kritisierten. Als er am 12. November 1723 in Bonn 54jährig starb, plagten ihn auf dem Sterbebett die Gewissensbisse wegen des üppigen Schuldenberges den er seinem Nachfolger hinterließ. Viele große und noch mehr kleine Lieferanten mußten über Jahre auf ihre Bezahlung warten. Sein Bedarf an Kapital war so groß gewesen, daß er ohne Hem­mungen Zahlungen aus Frankreich angenommen und dafür französischen Truppen Einmarsch ins Erzstift gestattet hatte.

Die Hofhaltung wurde von Josef Klemens bedeutend ausgeweitet, teil­weise durch sein ganz persönliches Engagement. Als einige Beispiele aus der Vielzahl der Angestellten der kurfürstlichen Hofhaltung in Bonn sind zu nennen Konfektmeister, Heyducken, Sänftenmeister, Brot­schneider, Silberdiener, Kammerzwerg, Büchsenspanner und Sesselträ­ger. Das sehr üppige Essen, man rechnete für die Haupttafel für den Mittag- und Abendtisch mit jeweils 18-38 Speisen (nicht Gängen), be­stand hauptsächlich aus Fleisch- und Fischgerichten, zu denen man pro Tafel pro Person ein Pfund Rindfleisch rechnete. Den Nebenta­feln, die anscheinend weniger Beilagen erhielten, wurden 2 Pfund Rind- Hammel- oder Kalbfleisch pro Person zu Grunde gelegt. War das Essen auch recht opulent und verschwenderisch, so waren trotzdem Dienstboten zur Aufsicht angestellt, damit keine Speisenreste ent­wendet wurden oder sich Unbefugte an eine der Tafeln zum Speisen niederließen. Mit Gefängnisstrafe wurde bedroht, wer Diebereien an Speisen, Getränken und Konfekt aus Küche, Keller oder Zuckerkammer beging. Zuckerbäcker und Sommelier[158] wurden dienstlich ermahnt, je­dem der nicht in ihren Werkstätten beschäftigt war den Zutritt zu verwehren. Auch wurde strengstens darauf geachtet, daß niemand Ge­schirr, Silber oder Textilien auslieh, der Schwund war anscheinend beträchtlich.

Josef Klemens ließ es sich nicht nehmen, sich persönlich um die ver­schiedensten Zeremonien zu kümmern um den Glanz der Hofhaltung durch ein standesgemäßes Ordnungsprinzip zu erhöhen. Alles wurde streng­ster Etikette unterworfen: Kirchgang, Ausfahrten, das An- und Aus­kleiden sowie die Mahlzeiten. Höhepunkt der zeremoniellen Verrückt­heiten waren die viermal im Jahr stattfindenden "öffentlichen Auß­speisungen". In einer minutiös ausgearbeiteten Prozedur wurde mit Pauken und Trompeten ein überaus pompöses Schauessen veranstaltet, dem der Hofstaat sowie "gemeine Zuseher" beiwohnen durften. Aller­dings waren Frauen in Regentüchern, Vermummte, Diener und Mägde so­wie Kranke, also alles was die feierliche Handlung profanisieren oder dem Kurfürsten den Appetit verderben konnte, nicht zugelassen. Diesem Schauessen hatten die hohen Hofbeamten und Militärs des Erz­stiftes beizuwohnen und dabei verschiedene Dienste zu verrichten.

Der Drang Prunk und Glanz zur Schau zu stellen und damit die Bedeut­samkeit der Kölner Kurfürsten zu unterstreichen erstreckte sich auf alle Bereiche der Hofhaltung. So findet sich in einem Inventar eine Aufstellung von 68 Spezialwagen, Reisewagen, Reisecoupees, Berlinen oder Stadtwagen. Dazu noch 31 gewöhnliche Kutschen und Wagen, Post­wagen, Bierwagen, Leiter- und Kanzleiwagen. Des weiteren mußten noch ein Rennschlitten und 20 gewöhnliche Schlitten dazugerechnet werden. Zeitweise wurden bei Hof über 200 Pferde unterhalten. Der Nutzungs­möglichkeit von Wasserwegen wurde mit Anschaffung einer kurfürstli­chen Prunkjacht Rechnung getragen. Das Schiff soll ungefähr 30 m lang und 7 m breit gewesen sein; der Mast hatte eine Höhe von ca 17 Metern gehabt. Das Schiff war mit komfortablen und repräsentativen Salons, Kabinetten und Schlafzimmern ausgestattet gewesen.

Die immensen Kosten der absolutistischen Hofhaltung mit ihrem Prunk, der Fülle von funktionslosen, phantasievoll benannten Titel- und Würdenträger, wurden vor allem mit ausländischen, hauptsächlich französischen Unterstützungszahlungen bestritten, sowie durch Strei­chungen an anderer Stelle, wie zum Beispiel am schon von vornherein kümmerlichen Etat der "kurkölnischen Armee". Im Gegensatz zu den da­mals führenden europäischen Höfen besaßen die kurkölnischen Stände noch erstaunlich viel Einfluß. Gerade das Domkapitel, neben Ritter­schaft, Grafen und Städten der einflußreichste Teil der Stände, be­saß das Recht der Wahl des Erzbischofs sowie die Regierungs- und Münzgewalt zu Zeiten der Stuhlerledigung. Die Stände hatten Mitspra­cherecht im Kriegsfall und das Recht der Steuerbewilligung. Im Ver­gleich zum musterhaften Aufbau des preußischen Staatsgebildes war der kurkölnische Regierungsapparat sehr unterentwickelt und teil­weise auch ungeordnet. Da gab es den "Geheimen Rat", er trat nur sporadisch zusammen, dann die eigentliche Regierungsbehörde, den "Hofrat", dessen Schwerpunkte im Bereich der Justiz- und Polizeiauf­gaben lag, sowie die "Hofkammer", als die Wirtschafts- und Finanzbe­hörde.

Hofrat und Hofkammer tagten im Schloß zu Bonn, der Hauptstadt des Kurfürstentums während des 17. und 18. Jahrhunderts. Das Schloß in Brühl wurde nur in den Sommermonaten benutzt.

 

 

SPANISCHER ERBFOLGEKRIEG IN UND UM RHEINBERG

 

In Budberg war um die Jahreswende 1695/96 Johan Impelman geboren und am 4.1.1696 getauft worden; seine Eltern: Gottfried Impelman und Katharina Nelisse. Die Eheleute wohnten zu Beginn des 18.Jahrhunderts in Budberg, nahe der Festung Rheinberg höchstwahr­scheinlich auf dem Hummelten-Hof, den damals (anscheinend) der Bru­der Johann Impelman bewirtschaftete. Sie wurden in die kriegerischen Auseinandersetzungen der folgenden Jahre hineingezogen.

Auf Grund starker Spannungen mit dem Domkapitel standen sich hollän­dische Truppen, vom Herzog von Jülich-Berg auf kaiserlichen Befehl zusammengerufen, sowie französische Einheiten, die die Interessen des kölner Kurfürsten wahren sollten, feindlich gegenüber. Den Fran­zosen hatte Josef Klemens sogar seine Festungen Neuß, Kaiserswerth, Rheinberg und Zons zur Verfügung gestellt. In dieser gespannten Si­tuation brach der spanische Erbfolgestreit mit dem Tod König Karls II im Jahre 1700 aus. Der kölner Kurfürst schlug sich auf die Seite Frankreichs, und so war Rheinberg und seine nähere Umgebung, damit auch Budberg, mitten im Kriegsgeschehen.

Es dauerte nicht lange so standen die Preußen als Belagerer vor Rheinberg, geführt von Albrecht Friedrich, dem Bruder des preußi­schen Königs. Aus der Zeit der fast einjährigen Belagerung Rhein­bergs existiert ein großes Paket von Briefen, die der Marquis von Grammong, Stadtgouverneur von Rheinberg, fast alle Tage an das fran­zösische Kriegsministerium geschickt und deren Abschriften einer seiner Nachfahren dem Rheinberger Stadtarchiv geschenkt hatte. Diese Briefe schildern sehr plastisch, was sich in und um Rheinberg wäh­rend der Belagerung getan hatte. Die Belagerer versuchten die Stadt rigoros von allem Handel und Außenkontakt abzuschneiden und waren in der Wahl ihrer Mittel nicht sehr zartfühlend. Nicht nur das den Bau­ern der Inhalt ihrer Wagen verbrannt wurde wenn sie in die Stadt fahren wollten, einigen wurden sogar Pferde und Wagen direkt mitver­brannt um zur Abschreckung zu dienen, sie selber wurden dann nach Wesel in die Festung gebracht. Die Franzosen schickten ihrerseits immer wieder Streifen ins Klever Land, um Steuern aus der Landbevöl­kerung herauszupressen und steckten exemplarisch Höfe an, um die Bauern unter Druck zu setzen. Während der Sommer 1702 noch von Vor­geplänkeln gekennzeichnet war, wurde die Situation im Herbst ernst und von Seiten der Belagerer für ausgedehnte Schanzarbeiten genutzt. Beide Seiten lieferten sich heftige Artilleriegefechte die viele Op­fer unter den mit Schanzarbeiten beschäftigten Soldaten forderten. Alleine in der Stadt Rheinberg gab es im Februar 1702 einen Bestand von 40 Kanonen mit 20.000 Kugeln. Auch psychologische Kriegführung wurde angewandt, denn die Preussen schossen Flugblätter und Briefe nach Rheinberg, in deutscher und französischer Sprache geschrieben, mit denen sie die Bürger sowie die französischen Soldaten gegen den Gouverneur und die Offiziere aufzuwiegeln versuchten. Die Stadt Rheinberg hatte schwer zu leiden, denn in kürzester Zeit war die Hälfte des Hausbestandes vernichtet worden. Die französischen Solda­ten und Offiziere waren unruhig, seit mehr als einem halben Jahr war die Löhnung ausgeblieben und nun gingen auch noch die Lebensmittel, der Brennstoff sowie das Verbandsmaterial zur Neige. Ein zusätzli­ches Manko für die Franzosen war die Unzuverlässigkeit ihrer Reite­rei, die aus 40 Dragonern, alles geworbene oder zur Armee gepresste Leute vom Niederrhein bestand.

Anfang November 1702 unterlief den Preußen ein folgenschwerer Feh­ler. Während ihre Artillerie Rheinberg beschoß, unternahmen die Fuß- und Reitertruppen Streifzüge in die nähere Umgebung. Gelegentlich eines solchen Beutezuges nach Kamp unternahmen die Franzosen einen Ausfall und verbrannten die preußischen Befestigungswerke und das Lager. Daraufhin mußten sich die deutschen Einheiten in die benach­barten Ortschaften zurückziehen, da der Winter vor der Türe stand. Der Belagerungsring um Rheinberg wurde mit Reitertruppen aufrechter­halten, um die Stadt auszuhungern oder, sollte starker Frost die Gräben zufrieren lassen, die Festung zu erstürmen. Die französische Besatzung war in der Zwischenzeit reduziert worden und von den ver­bliebenen 800 Soldaten waren 300 fast noch Kinder; des weiteren starben viele an Hunger und Erschöpfung. Das Reichskontingent war inzwischen durch Deserteure bestens unterrichtet und konnte ruhig den Zusammenbruch der Verteidiger abwarten, die immer wieder in der Stadt Razzien durchführten und den Bürgern die raren Lebensmittel raubten. Fleisch wurde Mangelware und die Offiziere ließen ihre Pferde schlachten. Tiere die nicht direkt gegessen oder deren Fleisch man nicht durch Einsalzen haltbar machen konnte, mußten frei gelassen werden, denn es fehlte an Futter. In der Stadt gab es kein Leder mehr, etliche Soldaten liefen barfuß (im Winter!). Neben dem starken Mangel der in der besetzten Stadt herrschte, drückte auch der Zustand des Eingeschlossenseins sehr auf die Stimmung der Be­satzer und der Bürger von Rheinberg. Denn immer öfter wurden die heimlichen Boten angehalten, die versteckten Nachrichten gefunden und ihre Träger in die Festung Wesel geschleppt. Selbst Inhaber von Passierscheinen waren vor Festnahme und Durchsuchung nicht sicher.

Nachdem nun die Preußen ihr Lager verloren hatten, hatten sie sich in die umliegenden Ortschaften verteilt, darunter auch Budberg und Strommoers, die normalerweise zu diesem Zweck nicht gewählt worden wären, da sie mit den Festungskanonen von Rheinberg zu erreichen wa­ren. So mußte das kleine Gut Strommoers 900 Mann, 200 Pferde und 8 Kanonen aufnehmen, während Budberg mit 600 Mann und 100 Pferden ver­gleichsweise glimpflich davonkam. Dennoch, jeder Hof, jede Hütte hatte ungeliebte Gäste die versorgt und bedient werden wollten und deren Tiere den Budberger Kühen und Schafen die Nahrung wegfraßen. Unsere Vorfahren haben unter der zusätzlichen Last gestöhnt und muß­ten Einschränkungen und Schikanen der Soldaten ertragen. Diesen, denen es als Belagerer ja eigentlich gut gehen mußte, stand das Was­ser anscheinend ebenfalls bis zum Hals. Die Briefe des französischen Stadtgouverneurs schildern, daß beide Parteien Jagd auf entlaufenes oder streunendes Vieh machten und der Erfolg der einen Partei den Mißerfolg und Mangel der anderen bedeutete. Die Preußen zwangen ihre Soldaten sowie die Bauern der nahen Dörfer und Hofschaften zu Schanz- und Grabenarbeiten. Ein langes Grabenwerk zog sich von Rheinberg über Budberg bis hin nach Orsoy; davon führten wieder Ne­bengräben in verschiedene Redouten[159]. Die Franzosen gaben von Zeit zu Zeit einige Gewehr- oder Kanonenschüsse ab, um die Arbeitenden zu verängstigen, jedoch vergeblich. Die Belagerer ließen nicht ab von ihrer Schanzarbeit, und der Gouverneur vermutete wohl richtig, als er in einem Brief erwähnte daß die Preußen ihnen gegenüber wegen der Brandstiftung ihres Lager sehr aufgebracht seien. Sie waren darüber hinaus noch sehr vorsichtig und beim geringsten Alarm direkt mit al­len Truppenteilen präsent, so daß keinerlei Ausfälle gewagt werden konnten. Als der Winter strenger wurde, zwangen die Franzosen aus Brennstoffmangel einige Rheinberger Bürger ihre Häuser abzubrechen und als Brennstoff an die Besatzer zu liefern.

Mitte Dezember des Jahres 1702 erschien ein Parlamentär vor Rhein­berg und forderte die französiche Besatzung zur Übergabe auf. Schlußakt des Kriegsgeschehens vor Rheinberg war die Aufgabe der Franzosen am 9. und ihr Abzug am 17. Februar 1703. Bei diesen Kampf­handlungen waren vor allem die unbeteiligten Rheinberger Bürger und die Bauern der umliegenden Hofschaften die Leidtragenden, die die Hauptlasten, die größten Mühen und Entbehrungen zu übernehmen hat­ten. Die preußischen Belagerer zerstörten recht bald alle Festungs­werke und ließen dort eine Besatzung von 600 Soldaten bis zum Jahre 1715 zurück. Auch nutzte Preußen die Gunst der Stunde und ließ, da sich der Rhein vor Rheinberg geteilt hatte, den Arm der über kurköl­nisches Gebiet floß zuschütten und lenkte den für die Stadt wirt­schaftlich so bedeutsamen Fluß vollständig auf clevisches Gebiet um. Damit versank Rheinberg in die Bedeutungslosigkeit einer niederrhei­nischen Kleinstadt und bewahrte sich damit seinen ursprünglichen Charakter.

 

 


IMPELMANN AUF HUMMELACKER

 

Unser Vorfahre Gottfried Impelman lebte (höchstwahrscheinlich) mit seiner Frau und seinen Kindern in Budberg als Arbeiter auf dem Hummelten Hof bei seinem Bruder dem Bauern Johan Hummelten-Impelman; später bei dessen Sohn, Arnold  Hummelten;. Sein Familienleben liegt sehr im Dunkeln und es ist sehr zweifelhaft, ob sich noch  Ergänzen­des finden läßt. Das Wenige was vorliegt, scheint auf (für damalige Zeit) recht durchwachsene Sitten schließen zu lassen, wie eine Ge­burt drei Monate vor der Eheschließung der Eltern oder zwei Taufein­tragungen mit einem Abstand von 5 Monaten zeigen. Doch ist die ein­zig mögliche Erklärung recht einleuchtend: nachdem die reformierte Gemeinde bereits zweimal seit ihrer Begründung im Jahre 1650 die Kirche an die Katholiken verloren hatte, wurden in Glaubensdingen und Kirchenrecht allerhärtester Kurs gefahren, was bedeutete, daß z.B. mit Bekanntwerden des verbotenen Besuchs auswärtiger Gottes­dienste oder bei dortigem Nachsuchen um Sakramentsspende so hohe Geldstrafen verhängt wurden, daß diese kaum noch zu bezahlen waren. Auch wurde die Abgeltung der Stolgebühren unter Verzicht auf die Dienstleistungen des Budberger Pastors nicht akzeptiert; die einge­sessenen katholischen Familien in Eversael und Budberg wurden mit massivem Druck auf Moerser Kurs gebracht. Nun gibt es leider kein Kirchenbuch mehr, das die reformierten Eintragungen für die Jahre von 1672 bis 1700 enthält. Dort könnten wir mit Sicherheit die Er­klärung für alle unsicheren Daten finden. Trotz des Drucks auf die katholischen Bevölkerungsteile hielten diese zu großen Teilen an ih­rer Konfession fest, unterstützt von Patres des Rheinberger Kapuzi­ner sowie des Kamper Zistezienser Klosters. Die Impelmans haben also einerseits die Dienste des reformierten Predigers in Budberg in An­spruch genommen und darüber hinaus bei günstiger Gelegenheit die Dienste der katholischen Priester. So kommt es, daß die Eintragungen in den katholischen Kirchenbüchern von Rheinberg und Kloster Kamp bei einer Taufe z.B. nicht auf eine vorausgegangene Geburt hinwei­sen, sondern nur auf die günstige Gelegenheit, bei einem Verwandten­besuch vielleicht, ein Kind taufen zu lassen, oder eben zu heiraten. Darum auch die Eintragungen in Kamp und Rheinberg.

 

 

Impelman, Gottfried                  Nelisse, Catharina
(auch Empelman)
  = 15.01.1658 Budberg
  + 07.09.1728 Budberg

                  oo 26.Mai 1687 in Rheinberg
        Trauzeugen: Johan Bommers
 , Herman Sanders

 Tauftag            Kind                                        Paten

 = 18.2.1687      Albert                      Jacob Huisers

                                                           Gertrud  Husman
;
 = 18.7.1687      Heinrich                  Johan Neerspeck

 in Kloster Kamp!                             
Allegundis Pollems

 = 22.1.1691                                      Anna Mechthild         Wilhelm Empelmans
                                                           Mechthild Turnay


 =  4.1.1696      Johan                        Adolf Knevels
,  Elis. Schopdichs
           



Fanden Mutter und Vater (höchstwahrscheinlich) noch Unterkunft auf dem Hof des Bruders, so mußte der Sohn Johan, unser Vorfahre, sich eine eigene Existenz suchen als er 1718 heiratete. Er war der erste in der Reihe von Impelman-Bauern, die den Hummelacker-Hof bewirt­schafteten und bewohnten. Einen möglichen Hinweis, daß die Hummelac­ker Kate noch eine Generation früher in Familienbesitz war, findet sich in dem Sterbevermerk einer Mechthild Baumeister, olim Hummelac­ker, die am 9.12.1780 gratis auf dem Ossenbergischen Friedhof be­stattet worden war[160]. Sie ist möglicherweise identisch mit der am 22.1.1691 geborenen Anna Mechthild. Hummelacker, ursprünglich nur eine große Kate mit einem kleinen Flecken Ackerlandes, in direkter Nähe des Hummelten Hofes, und im Besitz der Nonnen des Augustinerinnen-Klosters "St.Barbara Garten" in Rheinberg, entwic­kelte sich im 19. Jahrhundert zu einem ansehnlichen Hof im Eigentum der Impelmann Familie. Das Entstehen der Hummelacker Kate ist bis­lang unbekannt, in den kümmerlichen schriftlichen Hinterlassenschaf­ten des Augustinerinnen Klosters ist darüber nichts verzeichnet. Überlieferten Quellen ist zu entnehmen, daß die Nonnen einen Teil ihres Landes vom ansässigen Adel als Morgengabe für ins Kloster ein­getretene Novizinnen erhielten, den größeren Teil ihres Ackerlandes aber selber zu Lehen nahmen; diese Ländereien wurden dann aufgeteilt und an verschiedene bäuerliche Familien zur Bearbeitung in Pacht oder als Leibgewinn gegeben. Die Hummelacker Kate muß auf Grund ih­rer Lage sowie auch wegen der seltsamen Namensgebung als ursprüng­lich zum Hummelten (Hummelnist) Hof zugehörig betrachtet werden (Hummelacker = Ackerland vom Hummelten Hof ?). Bisher erstmaliges Erscheinen des Namens Hummelacker finden wir im Taufbuch der katho­lischen Petrusgemeinde in Rheinberg. Im Jahre 1669 ließ Wilhelm Hum­melaker am 7.4. seinen Sohn Gördt und am 10.4.1672 die Zwillinge Pe­ter und Jan taufen; eine Verbindung unserer Impelman Familien zu Wilhelm Hummelaker läßt sich derzeit nicht finden. In einer steuer­mäßigen Beschreibung der Höfe Budbergs von 1693 ist die Kate das zweite Mal erwähnt, jedoch fehlt der Name der Pächterfamilie. Es ist nur zu ersehen, daß die Hofstelle mittelmäßige Ackergüte aufwies, 3 Morgen 75 Fuß groß war und mit einer Steuersumme von 39 Stübern 3 Pfenningen veranschlagt war.

Johan Impelman heiratete am 28.04.1718 in Rheinberg in erster Ehe Getrud Krins und bezog bis spätesten 1724 die Hummelacker Kate. Er und seine Frau trugen schon 1724 den Hofnamen als Beinamen und wur­den Johan und Gertrud "auf dem Hummelaker" genannt. Die Ehefrau führte auch zeitweise den Namen Müller, einen Beinamen den ursprüng­lich ihr Vater Theodor Krins "modo der Müller" trug.

Mit Sicherheit ging Johan Impelman einem Handwerk nach oder diente zusätzlich zu seiner eigenen Landwirtschaft auf einem der benachbar­ten Höfe, denn ein ausreichendes Einkommen ließ sich mit dem wenigen Ackerland kaum erzielen. Vertragskopien oder Einkommensregister des Klosters sind aus dieser Zeit leider nicht überliefert.

 

Impelman, Johan                                                        I.  Krins, Gertrud
gnt. Johan auffm Hummelaker
 /                                gnt. Gertrud auffm Hummelaker
                                                                                              oder Müller     
= 04.01.1696 Budberg                                              = 13.09.1692
+ 19.07.1751                                                             + 25.03.1749

                                                                                  II. Keussen, Anna Gertrud
 
                                                                                  =
                                                                                  +
             I. 28.04.1718 Rheinberg                    T.: Johan Gesmans
,  Johan von Ilt
            II. 23.04.1750 Rheinberg                   T.: Matthias Impellman
, Nicolaus Berns
                                                  
= 16.10.1718    Helene  #                                         P.: Cornelius Aveshausen,
 Johanna Krins
+ 02.12.1794                                                            


= 26.11.1724    Johan Henrich ##                P.: Wesseling Gesselmans,
Sybilla Neerkamp
+ 03.01.1792
                                                                                 
= 15.08.1727    Anna Katharina                    P.: Henrich Neerkamp,
Sophia Coors
                                                                                             

= 24.08.1729    Anna Katharina                    P.: Johanna Kath.Gessmans
, Heinrich Cröll
                                                                      

= 03.08.1732    Theodor                                           P.: Gerhard Langenberg
; ###
                                                                                  Sybilla Hummelaker

= 02.02.1735    Peter    ####                      kath. P.: Johan von Ilt
, Agathe Keimers
                                                                      
evang.P.: Mechelt Cröll, Johann Keimers
                                                                      
= 29.06.1738    Engel(bert) #####                        k./e.P.: Engelbert Cröll
, Trintgen Höttges
                                                          
 

Anmerkungen:
#     Helene heiratete in oo I.  Nicolaus Berns
 
                     in oo II. 18.11.1759 den Antonius Brewer

##    Eintragung am 27.11.1724 ins reformierte Kirchenbuch:
            "Ist Johannes auff dem Hummelacker sein Sohn getaufft, nicht aber von mir, sondern 
            ausser dieser Gemeine, bey mir aber angegeben und die Jura bezahlt."
###               verwandt über die Familie Arnold Hummelten
;
####             Taufe in reformierten und katholischen Kirchenbüchern, eingetragen und
                        wohl auch vollzogen, jeweils mit  anderen Paten
#####          die Mutter wird bei der Taufe mit dem Namen Gertrud Holtsteeg bezeichnet

Es werden noch verschiedene andere Impelman Namensträger erwähnt, die aber derzeit nicht konkret einzuordnen sind. So der Soldat Anton Impelman
, der am 27.10.1728 stirbt und dessen Be­erdigung 12 Stüber sowie 7 Stüber für das Laken kostet. Des weiteren tritt Matthias Impelman mehrfach auf; er stirbt am 25.10.1759 und wird auch Hummelaker genannt.

 

 

 

SKANDAL UND VERWILDERUNG IN BUDBERG

 

Das Jahr 1720 brannte sich tief in das Gedächtnis der moralisch den­kenden und fühlenden Bevölkerungsteile Budbergs ein. Öffentlich wur­den vor dem Gericht der Zweiherrlichkeit der Verfall der Sitten ge­geißelt und in einer Kette von Gerichtsverfahren, die alle miteinan­der in Zusammenhang standen, gesühnt[161].

Passiert war folgende Geschichte: Griet Timmers, eine Frau aus dem Dorf Spellen war mit ihren Habseligkeiten in Budberg aufgetaucht und hatte dort eine Unterkunft gefunden. Da sie unbegleitet war, scheint sie einige Unruhe unter den Budberger Jungesellen ausgelöst zu ha­ben. Es dauerte nun nicht lange, so erschien in Budberg ein Vereh­rer, Jan  Tackenberg; aus dem Hamm, ebenfalls ortsfremd. Was der rei­feren Dorfjugend nun die Zornesröte ins Gesicht trieb war die Tatsa­che, daß der Fremde die Neubürgerin tatsächlich auf ihrem Zimmer be­suchte, womöglich auf ihrem Bette, und die Budberger hatten außen vor zu bleiben. Da saßen etliche von ihnen in einer der drei Budber­ger Wirtschaften und ereiferten sich: Jan und Wessel Ges(t)man[162], Henrich Mackes, Knecht bei Krüllen, Göert, ebenfalls Knecht bei Krüllen, Jakob Putjans, Knecht bei Hommelten und Berndt Venbrucks aus Walsum, Baumeister bei Ilt und andere. Schnell besann man sich auf altes Brauchtum, und schon war auch etwas passendes gefunden: das "Auflichten". Man sprach sich ab, und schon waren einige unter­wegs. Die Junggesellen drangen in die Kammer ein, wo sie den Gast jedoch nicht auf dem Bett antrafen, packten ihn mit mehreren und schleppten ihn in die nächste Kneipe, "den Schwanen". Seinen Mantel hatte man ihm ausgezogen und wohlweislich unter Verschluß genommen, denn jetzt sollte der Liebhaber seine Konkurrenten mit Freibier und -Schnaps entschädigen und die Zeche bezahlen. Die sogenannte "Bräutigamsgerechtigkeit" kostete den Überfallenen 40 Stüber. Jan  Tackenberg; war am darauffolgenden Morgen sichtlich schlechter Laune; entweder er war eingefleischter Gegner volkstümlicher Bräuche oder hatte einen ziemlichen Kater, jedenfalls zeigte er die Junggesellen wegen Freiheitsberaubung und Diebstahl seiner Kleidung an. Welch Wasser auf die Mühlen der Staatsanwaltschaft! Ein willkommener Anlaß dem ungehobelten Dorf eine Lektion in gutem Verhalten zu erteilen. Der erste dieser Prozesse der das Budberger Gesellschaftsleben er­schütterte, war das Verfahren gegen Griet Timmers. Griet Timmers die mit ihrem Gepäck in Budberg erschienen war und sich dort niederlas­sen wollte, wurde vorgeladen. Es hatte nur ganz kurze Zeit gedauerte bis ruchbar geworden war: Diese Frau hatte sich in ihrem Heimatort Spellen einer "übelen Haushaltung" schuldig gemacht. Wer aber nun zu Hause rausfliegt und dann noch am Gastort Ärger auslöst, für den war die Ausweisung beschlossene Sache. Es wurde vorgeschlagen entweder Griet Timmers bis dahin festzusetzen, oder ihre Sachen zum Pfand zu behalten, damit eine ordnungsgemäße Ausweisung auch stattfinden konnte. Tragisch für die Amtsgewaltigen aus Moers und Rheinberg, die sich zu jedem Gerichtstag auf den beschwerlichen Weg in das kleine Dorf machen mußten: Griet Timmers war weg. Damit aber diese Angele­genheit zu einem Abschluß gebracht werden konnten, so sammelte der Gerichtsbote die Habseligkeiten der Frau ein und stellte sie so­gleich "ad locum Judicii" sicher. Zu aller Verwunderung erschien Griet Timmers recht bald und praesentierte dem Gericht einen wunder­schönen Brief ihres Pastors aus Spellen, Rötger Schöler, in dem die­ser ihre moralisches Verhalten begutachtete. Obwohl ihr aber nun gar nichts nachzuweisen war, wurde Griet Timmers nach einer Bestimmung der alten Polizeyordnung aus der Herrlichkeit Budberg verwiesen und mußte jedem der beiden Gerichtsboten je einen Reichstaler an Kosten­pauschale bezahlen.

Die nächsten die es traf, waren die eigentlichen Missetäter. Die Herren Junggesellen wurden einzeln verhört und entschuldigten sich damit, daß es ja nun nicht ausdrücklich verboten sei, jemanden "Aufzulichten"; auch sei doch der Küster dabei gewesen. Dieser pro­testierte nachdrücklich: er habe ja nur in der Kneipe gesessen und nichts mit dieser Angelegenheit zu tun. Einige, wie Jan Ges(t)mans beschwerten sich, sie seien bei der Auflichtung gar nicht zugegen gewesen, man habe sie nur zum anschließenden "Gelach" geholt. Nun, das Gericht hatte Schwierigkeiten eine direkte Bestrafung der Misse­täter auszusprechen und verlangte von ihnen darum kein Bußgeld aber verurteilte sie zur Zahlung aller Gerichtskosten. Natürlich konnten sie gar nicht zahlen. Fast alle waren Knechte und hatten kein regel­mäßiges Einkommen. Jetzt wurden ihre Bauern vor Gericht zitiert und mußten unter Eid bekennen, welches Guthaben ihre Knechte bei ihnen hatten und davon an deren Stelle die Gerichtskosten bezahlen.

Auch wenn diese Prozesse ineinandergeschachtelt fast gleichzeitig geführt wurden, der eigentliche Feind war ausgemacht: die losen Sit­ten, die Kirmes und vor allem die ortsansässige Gastronomie. Die Staatsanwälte, früher hießen sie Fiskalische-Anwälte, beklagten, daß in der Herrschaft viele Schlägereien, Messerstechereien und gefähr­liche Verwundungen vorgekommen seien, ohne das man der Täter hätte habhaft werden können. Besonder übel ging das letzte Scheibenschie­ßen aus, wo der Knecht des Husman Bauern des Kemers Knecht ange­schossen hatte. Das stellte sich zwar später als Mißgeschick oder üblen Scherz heraus, denn das Gewehr war nur mit einem Pfropfen ge­laden, doch sie beantragten, die Wirte vorzuladen und auszufragen, was denn in und vor ihren Häusern, insbesondere an Kirmestagen, in den letzten Jahren vorgefallen war. Die drei Wirte, es gab damals drei Gasthäuser in Budberg, darunter auch den bereits erwähnten Schwanen, kamen und erklärten nichts zu wissen, was die Staatsan­wälte wiederum in Wallung brachte. Sie beschlossen daher ihre Ver­nehmung unter Eid zu wiederholen. So mußten Johan Henrich Stute 36 Jahre alt, Wilhelm von Seven ca. 50 Jahre alt und Johan Janssen ca 40 Jahre alt dem Gericht erneut Rede und Antwort stehen. Sie konnten nun nicht umhin, doch einige Geheimnisse aus ihrem Berufsleben aus­zuplaudern. Der mit 24 Dienstjahren der längste in diesem Gewerbe, Seven, verriet, daß vor 3 Jahren vor seinem Haus Johan von Ilt dem Husman eine Ohrfeige verpaßt hatte. Stute, der seit 2 Jahren seinen Betrieb führte, wußte nur von zwei Knechten, die sich im Jahr zuvor auf der Kirmes vor seinem Hause geschlagen hatten. Er selber hatte sie rechtzeitig an die Luft gesetzt. Janssen, mit nur einem Dienst­jahr der Benjamin der Budberger Gastronomie, hatte in seinem Haus bis dato keinen Ärger gehabt und wußte nur, daß bei Stute die Schei­ben eingeschlagen worden waren. Eine zweijährige Lücke in den Ge­richtsbüchern verrät leider nichte über das Ende dieser Affäre. Bis auf eine Kleinigkeit: das Gerichtsprotokollbuch muß wohl in dieser Zeit verlegt gewesen sein, denn als es mit dem 24.4.1722 wieder ein­setzte, erinnerte man sich auch prompt wieder an die an letzter Stelle stehenden Aussagen und zitiert Johan von Ilt vor Gericht we­gen der nun mittlerweile fünf Jahre zurückliegenden Ohrfeigenge­schichte in der Kneipe von Wilhelm von Seven.

 

 

DIE TRAGISCHE GESCHICHTE VOM VERBRANNTEN KIND

 

Johan Henrich Impelmann war gerade 15 Jahre alt, als sich in der Nachbarschaft, auf Winkels Kate, eine Tragödie abspielte.

Am 27. Januar 1739, einem Dienstag, arbeiteten die Bewohner der Win­kelkate, ein sehr armes Tagelöhnerpaar, auf dem Hof eines benachbar­ten Bauern um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, denn der Ertrag der wenigen Grundstücke die zur Kate gehörten reichten für den Be­darf der Familie nicht aus. Nun hatten die Eheleute ein kleines, ge­rade erst 1 Jahr und 3 Wochen altes Mädchen mit Namen Anna-Marie­chen. Die meiste Zeit des Tages schlief das kleine Kind im Oberge­schoß des Hauses in einer alten Bettlade, vom Großvater behütet. Dieser, Jakob Zensen, hatte schon etliche Jahre auf dem Buckel, war schwerhörig und konnte nicht mehr richtig gehen noch stehen. An die­sem traurig grauen Januartag bemerkte der Großvater auf einmal Rauch, ohne zu wissen woher er kam. Da es in den alten Bauernhäusern immer ganz besonders feuergefährliche Ecken gab, suchte er sofort diese Gebäudeteile auf und versuchte die Quelle für den Rauch und Brandgeruch zu finden. Der Speicher, die Scheune und auch der Stall- und Wirtschaftbereich waren rasch durchsucht, so schnell es der alte Mann bewerkstelligen konnte. Doch endlich entdeckte er: Der Rauch drang aus dem Schlafraum der kleinen Marie. Er eilte nach oben, doch das Zimmer stand in Flammen und Rauch und ein Eindringen wäre der sichere Tod gewesen. Die herbeigeeilten Nachbarn konnten das Haus retten, doch kam für das Kind jede Hilfe zu spät. Direkt nächsten Tages kamen die Beamten und Richter des Budberger Gerichtes, die zum einen Teil aus Moers, und zum anderen Teil aus Rheinberg abgestellt waren, zu einer Besichtigung der Unglücksstelle zusammen und ver­suchten die Umstände zu erhellen. Da die "Bettlade völlig verbrand, und das darin gelegen gewesene Kind im Gesicht, an der rechten Sei­ten, so dann deßen rechtes Beinlein gleichfals halb gebrathen und der unterfuß schier gantz verbranndt außgesehen, am Hause aber ins­besondere außer dieser Cammer nichts beschädigt gewesen" war, so un­terzog man den alten Mann einem strengen Verhör. In seiner Angst, er würde zum Tode verurteilt, beteuerte er immer wieder seine Unschuld und versicherte, es sei überhaupt kein Feuer im Hause gewesen. Das war wohl nicht ganz richtig, aber das Gericht hielt ihn für "gehörlos und einfältig", und glaubte ihm seine Aussage, daß er das Kind nicht schreien gehört habe, und als er in die Kammer getreten wäre, sei das Kind schon erstickt gewesen. So mysteriös die Brandur­sache auch war, ein eindeutig Schuldiger war nicht auszumachen. Die Richter befanden darum, wie im alten Protokollbuch umständlich for­muliert ist, "daß Großvatter und Eltern eines guten ruffs, darzu als geringe taglöhner das brod kümmerlich suchen, und also zur Arbeit ausgehen müssen, des Kirchspiels vorsteher auch selbst die Empfind­lichkeit dieser Elteren, so dieselbe über diesen betrübten Zufall gehabt, umbständlich angerühmet haben, als were dieselbe vor dieses mahl aus besonderes bewegendes ursachen von der anbedrohten straffe zu entledigen, jedoch daß sie des verunglückte Kind dem herbringen gemäß nun mehro zu beerdigen, ins künfftige aber auf ihre Kinder ein wachsahmes Auge zu halten hätten, sehr ernsthafft anzuweisen" seien. Die Gerichtsherren hatten nämlich erkannt, daß weder die Eltern noch der Großvater verurteilt und auch nicht zur Bestreitung der Ge­richtskosten herangezogen werden konnten. Da aber auf Grund der Um­stände dieser Unglücksfall der restlichen Gemeinde zur Warnung die­nen sollte, wurde diese Geschichte veröffentlicht und ausgehängt. Dies war nun ein Amtsakt und alle entstandenen Kosten, das waren 15 Reichstaler und 53 Stüber, sollte dafür die Gemeinde übernehmen. Die Bauern wehrten sich, und stellten in einer Bittschrift an den preu­ßischen König klar, daß ein eindeutiges Verschulden der betroffenen Familie anzulasten und darum auch von dort die Kosten zu tragen seien. Diesen Aushang rissen unbekannte Hände ab. Nun hatten die Bauern aber den Fehler gemacht, sich nur an Moers bzw. den preußi­schen König zu wenden. Die rheinbergisch‑kurkölnische Hälfte des Ge­richtes nahm diese Handlungsweise zum Vorwand, eine Kränkung des Ge­richtes zu erkennen und wies die Bittsteller schon aus diesem Grund rundweg ab.

 

 

JOHANN HENRICH HUMMELACKER, DER SCHNEIDER

 

Der Sohn Johan Henrich heiratete 1749 in erster Ehe Elisabeth Mel­ters und hatte nach dem Tod des Vaters im August 1751 die Kate über­nommen. Der weitere Lebensweg seiner Geschwister liegt derzeit noch im Dunkelen. Wo er seine Lehre im Schneiderhandwerk machte ist nicht bekannt, denn neben der nahen Stadt Rheinberg waren auch weiter ent­fernt gelegene Lehrstellen durchaus üblich. Er muß aber sein Hand­werk verstanden haben, denn er arbeitete später nicht nur für das Kloster, sondern auch für verschiedene Gutsbesitzer.

Von ihm, also der zweiten Generation die die Hummelacker Kate be­wohnte, sind uns einige Schriftstücke, hauptsächlich Pachtverträge mit dem Kloster "Sankt Barbara Garten" in Rheinberg, erhalten und vermitteln uns einen kleinen Einblick in die Vertragsverhältnisse der Impelman Familie.

Am 27. April 1750 unterzeichnete Johan Impelman einen Vertrag mit dem Titel "Vom Hummelacker an Schneider Impels" in dem es heißt:

Jedermannichlich seie bekandt, und hiedurch zu wissen, wie das ich unterbenänter Rector des jungfräwligem Closters Canonessari Regularium S:P: Augustini in Rheinberg, zum Sant Barbara Garten genant, im nahmen besagtes Closters, auf untem benäntem jahr und tag, dem Ehrsamen joan impels, undt seiner Ehefrawen, zwölf nacheinander folgende jahren, undt nit länger: wobei jedem theil, nach vorhero gebuhrendt geschener auffkündigung mit sechs freistehet auszuscheidens verphachtet habe, wie dan auch in be­ster form undt Krafft hiemit verphachte, unseren in Bodberg ge­legenen vier morgen grosen so genanten Hummelacker, folgender gestaldt undt auf folgende conditionen.

1tens : Sollen Phächter annoch dieses jahr am platz vorgeld, weilen die phachtjahren aber die gewöhnlige zeit verstrichen, ein feistes Kalb lieberen. undt die gewöhnlichen handdiensten jährlich continuieren

2tens : Sollen Phächter unserem Closter Anno 1751 termino oste­ren anzufangen, undt also forthin ohnfehlbarlich allejahr jedes Jahr 14 sage viersehen Clevische Dahler ad 30 Clevische Stüber gerechnet, zu zahlen schuldich sein.

3tens : Ist dabei ausdrücklich verabredet, das, fals besagte Phächter in abführung dieser Phachgelder dergestalten nachlässig sich befinden würden, das eine jahr das andere erreichte, oder zwei gantzer jahren ruckständich sein sölten, unseres closter alsobald alsobalb befugt sein solle, diesen Phachtzettel nit al­lein zu annullieren, sonderen dabeneben alsobald diesen Hum­melacker einziehen, oder einem anderem nach belieben verphachten undt sich an obenbenänten Eheleuten phächteren liegende undt rührende güter :so sie hiemit zu diesem ende verscreiben, erhoh­len könne: ohne das gedachte phächter das gerinkhste wegen mist­recht, oder was nahmen haben möge, zu praetendieren haben sollen undt wollen.

4tens : thun phächter hiemit heilich anloben, gedachten Hum­melacker in guter mistung wie auch in ihrem voer und pölungen unendgeldlich auf eigene Kösten zu halten, ohne das geringste davon :ohne des Closters vorwissen: an anderen zu überlassen oder verphachten zu dörffen.

5tens : hingegen wirt hiemit ihnen Phächteren im nahmen des Clo­sters versprochen, das bei notabilem misgewachs, hagelschlag, oder was sonsten mehr ihnen nach begehrter undt geschener be­sichtigung gleich ihren nachbahren gebührender nachlas wieder­fahren solle.

Zu wessen urkund undt mehrerer bekräfftigung seint dieser phachtzettulen zwei gleichlautender verfertiget undt von uns ei­genhändich unterschrieben, gesehen ohne gefährd undt arglist, in unserem obgemeltem Closter.

Rheinberg den 27. Aprilis 1750    J. Willemsen Rector ibidem

 

Anscheinend hatte die Impelman Familie den Vertrag bei der Abfassung nicht richtig verstanden oder im nachhinein Bedenken bekommen; viel­leich sind aber auch alte Rechte im Vertrag niederzuschreiben ver­gessen worden, jedenfalls wird eine gute Woche später ein Zusatz zu diesem Vertragswerk aufgenommen:

Sölte johan impel undt seine Ehefraw acht jahren lang jedes jahr seine geldt phacht ad viersehen dahler richtig abzahlen, ohne geringsten Rückstand, wirt man mit phächteren diseretion brau­chen, undt mit 12 dahler die übrige vier jahren wie vorhin zu­frieden sein. Sölten aber sie in den ersten jahren der geringste Rückstand sich äuseren, so bleibt es die vier jahren bei vierse­hen dahler. Dieses sol die selbige Krafft haben als wäre es mit im phachtzettul inserieret.

Signatum Rheinberg im Closter Sant Barbara garten den 3 Maji 1750 j: Willemsen Rector ibidem

 

Im Unterschied zu den früheren auf Lebenszeit abgeschlossenen Leib­gewinnsverträgen wurde hier die modernere Form eines Pachtvertrags über einen festumrissenen, recht kurzen Zeitraum gewählt. Der un­überschaubare Wust von Naturalabgaben und prozentualen Gewinnbetei­ligungen ist einer festen jährlichen Geldabgabe gewichen. Dazu kam zweimal jährlich der "Handdienst", ein kostenloser Arbeitseinsatz für das Kloster. Indirekte Kosten entstanden durch die Verpflichtung den Pachtgegenstand zu unterhalten und zu verbessern. Die Düngung, Mistung genannt, wird ausdrücklich im Vertrag festgeschrieben. Nach­dem sich nun das Vertragsverhältnis eingeschliffen hatte, gerieten die Vertragszeiten wieder in Vergessenheit. Im Jahr 1766 entsann man sich im Kloster des abgelaufenen Pachtvertrages. Da wohl auch andere Budberger Pächter in vertragslosem Zustand ihren Hof bewirtschafte­ten, so wurden am 7. März 1766 alle nach Rheinberg bestellt. Dort schloß man in Anwesenheit des landesherrlichen Gerichts mit allen Budberger Pachtbauern gleichzeitig einen Sammelvertrag, den der Non­nenkonvent, der Rector und die Pächter persönlich unterschrieben. Der Vertrag gleicht dem aus dem Jahre 1750; unterschiedlich ist aber der Abgabetermin, der nun auf den Zeitraum von 14 Tagen vor und nach Martini festgelegt wurde.

Während ein Teil der Bauern mit Hofmarken oder Kreuzchen unterzeich­net, finden wir die persönliche Unterschrift von Janhendrich Impels unter dem Schriftstück. Wie weit es mit seiner Bildung bestellt war läßt sich nicht feststellen, zumindest konnte er aber Schreiben. Wie in allen evangelischen Gemeinden wurde auch in Budberg stets Wert auf die Existenz einer Schule gelegt, um den neuen Glauben zu festi­gen. Die Kirche, und damit auch das Schulwesen, wurde von Moers ge­steuert, darum galten dort seit Beginn des 18. Jhds. die Bestimmun­gen des preußischen Schulwesens. Die Budberger Dorfschule, in der Ortsmitte neben der Kirche gelegen, mußten auch die katholischen Kinder besuchen. Lehrer war meistens der Küster, der keine besondere Lehrbefähigung benötigte (und besaß) und nur sehr kärglich besoldet wurde. Teilweise erhielt er sein Gehalt in Naturalien, teilweise be­kam er kostenlos Land zugewiesen, das er dann bebauen durfte; Bar­geld gab es nur selten. Großen Einfluß übten die unterschiedlichen Jahreszeiten auf den Unterrichtsablauf aus: fand im Winter der Un­terricht noch ganztägig statt, so fiel er im Sommer oft völlig aus, weil die Kinder zur Feld- und Hirtenarbeit benötigt wurden und der Lehrer seinen Acker bestellen mußte. Die bekannten Kirchen- und Kon­fessionsstreitereien erstreckten sich auch auf den Schuluntericht. Um 1747 wurde wieder eine katholische Schule aktenkundlich, mögli­cherweise hatte sie aber schon einige Jahre vorher bestanden. Auf dem Hof "Große Hardt", den der Pächter Albert Bienemann bewirtschaf­tete, unterrichtet der Lehrer Scholten die katholischen Kinder in einer Schule "privater Natur". Die Einwände und heftigen Attacken der reformierten Kirche gegen diese "Neben- oder Heckschule" hatten nur geringen Erfolg. Mit Unterbrechungen und teilweise ausschließli­chem Sonntagsunterricht wurde der Schulbetrieb dort in einem separa­tem Gebäude fortgesetzt, nachdem eine Einigung der katholischen Ge­meinde Rheinberg mit der evangelischen Kirche in Budberg erzielt wurde. Unsere Vorfahren mußten mit den anderen katholischen Kindern mehrmals täglich den langen Weg bis ans Dorfende zur "Großen Hardt" machen; Zeugenaussagen des evangelischen Pastors Brüning nach liefen die Kinder im Winter bis zu den Schenkeln in "Wasser und Kot" und saßen den Tag über in nassen Kleidern. In den 90ger Jahren des 18.Jhd  kam es in der heutigen Eversaeler Straße schräg gegenüber dem Hummelacker, dem Haus unserer Vorfahren, zu einem Schulhaus-Neu­bau. Diese Schule wurde dort 1844 abgerissen und an gleicher Stelle neu gebaut bis sie 1929 ein neues Gebäude an anderer Stelle bezog.

Janhendrich oder Johan Heinrich Impels, der Schneider, hatte eine vielköpfige Schar zu versorgen. Seine Familie bestand aus folgenden Personen:

Impelman, Johan Henrich                                I. Melters, Elisabeth gnt. Hummelacker                           gnt. Hommelten
            = 26.10.1724                                                 =
            +  3.01.1792 an Entkräftung                         + 26.12.1760
                    
                                                                        II. Kempken, Mechthild
 
                                                                                  = 22.12.1733
                                                                                  +
                                                                       III. Hartmann, Dorothea
  Witwe Wedau(?)
                                                                                  * um 1719
                                                                                  + 8.10.1793  wegen Entkräftung
            oo   I.   3.01.1749  Rheinberg, Z.: Gerhard Melters
, Henricus de Schwaarz
            oo  II.  23.3.1761  Rheinberg
            oo III. 19.8.1780  Rheinberg, Z.: Johan Impel
man, Johan Dyonis Winkels
                                          

                        Joachim                       Gerhard  Langenberg
;              K (=kath. Kirchenbuch)
= 22.11.1749 -<
ZWILLINGE                    Adelheid Hommelten             K       
                        Anna Gertrud             Helena Impellmanns
               K
                                                           Heinrich Cröll
                         K
+ 25.11.1749  beide Zwillinge +                                                      E  (=ev. Kirchenbuch)

= 11.01.1751              Anna Gertrud             Anna Christina Cröll
               K
                                                           Henrikus de Schwaarz            K
= 14.02.1753  Sybilla                         Adelheid (Oltgen) Hommelten K
                                                           Johann Geßmann
                    K
                                                           Dierk Boumans
                      E  
                                                           Katherina Krebbers
                E

=   1754          Name fehlt

    + 26.03.1753          Johan Hendrich Impelmans Tochter              E
    + 24.05.1754          Hummelacker Kind                                       E

= 27.01.1757 Agnes                          Eva Hillen
                                          K
+ 12.10.1809 in Orsoy                      Wenzeslaus Kempkes
             K
                                                           Jan Kempen
                            E
                                                           Jan Croll
                                 E
                                                           Jaques Hillen
                          E
                                                           Frau Gessmans                       E  

    + 17.06.1763 Hummelacker Kind                                                            E

= 11.11.1759              Anna Katharina          Margarete Voß
                        K
                                                           Peter Forset
                                        K 
                                                           Peter Baldermann
                   E 
                                                           Grietgen Pütz
                         E
                                                           Maria Hommelten
                  E  

= 27.12.1761              Jan Henrich                 Johan Henrich Hillen
              K
                                                           Margarete Kempkes
               K
                                                           Anton Brewer
                         E
                                                           Hendrich op den Muskenkamp
  E
                                                           Margarete Grindsen
 (Kempkes) E
                              
= 02.10.1763              Maria Sybilla               Katharina Heckelers
               K+E
                        (Beel)                          Johann Kempkes
                    K+E  

    + 09.10.1763 Hummelaker Kind                                                             E

= 24.10.1764 Johann                        Gerhard Hellen
                       K+E  
                                                           Maria Kempkes
                      K+E
                                                           Frans Heckeler
                       E 
                                                           Windel Kroell
                         E

= 14.09.1766              Gerhard                      Nikolaus van Schild
               K+E
                                                        
= 16.03.1768              Peter                           Peter Hillen
                            K+E
    + 03.03.1830                                 Anna Katharina  Hummelten
; K+E                        

= 24.10.1769              Anna Gertrud             Maria Gesman
s                       K+E
    + 11.02.1798                                 Wilhelm Cröll
                                     K+E

= 18.04.1773              Johann Anton             Anton Gottfried Loohmans
    K+E
    + 25.05.1795                                 Anna Katharina Keemers
       K+E
 
= 24.02.1775              Sybilla Maria               Sybilla Mieters
                        K+E
                                                           Adrian Jelsman
                       K+E
 

     

ANMERKUNGEN :

Agnes, = 27.1.1757, heiratet nach Orsoy, den Fassbinder Herman Wöllendorf, und machte am 15.1.1805 in Rheinberg vor dem Notar Scheffer ein Testament zu Gunsten ihrer Stieftochter Helena Wöl­lendorff und deren Bräutigam, dem Herman Hagedorn, Zimmermann in Orsoy. Doch schon am 10.9.1807, inzwischen Witwe des Herman Wöl­lendorff, widerrief sie ihr Testament; anscheinend war das Ver­hältnis zu ihrer Stieftochter kein gutes. Sie starb mit den Ster­besakramenten versehen am 12.10.1809 in Orsoy.

Peter, = 16.03.1768 wurde Schneider in Rheinberg und heiratete die Maria Cüsters (Kösters). Siehe unter Nebenlinien

Anna Gertrud, = 11.01.1751, nannte sich später Melters, wahr­scheinlich zur besseren Unterscheidung zu ihrer gleichnamigen Halbschwester, nach ihrer Mutter Anna Gertrud Melters. Sie heira­tete den Heinrich Winter. Ihr Wohnhaus, die Winterkate in Budberg entstand wahrscheinlich auf Land der Hummelacker Kate, womit die älteste Tochter abgefunden wurde. Aus ihrer Ehe gingen die drei Kinder Gerhard Hendrich 1789, Maria Sybilla 1794 und Regina 1797 hervor. Erbin der Kate wurde Maria Sybilla.

Anna Gertrud, = 24.10.1769, starb an der Brustkrankheit.

Johann Anton, = 18.4.1773, starb gerade 22jährig am 25.5.1795 am Faulfieber, dem Typhus. Die häufigen Epidemien gehörten zum Leben der früheren Zeit und die Ursachen waren oft in der mangelnden Hy­giene zu finden.

Sybilla Maria, = 24.02.1775, war mit Schoters verheiratet.

 

Im Jahr 1780 fand die letzte vertragliche Pachtvereinbarung mit dem Kloster statt. Der Vertrag wich nur wenig von den bisherigen Abma­chungen mit dem Kloster ab, allerdings war der Pachtzins auf 12 Ta­ler 30 Stüber gesenkt worden. Da Impelman im gleichen Jahr seine dritte Ehe mit der Witwe Dorothea Hartmans eingegangen war, fand folgender Passus Aufnahme in den Vertrag: "Sollte es geschehen, daß Hendrich Impels vor dem Umblauff der Pfachtjahren ablebig würde, so verspricht das Closter, dessen Ehefraw Theodora Hartmans nicht al­lein alß Pfächterin zu erkennen, sonderen giebt ihr auch noch darbe­neben die Vollmacht, eines aus ihren Vorkinderen (welches sie nur will) aus zu erwählen und demselbigen die Haußhaltung und Bauerey zu überlassen."

 

Diese Zusicherung des Klosters boten der Witwe und den Kindern die Möglichkeit des Verbleibens im Hause für den Fall des Todes von J.H. Impelman. Dieser hatte ja für damalige Zeiten mit seinen 64 Jahren schon ein recht hohes Alter erreicht. Doch blieben ihm noch 12 Jahre.

In den wenigen schriftlichen Überbleibseln des Kloster St. Barbara Garten findet sich auch ein Empfangs- und Grundbuch, das Jahr für Jahr verzeichnete, was Impelman abgeliefert hatte. Immer wieder blieb er Geld schuldig, konnte seine Pacht nicht bezahlen. Jedoch hielt er seine Schulden immerhin so klein, daß er nicht mit seiner Familie von dem Hof getrieben wurde. Den größten Teil seiner Pacht­verpflichtungen hob er mit Gegenrechnungen wieder auf. Er schnei­derte den Nonnen die Kleider, den Habit und die Kirchengewänder, des weiteren belieferte er das Kloster mit Butter. Das wenige Land das zu Hummelacker Kate gehörte nutzte er anscheinend als Weidefläche, denn sein Getreide baute er nicht selber an sondern kaufte es wie­derum im Kloster. Als Johan Hendrich Impelman dann 1792 an Entkräf­tung am 3. Januar starb, ging die Kate ohne besondere Erwähnung in den Klosterunterlagen auf seinen 1764 geborenen Sohn über. Die Witwe starb 1½ Jahre später, ebenfalls an Entkräftung.

 

 

SIEBENJÄHRIGER KRIEG UND ERBHULDIGUNG

 

Die Gegnerschaft Englands und Frankreichs in Übersee beim Kampf um neue Wirtschaftsräume, sowie die persönliche Feindschaft der russi­schen Zarin Elisabeth gegenüber Friedrich, und die Versuche Öster­reichs seine geraubten schlesischen Besitzungen wiederzuerlangen, steuerten 1756 in einen innereuropäischen Konflikt. Friedrich der Große, der mit den beiden vorangegangenen Schlesischen Kriegen Preu­ßen auf Kosten Österreichs zu einer europäischen Großmacht gemacht hatte, sah sich 1756 von seinen Gegnern völlig eingekreist und fiel nach Sachsen ein, um sich eine bessere Ausgangslage zu verschaffen. Der Krieg, der unter Einbeziehung fast aller europäischen Armeen in Deutschland ausgetragen wurde, zeigte sich bald auch am Niederrhein, wo sich preußische, hannoveranische und französische Truppen einige Gefechte lieferten. Besonders unangenehme Erinnerungen hinterließ das Fischer'sche Freikorps, das "Corps de Chasseurs de Fischer", was auf französischer Seite kämpfte und fast ausschließlich aus deut­schen Freiwilligen bestand. Fischers Truppe, Husaren, Jäger und In­fanterie, galt als unberechenbar und war ein Sammelbecken für Lands­knechtsnaturen, Deserteure und Abenteurer. Der schlechte Ruf lag darin begründet, daß sich die Kampfstärke der Soldaten besonders bei Diebereien und Raubzügen gegen die Zivilbevölkerung bemerkbar machte. Sie drangsalierten den ganzen linken Niederrhein zwischen Neuß und Goch und streiften auch öfter ins Bergische, wo sie in Elberfeld und Barmen auftauchten. In den Jahren 1758 und 1760 hatten sie fühlbare Verluste hinzunehmen, so auch bei Gefechten die bei Rheinberg und Kamp stattfanden. So dicht am Haus der Impelman fanden die Scharmützel statt, daß man mit Sicherheit davon ausgehen kann, daß die Feldarbeit liegenblieb und die ganze Familie, soweit eben möglich, sich auf dem Hof verkrochen hatte. Einige Aufzeichnungen mit detaillierten Angaben wurden von Mönchen des Klosters Kamp ange­fertigt und schildern uns recht plastisch die damaligen Ereig­nisse[163].

" Den 14. Oktober 1760 an welchen tags das Fischersche Corps zwischen 2 und 3 uhr des nachmittaghs gantz unvermuthet sich ge­gen Rhynberg gesetzet und die auf die Stadt cannoniret hat; des Herrn Erbprinßen Durchleucht haben sich auf den ersten schuß durch den Garten des Herrn Pastoris sich retiriret, und auf flüchtigen fuß gesetzet, ja auch zu denen dort gestandenen Heßen geruffen, sie solten flüchten, es wäre verspielet, denn sie thä­ten sich in Rhynberg noch zu fleißig betten, worauf die Soldaten geantwortet: `ja gleich ihr Durlücht, aber wie motten erst noch eins scheitten üff die frantzsaußehunden'. Das Feuer währte über eine Stunde lang, welchem nach das fischersche corps ohnerachtet selbigen halben leibes durch die graben setzen mußte, die Stadt mit stürmender Hand eroberte, und darinnen 75 Hannoveraner zu Krieges gefangene machte, auch 5000 thlr von der stadt erzwungen hat. - Den 15. kam der Herr general Fischer mit 1200 man undt versprage uns den Schutz gegen allen Hanoveranischen anfahl, es besugte uns der Herr von Ketteler, Kaiserlicher general volun­tair de frans, unter andern sahe man des nagmittags glocken 4, das der commandierender franzosen general de castre von Camper­dick bis Dickmans (Ortsangaben=Hof Rösken in Camperbruch und Spohr in Lintfort) ein Campement machte, wornach unsere Campi­sche Knegte unter Anführung eines Husaren Leutenans, Herr von Pleckenberg musten hols fahren, umb drei Brücken über die fossam Eugenianam (spanischer Kanal aus dem 30jährigen Krieg) zu schla­gen. Kaum waren 1½ fertig, mußten selbe sich still retiriren we­gen der feindlichen vorwachten. Unser Herr Confrater Neumans, nachdem er gesehen, das das Fischer corps nit die avantgardt sondern den linken flügel machte, sagte abend glocken 8 zu uns, `Herr Confratres, die ganze sach kombt mir schlegt vor'; uner­achtet dieses wir alle vom general fischer getröstet ‑warum ich dan nolens volens die im verwahr gehabte abdeylige silberne Ser­vicen mußte dem praecipitanten Herr Schleß außgeben‑ ruhig schlafen gangen, aber hora tertia nocturna (nachts um drei) von den Heer Hanoveraner also aufgeweckt, das wir alle ungekleydet in Dothangst auf dem Dormitorio (Schlafgebäude) zusammengelauf­fen, die Domestiken unter großer Lamentation zu uns kommen, in­dem unten in der Abdey bis in unser Küchen nichts anders als schießen, sabelhieb, heuhlen, rufen, Kläberen der Pferde zu hö­ren ware, kurz es war gleich als ein jüngster Tag; aber gottlob, kein soldath hat sich bei uns auf dem Dormitorio sehen lasen. Kaum brach der Tag ahn, da sahe man das grose Engelsche Corps hinter unserem alten garten (östl. am Fuß des Camperberges), das Hannoveraner Corps vom Neersberg über die fossam Eugenianam in Anmars gegen die Franzosen, gleich folgte so entsetzliches feuer ab utraque parte (von beiden Seiten) das man von dem Dormitorium kaum gehöls sehen konnte."

Die Mönche beschreiben in ihren Aufzeichnungen den weiteren Verlauf der Schlacht, in der die hannov. Truppen zurückgedrängt wurden, und einer teilte dann mit, wie er am Ende der Kampfhandlungen den Hilfs­bedürftigen zur Seite stehen mußte.

" Es waren noch keine 9 oder halb 10, da wurde ich von Brücker (Kamperbrück) schulmeister, Kressen genannt, aber unter unter­stützung einer vom general Fischer mitgetheilter Salvojat (Begleitschutz) zum auff Hammschen Hof liegenden blessierten Soldathen geführt, bey der Retour machte sich die Salvojat durch Hecken und strauch fort wegen den in der nähe sichtbaren hannov. Husaren, warum dan wir zwei in äußerster angst. Sobaldt nun nach Hause glücklig kommen, da wurde ich von den jungen zwei Wichels, welche den Franzosen von Urdingen waren gefolgt, um den ausgang zu erfahren, umb Gottes willen gebetten, ich möchte doch zum Schlachtfeldt eilen, umb den vielfältigen sterbenden armen sol­dathen zu assistieren, indem kein einziger Feldprediger da wäre. Sobaldt dann etwas genossen, bin ich hinzugangen cum s. oleo (mit dem hl. Öl) bey dem Herr Officier, so bey Camperdick in des schuhmachers Haus die Wacht hatte mich anmeldent, welcher mir also pro securitate (zur Sicherheit) eine bewaffnete wacht ver­lehnte, und bey Camperdick den anfang machen wollte. Konnte nit zum Haus von Tosten kommen, ohne entweder auff einen Dothen men­schen oder pferdt zu tretten, dan von der fußweg vor Tosten bis an der Hecken hinter Camperdicks ware alles ganz erfüllet von Dothen und das ganz nacken, worunter viele mit 14 Kugelen gedo­thet gefunden (die Leichen sind geplündert worden). Dan wurde ich aber in Tosten Küche berufen, wo [ich] bei vielen Hannovera­ner nur einen französischen officier auff dem stuhl unter dem Camin sterbent, und einen in Dothse nöthen sich bekehrenden Schottländer die Generalabsolution und die letzte Ölung  mitget­heilet, die anderen waren obdurati (unbußfertig) und riefen: `schafft Brodt, dich aber haben wir nit nöthig.' -  Von dannen kame ich bei Camperdick, allwo stub, Küche, Kämmer erfüllet wa­ren, und allein 10 bis 12 Franzosen assistiert, in dessen Scheuer lagen, ni fallor (wenn ich mich nicht irre) bey 200 Mann, bey welchen so herzdurchtringende Umbstände gefunden, das ich selbe nit kann verzehlen. Bei meinem eintritt fingen viele ahn zu weinen mit gegen erhebten augen schreiend: `O, gütigster Gott, woher dies, das wir einen Beichtvatter haben? Ach wie viele von unseren Brüder seindt vielleicht schon zum Teuffel undt das wegen mangel eines Beichtvatters!' - Worauf ich in der Meinung, es wären Hessen, sagte, `ach meine liebe Kinder, heuth naght seidt ihr ja unsere Abdey passiert, hättet also einen Beichtvatter haben können'. - `Ach mein Herr ist im irthumb', antworteten sie, `wir seindt Elsässer. Heuth wollten wir beigten usw. undt da ist der Teuffel heuth naght kommen und hat ach, ach vielleicht so viele Brüder...'. - Ich glaub das ich woll 100 as­sistiert und bey 20 Gelübte zur Ehre der hl. Catharina hab müs­sen annehmen. Von der gedult und der liebe gegn Gott in diesen menschen kan ich nit genug melden. - Des folgenden Tags hab ich Confrater Drießen zu hülff persuadieret, und haben also alles abgemacht. Nach dem Mahle glock 3 waren schon von einer Bauhren Partey (von bäuerlicher Seite) nach zeugniß des vom alten Bruckmans geführten Kerffstock (Kerbstock als Additionshilfe) schon 800 man begraben, wozu das ganze Camperbruch obligiert ware, und wegen der vielen Dothen die Corpora wie stücken hols auff den Karren warfen, und selbige ins Grab aufschlugen, als hätten sie Leim geladen, welches lamentabel ware anzuschauen. Brevis Laec descriptio est vera (d.kurze Beschreibung ist wahr). 

Diese eindringlichen Bilder vom 7jährigen Krieg bei Kamp habe sich so oder ähnlich auch wenige Schritte weiter bei Budberg abgespielt. Die Bewohner von Budberg blieben von diesen Ereignissen nicht unbe­rührt und möglicherweise hat der eine oder andere Einwohner sein Ei­gentum, Gesundheit oder gar das Leben in einem dieser Scharmützel verloren.

 

Im Jahr 1786 fand in Budberg ein seltenes Ereignis statt: eine Erb­huldigung für die beiden Landesherren. Üblicherweise hatte das Volk bei Übergang der Regierungsgewalt an einen neuen Regenten diesem mit einem Treueeid zu huldigen. Auf Grund der Tatsache, daß hier die Rechte zweier Landesherren in Einklang gebracht werden mußten, hatte man in Budberg bisher auf diesen Staatsakt verzichtet, obwohl Preu­ßen schon im Jahr 1740, beim Regierungsantritt Friedrichs II., eine Erbhuldigung sehr gewünscht hatte. Als dieser gestorben und die Re­gierungsgewalt auf Friedrich Wilhelm übergegangen war, bestand Preu­ßen auf Durchführung der Zeremonie. Die Verwaltung des Erzbischofs sah ihre Rechte und Stellung in Gefahr, und bestand nun ihrerseits auf Huldigung ihres Landesherren. So kam es dann am 14. Dezember 1786 in der kleinen Budberger Dorfkirche zur ersten und gleichzeitig letzten landesherrlichen Erbhuldigung. Eine Woche zuvor wurde der Akt vom Pfarrer von der Kanzel angekündigt und zum vorbestimmten Termin hatten die Budberger in der Kirche zu erscheinen. Dort saßen stellvertretend für die Landesherren der kölnische Hofrat Erlenwein aus Rheinberg sowie der moersische Richter Weiße[164]. Nach der Pre­digt des Pastors Brüning zum Bibelwort "Gebt dem Kaiser was des Kai­sers ist", hatten die Budberger diesen Text zu beschwören: "Ihr sol­let huldigen, geloben zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, schwörn einen leiblichen Eid und eine rechte Erbhuldigung, dem hoch­würdigtsten durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herrn Maximilian Franzen, Erzbischofen und Kurfürsten zu Köln, sowie dem allerdurch­lauchtigsten und großmächtigsten Fürsten und Herren Friedrich Wil­helm, König von Preußen, als Fürsten zu Meurs." Da Pastor Brüning wußte, daß die Budberger solch offizielle Gelegenheiten zu ganz per­sönlichen Dorffesten umzuwidmen verstanden, hatte er zuvor der Staatsgewalt ans Herz gelegt, den Wirten den frühmorgentlichen Branntweinausschank zu verbieten und die Einwohner zur Nüchternheit zu ermahnen.

 

 

IN DER FRANZOSENZEIT

 

Mit 28 Jahren übernahm Johan Impelmann 1792 den Hof, auf dem außer der Stiefmutter noch verschiedene seiner Geschwister wohnten. Im gleichen Jahr fielen im Dezember französische Soldaten ein und be­setzten die Gegend. Sie pressten den Bewohnern der Gegend hohe Kon­tributionen ab. Nachdem sie sich kurzzeitig vor den preußisch-öster­reichischen Truppen zurückziehen mußten, kamen sie im Oktober 1794 wieder und blieben dann 20 Jahre; in dieser Zeit war der linke Nie­derrhein, also auch Budberg, in den französischen Staat einbezogen worden und die Impelman hatten somit französische Staatsbürger wer­den müssen. Vieles änderte sich, doch die einzige Verbesserung war wohl die Einführung des französischen Gesetzbuches, des "Code Napo­leon", der am linken Niederrhein bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches Gültigkeit hatte. Ein Beispiel für die geringe Achtung der neuen Staatsbürgerschaft und deren Errungenschaften ist aus ei­nem Erlaß vom 9. November 1798 über das Tragen von Nationalkokarden für den Canton Wankum zu erkennen[165]:

Lobberich, den 19. Brumaire im Jahr VII der fränkischen Repu­blik.

Der Commissair des vollziehenden Directorium Canton Wankum an den Agent zu Lobberich.

Bürger!

Onerachtet mehreren Verkündigungen, daß ohne Unterschied Manns= und Weibspersohnen wollene Nationalkokarden (so wie die republi­kanischen Soldaten sie tragen) haben aufstecken müssen, so sehe ich dennoch mit dem größten Mißvergnügen, daß diesem Gesätz gar nicht willfahret wird. Die unangenehmen Zuschriften, welche ich deswegen erhalte, lassen mich ferner nicht nachgebiger seyn. Es wird damit zum letzten Mal verkündiget, daß Alle, ohne Unter­schied der Persohnen, die Nationalkokarden aufstecken müssen, mit dem Anhang, daß woferne sich Jemand ohne solche sehen lassen wird, derselbe der gerechten Strafe übergeben werden solle. Die Gendarmerie hat darüber den Auftrag, alle Frevler dagegen zu ar­retieren und selbige vor den Friedensrichter zu führen.

Gruß und Bruderschaft.    Charles.

 

Den Abgaben an die geistlichen Herren waren nun noch wesentlich hö­here an die französischen Staats- und Kriegskassen gefolgt. Dazu traten Brandschatzungen und Beschlagnahmen gegen Kassenanweisungen, sogenannte Assignaten, die im Grunde völlig wertlos waren und zu de­ren Annahme die Bürger bei Androhung der Todesstrafe gezwungen wur­den. Viele junge Leute wurden in die französische Armee einberufen und mußten für Frankreich in den Krieg ziehen. Die neugeborenen Kin­der erhielten französische Namen und mußten unter Anwesenheit von Zeugen dem Standesbeamten nackt vorgezeigt werden. Angesichts der steten Kriegsaktivitäten Napoleons hatten nämlich immer mehr Väter versucht dem Standesbeamten ihre Söhne als Töchter unterzuschieben und damit die Aufnahme in die Conscriptionslisten zu verhindern. Der riesige Hunger der französischen Armee auf Nachschub von "Menschenmaterial" war der Hauptgrund für die Verlagerung der Gebur­tendokumentation aus den Händen der Kirche in die des Staates. Die Pfarrer hatten Zweitschriften der Kirchenbücher anzufertigen und bei den Standesämter oder Gerichten abzuliefern. Den Zeitenlauf regelten die Franzosen durch den eigentümlichen Revolutionskalender, der mit dem 22.9.1792 einsetzte. Doch dieser Kalender erwies sich so unprak­tikabel, daß er schon 1805 wieder abgeschafft wurde und nur eine kurze Renaissance während der Zeit der Pariser Commune erlebte. Für Johan Impelman gab es noch eine Neuerung, er durfte wählen. Bei den Kantonswahlen des Jahres 1803 stand er auf der Budberger Wählerliste unter der Hausnummer 35 verzeichnet. Der Kanton Rheinberg entsprach dem Amt Rheinberg, dazu Kamp, Hörstgen, Menselen, Büderich und die Herrlichkeit Alpen.

Johan Impelman war wie sein Vater "Kleidermacher", konnte aber mit der Schneiderei alleine seine Mutter und Geschwister nicht ernähren. Er war darauf angewiesen, auch als Tagelöhner zu arbeiten und sich in der Nachbarschaft zu verdingen. Am 31.07.1798 heiratete er in der Klosterkirche des Klosters Kamp die Gertrud Kelldonk aus Kamp, deren Bruder dort Töpfer war. Eigentlich hätte die junge Ehefrau mit Fami­liennamen Hubben heißen müssen, aber ihr Vater, Heinrich Hubben, hatte in 2.Ehe in die Familie Kelling, auch Kelldonk genannt, hin­eingeheiratet und deren Namen angenommen und behalten, während ihre Mutter dessen 3. Ehefrau war, Richarda Holtmann genannt Hollmes.

 

Impelmann, Johann                                                               Kelldonk, Gertrud
 = 24.10.1764 Budberg/Rheinberg                                       = 22.10.1771       Camp
 + 04.03.1822 Budberg                                                         + 15.08.1825 Budberg
            abends 16 Uhr                                                                       morgens 9 Uhr
 Schneider, Tagelöhner                        

                        oo 31.07.1798 Camp (heute: Kamp-Lintfort)
                                                           Trauzeugen: Peter Hollmanns
, Sibilla Impelmanns

            Kinder                                                standesamtliche Zeugen
 =       1799                 Anna Sibilla #       
 + 09.01.1860

 = 14.02.1801             Johann Heinrich          Wilhelm Ross
  ##
 + 28.07.1853                                                            Louise de Weerth


 = 17.04.1807             Pierre Gerrard             Johann Heinrich Kerken,
kath.Schulmeister
 + 28.02.1808             (Peter Gerhard)           Tilman Kalmann
, Bauer

 = 30.09.1809             Pierre Gerrard             Henrich Kerken
, kath. Lehrer in Budberg   
 + 09.10.1811                        

 = 14.04.1813             Pierre Anton ###     Henrich Hocks
, kath. Schulmeister in Budberg
 + 14.11.1870             ( Peter Anton )                      

# Anna Sibilla oo am 20.02.1843 den Wilhelm Nagels, Sohn der Eheleute Johann Nagels und der Katharina van Bonn aus der  Menseler Heide. Die Ehe blieb kinderlos, das Ehepaar bezog eine Kate auf einer Parzelle die aus dem Hummelacker Grundstücke herausgetrennt worden war. Nach dem Tod der Ehefrau heiratete der Ehemann ein zweites Mal. Aus dieser
  II. Ehe (nach 1860) gingen zwei Söhne, Wilhelm Nagels
 und Johann Nagels hervor.

## Wilhelm Ross war der evang. Pastor von Budberg. Er wurde später Probst und Superintendant von Berlin und Bischof der evang. Kirche in Preußen. Seine Ehefrau Louise Weerth stammte aus Barmen.

### Pierre Anton stand nach dem Tod beider Eltern unter der Vormundschaft des Lehrers Heinrich Hocks und seines Onkels Peter Impelmann, Schneider in Rheinberg. Peter Anton starb nachdem er sein Leben als Junggeselle auf dem Budberger Impelmann Hof verbracht hatte. Er war von Beruf Schreiner und stellte höchstwahrscheinlich die alte Haustüre des Impelmannhofs her, die heute eine Jagdhütte des Thyssen Konzerns in Rheinberg-Driessen sichert.

 

Als im Jahre 1802 die französische Verwaltung allen kirchlichen Grundbesitz einzog, konnten Impelmann und seine Familie im Haus woh­nen bleiben, hatten nun aber die Pacht an die Domänenverwaltung ab­zuführen. Nachdem Frankreich geschlagen und Preußen an seine Stelle getreten war, erwarb Impelmann im Jahr 1819 eines der zum Hummelac­kerhof gehörende Grundstücke vom Ober-Präsidenten der Herzogtümer Jülich-Cleve-Berg in Düsseldorf. Am 20.12.1820 wurde dort ein Kauf­vertrag über 400 Taler geschlossen und direkt bezahlt, wie in einem späteren Dokument erwähnt wurde, und es scheint mir sehr sicher, daß es sich bei dem nicht genannten Verkaufsgegenstand um die Kate "Hummelacker" handelte. Der schon seit über 100 Jahren bewohnte Hof war Familieneigentum geworden und sollte es noch weitere 100 Jahre bleiben.

Johann Impelmann konnte sich des eigenen Hofes nicht lange freuen. Er starb am 4.3.1822 nachmittags gegen 16 Uhr im Alter von 57½ Jah­ren in Budberg und hinterließ neben seiner 50jährigen Frau Gertrud seine 22jährige Tochter Sibilla, den 21jährigen Sohn Johann Heinrich sowie den Jüngsten, den 8jährigen Peter Anton. Seine Witwe starb 3½ Jahre später, am 15.8.1825 morgens um 9 Uhr in Budberg.

 

 

DIE HUMMELACKER KATE UND IHRE EINRICHTUNG

 

Nachdem beide Elternteile verstorben waren und als einzige Erbschaft das Eigentumsrecht an der Kate hinterlassen hatten, wurde am 8.11.1825, insbesondere zur Sicherung der Rechte des 8jährigen Peter Anton, ein Inventarverzeichnis durch den Notar Scheffer angefertigt. Die Kate galt zu dieser Zeit schon als sehr groß und wurde in späte­ren Jahren noch erweitert und zum eigenständigen Hof ausgebaut. Eine Generation später wurde wiederum ein Inventar angefertigt. Aus bei­den Inventaren lassen sich der Besitzstand, dessen Veränderungen in­nerhalb einer Generation, sowie die Raumaufteilung der Kate erken­nen. Die späteren Eigentümer, Nordstern-Thyssen-STEAG, ließen Pläne anfertigen die trotz vielerlei Umbauarbeiten den alten Charakter der Kate noch deutlich erkennen lassen. Mit Hilfe von Inventaren  und Bauplänen soll hier die Hummelacker Kate und ihre Einrichtung nach­gezeichnet werden, wie wir sie wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorgefunden hätten.

 

Betrat man die Hummelacker Kate durch die Haustüre in der südlichen Giebelwand, so befand man sich in der Küche, die gleichzeitig Flur war. Die Küche war spärlich eingerichtet, Möbel fehlten fast völlig. Ein Mehlkasten, Rechel[166], 2 Stühle und ein Bänkchen waren die ein­zigen Sitzgelegenheiten. Statt eines Tisches haben sich dort fest eingebaute Arbeitsplatten befunden. Verschiedenes Kamingerät, wie Halen[167], Schürhaken, Blasrohr und "Kalte Hand"[168] dienten zur Be­dienung des Bussem[169]. Auf dem Kaminsims standen einige Sachen aus Zinn, und Irdenware, Porzellan und Kupfer. Bierkrüge, Teller, Salz­fässchen und Schüsseln. Obligatorisch für jeden Raum waren die Ker­zen- oder Talglichthalter. Neben Küchengeräten finden wir als Be­stecke nur Löffel genannt.

Linker Hand führte aus der Küche eine Türe in die "Stube", dem Wohn­zimmer der Impelmann. Hier standen Schrank, Tisch und 3 Stühle, dazu zwei Bänke. Auf einem kleinen Beistelltischchen standen 4 porzella­nene Tassen und ein kupferner Kaffeekessel. Eine nicht überall zu findende Besonderheit war der kleine eiserne Ofen, der für Wärme sorgte. Daneben auf dem Boden eine Bettflasche aus Zinn. Raumschmuck bildete eine "römische Waage". An Stelle der Kerzenleuchter fanden sich hier eine kupferne und eine eiserne Lampe. Ob sie mit Petroleum oder mit Rüböl betrieben wurden ist nicht festzustellen. Wir verlas­sen die Stube und betreten wieder die Küche.

Rechter Hand führten einige wenige Stufen in die "Opkammer", die als Schlafzimmer des Bauern und seiner Frau diente. Der Name "Op- oder Aufkammer" rührt daher, daß darunter der Kellerraum der Kate lag. Da im Niederrheingebiet ein recht hoher Grundwasserspiegel den Bau nor­mal tiefer Keller verbot, lagen die Kühl- und Lagerräume oft nur we­nig tiefer als die ebenerdigen Räume. Logischerweise mußte der Raum darüber entsprechend über dem Erdniveau liegen, die Opkammer. Hier hatten die Impelmann zwei Eichenbetten stehen, wovon eines schon ziemlich alt war. Des weiteren einen Schrank, 3 Kisten sowie ein Kleiderreck, den Mantelstock. Neben dem Bettzeug und verschiedenen Teilen an Bettwäsche befanden sich in den Kisten die Wertsachen, teilweise auch Geschenke zur Hochzeit. Es fanden sich da 34 zinnerne Löffel, 19 porzellanene Tassen, ein porzellanener Blumentopf, ein Silberlöffelchen, 5 Bilder. An der Wand hing ein Engelskopf, eine alter Stuhl stand in einer Ecke. In einem Korb lagen verschiedene Sachen zur Wäschepflege: 1 Bügeleisen mit Bolzen, Haspel, Hechel und Schere. Auf dem Schranksims standen 2 unterschiedliche Glasflaschen, eine blecherne Teedose und eine kupferne Waage. In diesem Raum be­fanden sich auch die einzigen Bücher der Impelmann Familie: ein schon sehr altes Buch, eine Handpostille sowie ein Gebetbuch. In der Aufkammer stand eine alte Kiste, die schon früher bereit einmal ta­xiert und danach versiegelt worden war. Als der Notar das Siegel er­brach und die Truhe öffnete fand er verschiedene Textilien: 5 Tischtücher, 1 Handtuch, 38 Ellen Leinwand, 2 seidene Frauenjacken, ein alter Frauenrock, 1 Stegentuch[170], 1 Körbchen mit 2 Hauben und drei Pfund Wergen[171] Garn, 2 rothbeyene[172] Frauenröcke und ein brauntuchener Frauenrock.

Von der Opkammer wieder zurück in die Küche. Neben der Treppe führte ein Durchgang in einen Flur, in dem sich rechts ein steinerner Back­ofen befand sowie der Eingang zur Spüle. Dieser Backofen war noch in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts vorhanden und diente zur Herstel­lung der Brotvorräte. Die Spülküche war ein Wirtschaftsraum für den privaten wie den landwirtschaftlichen Bereich. Hier stand damals, vielleicht aber auch erst in späteren Jahren, eine Wasserpumpe. In dieser Spüle gab es verschiedene Geräte für die Milchverarbeitung: das Butterfaß, Töpfe, Siebe, Durchschläge. Ein großer kupferner Kes­sel diente zur Käsebereitung oder zum Wäsche waschen. Hier wurden die gößeren Kochgeräte aufbewahrt, eiserne Kamintöpfe, Kuchenformen, Fleischgabeln. Wassertonne, Teertonne, Kohlen- und Kalkkiste standen hier. An der Wand hingen verschiedene Kuhketten und eine Wäsche­leine, in einer Ecke lag Gartengerät, Heckenschere und Kartoffel­hacke.

Am Ende des Flures war die Türe zum hinteren Teil des Hauses, der als Scheune und Viehunterkunft diente. Betrat man in die Scheune sah man dort eine große Schneidback, eine Gerät zum Schneiden von Gemüse und Viehfutter. Eine alte Wanne, zwei Fensterrahmen, eine alte Ki­ste, ein Schrank und verschiedene Bretter waren hier abgestellt wor­den. Pferdegeschirr hing an den Wänden, Zimmermannsgerät und Acker­werkzeuge lagen herum. Da fanden sich Sense, Dreschflegel, Pflug und Egge, Schubkarre, Spaten, Gabel, Sägen, Äxte, sogar ein Schleif­stein. An einem Waschzuber konnte sich der Bauer reinigen wenn er vom Feld kam. Die dort stehende Wannmühle hatte die Aufgabe, daß ausgedroschene Getreide zu sieben und Stroh und Verunreinigungen vom reinem Korn zu trennen. Zwischen diesen Sachen stand ein alter Vo­gelbauer, in dem der 12jährige Peter Anton eine Maus hielt. Seitlich war ein Teil der Scheune abgetrennt und diente als Stallung, in der 2 Kühe und zwei Schweine Unterkunft fanden. Auf dem Zwischenboden wurden die Getreidevorräte der Familie verwahrt: 1 Malter Hafer, 1½ Malter Gerste, 1 Malter Weizen, 2 Malter Roggen, 2 Malter Buchwei­zen. Für die Tiere waren 2000 Pfund Heu und 4000 Pfund Stroh gela­gert.

In die Küche zurückgekehrt gelangte man über die Treppe hinauf und konnte sich in dem Zimmerchen über der Wohnstube umschauen. Hier standen ein Tisch und vier Stühle sowie eine alte Bettstelle mit ei­nem Federbett. Zwei Mantelstöcke, ähnlich einem Kleiderreck, wurden erwähnt. In diesem Raum, in dem wahrscheinlich die beiden Söhne das Bett teilen mußten während die Tochter bei der Mutter schlief, seit diese Witwe war, waren auch einige Dinge abgestellt, die nicht immer benötigt wurden. Es fanden sich, möglicherweise in den zwei alten Kisten die im Inventar stehen, 6 Säcke, 6 Messer und 6 Gabeln mit zinnernen Heften, 4 Messer und 4 Gabeln mit "plaitierten" Heften, 10 Pfund Flachs und 10 Pfd. Werg. Ein altes Spinnrad war hin und wieder in Gebrauch, eine blecherne Dose, ein blecherner Kessel und ein Hackbrett wurden im Inventar ebenfalls genannt. Im Zimmerchen be­fanden sich noch 3 Tönnchen, 1 Kette und 1 Eisen.

Werte fanden sich in der Impelmannschen Kate nicht, ausgenommen zweier Schuldscheine, die die Mutter Gertrud Kelldonk noch kurz vor ihrem Tod erbte. Eine bisher noch unbekannte Verbindung zu einer Witwe Roßkamp hatte ihr diese Erbschaft eingetragen, hinter deren Namen sich wahrscheinlich ihre Mutter Richarda Holtmans oder eine Tante verbarg.[173]

 

 

RÄUBERBANDEN AM NIEDERRHEIN

 

In der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts tauchten immer häufiger Räuberbanden auf und überfielen Bauerngehöfte, Kaufleute, Postkut­schen unter Anwendung von Brachialgewalt. Kriminalität aller Art und Schwere war immer schon vorhanden gewesen, doch war das Wirken die­ser gut durchorganisierten Banden eine völlig neue Erscheinung, der die Polizeiorgane der alten deutschen Staaten ziemlich hilflos ge­genüberstanden. Erst das moderne und straff organisierte Beamtenwe­sen der französischen Besatzungsmacht und der darauf folgende preu­ßische Staatsapparat setzten dem Bandenunwesen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein Ende. Verschiedene Banden, benannt nach ihren An­führern oder ihrer Herkunft wurden bekannt: der bayrische Hiesel, die Gürtlersche Bande, Krummfinger Balthasar, die Mordbrennerbande des "Schönen Carl", die Wetterauer Banden, Birkenfelder- und Mosel­bande, Damian Hessel -das "StudenXEhen"-, Schinderhannes, die Bock­reiter, die Hölzerlips Bande und viele andere. Am Niederrhein war besonders die sogenannte "Große Niederländische Bande" aktiv, deren Spuren von Holland bis ins Bergische Land, ja sogar bis ins Rhein-Main Gebiet und in die Pfalz reichten. Im Gegensatz zu anderen Ban­den bestand sie fast ausschließlich aus Juden, was den inneren Zu­sammenhalt besonders stärkte, waren sich doch die Mitglieder ihrer Zugehörigkeit zu einer verfolgten Minderheit bewußt. Darüber hinaus bestand generell zwischen allen Arten fahrenden Volkes, Hausierern, Zigeunern, Vaganten, Bettlern, Deserteuren sowie den "unehrlichen Leuten", wie Henkern, Abdeckern (Wasenmeistern), Schäfern und Köh­lern auf Grund des äußeren Drucks von wirtschaftlicher Not und sozi­aler Ächtung eine enge Verbindung; trotz der Unterschiede in Reli­gion, Volkszugehörigekeit, Intelligenz und Bildung formiert sich eine geschlossene Schicht. In dieser Gesellschaft gab es eigene Nachrichtenverbindungen, Schlupfwinkel und spezielle, besonders aus­getüftelte Reisewege, deren Etappen von "sicheren Orten", sogenann­ten "Kochenmer Beyes" geschützt wurden.

Der Herkunftsort der "Großen Niederländischen Bande" lag in Gronin­gen, wo um 1790 die Familie Jakob, die Keimzelle der Bande, lebte. Der alte Jakob war der Stratege, der als Dirigent im Hintergrund die Fäden zog und der auf Grund seiner Erfahrung und seines Wissens, daß er teilweise aus altüberlieferter Räubertradition gewonnen hatte, seiner Bande zu spektakulären Erfolgen verhalf. Mit den wichtigsten Leuten seines Unternehmens war er verwandt: Sein Sohn Abraham führte einen separaten Zweig der Bande in Paris, einer seiner Schwieger­söhne war der berüchtigte Abraham Picard. Franz Bosbeck, ein anderer Schwiegersohn der später in Den Haag geköpft werden sollte, war mit seinem Bruder sowie mit dem Mathias Weber, genannt Fetzer, einer der wenigen Christen in dieser Bande. Die Überfälle führte die Bande nach einem vorher sorgfältig abgesprochenen und dann strikt befolg­ten Plan aus. Da in diesen Zeiten noch keine Banken das Vermögen ih­rer Kunden verwalteten und schützten, wurden die Ersparnisse im Hause aufbewahrt und sorgfältig vor den Kindern, dem Hofgesinde und vor allem vor den Blicken Unbekannter verborgen. Doch gab es immer wieder Zeichen plötzlichen Reichtums oder andere Merkmale, aus denen ein geübtes Auge die lohnende Beute schließen konnte. Oftmals waren es kleine Gewerbetreibende, Scherenschleifer, Kesselflicker, Löffel­schnitzer oder Korbflechter, die unter der Maske des ärmlichen aber biederen Handwerkers für die Bande Ausschau hielten. War nun das Op­fer ausgemacht, ging es in die Planungsphase. Die Chefs informierten die einzelnen Spezialisten und die angesehensten Mitglieder der Bande, die an verschiedenen Orten Unterschlupf hatten, und verabre­deten einen günstigen Termin für den Überfall. Sommernächte waren wegen ihrer Kürze, die Winternächte wegen der Kälte unbeliebt. Auch Mondschein und Schnee waren völlig unbrauchbar. Bevorzugt wurden darum lange finstere Nächte im Frühjahr und Herbst. War der Termin erreicht, reiste die Bande in kleinen Grüppchen zum Treffpunkt. Die meisten gingen zu Fuß, die Chefs kamen im Wagen oder zu Pferd. Ebenso wurde meist ein Wagen für die Beute bereitgehalten. Exakt, was eine planerische Meisterleistung war, traf man zur richtigen Zeit am richtigen Ort ein. Pünktlichkeit war besonders wichtig, denn Verzögerungen brachten den Plan durcheinander, und diejenigen, die zu früh in der Nähe des Überfallortes herumlungerten, zogen nur die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf sich. Am Treffpunkt sammelte sich vor allem die "Masse" der Räuber, in der Regel junge Männer aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Opfers, die nur zu diesem einen Zug angeworben worden waren.

So geschah es auch im Jahre 1795 auf der Vierbaumer Heide, einem Ortsteil von Budberg, wo der Kolonist Werkle wohnte. Wenige Wochen zuvor war ein pockenvernarbter Scherenschleifer durch den Ort gezo­gen, der den Bauern für geringes Entgelt seine Dienste anbot. Er war recht mager, so um die vierzig Jahre und mit gelblichem Gesicht. Sein pechschwarzes Haar hing in Zöpfe geflochten lang über seinen Rücken herab. Sein diensteifriges Auftreten, vor allem aber sein billiges Angebot öffneten ihm viele Türen. Trotz seines Aussehens durfte ihn niemand einen Landstreicher nennen, denn er genoß auf Grund seines Berufes sogar das Privilegium eines gültigen Passes, mit dem er sich überall ausweisen konnte. Zur Seite stand ihm die einäugige Lisbeth, so hatte der pockennarbige Scherenschleifer seine Lebensgefährtin genannt, half ihm bei der Arbeit und bot noch dazu geflochtene Körbe und gedruckte Hauspostillen feil. Das Paar hatte einen kleinen Karren mit Werkzeugen und dem Schleifstein und wohnte während ihres Aufenthaltes in Budberg mitsamt einem zotteligen Hund und zwei halbwüchsigen Mädchen bei einem Bauern in der Scheune, der dafür sein Schneidwerkzeug kostenlos repariert erhielt. Einige Tage hielt sich Franzis von Dahlen, wie er genannt wurde, in Budberg und den etwas außerhalb liegenden Einzelgehöften auf, schliff Messer, Äxte, Sensen und Scheren, trank manchen Schnaps mit den Bauern und erfuhr das Eine und das Andere. Unter all den vielen Gerüchten hatte er auch gehört, daß der Kolonist Anton Werkle, der mit seiner Fami­lie noch nicht allzulange im Dorf wohnte und darum sehr oft Ziel­scheibe von Neid, Klatsch und Gespött war, einen dicken Batzen Geld zusammen getragen haben sollte, um damit eine große Herde zu kaufen. Die Klatschmäuler mußten ihre Geschichte sehr spannend und glaubhaft erzählt haben, denn den nächsten Tag brach in aller Herrgottsfrühe, es war noch völlig dunkel, die Frau des Scherenschleifers auf, um einen wichtigen Botengang zu erledigen. Auf die Fragen der Dorfbe­wohner nach seiner Frau wußte er nur zu berichten, sie sei zu einer kranken Verwandten gerufen worden, die mit dem Tod rang. Es vergin­gen noch einige Tage, und dann zog der Scherenschleifer mit Töchtern und Hund weiter, ohne zuvor die Rückkehr seiner Frau abgewartet zu haben.

Nachdem zwei weitere Wochen verstrichen waren, trafen sich am Rande der Vierbaumer Heide im Schutz einer Hecke und einer Reihe Pappeln ein seltsamer Haufen. Nach und nach fanden sich fast zwanzig Männer ein und flüsternd wurden einige hastige Worte gewechselt. Junge Leute aus den völlig verarmten und elenden Kolonistenfamilien der Bönninghard waren auch darunter. Dann gab ein Älterer, den die ande­ren anscheinend nicht kannten, das Signal zum Abmarsch nachdem vor­her noch die Gesichter mit Ruß geschwärzt worden waren. Besonders die jungen Leute von der Bönninghard, die erst vor wenigen Tagen bei einem Branntweingelage zu diesem Unternehmen geworben worden waren hatten Angst erkannt zu werden. Schweigend zog der Trupp in dieser Neumondnacht seinem unbekannten Führer hinterher, lautlos, nur hin und wieder eine Stolpern und darauf ein Fluchen, denn der unbekannte Feldweg war unbefestigt und von schweren Bauernwagen ausgefahren. Am Ende des Trupps einige schwer bewaffnete Ältere, denen anzusehen war, das dieses nicht ihr erster Abendspaziergang war. Teilweise führten sie sogar Schußwaffen, und selbst dem ängstlichsten der Jun­gen wurde direkt klar, daß der Zeitpunkt umzukehren verpaßt war. Der Weg führte über die Vierbaumer Heide, die damals mit Gestrüpp und lichtem Baumbestand bewachsen war und den Bauern der umliegenden Ge­meinden als gemeinsame Weide für Rindvieh und Schafe diente. Einmal kamen sie an einigen Tieren vorbei, die aus dem Schlaf aufgeschreckt wurden, und sie hörten den Schäfer rufen. Plötzlich ein unerwarteter Halt. An einem Weidetor, die ersten Felder waren in Sichtweite, blieb die Meute stehen und einige machten sich am Tor zu schaffen und brachen einen langen und starken Pfahl heraus. Dann ging es wei­ter. Endlich kamen sie an das Haus des Kolonisten Werkle, das etwas abseits lag. Ein schwacher Lichtschimmer deutete an, das die Bauers­leute im Begriff waren ins Bett zu gehen. Nun ging alles ganz schnell. Diejenigen die ihre Gesichter nicht geschwärzt hatten, hin­gen sich dunkle Tücher vor das Gesicht. Man fing an laut zu scherzen und zu singen und zu gröhlen, und hatten sich noch vorher am Sammel­platz niederrheinischer Dialekt mit holländischen Brocken und auch pfälzer Lauten vermischt, so tönte es jetzt lauthals in französi­scher Sprache, oder zumindest in dem, was man dafür hielt. Jetzt wußte jeder, der zufälligerweise in der Nähe vorbeikam: "Achtung!! Sofort großen Bogen schlagen! Hier sind wieder herumstreunende fran­zösische Soldaten." Mit den oftmals betrunken durch die Gegend zie­henden und marodierenden Besatzern war nicht gut Kirschen essen und so hielt man sich ungebetene Zeugen vom Hals und lenkte den Verdacht auf die ungeliebten Besatzer. Vor Werkles Türe blieb der Haufen ste­hen, und die kräftigsten ergriffen den Pfahl, nahmen Anlauf und don­nerten vor die Türe. Ein zweites Mal, und unter Krachen brachen Türe und Rahmen auseinander und die Männer drängten ins das Haus. Dieje­nigen, die als Wache postiert waren, lotsten einem schweren Fuhrwerk den Weg, das absprachegenau auf das Gebäude zusteuerte. Zwei der un­heimlichen Besucher brachten einen sich windenden und schreienden Knecht den sie abgefangen hatten als er aus dem Stalltrakt kletterte und fliehen wollte. Im Haus war inzwischen alles taghell erleuchtet. Kerzen waren zusammengebündelt entzündet und mit heißem Wachs über­all im Haus an die Wände geklebt worden. Der Bauer Anton Werkle, seine Frau samt ihren Kindern, Knecht und Magd waren gebunden und in eine Ecke geschafft worden. Die Eindringlinge verständigten sich laut mit französischen Sprachbrocken und schafften Stück um Stück das gesamte Inventar des Hauses hinaus auf den Wagen. Werkle wurde hart bedroht und aus Angst um seine Familie, er wußte daß in ähnli­chen Fällen die Kinder vor den Augen der Eltern grausam gequält wor­den waren, verriet er einen geheimen Ort im Stall, wo er in einer alten irdenen Kanne sein Bargeld verwahrt hielt. Die Räuber nahmen jedes Kleidungsstück mit, und die Magd, die schon zu Bett gewesen war, hatte ebenso wie die Kinder absolut nichts mehr anzuziehen. Nachdem jeder Kasten und jede Kiste aufgesprengt worden waren, Kam­mern, Küche und Speicher durchsucht, und nichts mehr vorhanden war, was auch nur das Geringste an Wert besaß, verschwanden die Räuber und ließen die Familie gebunden zurück. Erst Stunden später gelang es ihnen sich zu befreien. Sobald der Tag dämmerte verfolgte man die Spuren die der schwere Wagen hinterlassen hatte, doch als man auf die "Hohe Straße" kam, die Hauptverbindungsstrecke zwischen Moers und Rheinberg, war alle Mühe vergebens. Die Räuber hatten nach ihrem Abmarsch einen kurzen Zwischenhalt auf der Vierbaumer Heide einge­legt. Dort war das Geld, es hatte sich als enttäuschend wenig her­ausgestellt, verteilt worden und die Jüngeren wurden nach Hause ge­schickt, während die älteren, berufsmäßigen Räuber ihre Schlupfwin­kel aufsuchten. Der Wagen war noch in der Nacht bei einem Hehler ab­geladen worden und der schnelle Erlös für die Güter besserte die ma­gere Beute ein wenig auf.

Werkle konnte die Täter nicht beschreiben, er wußte nur das einer stark geschielt hatte und alle sich in französischer Sprache unter­halten hatten. Erst viel später kam ans Licht, daß die Täter der "Krefelder Bande", einer Untergruppierung der "Großen Niederländi­schen Bande" angehört hatten. Franzis von Dahlen verbarg sich zu dieser Zeit nach solchen Fischzügen meist in einem einsamen Haus im Duisburger Wald, das einem alten Mann gehörte, der seinen Sohn von Zeit zu Zeit mit auf derartige Unternehmungen schickte. Franzis blieb lange Zeit unentdeckt, doch ein dummer Zufall wurde sein Ver­hängnis. Er saß in Süchteln mit seinen Spießgesellen in einer Kneipe beim Branntwein, als spielende Jungen seinen Schleiferkarren unter­suchten. Einer der vorwitzigsten zog eine verborgene Schublade her­aus, die mit Waffen, Wachslichtern und Einbruchswerkzeug gefüllt war. Umstehende Erwachsene bewirkten die Verhaftung des pockennarbi­gen Franzis von Dahlen, der nach Jülich in Haft gebracht wurde. Nach langer, fast einjähriger Untersuchung wurde am 14.3.1798 das Urteil über ihn gesprochen. Es war ihm nur sehr wenig nachzuweisen gewesen, und so kam er mit der relativ milden Strafe von 14 Jahren als Galee­rensträfling davon.

 

 

VON DER HUMMELACKER KATE ZUM EMPELMANN HOF

 

Drei Wochen nachdem der Hausstand inventarisiert worden war, drängte der Onkel Peter Impelmann, der zum Vormund des kleinen Peter Anton bestimmt worden war, auf Versteigerung des beweglichen Besitzes um seinem Mündel den zustehenden Anteil zu sichern, insbesondere, weil der ältere Bruder am 24.10.1825 in Walsum geheiratet hatte und die Kate nun als seinen eigenen Haushalt bewirtschaftete. Haus und Hof sollten später geteilt werden, da eine Verwässerung des Besitz­rechtes nicht zu befürchten war. Am 30.11.1825, einem Freitag fand sich nach vorhergegangener Bekanntmachung viel Volk auf dem Hof ein und scharte sich um Notar Scheffer, der Nummer für Nummer auf­rief.[174] Da nun die älteren Geschwister Impelmann -sie nennen sich seit dieser Generation Empelmann-  und die junge Ehefrau nicht in einem völlig leergeräumten Haus sitzen wollten, mußten sie mitbieten und einen Teil des Hausrates zurücksteigern.

Johann Heinrich Empelmann hatte aus Overbroich im Kirchspiel Walsum die Margarete Helene Elisabeth Hennecken, genannt Louven, als Ehefrau nach Budberg mitgebracht. Er erwies sich in den folgenden Jahren als ein sehr tüchtiger Landwirt, der die Kate zum Hof aus­baute und durch Ankäufe und Pachtverträge vergrößerte. Er arbeitete nicht nur als Bauer, sondern hatte das Schreiner- und Zimmermanns­handwerk gelernt und war auch als Handwerker tätig. Es muß innerhalb der Familie Henneken zu Rechtstreitereien gekommen sein, denn später wurden in einem Inventar Gerichtsakten von einem Prozeß der Familie Sebregondi[175] in Dinslaken gegen die Bernhard Henneken[176] und Kon­sorten erwähnt. Johann Heinrich Empelmanns Ehe dauerte gerade 14 Jahre, als seine Ehefrau am 16.7.1839 früh morgens um 7 Uhr an Ner­venfieber starb. Die ein Jahr alte Tochter Anna Gertrud folgte der Mutter wenige Tage später in den Tod. Ein knappes Jahr später heira­tete er erneut eine Frau vom anderen Rheinufer, die fast dreißigjäh­rige Gertrud Queling aus Sterkrade. Sie stammte vom Quelingshof in Rentfort bei Gladbeck; seinerzeit hatte die Schwester des Vaters den großväterlichen Hof übernommen und ihr Vater war mit seiner Familie nach Sterkrade gegangen. Er arbeitete als Fuhrmann und sein Sohn Theodor als Fabrikarbeiter auf der "Guten Hoffnung Hütte". Theodor Queling verhalf dort später einem Teil der Empelmannkinder zu einem Arbeitsplatz[177]. Nachdem Vater Heinrich Queling am 15.4.1853 in Sterkrade an Alterschwäche gestorben war, zog die Mutter Anna Katha­rina Riesener[178] zu Tochter und Schwiegersohn auf den Hof nach Bud­berg, doch starb dort im gleichen Jahr, am 28.7. nachts zwischen 2 und halb drei, der Ehemann Johann Heinrich Empelmann an der Brust­krankheit. Neben der Witwe wurde der älteste Sohn zum Nebenvormund über seine Halbgeschwister ernannt.

 

Impelmann / Empelmann,                                  I. Hennecken gnt. Louven, Marg. Hel. Elisabeth
Johann Heinrich                                                           = 14.04.1800 Overbroich
 = 14.02.1801 Budberg                                                 + 16.07.1839 Budberg
 + 28.07.1853 Budberg                                      II. Queling,  Gertrud Anna Maria (Tagelöhnerin)   
Zimmermann, Schreiner, Ackersmann                            * 17.07.1810 Rentfort

Der Hummelacker -jetzt Empelmann- Hof                       = 18.07.1810 Gladbeck
trug die Adresse Haus Nummer 5 am Hauptweg  + 24.05.1858 Budberg
                                                                                 
                         I. oo 24.10.1825 Walsum

                        II. oo 13.06.1840 Budberg/Rheinberg-Standesamt/ Rheinberg kath. Kirche
 
Kinder aus oo I.:                                               Zeugen=Z, Paten=P 
 * 13.10.1826                Wilhelmine      
+ 04.12.1829 

* 12.09.1829                 Johann
+ 15.07.1898

* 28.06.1832                 Wessel                        Z: Joh.Schmitz
, Schmied; Franz Hillen, Schuster
= 27.06.1832                                                    P: Joh. Sebregondi
; aus Dinslaken
+                                                                                            Anna Kath.Louwen
 

* 30.12.1834                 Anton                           Z: Joh.Schmitz
, Schmied; Jacob Wellermann
= 01.01.1835                                                    P: Franz Kirchenkamp
, Anna Marg. Hennekens
+ 20.08.1910                    


* 25.06.1838                 Anna Gertrud                Z: Heinr. Hocker, Lehrer; Franz Kirchenkamp
 
= 24.05.1838                                                    P: Sibilla Impelmann, Joh. Lullemann
+ 25.07.1839                    


Kinder aus oo II.:
* 13.04.1841                 Heinrich                        P: Heinrich Queling
s; Angela Louvermann geb
= 18.04.1841                                                                                                   Hortmann
                                                
* 13.06.1843                 Maria Kath.                   Z: Stefan Boymann
, Schenkwirt; Josef Hein
= 15.06.1843                                                    P: Maria Katharina Queling
; Wilhelm Nagels
+ 16.12.1869                    
    

* 16.10.1844                 Franz Heinrich              Z: Wilhelm Meyer
, Lehrer, Heinrich Londong
= 18.10.1844                                                    P: Heinrich Queling
, Sibilla Nagels
+ 15.07.1845                    


* 29.07.1846                 Anna Gertrud                Z: Joh.Schmitz
, Schmied;  Boijmann, Faßbinder
= 30.07.1846                                                    P: Gertrud Koch;
 Theodor Queling

* 16.02.1849                 Anna                            Z: Franz Hillen
, Schuster; Wilh.Hillen, Schneider
= 20.02.1849                                                    P: Sibilla Nagel; Bernhard Queling

 
* 11.12.1850                 Jakob                           Z: Fried.Meyer
, Lehrer; Franz Hillen gnt.
                                                                                                          Kirchenkamp, Schuster 
= 15.12.1850                                                    P: Johannes Westermann
; Wilhelmine
+ 29.12.1924                                                               Denninghoff
geborene Sibregondi   

 

Nachdem der Vater verstorben war, mußte die Mutter mit dem ältesten Sohn den Hof alleine bewirtschaften. Wessel -eigentlich hieß er ja Wenzeslaus- war Schuster geworden und lebte und arbeitete in Hom­berg, während Anton von seinem Stiefonkel Theodor Queling in der Guten Hoffnung Hütte als Maschinenarbeiter untergebracht worden war. Große Auswahl der Berufsmöglichkeiten gab es in Budberg nicht[179]. Doch auch Johann, der Älteste, machte sich schon sehr zeitig selb­ständig und bewirtschaftete, obwohl er im väterlichen Haus lebte, eigene Ländereien die er von der Rheinberger Kirchengemeinde in Pacht genommen hatte. Da der verstorbene Vater den Hof ziemlich ver­größert hatte, mußte die Witwe eine Tagelöhnerin als Hilfe einstel­len, Elisabeth Maas aus Budberg. Auf dem Hof lebte auch noch Peter Anton, Bruder des verstorbenen Vaters und Junggeselle, der als Schreiner sein Brot verdiente und die Witwe unterstützte obwohl er eigentlich mit dem Hof nichts mehr zu tun hatte. Peter Anton hatte am 26.2.1849 von seinem Bruder seine restliche Abfindung aus der Hofteilung erhalten, durfte aber auf dem Hof wohnen bleiben solange er unverheiratet war. Die alte Mutter der Witwe, Anna Katharina Rie­sener half so gut sie es konnte ebenfalls auf dem Hof mit, bis sie 88jährig[180] kurz vor dem Christfest am 21.12.1856 starb. Damit hat sie der Familie wohl die Weihnachtsfreuden getrübt. Auch sollte es nur 1½ Jahre dauern bis der nächste Todesfall die Empelmannfamilie ereilte. Die Bäurin und Witwe Getrud Queling litt seit geraumer Zeit an einer "Abnehmungkrankheit" und hatte das Bett zu hüten. Der Rheinberger Arzt Doktor Willich war mehrfach in seiner Kutsche nach Budberg gekommen und hatte teure Medizinen vom Apotheker Diepenbrock verschrieben, die der Kranken aber nicht halfen. Am 24.5.1858, nach­mittags um 16.00 Uhr starb Gertrud Queling und hinterließ 5 unmün­dige Kinder, von denen der Jüngste, Jakob, gerade 7½ Jahre alt war.

Nach dem Tod der Mutter kümmerten sich der ältere Bruder sowie der Onkel Theodor Queling um die Kinder. Die Empelmannfamilie stand vor einem großen Problem: Alle acht Kinder sollten ein Stück des Erbe erhalten und trotzdem durfte der Hof als solcher nicht in seinem Grundstücksbestand zerstückelt werden; die Wirtschaftlichkeit war unbedingt zu erhalten. Nun setzten sich die Älteren mit dem Notar zusammen und heckten folgenden Plan aus: Zuerst wurde ein Inventar aufgestellt und mit Forderungen und Schuldverpflichtungen ergänzt, damit ein Überblick über die Hinterlassenschaft möglich war. Um dem Gesetz genüge zu tun, sollte der Hof öffentlich zum Verkauf ausge­schrieben werden, wobei sich der Käufer zu verpflichten hatte die drei jüngsten Geschwister, Anna, Gertrud und Jakob aufzunehmen und bis zu ihrer Volljährigkeit zu erziehen, ernähren, kleiden und zu pflegen, kurz: sie an Kindesstatt anzunehmen. Dieser Entschluß mußte um Gültigkeit zu erlangen, entsprechend den Rechtgepflogenheiten di­ser Zeit, bei einem "Familienrath" gefaßt werden, der öffentlich vor dem königlichen Friedensgericht in Rheinberg stattzufinden hatte. Die Empelmänner hatten damit im Sinn gehabt, fremde Interessenten abzuschrecken. Johann der Älteste sollte den Hof mitsamt seinen Halbgeschwistern übernehmen und die größeren Brüder auszahlen. Als aber nun der Vertrag dem Landgericht in Kleve, daß für die Rechte der Minderjährigen zuständig war, zur Prüfung vorgelegt wurde, tra­fen die Empelmänner auf den Widerstand der dortigen Justiz. Das Landgericht hatte den Plan durchschaut und befürchtete die Übervor­teilung der jüngeren Geschwister wenn bei einem öffentlichen Verkauf alle Konkurrenz ausgeschaltet worden wäre. Die Teilung wurde verwor­fen. Beim Notar Kewer in Rheinberg wurde nun ein neuer Teilungsplan entworfen: Es wurde genauestens nach dem Ergebnis der Inventarisie­rung geteilt, aber auf einen öffentlichen Verkauf verzichtet. Die erwachsenen Geschwister wurden ausgezahlt, die Abfindung der jünge­ren wurde zurückgestellt. Damit mußte der älteste Bruder, der nun den Hof übernahm, mit dem Risiko leben, daß die jüngeren Geschwister bei Eintritt in die Volljährigkeit auf eine Abfindung in Geld ver­zichteten und, was rechtlich verankert war, auf Abtretung von Grund und Boden bestanden.

 

 

HOCHWASSERKATASTROPHE 1855

 

Ein Naturereignis größten Ausmaßes, daß sich noch zu Lebzeiten der Mutter Queling-Empelmann zutrug, soll hier unbedingt erwähnt werden. Der Winter 1854/55 zeichnete sich nicht so sehr durch seine Kälte, als vielmehr durch seine lange Beständigkeit und seine Schneemassen aus. Die jüngeren Empelmanngeschwister, Jakob gerade 4 Jahre, Anna wurde 6 Jahre, Gertrud war 8 Jahre, Maria Katharina war 11½ Jahre und Heinrich wurde 14 Jahre alt, haben sicher ihre Freude daran ge­habt und oftmals wird auch der Schulunterricht ausgefallen sein, wenn die Kinder von den entfernter liegenden Höfen die Schule nicht erreichen konnten. Als sich aber im Unterlauf des Flusses wegen des extremen Niedrigwassers die vom Oberrhein heruntertreibenden Eis­schollen stauten, machten die älteren Anwohner ernste Gesichter, denn sie hatten noch die Hochwasserkatastrophen von 1784 und 1799 in Erinnerung und erkannten die düsteren Vorzeichen. Immer höher scho­ben sich die Eisschollen, das Wasser floß darüber, darunter, und zwischen den dicken, scharfkantigen Stücken hindurch, es gefror und brach dann erneut durch das Gewicht der Schollen. Unheimliche Geräu­sche, ein Ächzen und Stöhnen, Krachen und Rauschen zeigten den Strom als gefesseltes Untier. Bei Wesel wurde eine Dicke von 20-25 Fuß ge­messen, was nach heutigem Maß 7,53-9,41 Meter bedeutete. Von Wesel an aufwärts wurde das Eis immer dünner, und der ersehnte Fuhrweg, den man von Orsoy zu den Kohlegruben auf dem gegenüberliegenden Ufer einrichten wollte, ließ sich nicht verwirklichen. Jedem wurde indes­sen klar: Ein sehr plötzlicher Temperatursturz würde eine Katastro­phe bedeuten. Nur ein langsames Abschmelzen des Eises bot Sicher­heit. Ein starkes Tauwetter zu Beginn des Februars wurde noch einmal von einer Frostperiode abgelöst. Doch Spannung lastete schwer auf den Landbewohnern. Am 25.Februar 1855 verabschiedete sich dann der Winter endgültig, aber es regte sich nichts in den darauffolgenden Tagen. Am Mittwoch, dem 28.Februar hörten die Budberger abends von Orsoy her Böllerschießen, ein Zeichen, daß Bewegung in den Strom ge­kommen war; spät in der Nacht dann Glockengeläut aus Repelen. Der Donnerstag brachte die ersten Schreckensmeldungen: Wassereinbrüche wurden von Eversael, Winterswick, Homberg und Rheinberg gemeldet. Die Straße von Budberg nach Rheinberg war überspült, der westliche Teil Budbergs überschwemmt. Die Nacht von Donnerstag auf Freitag, vom 1. zum 3.März, brachte größte Not über Budberg. Immer höher stieg das Wasser und übertraf schon bald die Höchststände vergange­ner Katastrophen. Mitten in der Nacht brausten auf einmal auch aus östlicher Richtung Wassermassen heran und zeugten von Deichbrüchen in Orsoy und Eversael. Budberg war vollkommen eingeschlossen und die steigenden Fluten verkleinerten den Lebensraum der Dorfbewohner von Minute zu Minute. Höher gelegene Plätze, die bis dahin als sicherer Hort für Mensch und Tier gegolten hatten, wurden in kürzester Zeit völlig überspült. In diesen Stunden wurde die Zahl der Bauersleute immer größer, die mit Kind und Kegel, Gesinde, Hausrat und Vieh los­ziehen mußte, um Schutz zu finden. Ein kurzer Stillstand, dann rück­läufiges Wasser am Freitagmittag. Doch die Erleiterung trog. Keine zwei Stunden später stieg das Wasser erneut. Die Menschen brachen von den Schutzplätzen auf und trieben ihr Vieh durch knietiefes, im­mer weiter steigendes Wasser zur allerletzten Zuflucht, der kleinen Budberger Kirche mit dem umliegenden Friedhof, der höchsten Erhebung im Dorf. Gertrud Queling, die Witwe des Empelmannbauern, hatte alle Hände voll zu tun, um ihre kleinen Kinder und ihre alte Mutter in Sicherheit zu bringen. Die kleinsten, vielleicht auch die Greisin, mußten durchs Wasser getragen werden und weinten. Es war alles naß, kalt, und die Kleinen völlig erschöpft. Die größeren Geschwister und der Schwager Peter Anton kümmerten sich um das Vieh und die wenigen Besitztümer die man mitnehmen konnte. Auf dem Kirchhof war es sehr eng. Auch wenn der Pfarrer die Kirche für die kleinen und schwachen Einwohner geöffnet hatte, die Mehrzahl mußte die Nacht im Freien auf dem Friedhof verbringen. Ein nicht enden wollender Regen machte diese Nacht für manchen Budberger zur schrecklichsten seines Lebens. Hochwasser und Regen hatten den letzten Fetzen am Leib durchweicht, nirgends ein trockener Platz der zum Ruhen einlud, nur der durch­weichte Boden der von den Kühen, Pferden, Ziegen und Schafen ohne Rücksicht auf die Gräber in ein einziges Schlammfeld verwandelt wurde. Die Toten werden sicherlich keine großen Einwände gegen die Verwandlung dieses stillen Ortes in ein Heerlager der Schutzbedürf­tigen gehabt haben. Am Samstag fiel das Wasser so schnell, wie es herangebraust war. Schon Mittags hatte sich der größte Teil soweit verlaufen, daß es möglich war, mit einer Karre durchs Dorf zu fah­ren. Doch welch ein Bild des Grauens bot sich dem Betrachter der in Budberg und den Nachbargemeinden Bilanz der Katastrophe zog. In den Häusern war alles von einer dicken Schlammschicht überzogen, die Felder waren versandet, Obstgärten zerstört. Balken und totes Vieh war mit dem Wasser herangetrieben worden und irgendwo gestrandet. Hie und da auch eine Wasserleiche, ein Kind oder auch ein alter Mensch. Ganze Familien, die sich nicht rechtzeitig in Sicherheit ge­bracht hatten, waren im Wasser versunken, wenn ihr Haus unter dem Druck der Naturgewalt auseinandergebrochen war. In Eversael ver­schwanden einige Häuser spurlos, anderenorts waren ganze Bauteile aus den Behausungen herausgerissen worden. Nur wenige Jahre alte, mit vielen Mühen errichtete Häuser, waren ihrer Dächer oder Giebel­wände beraubt. Die Zurückgekehrten wühlten im Dreck und Schlamm, um das eine oder andere Teil ihres Hab und Gutes zu bergen, andere standen wiederum buchstäblich vor dem Nichts. Alles war mit Trümmern übersät: Hausrat, Mobiliar und Lebensmittel- und Futtervorräte lagen wüst verstreut und unbrauchbar durcheinander. Der Pfarrer in Budberg wie auch der Bürgermeister von Rheinberg sandten Leute mit Booten aus, um vorbeitreibenden Hausrat aufzufischen und so die Not ein bißchen zu lindern. In den Überresten von zerstörten Hecken hatten sich weggespülte Dunghaufen, Ackergeräte und Haustrümmer gefangen. Hatten viele Menschen nur das nackte Leben gerettet und standen nun erschüttert vor ihren zerstörten Existenzen, so trieb es andere hin­aus um zu plündern und sich am Elend ihrer Mitmenschen zu berei­chern.

Die Familie Empelmann hatte nur einen recht kurzen Weg von Kirchhof bis zu ihrem Hof wo ein gutes Stück Arbeit auf sie wartete. Doch wird sich ihr Schaden noch in Grenzen gehalten haben, denn der Hof war ja recht hoch gelegen und wird wahrscheinlich nur teilweise vom Wasser überflutet worden sein.

 

 

VERZWEIGUNGEN DER FAMILIE IN DIE HEUTIGEN ÄSTE

Johannes der Hoferbe und seine Nachfahren

Johannes Empelmann hatte nach dem Tod seiner Stiefmutter und Über­windung der Erbschaftsprobleme den Hof mitsamt seinen Halbgeschwi­stern und dem 45 Jahre alten unverheirateten Onkel Peter Anton über­nommen. Nachdem ein Jahr vergangen war, heiratete er Margarete Eli­sabeth Klotz, die Tochter von Heinrich Klotz, Kleinhändler aus Orsoy und der Katharina Bergerfurth. Die Eheleute hatten acht Kinder, drei Jungen und fünf Mädchen. In den Jahren zwischen 1865 und 1869 brannte ein Teil des Hofes ab, was in den Katasterunterlagen notiert wurde als dafür eine neue Vermessung notwendig geworden war. Johan­nes Empelmann trat ins Rampenlicht, als er sich zusammen mit seinem Vetter Johann Nagels in einen Streit gegen die reformierte Gemeinde, insbesondere gegen deren Pfarrer Delank einließ. Nachdem der münste­raner Bischof, dem die Katholiken in Rheinberg erst seit kurzem un­terstanden, ein Stillhalteabkommen mit der Budberger Gemeinde aufge­kündigt hatte, wonach der katholische Priester die katholischen Lei­chen im Sterbehaus einsegnen und dafür der reformierte Geistliche die Leiche unter Glockengeläut zum Grabe begleiten durfte, verwei­gerte der streitbare Pastor Delank den Katholiken solange das Ster­begeläut, solange diese auf münsteraner Anweisung den reformierten Pastor vom Grabe fernhielten. Im Grunde ging es wieder um die alten Streitigkeiten, die schon im 17. und 18. Jahrhundert immer wieder auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen wurden, und die die Kir­chenverwaltung in Münster aufs Neue belebte. Empelmann und Nagels waren ohne sich dessen bewußt zu werden in diese Streitereien ein­spannt worden und empörten sich, daß dem armen verblichenen Vater des Johann Nagel, dem am 18.6.1887 vestorben Wilhelm, das Letzte Ge­läut vermiest wurde. Die katholische Verwaltung wollte sich ihr ver­meintliches Recht vor Gericht durch unsere beiden Familienmitglieder erkämpfen lassen und bestellte sogar dafür ein juristisches Gutach­ten. Dieses würdigte zwar die Argumente, bezweifelte aber die Er­folgsaussichten. Daraufhin ließ die Verwaltung in Münster unseren Budberger Familienangehörigen "im Regen stehen" und richtete ihnen über den Walsumer Pfarrer aus, ein Zivilprozeß sei die einzige Mög­lichkeit sich durchzusetzen wobei der Erfolg sehr zweifelhaft sei.

Die Ehefrau des Johann Empelmann, Elisabeth Klotz, starb 58jährig an Krebs; ihr Ehemann folgte ihr 1898 im Alter von 69 Jahren (Magenkrebs). Die beiden Eheleute sind die letzten „Empelmänner“, die auf dem alten Friedhof an der Budberger Kirche begraben wurden.

 

Johannes H. Empelmann             Margarethe Elisabeth Klotz
 * 12.09.1829 Budberg                       * 29.11.1837 Menzelner  Heide, a.O.: 1827
 + 15.07.1898 Budberg                      + 25.05.1885 Budberg     
           oo         22.11.1859 Budberg (Bürgermeisteramt)
                        23.11.1859 Rheinberg kath. Kirche, Zeugen: Anton Impelmann
  
                                                                                              Heinrich Impelmann
  
 1.     * 07.10.1860 Budberg      Maria Katharina
        + 01.01.1943 Orsoy   
 2.     * 25.02.1862 Budberg      Johann Heinrich
        + 14.02.1933 Breyell

 3.     * 28.01.1864 Budberg      Anton
        + 27.09.1948 Breyell
  
 4.     * 01.12.1865 Budberg      Margaretha Elisabeth
        + 07.01.1941 Kamp-Lintf.
 5.     * 22.05.1868 Budberg      Anna Gertrud
        + 05.10.1872 Budberg
 6.     * 17.06.1871 Budberg      Anna Sibilla
        + 15.07.1943 Hannover
 7.     * 24.06.1876 Budberg      Margaretha Mechthilde
        + 29.05.1952 Rheinberg  
 8.     * 28.06.1878 Budberg      Johann Wilhelm
        + 22.05.1950 Afrika                   

 

zu 1.: Maria Katharina

Sie heiratete den Schmied Johann Dalschen aus Orsoy von der Komman­deurstraße und soll mit ihm 4 Kinder, 2 Jungen und zwei Mädchen ge­habt haben.

zu 2. + 3. + 8.: Johann Heinrich war Bauer und Schreiner geworden und lebte mit seinem Bruder Anton (auch Schreiner?) alleine auf dem Hof in Budberg. Der Vater hatte, in dem Bemühen das Anwesen als Fa­milienbesitz zu erhalten, ausdrücklich untersagt den Hof zu zertei­len oder zu verkaufen. Darum hatten die Töchter "freiwillig" auf ih­ren Erbteil zu verzichten gehabt und eine bescheidene Abfindung er­halten. Die beiden Brüder stellten im Laufe der Zeit eine Haushalts­gehilfin aus Schmidthorst (Polen) ein, Martha Hedwig Jurytko. Sie war die Tochter des Kohlenhauers Johann Jurytko und der Pauline Rohrbach. Im Laufe der Zeit entstand eine herzliche Beziehung zwi­schen den Brüdern und ihrer Haushälterin und als dann im Jahre 1905 ein Kind unterwegs war, entschloß sich der Ältere, Johann Heinrich, zu heiraten. Einen Monat nach der Hochzeit wurde am 3.6.1905 in Bud­berg die Elisabeth Pauline (+ 16.2.1982 Krefeld) geboren, gefolgt von Katharina Johanna, geboren am 13.7.1906 in Budberg (+ 20.4.1941 Krefeld) und der Henriette Margarethe, geboren am 21.5.1909 in Brambauer, zwischen Dortmund und Lünen.

In den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts hatte die Suche nach Koh­lenvorkommen auch das Dörfchen Budberg erfaßt. Minengesellschaften, (vor allem die Gesellschaft "Nordstern") kauften in großem Stil und für gutes Geld Höfe auf, um sich einerseits bei späterer Kohleförde­rung gegen Forderungen aus Bergschäden abzusichern und um anderer­seits Flächen für mögliche zukünftige die Bergwerkseinrichtung zu gewinnen. Viele verkauften und nahmen dann anschließend ihre ehema­ligen Höfe in Pacht. Als die Ankäufer der Nordstern auf dem Empel­manhof erschienen, verkauften die Brüder den Hof und beendeten die Empelmanntradition in Budberg nach knapp 300 Jahren. Hatte Johann Heinrich noch im Jahre 1906 bei der Nachlaßversteigerung des Ilt'schen Hofes landwirtschaftliches Gerät (Karre, Wendepflug) neben diversem Hausrat gesteigert, so muß wenig später auf dem Empelmann Hof der große Ausverkauf begonnen haben. Die Brüder hatten sich ge­gen einen Verbleib auf dem Hof entschieden. Laut Überlieferung sol­len sie ihre Schwestern, die das eine oder andere Erinnerungsstück aus dem Hause erbeten hatten, auf die öffentliche Versteigerung ver­wiesen haben. Der Verkauf und der Auszug muß sich in den Jahren zwi­schen 1906 und 1909 zugetragen haben. Die Bewohner des Empelmann Ho­fes zogen nach Brambauer, wo der jüngste Bruder Johann Wilhelm, auch Schreiner, eine florierende Möbelwerkstatt betrieb. Er hatte sich darauf spezialisiert, den relativ gut verdienenden Bergleuten und Hüttenarbeitern ganze Wohnungseinrichtungen zu fertigen und war schon in kurzer Zeit zu einem eigenen Haus gekommen. Der Frieden un­ter den drei Brüdern, der Frau und den Kindern dauerte nicht sehr lange. Wilhelm verließ Deutschland und zog 1911 nach Südafrika und arbeitete auf den Diamantenfeldern. Als er 1914 zurückkam, wurde er eingezogen und mußte in den Krieg. 1921 ging er nach Mariental-Swa­kopmund zurück und eröffnete mit seinem alten Gesellen aus Brambauer, Verhoeven, ein Bau- und Tischlereigeschäft. Später begann er mit großem Erfolg Farmerei (22000 Hektar) und eine Karacul­schaf[181] Zucht. Er starb in Südafrika im Jahre 1950.

Johann Heinrich und Anton Empelmann betrieben einstweilen die Schreinerei weiter und konnten sogar davon ein Kinder- und ein Kü­chenmädchen unterhalten. Doch nach kurzer Zeit faßten sie andere Pläne und verkauften den Betrieb. Sie gingen nach Breyell, heute Nettetal, und eröffneten eine große Gastwirtschaft. Dieses Lokal ist heute allerdings nicht mehr in Familienbesitz und an Familienangehö­rigen aus der Nachkommenschaft des Johann Heinrich Empelmann, der am 14.2.1933 starb, leben nur noch eine Familie in Nettetal[182]. Anton Empelmann blieb unverheiratet und lebte immer in der Familie seines Bruders. Er starb 1948 in Breyell, seine Schwägerin starb dort am 22.10.1959.

zu 4.: Margaretha Elisabeth heiratete am 25.8.1893 in Budberg den Schneider Heinrich Friedrich Liffers (* 27.7.1857), Sohn des Schnei­ders Johann Liffers[183] und der Katharina Althoff. Die Familie lebte später in Rheinberg und betrieb eine Manufakturhandlung. Aus dieser Verbindung gingen vier Mädchen hervor. Gertrud, * 13.09.1897, ver­heiratet in Lintfort mit dem Stadtoberinspektor Wilhelm Keuken, hatte selber einen Sohn und war zuletzt wohnhaft in Rheinberg auf der Xantener Str. 25, gestorben am 27.08.1987. Katharina, * 24.03.1900, heiratete in Rheinberg den Druckereibesitzer H.V.Sattler, keine Nachkommen, lebt noch. Änne, * 17.03.1902, hatte 1929 in Rheinberg den Gerichtsangestellten Karl Maas geheiratet; sie hatte keine Kinder und starb am 6.11.1969 in Orsoy. Antonie Henri­ette, * 17.01.1904, war in Kamp-Lintfort mit dem Stadtamtmann Franz Schneider verheiratet und hatte mit ihm 5 Kinder, 2 Mädchen 3 Jun­gen; sie starb am 31.07.1986 in Orsoy.

zu 5.: verstarb als Kind

zu 6.: Anna Sibilla ging mit ihren Brüdern nach Brambauer und heira­tete einen Beamten, Kappe, der in Dortmund Aplerbeck beschäftigt war. Aus dieser Ehe stammten zwei Kinder, ein Junge Heinz und ein Mädchen Elisabeth. Der Ehemann nahm eine Stellung in Holland an, um sich zu verbessern, konnte diese aber nicht antreten weil er plötz­lich schwer erkrankte und starb. Da weder der alte noch der neue Ar­beitgeber Unterhaltszahlungen leisteten hinterblieben seine Witwe und die Kinder völlig mittellos. Anna Kappe lebte später auf dem Hof ihres Onkels Anton Empelmann, bzw. ihres Vetters Johannes Heinrichs in Millingen bei Rheinberg und heiratet am 27.7.1923 den wesentlich jüngeren Franz Nußbaum aus Barmen (* 2.1.1902, + 1932 in Rheinberg) um ihre Kinder wieder zu sich nehmen zu können, die bis dato bei verschiedenen verwandten Familien aufwuchsen. Sie starb am 15.7.1943 in der Eisenbahn auf dem Weg zu ihrer Schwiegertochter in Helmstedt und wurde in Hannover begraben. Ihr Sohn Heinz, verstorben, hatte 3 Mädchen und einen Jungen, die Tochter Elisabeth, heute in Düsseldorf wohnhaft, 2 Mädchen.

zu 7.: Margarethe Mechthilde heiratete am 4.2.1903 in Budberg den Johann Boymann aus Budberg, Sohn des Schmiedemeisters Johann Boymann und dessen Ehefrau Allegunda Sprenger. Johann Boymann war Metzger in Osterfeld und zog später mit seiner Ehefrau nach Rheinberg. Aus die­ser Ehe gingen zwei Kinder, eine Junge Johannes und ein Mädchen Ada hervor. Ada, *8.12.1903, heiratete erst in fortgeschrittenem Alter Paul Rameker; dieser Ehe entstammen keine Nachkommen[184]. Ihr Bruder Johannes hatte wiederum zwei Kinder, einen Jungen und ein Mädchen, die ihrerseits jeweils wieder zwei Kinder haben[185].

 

Wessel Empelmann, der Schuhmacher

Von Wenzeslaus, wie er eigentlich nach seinem mütterlichen Großva­ter[186] hieß, ist nur sehr wenig bekannt. Sein Lebensweg führte zeit­weise nach Homberg, wo er Schuster war, später nach Sterkrade in der Bürgermeisterei Holten. Er verheiratete sich mit Sophie Kreckler und dem Ehepaar wurde am 15.1.1867 eine Tochter Maria geschenkt. Weitere Kinder sind derzeit nicht bekannt. Die Tochter Maria blieb unverhei­ratet und kaufte sich für ihre alten Tage in das Nikolaus Hospital in Rheinberg ein[187].

Anton und seine Nachkommen

Anton Empelmann wurde von den Brüdern seiner Stiefmutter Getrud Que­ling auf der Guten-Hoffnung-Hütte untergebracht und arbeitete dort als Maschinenarbeiter. Er verdiente soviel Geld, daß er zusammen mit der Erbauszahlung aus dem Familienhof genug besaß, um einen eigenen Hof zu erwerben. Von Peter Dicks, seiner Ehefrau Kiwitt und dem Alt­bauern Gottfried Dicks erwarb er am 22.6.1876 deren Kate in der II. Rheinberger Baurschaft auf der Millinger Heide mit sämtlichem Inven­tar, Feldfrüchten sowie 4ha-24a-0,5m2 Ackerland zum Preis von 9150 Mark. Ein Jahr später erwirbt Anton noch einen weiteren Acker und wandelt im Laufe der Zeit die Kate in einen kleinen Hof um. Zeit­weise lebte seine verwitwete Nichte Anna Kappe mit auf dem Hof. We­nige Monate nach dem Erwerb der Dickskate heiratete Anton am 27.9.1876 Elisabeth Hornen aus Alpsray, Tochter von Mathias Hornen und Margarete Urselmann. Von Anton wird überliefert, daß er sehr jähzornig war. Einen heftigen Streit mit einem Nachbarn, von dem er sich in seinen Rechten beeinträchtigt sah, setzte er mit der Peit­sche fort und holte damit seinen Kontrahenten von einem Ackergerät herunter. Die Folge war ein langer Rechtsstreit, bei dem sich beide Parteien im Recht glaubten und den sie darum bis zum Ende verfolg­ten. Das traurige Ergebnis des Verfahrens war ein Schuldenberg, der sich aus Kosten für Gericht und Anwälte aufgetürmt hatte und nicht nur das Familienvermögen verzehrte, sondern es notwendig machte den Hof zu verkaufen. Das soll im Jahr 1933 gewesen sein. Die Familie bewohnte den Hof weiter bis ins Jahr 1957, jedoch nur als Pächter. Ein Enkel des Anton lebt heute noch in unmittelbarer Nähe des ehema­ligen Hofes auf der Millinger Heide.

 

Anton Empelmann                                                    Elisabeth Hornen
* 30.12.1834 Budberg                                               * 02.04.1852 Alpsray
+ 20.08.1910 Rheinberg                                            + 19.09.1934 Rheinberg

               oo 27.09.1876  in Rheinberg (kirchlich) Trauzeugen: Arnold Hegermann

                                                                                  Stephan Hornen
     

* 29.08.1877 Rheinberg         Johannes Heinrich                  + 23.12.1953

* 13.12.1878 Rheinberg         Agnes                                     + 05.01.1955

* 28.06.1881 Rheinberg         Anna                                       + 10.05.1919

                          .                    Peter Matthias                                    + 12.05.1885
* 07.03.1885 Rheinberg <
ZWILLINGE
                                               Johann                                    + 21.04.1913

* 24.07.1887 Rheinberg         Stefan                                    
gefallen 14.02.1945 Nieukerk      

                                               Margarethe                             + 03.02.1963
* 26.05.1890 Rheinberg <
ZWILLINGE
                                               Theodor                                  + 30.05.1916

* 28.07.1891 Rheinberg         Luzia                                      + 18.01.1972 Homberg

 

zu 1.: Johann Heinrich heiratete am 23.4.1912 Maria van Bebber (* 24.11.1885, + 4.2.1945). In dieser Ehe wurden geboren:

a. * 22.03.1913 Elisabeth Adelheid, + 17.5.1985,
                    oo 28.10.1938 Karl Theberath
 + 28.07.1972
                    Nachkommen: Karl-Heinz, Wilma, Paul
b. * 22.10.1914 Wilhelm Stefan,
                    oo 7.5.1945 Elisabeth Willing

                    Nachkommen: Heinz Joachim, Sigbert, Marlis
c. * 09.06.1916 Anton Wilhelm,
                    oo 20.04.1949 Maria Steegmann

                    Nachkommen: Winfried
d. * 08.05.1918 Maria Adele,
                    oo 7.5.1946 Fritz Dicks

                    Nachkommen: Irmgard, Maria
e. * 29.05.1920 Anna Margarete,
                  oo 24.05.1948 Wilhelm Speltmann
, + 29.03.1981
                    Nachkommen: Karl, Hannelore, Marlis
f. * 07.05.1922 Paul Heinrich,
                    oo 20.04.1949
                    Nachkommen: Ludger, Doris, Thomas +14.3.67
g. * 07.05.1922 Maria Theodora, + 12.09.1977
                    oo 20.08.1950 Josef Kerseboom

                    Nachkommen: Friedhelm

h. * 16.07.1923 Heinrich Theodor,
                    oo Gertrud Wagner

                    Nachkommen: Edelgart  * 9.3.1952
i. * 03.12.1925 Maria
                    oo Josef Sigrist

k. * 06.04.1929 Luise
                    oo Heinz Küsters

                    Nachkommen: Gabriele
l. * 21.09.1932 Anneliese

                    oo Leo Brill
                    Nachkommen: Christoph, Norbert, Stefan

 

zu 2.: Agnes Empelmann heiratete am 7.11.1904 den Ackerer Carl Jo­hann Franz Baltes (* 8.6.1877 in Moers). Aus dieser Ehe stammen:

a. * 17.04.1907 Heinrich Anton, oo 17.01.1949
                    Nachkommen
b. * 11.03.1909 Anton Karl, oo 5.12.1940
                    Nachkommen:
c. * 03.12.1914 Karl Stefan, oo 11.1.1940
                    Nachkommen:
d. * 11.11.1917 Josef Johann, oo 29.11.1946
                    Nachkommen:

e. *                Luzia, ledig
f. *                Anna, ausgewandert nach Kanada
g. *                Elisabeth, ledig

h. *                Maria, ledig
   

zu 3.: Anna heiratete Johann Hückels aus Borth und hatte eine Toch­ter.

    a. * 11.01.1913 Elisabeth

zu 4.: Zwilling Peter Matthias starb als 2 Monate alter Säugling

 

zu 5.: Zwilling Johann starb noch ledig am 21.04.1913

 

zu 6.: Stefan heiratete zweimal und ist in den letzten Kriegstagen in Nieukerk gefallen.

a. *            Karl Heinrich
                    Nachkommen:
b. *            Heinz Joachim
                    Nachkommen:
c. *            Lieselotte
                    Nachkommen:
d. *            Günter    

                        Nachkommen:

 

zu 7.: Zwilling Margarete heiratete den Witwer Tenborgh aus Büde­rich. Sie starb am 3.2.1963 in Alpen

 

zu 8.: Theodor ist im ersten Weltkrieg gefallen

 

 

 

zu 9.: Luzia heiratete einen Wefers aus Moers-Hochheide und hatte zwei Kinder. Sie starb am 18.1.1972 in Homberg.

a. *            Sibille

                        Nachkommen:

b. *            Heinz

                        Nachkommen:   

 

 

Heinrich Empelmann und seine Nachkommen

Als Heinrich Impelmann erwachsen war folgte er seinem Halbbruder An­ton nach Sterkrade wo seine Onkel bei der GH Hütte in Brot und Stel­lung waren. Die ersten Erwähnungen seines Berufs stellen ihn als Wirth vor. Später war er Fabrikarbeiter und zuletzt betrieb er eine Baumschule. In Sterkrade heiratete er ein Mädchen aus seiner frühe­ren unmittelbaren Nachbarschaft, die Luzia Wilhelmina Giesen, Toch­ter von Wilhelm Giesen und der Sybilla Langenbruch aus Rheinberg.

 

Heinrich Empelmann                                                Luzia Wilhelmina Giesen
* 13.04.1841 Budberg                                               * 1839 ?        Rheinberg
+ 1876 ?                                                                    + 1914          Sterkrade
, 75jährig
          
                                    oo 19.05.1870 Sterkrade

 
*  09.12.1871    Anna Luzia                           oo 1897 Wilhelm     Mangelmann
[188]
+          1947                         

*        1877      Anton
+ Januar 1954

Heinrich Empelmann soll auch noch Vater eines unehelichen Kin­des gewesen sein.

 

zu 1.: Anna Luzia heiratete einen Mangelmann und wurde Mutter von 8 Kindern.

a. * 02.03.1898           Willi  (+ 1971)                       oo mit Dickhoff
b. * 18.11.1899           Anton
[189]
c. *       1901                           Aenne                         oo mit Hermann Brackmann

                                                                                  Nachkommen: Margarete oo mit Stahl
d. *       1903                          Gerd (+ 1988)
e. * 08.03.1905           Fritz  (gefallen 1941) oo mit Maria Thra
f. * 20.11.1907           Lene                            oo mit Linneweber

g. * 19.03.1910           Hanna             (+ 06.09.1986)           oo mit Heinrich Wenten

h. *       1914                          Maria                          oo mit Eschenbruck


zu 2.: Anton Empelmann heiratete um 1903 die Anna Meine aus Bottrop (* 1876). Der Ehe entstammen sieben Kinder, die Ehefrau starb 1953, Anton Empelmann starb in Januar 1954.

a. *              Johannes, ledig [190]
                      Nachkommen: -
b. *              Anna   oo mit Brauwer
[191]

                      Nachkommen:
c. *              Clara
                      Nachkommen:
d. *              Gertrud oo mit Paul Baumeister
                      Nachkommen:
f. *              Maria, ledig
[192]
                      Nachkommen: -
g. *              Anton (+) (ehem. Frisör)
                      Nachkommen:
h. *              Ewald Friedrich
[193]

                      Nachkommen:                   

 

Maria Katharina und ihre Familie

Maria Katharina hatte nur ein kurzes Leben. Sie ging ebenfalls nach Sterkrade und heiratet dort den Handwerker Hermann Kleine Brink, einen Stuhldreher aus Osterfeld. Dessen Eltern waren der Stuhldreher Heinrich Kleine Brink und die Katharina Vörkes. Nachdem Maria Katha­rina bei der Geburt ihres dritten Kindes im Wochenbett starb, heira­tete der Witwer am 24.11.1870 in Sterkrade die Katharina Bildhauer.

 

Hermann Kleine Brink                                   Maria Katharina Empelmann
*                                                                                 * 13.06.1843 Budberg
+                                                                                + 16.12.1869 Sterkrade

                                   oo 24.11.1863 in Sterkrade

* 30.04.1865     Hermann

* 22.07.1867     Theodor

* 16.12.1869     ein Kind weiblichen Geschlechts
+ 16.12.1869

aus II. Ehe
* 19.08.1871  

 

Ein Nachkomme der Familie Kleine Brink soll bis vor wenigen Jahren als Totengräber bei der Firma "Blumen Heinz Jörgens" Dorstener Str.211 in Oberhausen Sterkrade gearbeitet haben.

 

Anna Gertrud

Mir liegen leider keine Informationen über ihr weiteres Leben vor.

 

Anna

Auch sie ging nach Sterkrade und wurde Fabrikarbeiterin. Am 12.5.1874 heiratete sie den Schneider Wilhelm Böhner, Sohn des Johann Böhner und der Agnes Kramer. Es ist mir leider nicht genau bekannt, welche Nachkommen aus dieser Ehe hervorgegangen sind[194]. Eine Meta Böhner, anscheinend Enkelin dieser Eheleute, heiratet einen Henneken, wurde Witwe und bewohnte in Sterkrade das Haus in der Bronkhorst Strasse 34, angeblich Sitz der Familie Böhner[195]. Sie soll heute ungefähr 75jährig in Buschhausen wohnen.

 

Jakob, der Nesthaken

Vom Werdegang des Jakob Empelmann kann für den Zeitraum vom Tod der Mutter bis zu seiner Hochzeit nichts berichtet werden, sein berufli­cher Werdegang liegt völlig im Dunkeln sieht man von dem Familienge­rücht ab, er sei Schuster gewesen. Möglicherweise mußte er in den deutsch-französischen Krieg 1870/71 ziehen. Völlig unbekannt ist auch was ihn nach Lennep (heute Remscheid) verschlug. Dort heiratete er unter der Berufsbezeichnung "Erdarbeiter" am 13.09.1884 die Hebamme Emilie Schlabach. Sie war eine äußerst energische Frau und tat sich besonders in der Kirche als Hüterin von Ordnung und Frömmigkeit her­vor, der Schrecken aller Kinder. Dabei stammte sie selber aus einer sehr interessanten Familie: Der Vater war das uneheliche Kind eines großherzoglich-hessischen Soldaten aus dem Wittgenstein'schen, und die namensgebende Sippe Schlabach, Familie der Mutter des Vaters, stammte ursprünglich aus der Schweiz und gehörte den Glaubensrich­tung der Mennoniten, auch Widertäufer genannt, an, und war zwangs­weise in der Schweiz mit anderen Glaubensbrüdern auf Rheinkähne ver­schleppt und den Fluß hinunter geschickt worden. Während ihre Fami­lie Zuflucht im Wittgenstein'schen fand, mußten viele Schicksalsge­nossen weiterziehen und sind jetzt in Amerika unter dem Namen "Amish People" zu finden.

Die Mutter von Emilie Schlabach, Anna Margarete Turne stammte aus Haselünne im Emsland. Dort brannten zu Beginn des 19.Jahrhunderts mit dem Rathaus alle Archivalien ab, was Familienforschung dort rasch enden läßt.

Während der Familienvater Jakob Empelmann bei seiner Eheschließung in den amtlichen Urkunden "Erdarbeiter" genannt wurde, ist aus sei­nen letzten Lebensjahren bekannt, daß er als Heizer in einem Indu­striebetrieb arbeitete und für Strom und Wärme sorgt. Aus seiner Ehe mit Emilie Schlabach gingen 4 Kinder hervor. Die Familie lebte in Lennep in der Pastoratsstraße 2 und später Knusthöhe 2, einem Eck­haus an der Straßenecke Knusthöhe/Lüttringhauser Straße in einer Pa­terrewohnung. Jakob Empelmann hatte noch viel Kontakt zu den Nach­kommen seines früh verstorbenen Bruders Heinrich in Oberhausen Sterkrade, insbesondere zu seiner Nichte Anna Luzia verheiratete Mangelmann, die er oft von Lennep aus besucht hatte. Jakob starb 1924 an Magenkrebs und wurde im Wohnzimmer der Wohnung aufgebahrt. Das Haus mußte Ende der 60ger- Anfang der 70ger- Jahre der Straße­numgestaltung weichen. Die Ehefrau folgte ihm 11 Jahren später nach und starb an einer Gehirnblutung. Einige Jahre nach dem Tod ihres Ehegatten war Emilie Schlabach (um 1930) noch zu ihrem Sohn Johannes gezogen und lebte mit dessen Familie im sogenannten Kamperschen Haus am Schlachthof in Lennep. Dort hatte sie sich eines schönen Tages nach dem Gottesdienst auf eine Bank vor der Haustüre gesetzt und war eingeschlafen und verstorben.

 

Jakob Empelmann                                                     Emilie Schlabach
* 11.12.1850 Budberg                                               * 01.06.1853 Radevormwald
+ 29.12.1924 Lennep                                                + 25.10.1935 Lennep
                                               oo 13.09.1884 Lennep

* 02.01.1881                          Maria
+ 24.05.1959

* 29.03.1883                          Martha
+ 26.03.1900

* 10.10.1885                          Johannes
+ 04.12.1943

* 15.02.1889                          Hermann Josef
+ 26.08.1959

 

zu 1.: Heiratete Wilhelm von Polheim am 12.05.1915. Aus dieser Ehe gingen 2 Töchter hervor, Margarete[196] und Gertrud. Die Tochter Ger­trud[197] ihrerseits hatte wiederum eine Tochter[198]. Wilhelm von Pol­heim war Frisör und betrieb in seinem Frisörladen zusätzlich noch einen kleinen Tabakwarenhandel.

 

zu 2.: Es liegen mir keine Informationen vor. Sie starb am 26.03.1900 an Lungenentzündung.

 

zu 3.: Johannes heiratete am 23.10.1918 Johanna Hansen aus Lennep (* 28.04.1896) und war von Beruf erst Schlosser, dann Lokführer bei der Reichsbahn. Die Empelmanns lebten zuerst in der Pastoratsstraße 2, in den zwanziger Jahren in der Röntgenstr. 3 und zuletzt im "Kamperschen Wohnhaus" am Lenneper Schlachthof, das 1903 in die Schlagzeilen gekommen war, als die Ausbaumaßnahmen des ehemaligen Eisenbahnknotenpunktes Lennep einen Abriss des Hauses unumgänglich machten. Da das Haus in einem ungewöhnlich gutem Erhaltungszustand war wagte man sich an die in Deutschland bis dahin völlig unge­bräuchliche Methode der Verschiebung, und der ausführenden Firma ge­lang es ohne Unfall oder Beschädigungen das Haus um 14 Meter zu ver­setzen. Aus der Ehe gingen sieben Kinder hervor, Hanna[199], Ma­rianne[200], Hans[201], Hermann[202], Heinz, Franz und Wolfgang, der al­lerdings früh starb[203]. Die Mutter starb im Alter von 38 Jahren am 14.12.1934 an Diphterie. Johannes Empelmann stellte zur Betreuung seiner Kinder eine Haushälterin ein, Gertrud Scheid aus Eitorf, die er im Februar 1937 in zweiter Ehe heiratete (+ 10.10.1990). Aus die­ser Ehe gingen zwei Töchter hervor, Gertrud[204] und Ursula.

 

zu 4.: Josef mußte laut der Gehaltsbescheigung seines Arbeitgebers, der Trikotagenfabrik Mühlinghaus, vom 13.4.1903-13.04.1907 eine "Handlunggehülfen" Lehre "durchmachen". Er wurde am 4.3.1915 zum 1. Badischen Leibgenadierregiment 109 eingezogen, wo ihm im August 1917 das Eiserne Kreuz II verliehen wurde. Später erhielt er noch ein Verwundetenabzeichen und ein Frontkämpferehrenkreuz. Er heiratete durch Kriegstrauung am 18.5.1916 die Helene Maibach, Tochter des Maurers Christian Heinrich Maibach und der Margarethe Kraus aus Wernborn/Ts., mit der er vier Töchter hatte. Nach Beendigung des Kriegsdienstes Tätigkeit in seiner alten Firma. In der Zeit der Wirtschaftskrisen mehrfach arbeitslos, dann Tätigkeiten als Buchhal­ter und kaufmännischer Angestellter bei Arbeitsamt und zuletzt bei der Firmag BARMAG in Lennep. Die Ehefrau hatte ebenfalls Handlungs­gehilfin/Kontoristin gelernt und arbeitete in einer Vertrauensstel­lung als Verwaltungsangestellte und Sekretärin bei der Firma Sägen­fabrik Arentz. Bei Geburt der ersten Tochter gab sie diese Stellung auf, Übernahm aber später ehrenamtlich die Leitung der Caritas in Lennep. Hermann Josef Empelmann starb am 26.August 1959 nachts um 1.15 Uhr an Gehirnblutung und Herzmuskelschwäche. Seine Ehefrau folgte ihm 13 Jahre später, als sie bei einem Urlaubsaufenthalt in Unkel am Rhein starb.

 

 

 

Josef (Hermann) Empelmann                                    Helene Maibach
* 15.02.1889 Lennep                                                 * 18.01.1890 Lennep
+ 26.08.1959 Remscheid                                                      + 28.03.1972 Unkel
                        oo 18.05.1916 Kriegstrauung in Lennep    Tzeugen.: Jakob Empelmann
                                                                                                          Franz Maibach


* 07.07.1918   Elisabeth (+)                          oo        Alfred Berkes
 am 8.1.1949
                                                                       Kinder: Norbert + Barbara
* 08.02.1922   Magdalene Margarete

* 22.03.1925   Margarete                    oo        Stillfried Speer (+)
 am 19.4.1952
                                                           Kinder: Florian, Regine (+), Annette, Ulrich, Verena 

* 05.05.1930   Mathilde                     oo        Rudolf Bornewasser
 am 4.6.1954
                                                                       Kinder: Michael, Andreas, Christoph

 

 

 

 

 

 

 

 


ANHANG – NEBENLINIEN DER EMPELMANNFAMILIEN

Die Nebenlinen unserer Familie sind noch nicht "ausgeforscht" und ich habe in der Regel nur die Eltern und Geschwister der eingeheira­teten Frauen in Erfahrung gebracht und nur dort, wo es sich augen­fällig anbot, auch noch weiter zurückführende Generationen aufge­zeichnet. Bekanntermaßen müssen die gefundenen Familienteile gründ­lichst mit Hofakten überprüft werden, denn gerade am Niederrhein, wo die Übernahme des Namens des bewohnten und bearbeiteten Gehöfts üb­lich war, kann sich schnell ein "Verwandter" einschleichen, der mit der untersuchten Familie rein gar nichts zu tun hat, sieht man ein­mal vom Namen ab.

 

Zweig Peter Impelman, Schneider in Rheinberg

Peter Impelmann hatte die Maria Küsters geheirat und dann die Rhein­berger Bürgerrechte am 24.9.1794 erworben. Mit ihr hatte er drei Kinder, alles Töchter und starb am 3.3.1830 an der Wassersucht, seine Ehefrau überlebte ihn und starb am 31.5.1838 an Entkräftung. Das Ehepaar besaß ein Haus "Am Markt" Nr.7 / Ecke Campische Straße, zwischen der Scheune von Lahrman und Behmans Haus, ferner einen Gar­ten bei Rheinberg an der Wassermühle zwischen den Armen-Gärten und der Witwe Weulers. Das Ehepaar besaß nach einer statistischen Erhe­bung vom 14.10.1794 jeweils 2 Kühe und Schweine. Peter Impelman wurde nach dem Tod seines Bruders Johann Vormund über dessen Sohn Anton. Die Eheleute hatten drei Töchter, wovon die jüngste, Josefa Anna Maria, den Maurer Gerhard Stempel heiratete und das elterliche Anwesen von ihren Schwestern für 300 Talern preußisscher Währung übernahm. Die älteste Schwester Elisabeth Sibilla heiratete am 29.1.1830 in Düsseldorf (Zivilehe) den Kutscher Josef Clemens Mül­ler, die mittlere Schwester heiratete ebenfalls nach Düsseldorf, den Hutmacher Joachim Hafemann, in dessen Familie die alte Mutter Maria Cüsters-Impelman eigentlich ihre letzten Tage verbringen sollte. Als die jüngste Tochter Josefa Stempels am 17.1.1862 nach langjähriger Gicht starb, hinterließ sie 4 Töchter sowie den 19jährigen Sohn Pe­ter.

 

Impelman, Peter                                                                    Küsters, Maria
* 16.03.1768 Budberg                                                                       * 1767
+ 03.03.1830 Rheinberg, an der Wassersucht                                   + 31.05.1838, an Entkräftung
Schneider
                                               oo wann ? wo ?
Kinder:                                                                                              Zeugen:
= 07.06.1795              Elisabeth Sibilla                                  Elisabeth Clombeck

                                                                                               Johan Impelman

* 26.Floreal 8.Jahr     Maria Agnes                                        Maria Agn. Wickels

  = 15.05.1800                                                                       Joh.Heinr.Bernsen


* 30.Floreal 10.Jahr                Josefa Anna Maria   
  = 19.05.1802
+ 17.01.1862 nach langjähriger Gicht

 

Übertragung der Geburtsurkunde der Tochter Maria Agnes:

Heute, den siebenundzwanzigsten Tag des Monats Floreal im achten Jahr der fränkischen Republik des Nachmittags um drei Uhr ist vor mir, Carl Josef Krengel, Agent von der Municipalität von Rheinberg, im öffentlichen Saal des Gemeindehauses erschienen Peter Empelman, Schneider wohnhaft auf dem Markt, Gemeinde von Rheinberg im Ruhrde­partement, begleitet von Maria Agnes Wickels, fünfundsechszig Jahre alt, Ehefrau von Johan Henrich Engels, Assessor beym Friedensgericht und Johan Henrich Berntsen, sechsundvierzig Jahre alt, Gasthalter, beide wohnhaft auf der Rheinstrasse, Gemeinde von Rheinberg im Ruhr­departement, und hat mir Carl Joseph Krengel erklärt, daß Maria Kü­sters, seine rechtmäßige Ehefrau, gestern den sechsundzwanzigsten Tag des gegenwärtigen Monats Floreal am Abend um sieben Uhr, mit ei­nem Kind weiblichen Geschlechts niedergekommen seye, welches er mir vorgezeigt[205] und welchem er die Namen Maria Agnes gegeben hat. Zu Folge dieser Erklärung welche Maria Agnes Wickels und Johan Henrich Berntsen der Wahrheit gemäß bescheinigt haben, habe ich, Kraft der mir übertragenen Gewalt, den gegenwärtigen Akt aufgesetzt, welchen der Vater des Kindes Peter Empelmann und die beiden Zeugen Maria Agnes Wickels und Johan Henrich Berntsen mit mir unterschrieben ha­ben. Geschehen auf dem Gemeindehause zu Rheinberg, den Tag, Monat und Jahr wie oben.

Zweig Kelldonk

Johan Impelman heiratete am 31.07.1798 in der Klosterkirche des Klo­sters Kamp die Gertrud Kelldonk aus Kamp, deren Bruder dort Töpfer war. Eigentlich hätte die junge Ehefrau mit Familiennamen Hubben heißen müssen, aber ihr Vater, Heinrich Hubben, hatte in 2.Ehe in die Familie Kelling, auch Kelldonk genannt, hineingeheiratet und de­ren Namen angenommen. Demnach bewohnte er wahrscheinlich die Kel­ling- auch Kelldonk- oder Kelldunk- Kate. Die Tochter Gertrud stammte aus der III. Ehe des Vaters.

 

Heinrich Hubben                                           Ehe   I.:    Maria  ....... 
gnt. Kelling                                                    Ehe  II.:    Gertrud Kellings
oder Kelldonk
                                                                                              = 23.03.1720 Kamp
                                                                                                          + 04.09.1769 Kamp
                                                                       Ehe III.:    Richarda Holtmann, gnt Hollmes

                                                                                              * ca. 1739        
                                   oo   I.   vor 1744
                                   oo  II.  04.05.1746 Kamp,  Zeugen Peter Ticheler, Jacobus Hollmes
                                   oo III. 17.09.1770 Kamp, Zeugen Johannes Hollmes, Sybilla Hollmes
Kinder aus Ehe I.:
 = 05.03.1744             Irmgart            Paten:  Katharina Leimes, Joachim Kolck
      
                                             

aus Ehe II.:   
 = 13.10.1746             Gottfried        P.: Mathias op gen Rath,
 Anna Mechthild Tichelers
 = 09.12.1747             Agnes              P.: Margarete Hubben
, Peter Tichelers
= 01.01.1750              Johann Peter   P.: Johann Ticheler, Richtrud Hubben

= 08.12.1751              Gerhard           P.: Johann Hoben
 (Hubben?), Helene Kellings
= 19.08.1753              Johann Heinrich      P.: Philipp Romm
, Katharina Tichelers
= 11.01.1756              Gottfried         P.: Hermann Kleinenhammes
, Mechthild Niepmanns
= 18.04.1758              Jakob               P.: Anna Tiglers
, Theodor Niepmann
= 18.01.1764              Gottfried         P.: Johann Kelling
, Gertrud Niepmanns

aus Ehe III.   
 = 22.10.1771             Anna Gertrud  P.: Sybilla Hollmanns
, Wilhelm Hollmanns

 

In dritter Ehe heiratete Heinrich Hubben genannt Kelling die Richarda Holtmann, auch Hollmes genannt. Diese Richarda überlebte ihren Mann, der wahrscheinlich wesentlich älter war und wohnte wä­rend der Franzosenzeit bei ihrem Stiefsohn Gerhard, der in Kamp das Töpferhandwerk ausübte. Die bereits im Abschnitt über die "Einrichtung der Hummelacker Kate" erwähnte Erbschaft einer Witwe Roßkamp zu Gunsten von Anna Kelldung-Empelmann deutet auf eine Ver­bindung der Familiennamen Roßkamp-Holmes hin. Möglicherweise heira­tete die Mutter selber ein zweites Mal. Vielleicht war die Mutter Richarda aber auch schon vorher einmal kurzzeitig mit einem Holtman verheiratet gewesen, und hat mit eigentlichem Familiennamen Roskamp geheißen, denn eine Taufe der Richarda Holtmans blieb mir bisher verborgen, obwohl Geburten unter diesem Familiennamen verhanden sind; dafür fand ich aber unter dem Datum 20.4.1746 die Taufe einer Richarda Roskamp, Tochter von Eberhard Roskamp und Maria Murmans[206]. Des weiteren ist zu erwähnen, daß sich in Kamp für das Jahr 1799 in der Bevölkerungsliste ein Ehepaar Johannes und Sibille Roskamp feststellen lassen, im Alter von 62 und 59 Jahren. Die gleichen Vor­namen, Johannes und Sibille tragen die Trauzeugen bei der Eheschlie­ßung von Richarda Holtmans mit Heinrich Hubben. Die Familien Hubben und Holtmanns habe ich bisher nicht weiter ausgeforscht.

 

Zweig Krins

Johan Impelman heiratete am 28.04.1718 in Rheinberg in erster Ehe Getrud Krins und bezog mit ihr spätesten 1724 die Hummelacker Kate. Er und seine Frau trugen schon 1724 den Hofnamen als Beinamen und wurden Johan und Gertrud "auf dem Hummelaker" genannt. Die Ehefrau führte auch zeitweise den Namen Müller, einen Beinamen den ursprüng­lich ihr Vater Theodor Krins "modo der Müller" trug (war er viel­leicht Müller von Beruf gewesen??).

 

Theodor Krins (auch "Quirins")                    Ehe I.:        Biesenbender, Katharina
gnt.: der Müller                                                                      + vor 1685                                                                                                                Ehe II .:       Hespe
, Helena  
                                                                                              + 16.04.1716 Rheinberg
 
        oo I. 14.4.1682  Rheinberg   Tzeugen: Joh.Biesenbender
, Herman Elmendorp
        oo II. 6.05.1685 Rheinberg   Tzeugen: Johan Voors
, Johann ingen Dorn

Kinder aus Ehe II.
= 23.05.1688           Peter                              Paten: Gerhard Mercur,
Johan Huisers
= 28.08.1689           Johan Michael               Paten: Johan Huitten
, Helena Schroers
= 13.09.1692           Gertrud                         Rainer Schmitz,
 Margar. Täunitz
= 18.04.1697           Johanna                   
= 26.09.1698           Gerh.Peter Johannes       + 25.04.1724
= 10.03.1703           Peter

 

Möglicherweise finden sich Familienangehörige unter folgendem Kirchenbuchvermerk:
Taufe am 14.4.1628, Vater Peter Krins, Täufling  Michael, Paten: Johann Michaeli
 und Christina Brotbaums. Angesichts der oben benutzen Vornamen Peter und Michael ist eine Verwandtschaft ziemlich sicher. In allergünstigstem Fall haben wir mit Peter den Großvater und mit Michael den Vater des Theodor Krins hier vorliegen.

Ein Bruder des Theodor Krins verbirgt sich möglicherweise unter fol­gendem Taufvermerk:

Taufe am 21.5.1700, Täufling Katharina, Vater Henrich auf der Krins, Paten Johann Holtappel und Gertrud Bakes.

Zweig Kemken

Johann Henrich Impelmann, genannt auf dem Hummelacker, heiratete in zweiter Ehe am 23.3.1761 in Rheinberg die Mechthild Kemken. Ihr Va­ter wird im Kirchenbuch auch mit den Namen Kempen, Camp, von Camp, "Johan Kempken auf dem grint" und "Kemken aufm Kuicksgrint" bezeich­net. Die Bezeichnung Grint oder Kuickgrint deutet auf den Wohnplatz der Familie, der sich danach nordwestlich von Eversael direkt am Rhein, wahrscheinlich auf ehemaligem, angelandeten Flußbett befand. In der Nähe lag der Ingenwerth-Hof zu dem eine gute Beziehung be­standen haben muß, wie sich aus der langen Reihe der Paten ersehen läßt. Möglicherweise steht hinter dem Namen Ingenwerth die unten be­schriebene Familie "Grint" oder "op den Grint". Zwischen den Fami­lien Kempken und Grint müssen darüber hinaus noch weitere verwandt­schaftliche Verhältnisse bestanden haben, denn vor der Hochzeit der Eheleute Johann Kemken und Sybilla op den Grint mußte Ehe-Dispens eingeholt werden.

 

Johan Kemken                                                            I.   Sybilla op den Grint
auch: Camp, von Camp                                                         *
Kempken auf dem Grint
                                                      + 16.10.1739
Kemken auf Kuicksgrint

                                                                                  II.      
                            
           
oo I.  18.01.1726 Rheinberg,    Tz.: Gerh.Theodor Mercur, Johan Conrad Cruiscamp  
            oo II.

Kinder aus oo I.:                                Paten: 
= 23.03.1728   Margaretha                Gottfried Bresser
        K (= kath. Kirchenbuch)
                                                           Irmgard in gen Werth
[207] K
                        Peter                           Gerhardt auf'm Grint
  E (= evang. Kirchenbuch)
= 11.01.1730 -<
ZWILLINGE                              Gerhardt ingen Werth  E
                        Mechthild                   die alte Frau Hauptmann
 in gen Werth          E
= 03.06.1731 Peter                           Cornelius in gen Werth
[208]; Mechthild Puttmann         K
= 22.12.1733              Mechthild #                Margarete Kemken; Niklas Ingenwerth
        K
                                                          
Frans Spijman; Eberhard Jensen        E
                                                           Jan von Kempens
 Schwester; Gisbert Jansens Frau   E
= 10.11.1735      Sibilla                     Friedrich aufm Grint; Gertrud Ingenwerth
     E
= 04.11.1736      ohne Namen           Jacob Müllers; Bgm. Dames Frau aus Rheinberg       E
   
+ 13.12.1736                                                                                               
= 03.09.1739      Wessel   ##            Johan in gen Werth; Enneken in gen Werth
  E   
                                                          
 
Kinder aus oo II.:
= 06.11.1742      Hermann                Franziskus Boscherhoff; Katharina von Eversael
     E

= 04.04.1747      Gerhardt                             Johan Hassel
; Grietje Wertzen

#  ev. Kirchenbuch Budberg:
22.12.1733 Joh: von Kempen auff kücksgrint seine Tochter las­set taufen, heißet Mechthildis. Testes: Frans Spijman
, Ever: Jansen, Jan von Kempens Schwester und Gen Gijsbregts Janssens gräfl. Hauptpfächters zu Orsoij Eheliebste.

## ev. Kirchenbuch Budberg: (verschlüsselte Tag/Monat Angabe)
1722 oo Wessel van Kempen
, Junggesell unter Eversael und Maria von der Beek, von Heijden aus dem Münsterschen.

 

Ein derzeit nicht einzuordnendes Mitglied der Familie Kempen, Jakob van Kempen, war 1686 Gegenstand eines Schreibens des reformierten Budberger Pastors Scriba an einen Amtsbruder in Urdenbach (bei Düs­seldorf), der auf Grund des Parochialzwanges für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständig war. Scriba schrieb: "...daß Jakobus van Kempen zu Pfingsten 1685 sein Glaubensbekenntnis vor dem Consi­storium abgelegt hat und darauf auch zum Gebrauch des heiligen Abendmahles zugelassen wurde. Aber leider hat er sich kurze Zeit darauf an einer Magd sündlich vergriffen mit fleischlicher Vermi­schung und anderen lichtscheuen Handlungen, obgleich ich ihm manches Mal davon abgeraten habe. Aber es nützte nichts. Alle Ermahnungen, die an ihn gerichtet wurden, waren vergebens in jener Zeit, so das er schließlich von hier verzogen und weggegangen ist..."[209]. 

 

Zweig Grint - opt Grint - auffm Grint

Obwohl im evangelischen Kirchenbuch verzeichnet, handelt es sich um eine katholische Familie, die schon hundert Jahre zuvor in alten Ak­ten verzeichnet war. Im Jahr 1609 geht in Budberg das "Smalenbroichs Goet", auch Kattlack genannt, zu einer Hand an Arnoldus de Grint über. Diesen Hof hatten vorher Otto in gen Haeff und seine Frau Me­chelt innegehabt. Als Otto eine zweite Ehe einging, übernahm die neue Ehefrau Elisabeth einen Anteil, und eine dritte Hand ging an beider Sohn Michael. Als nun Otto in gen Haeff starb, heiratete die Witwe Gerrit de Grint, mit dem sie den o.g. Sohn Arnt hatte. Gerhart up dem Grint selber wird erst am 25.07.1618 als Mitpächter seines Sohnes Arnt erwähnt, als ein weiterer Todesfall eine Neubesetzung der Pachthände des Kattlackhofes und des Heeshusenlandes durch den Konvent des Minoritenklosters notwendig machte[210]. 1634 wird in ei­nem Prozeß in Budberg[211] ein Gerhard up dem Grint erwähnt und gibt sein Alter mit 64 Jahren an. Er hatte bei seinem Bruder Gord Buel­mann das Schneiderhandwerk gelernt, war in Budberg geboren und lebte auf seine alten Tage in der Stadt Orsoy. Ob er identisch ist mit dem o.g. Gerrit, ist nicht sicher. Später wurde Arnt von Grint in einem Aktenband über 2 Äcker, nahe dem Hof Kattlack in Budberg, als Päch­ter bis zum 25.4.1667 genannt. Möglicherweise war er der Vater, On­kel oder auch Großvater des Henrich opt Grint.

 

Hendrich auff (opt) Grint

= ca. 1702         Sybilla
= 20.01.1704       Frederich
= 06.09.1706       Jan
= 28.07.1709       Enneken
= 24.08.1712       Hendrich
= 01.03.1715       Katrijn

 

 

Zweig Louven/Luven - Henneken

Mit diesem Familienzweig ist nur ein Teil der Familie verwandt, näm­lich die Söhne Johannes, Wessel und Anton Empelmann, deren Mutter Margarete Helene Elisabeth Henneken, genannt Luven, am 16.7.1839 in Budberg am Nervenfieber starb. Zur Vervollständigung hier die ge­samte Familie soweit erforscht und aus dem Kirchspiel Walsum stam­mend[212]:

 

Brückers, Hendrich                            oo                               Elisabeth
                        * 01.06.1696  Hermann
                        * 05.03.1699  Jann
                        * 11.12.1701  Bernd

               

 Brückers, Johann, genannt Luven     oo                               Luven, Anna
 * 05.03.1699                                                                        *
 +                                                                                          +     
                        * 29.01.1730  Johann Bernhard
                        * 15.06.1732  Johann Jakob               oo 30.06.1767                        + 19.02.1799
                        * 28.06.1736  Joh. Bernhard              oo 05.07.1763            + 05.07.1794

              

 Luven, Bernhard                               oo  05.07.1763                       Schmitz, Elisabeth
  * 28.06.1736                                                                       *
  + 05.07.1794                                                                                  +
                   
                        * 16.05.1764  Bernhard
                        * 02.04.1765  Wilhelm. Katharina     oo 3.7.1787     + 27.7.1833
                        * 17.04.1767  Elisabeth Sybilla   
                        * 11.12.1768  Anna Katharina
                        * 06.01.1772  Anna Elisabeth
                        * 28.09.1774  Katharina Gertrud                              + 4.05.1848
                        * 21.06.1777  Johann Bernhard                                 + 24.4.1861
                        * 17.01.1783  Hermann Wilhelm

               

 Henneken, Wenzeslaus                     oo  03.07.1787                       Luven, Wilhelm.Katherina
  *                                                                                          * 02.04.1765 
 + 06.07.1838                                                                       + 27.07.1833

                        * 05.10.1787   Johann Bernhard         oo 27.11.1821            + 22.03.1862
                        * 03.06.1789   Aletta Elisabeth
                        * 07.06.1790  Arnold Hendrich         oo 01.08.1826            + 28.03.1765
                        * 17.07.1792  Theodor Heinrich
                        * 10.09.1797  Johanna Elisabeth
                        * 14.04.1800  Marg.Helena.Elisabeth                       + 16.07.1839
                        * 21.05.1803  Johann Bernhard Heinrich
                        * 28.05.1806  Helene Christine
                        * 06.04.1808  Helene Margarethe

               

 Empelmann, Johann Heinrich                       Henneken, Marg.Hel.Elisabeth gnt. Louven

                                                           oo 24.10.1825  in Walsum


Anhang

NOTARIATSVERZEICHNIS DES HAUSINVENTAR IN BUDBERG 1858

 

Verhandelt zu Budberg in dem Haus der verlebten Gertrud Queling, Witwe von Jobann Heinrich Empelmann, den 21.06.1858 des Morgens um 9 Uhr.

Inventar. Auf Ansteben von Johann Empelmann, Ackerer zu Budberg wohnhaft zugleich in seiner untenangegebenen Eigenschaft handelnd begab sich der unterzeichnete Johann Joseph Kewer, kgl. preuß. Notar amtlicher Wohnsitz Rheinberg, Friedensgerichtsbezirk gleichen  Na­mens, Landgerichs Bez. Cleve, nach Budberg in das oben angegebene Haus um über den Nachlaß der am 24.5. Iaufenden Jahres zu Budberg verstorbenen Gertrud Queling, Witwe 2. Ehe von dem daselbst am 28.7.1855 verlebten Ackersmann Johann Heinrich Empelmann (JHE) ein Inventar aufzunemen und traf daselbst anwesend:

1. den Requirenten Johann Empelmann Ackerer zu Budberg wohnhaft, handelnd in eigenem Namen und als Nebenvormund seiner minderjährigen Geschwister Heinrich 17 Jahre alt, Maria Katherina 14 Jahre, Gertrud 11 Jahre, Anna 1O Jahre alt und Jacob 8 Jahre alt, zu Budberg wohn­haft.

2. Wenzeslaus (Wessel) Empe1mann, Schuster zu Homberg wohnhaft

5. Anton Empelmann, Maschinenarbeiter zu Sterkrade in der Bürger-

meisterei Holten wohnhaft

4. Theodor Queling, Maschinen Arbeiter, ebenfalls in Sterkrade wohn­haft, handelnd in seiner Eigenschaft als gerichtlich bestellter Hauptvormund der obengenannten fünf minderjährigen Empelmann.

Die Interessenten sistierten als Taxator der Gegenstände des Nachl­asses den Herrn Everhard Schrubbers, Geschäftsmann zu Rheinberg wohnhaft, welcher am kgl. Eriedensgericht zu Rheinberg zur Abschät­zung von Mindergütern ein für Allemal vereidet ist und hier wieder­holt gelobt die Gegenstände nach ihrem wahren Wert und ohn weitere Erhöhung abzuschätzen.

JHE war zweimal verheiratet, zuerst mit Margaretha Hemke, gnt.Louwen, welche am 16.7. 1859 starb und drei Kinder hinterließ, nemlich die o.g. Johann, Wenzeslaus und Anton Empelmann. Nach ihrem Tod wurde unter neuntem August desselben Jahres über das damals vor­handene Vermögen ein Verzeichnis unter Privatunterschrift aufgenom­men und am 26. desselben Monats und Jahres beim kgl. Friedensgericht in Rheinberg hinterlegt. Bei Abschluß der Ehe wurde kein Heiratsver­trag errichtet,

auch hinterließ die Verstorbene kein Testament.

Das damals vorhandene Vermögen bestend nach dem vorberührten Inven­tar

a. an unbeweglichen Gütern zum Taxwerthe von 15O5 Thlr 22 Gr 1o Pf. nemlich

1. in einer Kathe, genannt Empelmannn Kathe, bestehend

a. in einem Hause mit Garten,gelegen in dem Dorfe Budberg am Hauptwege und eingetragen in der katastral Mutterrolle unter Sektion "B" die Nummern 139 und 14o mit einer Flächengröße von 147 Ruthen 4O Fuß

b. In einem Stück Ackerland "op de Krayepooth" groß 5 Morgen 165 Ruthen 6O Fuß, eingetragen in Cataster unter Anhang röm. Vier Nummer neun und

c. in einem Stück Ackerland daselbst von 2 Morgen, eingetragen in Cataster unter Anhang röm. Vier unter Nummer acht.

Diese Kathstelle rührt von den Eltern des JHE her und wurde dem­selben von seinen übrigen Geschwistern für die Summe von 8O7 Thlr 2o Gr 9 Pfg übertragen.

Die letzten 2 Morgen trat JHE später wieder an seine Schwester Sibilla Empelmann zum Werthe von 155 Thlr/25 Gr/ 5 Pfg. ab.

2. In einem Stück Ackerland "auf dem Hohfeld" von sechs Morgen,

einem Stücks Ackerland "auf dem Hamm" von drei Morgen und einem Morgen Wiese, welche drei Parzellen JHE während seiner Ehe für die Summe von 554 Thler 18 Gr 4 Pfg gekauft hat,

3. In einem Stück Ackerland "im Sauerfeld", groß 2 Morgen, wel­ches

JHE ebenfalls während seiner Ehe für die Summe von 163 Thlr 13 Gr 9 Pfg ankaufte. Zusammen = 15O5 Thlr 22 Gr 1OPfg.

 

b. an Mobilia, Feldfrüchte und Vieh zur Taxe von 488 Th1r 28 Gr.

Im Ganzen somit die Summe von 1994 Thlr 2o Gr 1o Pfg.

Dagegen betragen die Schulden die Summe von 1181 Thlr 25 Gr 7 Pfg,

nach deren Abzug reiner Vemögensbestand blieb von 812 Thlr 25 Gr 3 Pfg.

 

JHE schritt hierauf mit der Gertrud Queling zur zweiten Ehe und starb am 28.7.1855. In dieser Ehe wurden fünf Kinder gezeugt, nem­blich die o.g. fünf Minderjährigen. Auch beim Abschluß der zweiten Ehe wurde kein Ehevertrag errichtet, noch hinterließ der Erblasser ein Testament. Die überlebende Witwe errichtete am 12.9.1855 über den beim Ableben des Ehemanns vorhandenen Vermögens=Bestands ein In­ventar unter Privatunterschrift und hinterlegte dasselbe am 17.desselben Monats und Jahre beim kgl. Friedensgericht zu Rhein­berg.

Nach diesem Inventar bestand das damalige Vermögen:

a. aus Immobilien und zwar

1 . Haus, Garten, und Baumgarten, gelegen zu Budberg, groß nach der Catastral-Mutterrolle 1 Morgen 147 Ruthen 4O Fuß zur Taxe von 1ooo Thlr.

2. an Ackerland und Wiese, groß nach der Catastral Mutterrolle 22 Morgen 95 Ruthen 9O Fuß zur Taxe von 225O Thlr

 zusammen also 325O Th1r.

b. an Mobilia, Ackergeräthe, Feldfrüchte und Vieh in der Summe von 605/18/- ,  im Ganzen somit die Summe vcn 3855 Thlr 18 Gr.

An Schulden waren damals vorbanden die Sunme von 1952 Thlr 20 Gr 6 Pf, so daß nach Abzug reiner Vermögensbestand blieb von 19O2 / 20/ 6.

Nach Auflösung der I. Ehe nahm der überlebende Ehemann das ganze da­mals vorhandene Vermögen, Activa und Passiva, mit in die II. Ehe hinüber. Ebenfalls blieb auch die Witwe II. Ehe nach dem Tod ihres Ehemanns bis zu ihrem Ableben die Besitzende ganzen Vermögens.

Die Witwe Empelmann Gertrud, geborene Queling, endlich starb am 24.05. laufenden Jahres ohne Hinterlassung einer letztwilligen Ver­fügung.

Auf den Antrag und in Gegenwart der Beteiligten und unter Zuziehung der am Schlusse genannten Zeugen schritt der Notar in folgender Weise zur Inventarisirung des ganzen jetzt vorhanden Vermögens:

 

A.  Mobilia

 

An Sachen fanden sich vor:

 

In der Schlafstube rechts des Eingangs

                                                 Thaler / Groschen

  1. 1 Tisch 4 Stühle                                  1/-

  2. 1 Spiegel und diverse Bilder                      -/10

  3. 2 eichenel Kisten                                 8/

  4. 1 tannene Bettste1le mit Unterbett, Oberhett,

       Leintuoh und "Pülren" ??                       15/-

  5. 1 Löffelbrett mit 22 Löffeln                      -/20

  6. 1 Gewehr                                          -/20

  7. 1 Bügeleisen                                      -/20

  8. 1 Mantelstock mit Gardine und eiserner Stange     -/15

  9. 2 Cruzifix, 1 Kerzenschirm und 1 Korb             -/11

 1O. 1 Bügeleisen mit Gestell                          -/2O

 11. 6 Frauenkleider                                   3/-

 12. 2 Unterröcke                                      -/25

 13. 1o Tücher                                         2/15

 14. 1 Seideneschürze                                  1/1O

 15. 1 Seidener Kragen                                  /15

 16. 1 Stück Gedrucktes                                -/25

 17. 1O Frauenmützen und 1Kragen                       -/2O

 

In den Hausflur

 

 l8. 1 Partie Speck, circa 2OOPfund                   46/20

 19. 16 Würste                                         1/18

 2O. l Wanduhr mit Kasten                              5/-

 21. 1 Ofen mit Trommel, Röhren und Zubehör            6/-

 22. 1 Feuerhaken mit Kessel                           -/15

 23. 3 eiserne Kochtöpfe                               1/-

 24. 1 beschädigter kupferner Wasserkessel             1/15

 25. 1 BetXEhen, "Handstrüber??, und eine Bank         -/15

 26. 1 blechernes Sieb, 8 Schüsseln und

     9 Teller,taxiert zu                               -/20

 27. 1 Löffelbrett mit 15 Löffeln                      -/15

 28. 3 steinerne Krüge                                 -/5

 29. 1 Fleischgabel, 2 Holzeisen und 1 Beedschübbe ?   -/12

 

Im Zimmer links des Eingangs

 

 30. 6 Stühle                                          1/-

 31. 1 Tisch                                           1/15

 32. 1 Bank                                            -/10

 33. 5 Schildereien                                    -/05

 34. 1 Hauskorb                                        -/02

 35. 1 eiserner Gewichtbalken??                        1/10

 36. 1 silberne Taschenuhr                             2/15

 37. 1 kupferner Kaffeekessel und 1 dito Kanne         2/15

 38. 1 kupferne Lampe und 1 kupfernes Olkännchen       1/-

 39. 1 zinnerne Suppenkumpe und 1 ditto Kaffeekanne    1/20

 4O. 2 zinnerne Schüssel                               1/-

 41. 1 zinnernes Milchkännchen u. 1 ditto Sa1zfäßchen  -/12

 42. 1 porzellanene Kumpe und drei Teller              -/08

 43. 12 paar Kaffeetassen                              -/15

 44. 1 zinnerner Vorlage Löffel                        -/10

 45. 1 blecherne Kaffeebüchs und ein "Wurstfännchen"   -/03

 46. 1 porzellanene Kaffeekanne und ein Milchkännchen

       Pfeffer und Salzfäßchen                         -/04

 47. 1 Kaffeemühle und 1 hölzerner Mörser              -/08

 48. 2 Milchkännchen, 2 Theetöpfe, 1 steinerner

       Milchnapf, 2 Teller und 1 "Beedkörbchen" ??     -/10

 49. 6 Messer und 9 Gabeln                             -/12

 5o. 2 Handtücher und 1 Kleiderbürste                  -/5

 

Im Keller

 

 51. 1 Malter Kartoffeln                                2/-

 52. 1 Mengbeck                                         -/20

 53. 1 Butterkirne                                      -/08

 54. 2 Schüppen                                         -/08

 55. 1 Wange ?, 1 Buttertopf sowie 1 Handfaß ?          -/05

 56. 17 Milchtöpfe und 2 steinerne Töpfe                -/15

 57. 4 Flaschen, 2 Krüge und eine Laterne               -/05

 58. 2 Gemüsetennen mit Gemüse                           1/10

 

In der oberen Schlafstube

 

 59. 1 Hechlel                                           -/02

 6O. 1 Bettstelle m. Ober- und Unterbett u. "Pülren"    1O/-

 6l. 1 Mehlschrank                                       -/15

 62. 1 tannene Kiste                                     -/15

 63. 2 Stühle taxiert                                    -/08

 64. 1 Essiganker mit kupfernem Kresten??                -/15

 65. 1 Schrank                                           -/20

 66. 1 Bettstelle mit Ober- und Unterbett

                                    2 Kissen und Pülren   6/-

 67. 1 Bettstelle mit Ober- und Unterbett

                                 2 Kissen und 1 Bettuch   6/-

 68. 1 eichene Kiste                                      1/15

 69. 1 kleine Kiste                                       -/10

 7O. an Baumwolle                                         -/15

 71. altes Zimmergeräth                                   3/-

 72. 1 altes Bett                                         -/06

 73. Flachs mit Garn                                      1/-

 74. 12 Frauenhemden                                      6/-

 75. 4 Kissenbezüge                                       -/10

 76. 1 Unterhose                                          -/05

 77. 9 Bettücher                                          4/15

 

Auf dem Speicher

 

 78. 1 ¼ Malter Weizen                                   18/-

 79. 1 Malter Roggen                                      8/-

 8O. 7 Seile                                              2/-

 81. 3 Spinnräder                                         -/15

 82. 18 Säcke                                             3/-

 83. 1 hölzerne Waage mit eisener Belange??               1/15

 84. 1 Ofen mit Rohr                                      1/-

 85. 1 halber Scheffel und ein Spintmaaß                  1/-

 86. 3 Sichel und 1 Sense                                 -/20

 87. 1 Korb                                               -/10

 88. 1 Saikorb                                            -/10

 89. 2 Feuer....? und altes Eisen                         1/-

 9O. 1 Baumkette und 1 Stempelbogen??                     -/25

 91. 1 Schrenger und 1 Säge                               -/15

 92. 1 Pferdegeschirr                                     6/-

 93. 1 Pflugreister?                                      -/05

 94. 6 Haken                                              -/10

 95. 1 Schüppe und 1 Kuhkette                             -/15

 

Auf der Spüle

 

 96. 1 Wassertonne und 2Kübel                             1/-

 97. 3 Wassereimer                                        -/2o

 98. 1 Kohlenbecken und 1 Schüppe                         -/10

 99. 1 Küchenpfanne                                       -/12

1OO. 3 Sägen                                              -/15

1O1. 15 Scheffel Kohlen                                   2/15

102. 1 Spintmaaß                                          -/08

103. 2 Wellketten?                                        -/20

1O4. 2 große Leinen                                       1/-

1O5. 1 Rechel, 5 Schüssel und 7 Teller                    -/08

1O6. 1 Rühreisen, 1 Schaumlöffel und 1 Kücheneisen        -/10

 

Im Stalle

 

1O7. 1 einjähriges Schwein                               10/-

lO8. 5 kleine Schlweine                                   8/-

l09. 2 Milchkühe                                         45/-

110. 1 Kalb                                               6/-

111. 1 Ziege                                              1/-

112. 1 Wannmühle                                          3/-

113. 1 Futterkiste                                        -/15

114. 5 Gabeln und drei Schüppen                           -/10

115. 1 Hobelbank                                          2/-

116. 1.Wanne                                              -/10

117. 1 Schneidbank                                        1/-

118. 1 Waschkübel                                         1/15

119. Alles Holz                                           1/-

12O. Horngeschirr und Seile                               1/-

121. 1 Hippe und 1 Axt                                    -/2O

122. 1OOO Pfund Roggenschrot                              5/-

123. 2OO Pfund Heu                                        2/-

124. 1 altes Pferd                                        8/-

 

Auf dem Hofe

 

125. 1 Karre mit schmahlen Rädern                        12/-

126. 2 ditto mit breiten Rädern                          2O/-

127. 2 Karrenleiter                                       -/15

128. 1 Schiebkarre                                        1/-

129. 1 Karrenbeck                                         1/-

13O. 2 Paar Karrenketten                                  2/-

131. 1 Egge und 1 Misthacker                              -/15

132. Brandholz                                            1/15

133. 1 Well....??                                         2/15

134. 1 Egge und 1 Eggenschlitten                          1/15

135. 1 Pflug                                              2/1O

 

Früchte auf dem Felde

 

136. 1 MorgenKartoffeln auf dem "Hammfeld"               15/-

137. 1 halber Morgen Weizen daselbst                     12/-

138. 1 halber Morgen dicke Bohnen daselbst                6/-

139. 1 ½ Morgen Kartoffeln daselbst                      22/15

14O. 3 ½ Morgen Roggen auf dem "Hochfeld"                40/-

141. 1 ½ Morgen Weizen daselbst                          36/

142. 3 ½ Morgen Buchweizen am "Plettenberg"              30/-

143. 2 Morgen Hafer daselbst                              8/-

144. 1 ½ Morgen Weizen "opde Krayepoot" taxiert          36/-

 

Im Garten

 

145. An Gartengemüse taxiert                             12/-

 

Baares Geld

 

An solches war nach der Erklärung der Interessenten

beimTodestag der der Erblasserin zehn Tahler vorhanden   10/-

                                                                                                                      ----------

                                                                                                                      586/28


QUELLEN

 

Verzeichnis der bisher für die Familiengeschichte Empelmann benutz­ten Archive, sowie der eingesehenen, ausgewerteten oder zitierten Archivbestandsnummern

 

AEvKRld          = Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, Df.

AFrst.v.Bentheim = Archiv der Fürsten von Bentheim, Steinfurt

AKamp            = Archiv Kloster Kamp, Kamp-Lintfort

AKap             = Archiv des Provinzialats Rh-Westf. Kapuziner

ASteag           = Archiv der Bergwerksg. Duisburg Walsum STEAG

Brühl            = NRW Personenstandsarchiv Brühl, Augustusburg

DiözesanA Münster= Diözesanarchiv in Münster

HistA Stadt Köln = Historisches Archiv der Stadt Köln

HStA             = Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Mauerstraße

HStA-K           = Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Schloß Kalkum

KAWesel          = Kreisarchiv Wesel

StadtA Du        = Stadtarchiv Duisburg

StadtA Krefeld   = Stadtarchiv Krefeld

StadtA Moers     = Stadtarchiv Moers

StadtA Obhs      = Stadtarchiv Oberhausen

StadtA Rhbg      = Stadtarchiv Rheinberg

 

 

AFrst.v.Bentheim: Urkunden Neuenahrer Herrsch. Alpen,Nr.465, 487

Brühl: Decennaltabellen 1803-1813: Alpen, Baerl, Büderich,Emmerich

Brühl: Decennaltabellen 1803-1813: Camp, Hochemmerich, Homberg

Brühl: Decennaltabellen 1803-1813: Labbeck, Moers, Marienbaum,

Brühl: Decennaltabellen 1803-1813: Neukirchen, Orsoy, Ossenberg

Brühl: Decennaltabellen 1803-1813: Rheurdt, Repelen, Rheinberg

Brühl: Decennaltabellen 1803-1813: Vluyn, Veen, Vierquartieren

Brühl: Decennaltabellen 1813-1822: Alpen, Büderich, Baerl

Brühl: Decennaltabellen 1813-1822: Capellen, Camp, Hochemmerich

Brühl: Decennaltabellen 1813-1822: Homberg, Hoerstgen, Moers

Brühl: Decennaltabellen 1813-1822: Marienbaum, Neukirchen,Ossenbg.

Brühl: Kirchenbücher Budberg (ev.)

Brühl: Kirchenbücher Kamp (kath.)

Brühl: Kirchenbücher Orsoy (ev./kath.)

Brühl: Kirchenbücher Repelen (ev.)

DiözesanA Münster: Depos.Pfarrarchiv Rheinberg Karton 37, Friedhof

HistA Stadt Köln: Domstift Akten 486  vom 5.9.1680

HistA Stadt Köln:Maria i.Kapitol,Rep.+Hs.1,fol.90 R,91 V+R,92V

HStA-K: Gerichte Rep 7/719, 7/324 Inhalte, Entscheidungen

HStA-K: Karten: Reg.Düsseldorf, Kataster Ü80, Ü44 Budberg

HStA-K: Landratsamt Moers Nr.12, Rheinüberschwemmung, Geschädigte

HStA-K: Landratsamt Moers Nr.31, Zensur, Index verbotener Bücher

HStA-K: Landratsamt Moers Nr.547 Unglücksfälle, Verbrechen

HStA-K: Landratsamt Moers Nr.561, Wegebau und Zustandsbeschreibung

HStA-K: Landratsamt Moers Nr.629, kath. Kirche

HStA-K: Landratsamt Moers Nr.674, Wegebau

HStA-K: Notare, Kewer 1093 : Teilung und Vkauf Empelmannhof 1858

HStA-K: Notare, Lenders 3691 Rep 399, Obligation Josefa Empelmann

HStA-K: Notare, Lenders 4951-4954 Rep 400, Landverkauf 1848

HStA-K: Reg.Düsseldorf Kataster, 7906, 7907, Ackerverkauf

HStA-K: Reg.Düsseldorf Kataster, 7908 Neuvermessung

HStA-K: Reg.Düsseldorf Kataster, 8575, 8575d Hof Anton Empelmann

HStA-K: Reg.Düsseldorf Kataster, B108, 1.Kataster 1823

HStA-K: Reg.Düsseldorf Kataster, B1196 Grundeigentümer in Holten

HStA: Alpen, Herrschaft,Rep+Hs Nr. 3,4,5 Lehnbücher

HStA: Depos. Orsoy, 104, Grundbesitz in Budberg 1797

HStA: Depos. Orsoy, 24, Huldigung in Budberg 1781

HStA: Depos. Orsoy, 248, 319, 341, 22, 488, 150, 335: diverses

HStA: Depos. Orsoy, 334, Prozess Budberg % Hamacher Lull

HStA: Depos. Orsoy, 64, Ein- und Auswanderungen

HStA: Depos. Rheinberg, B I,1 Nr.1 Verordnungen,Gesetze (gedruckt)

HStA: Depos. Rheinberg, B II, 1 Nr.14 Gerichtsprotokolle 1732-91

HStA: Depos. Rheinberg, B II, 1 Nr.9-12 Gerichtsprotok.,Verträge

HStA: Depos. Rheinberg, B III, 2 Nr.3 Bürgerlisten

HStA: Depos. Rheinberg, B III, 2 Nr.4 Bürgerbuch

HStA: Depos. Rheinberg, B III, 3 Nr.4 alte Pläne

HStA: Depos. Rheinberg, B IV, 3 Nr.6 + 5 Accise Empfang 

HStA: Depos. Rheinberg, B VI, 2 Nr.7 Zunftbuch der Schneider

HStA: Depos. Rheinberg, B VII 6 Nr. 2

HStA: Depos. Rheinberg, B VII, 1 Nr.12 St.Michael Schützenbrüder

HStA: Depos. Rheinberg, B VII, 3-6, Kloster St.Barbara

HStA: Depos. Rheinberg, B VIII, 13, Impflisten

HStA: Depos. Rheinberg, B X, 1 Nr. 4 Verpflegung Kölner Truppen

HStA: Depos. Rheinberg, B X, 2 Nr. 2 Rekrutenaushebung

HStA: Depos. Rheinberg, B X, 3 Nr.1-9 div.Durchmärsche,Einquart.

HStA: Depos. Rheinberg, B X, 3 Nr.10 Leibgewinnsbuch m.Grundherren

HStA: Depos. Rheinberg, Ratsprotokolle

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 157 Rutgher ingen Hummelnist

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 164-166 Priester Rutgher i.H.

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 170 Pastor zu Niederbudberg

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 171 Priester Johann ingen H.

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 174 Priester Rutgher ingen H.

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 47

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 68,66,60,55 Postgen Pastor Nbdbg

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 89 J.Postgen, Pastor Niederbdbg.

HStA: Depos. Rheinberg, Urkunden, 94,154 Priester ingen Hummelnist

HStA: Depos.HistA.Stadt Köln 201 - 207 (Erlwein-Bücher)

HStA: Karmeliter Mörs, Akten Nr. 3 (15.10.1558) Hoftausch

HstA: Karten: K2759, K2760, K3060, VIIa3, in:St Barbara 1-6,

HStA: KKöln II 2536 Pfarrverhältnisse Niederbudberg

HStA: KKöln II 2669 Beschwerde der Beerbten

HStA: KKöln II 2805 Wachordnung

HStA: KKöln II 2811 Eingriffe in Jurisdiktion Niederbudberg

HStA: KKöln II 2814 Grenzbesichtigung und Verhandlung

HStA: KKöln II 2815 intus: Jahrestagebuch Amtmann

HStA: KKöln II 2825 Grenzbegehung Budberg, Tausch Ossenbg.%Bdbg.

HStA: KKöln II 2836 Blätter 63-65 Briefe

HStA: KKöln II 2950 Kirche in Niederbudberg

HStA: KKöln II 2952 Schule

HStA: KKöln II 2953 Schule Niederbudberg

HStA: KKöln II 5583 Schule Niederbudberg

HStA: KKöln II 5900 Judenlisten 1777-79

HStA: KKöln II 762 Bepflanzung alter Rheinarm, Skizze

HStA: KKöln IV 2536,Blatt 91: Budberger Kirchenbuch von 1582

HStA: KKöln IV 2570 - 2578, Latengericht Rheinberg, Akten,Protok.

HStA: KKöln IV 4001,4002,4032,4033,4110, Kellnerei Rheinberg

HStA: KKöln VIII 113a, Gf.Neuenahr wg.geistl.Gericht 1553

HStA: KKöln VIII 505 Schule in Budberg

HStA: Kloster Kamp, Akten, 110 Hauptakte zum Impelmann Hof

HStA: Kloster Kamp, Akten, 12, Grundeigentum Bf.mit St.Barbara

HStA: Kloster Kamp, Akten, 156 Behandigungen

HStA: Kloster Kamp, Akten, 218 Gewinngüter in Gfschft.Moers

HStA: Kloster Kamp, Akten, 225 Register mit Karten, fehlte

HStA: Kloster Kamp, Akten, 49 Crüllhof u.a.Ländereien

HStA: Kloster Kamp, Urkunden 664 Impelsches Feld

HStA: Kloster St.Barbara Rheinberg 1-6,Karte Impelmannhof;Budberg

HStA: Küsters,Slg., (FiBu 160.10), 55: Briefe,Schulzustand Budberg

HStA: Küsters,Slg., 18,19, frz.Bericht Krieg 1702/3 und Übersetzg.

HStA: Küsters,Slg., 20, Briefe mit A Bln Dahlem über Rhbg.Bestände

HStA: Land Maas-Rhein, 2092 Kriegsausgaben Rheinberg 1797

HStA: Land Maas-Rhein, 2304 Kriegsschäden

HStA: Land Maas-Rhein, 2398 Zählung Pferde und Karren, summarisch

HStA: Land Maas-Rhein, 569 Streit Budberg%Rheinberg 1797

HStA: Moers Gerichte,Gericht Niederbudberg 1-3, Protokollbücher

HStA: Moers Landesarchiv Nr.11; LAC 3/234 

HStA: Moers Oranien, Akten, 129, Kamp'sche Grundstücke in Gfscht

HStA: Moers Oranien, Akten, 140, I2,Lagerbuch Repel.,Evers.,Budb.

HStA: Moers Oranien, Akten, 140, III2, dto. Kirchenland

HStA: Moers Oranien, Akten, 144, I,Rechnungen betr.geistl Gefälle

HStA: Moers Oranien, Akten, 144, II,dto.

HStA: Moers Oranien, Akten, 27, Vergleich von 1692 (Bl193-201)

HStA: Moers Oranien, Akten, 81, Kriminalaktern 1597-1691, Scharfr.

HStA: Moers Oranien, Akten, 81a, dito 1532-1702, Miscell.

HStA: Moers Reg., Fiscalat, 12, Fisc.%mind.Sohn Schiffer W.Louven

HStA: Moers Reg., Fiscalat, 5, Tabellen Staatsanwschft.,Vagabund.

HStA: Moers Reg., I, Gen.,Nr.33; Samtgericht, Richterstelle

HStA: Moers Reg., II 57a, Liste der fürs Militär gelief.Betten

HStA: Moers Reg., II 73, Verunglückte 1771/78

HStA: Moers Reg., III 40, Schulzustand im Fürstentum

HStA: Moers Reg., III Spezialia 98I Kirche, Schule Niederbudberg

HStA: Moers Reg., III Spezialia, 100 Schulmeister, Küster

HStA: Moers Reg., III Spezialia, 101 Band 1

HStA: Moers Reg., III Spezialia, 102 Armenrechnungen

HStA: Moers Reg., III Spezialia, 103 Stolgebühren

HStA: Moers Reg., III Spezialia, 104 Bücherrevisionen

HStA: Moers Reg., III Spezialia, 99 Reparaturrechnungen

HStA: Moers Reg., IV 53 , I-II, Vagabundenprozesse

HStA: Moers Reg., IV Spez.105, 109 Rückstände Impelscher Zehnte

HStA: Moers Reg., IV Spez.230 I-V, Prozeß ImpelmannHof 1772-77

HStA: Moers Reg., V, 6, Register Pupillensachen

HStA: Moers Reg., VI 181,182,183, Verträge,Protokolle,Inventare

HStA: Moers Reg., VI 23 I,III, Abschriften von Obligationen

HStA: Moers Reg., VI 7, I, Schuldnerverzeichnis Eversael

HStA: Moers Reg., VI darin: ca. 180 Nummern Notare 18.Jhdt

HStA: Moers, Hgericht II, Justizs., a,Gen.,Nr.10,I-II:Miscell.

HStA: Moers, Hgericht II, Justizs., a,Gen.,Nr.11,I-II:

HStA: Moers, Hgericht II, Justizs., a,Gen.,Nr.7: Kriminalprotok.

HStA: Moers, Hgericht II, Justizs., a,Gen.,Nr.9: fisc.Inquis.Akten

HStA: Moers, Hgericht II, Justizs.Gen.,Nr.1: Bd 1-31 (von 57)

HStA: Moers, Hgericht II, Justizs.Gen.,Nr.2: Bd 1-12 (von 14)

HStA: Moers, Hgericht II, Justizs.Gen.,Nr.6: Citationsbefehle

HStA: Moers, Hgericht II, Spez., Nr.132, Nr.99

HStA: Moers, Hgericht II, Spezialia, Nr.13, Schaftstrift Budbg.

HStA: Moers, Hgericht III, 1, Protokollbücher 1-11 (von 15)

HStA: Moers, Hgericht III, 2 + 2a, Eheberedungen, Kontrakte

HStA: Moers, Hgericht III, 3, Ehe und Übernahmekontrakte

HStA: Moers, Hgericht III, 4, Obligationen

HStA: Moers, Kammer Mörs, D 18, I-V Schatzungsbücher

HStA: Moers, Latengericht, Akten, 1, III, Protokolle 1661-78

HStA: Moers, Lehen, Generalia, 1, Register

HStA: Moers, Lehen, Generalia, 3, 4, 5: Kopien Lehenverträge

HStA: Roerdept., 1649, Liste Wahlberechtigte des Roerdep.

HStA: Roerdept., 1716, I-III, Bevölkerungslisten

HStA: Roerdept., 1861, Streit ev.Kirche Budberg in französisch

HStA: Roerdept., 2354, I-III, Conscribierte Arrondiss.Creveld

HStA: Roerdept., 2678, Viehzählung 1809 summarisch

HStA: Roerdept., Domänendirektion, A IV, 3174,3179,3208,3221,3223

StadtA Krefeld: Gerichtsordnung der Gf Moers vom 30.April 1567

Standesamt Rheinberg

Standesamt Rheinberg: Kirchenbücher St.Peter

Standesamt Rheinberg: Standesamtsurkunden

 

 

 

 

 

 




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Zuccalmaglio = Montanus

 

 



[1]  Heintze-Cascorbi: Die deutschen Familiennamen

[2]  die "Rinderbegehrenden"

[3]  Düsseldorfer Jahrbuch Bd.50,1960, S.1-27: Zur Identifizierung der in der Fürstengruft der Lambertuskirche zu Düsseldorf aufgefundenen Gebeine.

[4]  Rhein.Post v.13.4.1956

[5]  NRZ vom 11.7.1959

6  Land und Leute, 1930, Seite 11, Peter Geye (Marienbaum): "Das
     ehemalige .i.Empel ;im Kreise Mörs"

[7]  Jakob Düffel:"Bilder aus der Vergangenheit der Stadt und Festung
     Rees"

[8]  Annalen f.den hist.Niederrhein, 1883, S.1-11, Mooren: "Über die
     Nachkommen der ersten Siedler in der unteren Rheingegend"

[9]  HSTA: Kloster Camp, Urkunden 663: Von Bernhard von Wevort und

seiner Frau Elisabeth kaufte die Abtei 6 Morgen Ackerland, gele­gen in dem "Impelschen Feld" zwischen den Ländereien des Erzbi­schofs von Köln und der Landstraße von Repelen nach Camp, als Allodialgut. 6.März 1400

[10] Xanten Stiftsarchiv, Rep , n,1230; Keussen II Nr. 2391

[11] HStA: Kloster Camp, Akten 187, Blatt 225 V, (Empfangsbuch)

[12] HStA: Kamp, Urkunden, Campenser Chronik anno 1292

[13] HStA: Kamp, Urkunden, 302

[14] Inhaltsverzeichnis im "Copiarum Campense" Kloster Camp,
    übersetzt von Pfr. van Meegen (HStA: Kamp, Akten, 1a)

[15] Möglicherweise ist Genneken von Molenveld die gleiche Person

wie Gottfried von Molevelt, der der Kustodie von Camp zusammen mit seiner Ehefrau Hilla 9 Morgen Ackerland und einen 5 Morgen großen Bruch schenkt. HStA: Kamp Urkunden 263, 6.2.1297(98)

[16] ...bona de Empele, in quibus idem .i.Genekin;us residebat,..

[17] HStA: Kamp, Urkunden 266, 12.8.1297

[18] Mühlenfeldhof, liegt südlich .i.von Impel;man

[19] AFstBentheim: Neuenahr'sche Herrschaften, Alpen, Urkunde 285:

.i.Heinrich von Alpen;, Knappe, belehnt .i.Gerhard de Hesa; mit dem Hofe zu Hees (ter Hese), mit den Gütern Tilmans an der Hesa, desglei­chen mit dem Hofe, den der blinde Geneken besitzt, mit den Gü­tern ter Vore, mit den Gütern opper Louwen, die Henrikus ten Torne innehat und die der verstorbene Arnoldus de Hesa von Jako­bus de .i.Empel ;gekauft hat, sowie mit den Gütern zu .i.Drüpt;. Am 31.7.1337

[20] HStA: Kamp, Urkunden 360, 18.8.1320

[21] AFstBentheim: Neuenahr'sche Hschft., Alpen, Urkunde 285 (s.o.)

[22] HStA: Kamp, Urkunden 685; dito: Kamp-Lintfort, Kloster Archiv:
        Cop.Nr. 57.  Der Text lautet in lat. Schrift übertragen:

"Wy, Geryt van Empel, Jacob van Empel, Arnt van Empel, Johan van Empel, gebrudere, Grita en Mechelt van .i.Empel ;gesustere en ge­bende meyme versameder enycheit en bekenne vaer onss en onsse erfflike nacomelinge en var onser geclaecht en geboesemheyd dat wij .....drahachlike nyn onser ahr vryen wille en geven van al­len aensprake en to segge vredelike en gaetlike verdrage en on­ser en versoert syn de sunderlinge van den sake en rend dye on­ser muymen belen van .i.Empel ;vellachtich wat en van aen to segge an dye aerwürdige gheistlik here an dy en Convict de cloestere van Camp der an den van Cisaab gelegt in de gesachte van Colne......  dat dy off onse ernen aff yema van onser wege ghaev to segge daer van habben sullen op dye Chor van Camp vurh Oecht vyddan die selve Here oen toe segge Avder op onssn geslecht en geboesan also dat .......... Wesen solaen yn dy Custodie van Camp de wy bekenne dat wy ..... syn .... sy onss to hogere en Sllave rechte aen sprake dan wy moen ae dat wy van recht ........ so  ..  ..  aech .....  onss ewekliche en aendra.....  aen gescheit daer van ghescheit also ...  ..... bekome dae wy Geryt Jacob Arne Johan gebroed Griet en mecheele gesustere ....  ...  .......  harichtich syn an Custerie to Camp ....  ...  .... nacomelinge ......  .......  yn sulken recht erkant worden dat wy off ewych var onse nacomelinge en ........  ......  ale wy onss vergedenkt on der heliger eehestaff myt enyge ......  ....  ... ...... sinen sess penning, als to berck yn der stat genge en geve iz, yn dye Custerie vursz En ak venn ...... onss und onse nacomelinge en van onse goboessem sterffe, Ere have syne twelff iaere .., so bekenne wy voer onss en ons navolger recht schul­dich syn dae beste cleet van onser eyn ynwelich en.....  sulle en meye wy ..... losen myt twey schillinge alz gemeynlike to berk gent en geve syn gelyk alz onss aych doe dye here van Camp v...h ene bekgelde brieff geyens hebbe In eyn crych der Wrechen hebben wy Geryt en Jacob van .i.Empel ;onse seyel an desen brieff gehange de wy Arne en Johan Griet en mechelt gebrudt en sustere myt onsen ...  .......  Willen mede to ..... gebruke yn de... Iar van onss here Dusent  vierhondert en ..nc op de helige kirsamont."

     Unsichere Stellen kursiv, unleserliches gepunktet.

[23] Wilhelm Holland: "Die .i.Wachszins;igkeit am unteren Niederrhein,
    besonders im Stift Xanten", Dissertation, Münster 1914

[24] M.Dicks, Camp: ..."Dafür genossen sie den Schutz der Abtei und
    hatten Teil an allen guten Werken des Klosters"

[25] Als .i.Wachszins;igen schenkt sich .... der Kirche von Camp, indem

   er die Hand auf den Altar legt. aus: A Kloster Camp, Cop.47

[26] HStA: Klost. St.Barbara Rheinbg. 1-6, Kopie aus Zehntatlas Xanten

[27] HStA: Oranien-Moers, Akten, 64: In der Liste der Höfe die

durch Burgund oder Geldern Kriegsschäden in den Jahren 1472/7 erdulden mußten, ist auch der Wietgeshof genannt.

[28] Pelden-Clout'sches Archiv: Bn.64 "Die Eheleute Sijbert von

Eyll, Wilhelms Sohn, und Bele gewähren dem Grafen Vincent zu Mörs und Sarwerden, der ihnen den Hof...und den Hof Goert Weit­hijns Hof bei Empell, der jedes zweite Jahr einen Maihammel lie­fert, in der Grafschaft Mörs und im Kirchspiel Repeler verkauft hat, gewähren ihm das Rückkaufsrecht bei vierteljähriger Kündi­gung mit 875 oberl. rhein. Gulden, zu zahlen in Rheinberg oder Xanten unter bestimmten Voraussetzungen.

[29] 1674 wird der Impelmanhof, der seit 1672 leer steht, von den

Bauern Peter Kool und Johann Blyss übernommen und eine zeitlang (bis 1698) mitbewirtschaftet.

[30] HStA: Hauptgericht Moers, II, Justizsachen (a), Nr. 2 Band 1

[31] HStA: Kloster Camp, Akten, 195: Prozeß Kloster Camp % Kool

[32] Der Prozeßakte liegt eine Abschrift des Kaufakts von 1569 bei,
    in dem alle Grundstücke einzeln aufgeführt sind.

[33] HStA: Reg.Moers, VI, Nr.21 Band III+IV, Beiakten der Grundbü
    -cher von Repelen 1754-98, 5 Bände

[34] HStA: Reg.Moers, VI, Nr.7 Band II, Blatt 156 R dort wörtlich:
    Koohl oder Weitien Hof

[35] Kelter, Chronik der Gemeinde Rheinkamp, S.156 ff

[36] Dicks,M., Die Abtei Kamp am Niederrhein, 1913; Urkd 857 HStA

[37] Vermerk in HStA: Reg.Moers VI, Nr. 7 Band II, Blatt 156 V

    Erstbewohner ?: Jan Meulenbroich Darlehn von 700 Tlr bei 

    Steenwyck, am 15.11.1719 durch Obligation fixiert

[38] HStA: Kloster Camp, Akten, Nr. 110, Blatt 9

[39] HStA: Karten Nr. 2759/60 von 1783

[40] Adelhart Zippelius, Das Bauernhaus am unt. dt.Niederrhein, 1957

[41] A.Steeger: Über Bauernhaus und Gehöft am linken Niederrhein,
    in: Rheinische Heimatpflege (Düsseldf.) 7, 1935, S.154 f

[42] A. Zippelius, Das Bauernhaus am unteren Deutschen Niederrhein

[43] HStA: Kloster Camp, Akten, Nr. 110

[44] Dort noch heute vorhanden. Die Leichen wurden m.W. nie

bestattet, sondern dort oben restlos der Verwesung und den Tieren überlassen. Als die Käfige im letzten Jahrhundert wegen Dachreparaturen heruntergeholt wurden, waren sie leer.

[45] Vergleiche dazu die Abgaben der Nachbarn Pliss und Hausmann:

HStA: Camp, Akten, 116: Blatt 13 R und 14 V:Pliesshof:fol:16 Dieser Hof ist an hiesige Abdey Leibgewinn und ein dritte Garben gut; und haltet 69 morgen 73 3/4 ruthen Bauland, 20 morgen 30 ½ ruthen weeydland, hausplatz, gaten und baumgarten 3 morgen 27 ruthen, an busch 3 morgen 27 ruthen, in summa 97 morgen 27 ¼ ru­then ; würkliche besitzerinn ist wittib pliss und ist ihr ao 1779 die  dritte garb auf 12 jahr verpfachtet worden (=d.h. sie hat sich mit  Geld von der Naturalabgabe freigekauft).; Amanua­tiones: 1769 d.27 ten merz Johan Henrich .i.Hausmann ;aetatis 14(?) ; 1780 d. 21.jenner .i.Johan Plis;s alt 3 jahr. (nach anderer Quelle, dem Lagerbuch der Abtei, Kloster Camp Akten 187, hatte die Witwe Pliss 1757 den Impelschen Zehnten gepachtet)

Blatt Nr:...(nicht notiert): Hausmannshof fol Lagerbuch 167

Dieser Hof liegt auf der Hochstraßen ohnweit Stromeurs, ist an hiesige Abdey Leibgewinn und gibt die dritte garb. Gibt zu meurs:
a. an Schatzgeld 1 ort goltgülden
b. für R(?)uhegeld 3 albus
c. für wachtgeld 3 albus
d. ein roeckhuhn
e. monatlich zu meurß einen dienst mit wagen und pferd.

[46] HStA: Moers Gerichte, Hauptgericht Moers, IIa, Nr.2 Band 1:

Nach eigener Aussage in einem Verhör am 22.November 1618 war er 63 Jahre alt.

[47] Erpressung von Geld oder Sachleistungen mit der Drohung der
    Brandstiftung.

[48] HStA: Hauptgericht Moers II, Justizsachen Generalia, Nr.1, Bd.3
    vom 4.11.1606 (Verhör wegen Verrats von moersischen Soldaten)

[49] HStA: Hptgericht Moers II, Justizsachen General.(a), Nr.11 Bd 2
    Blatt 240 ff V+R: Bericht über das Verhör des wegen mehrfachen
    Mordes beschuldigten Johann Pauertz im Jahre 1615.

[50] HStA: KKöln II, Nr.2950; Verhör des '80'-jährigen Arnt Impelman
    zu den Budberger Kirchenverhältnissen und zu seiner Herkunft.

[51] Laut Zitat aus "Die Erbheiraten des Hauses .i.Götterswick;" in den

Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, wurde Budberg nicht an den Prinzen von Oranien, der nur Moers erhalten sollte, sondern ursprünglich an Walburgas Neffen, Adolf von .i.Bentheim ;vererbt.

[52] HStA: Kloster Camp, Akten, Nr.110, Blatt 66 V

[53] Abgedruckt in "Der Niederrhein" Jahrgang 1879

[54] Hauptgericht Moers II, Justizsachen Generalia Nr. 1 Band 3

Kundschaft pro .i.Gerhard Impelman;s:    Am 4.November 1606 (Dienstag) coram Pemphausen et Cantier Scabinis Moersem comparet Gerret Impelmans und hat angezeigt, das er und Geret zu Baken (Baecken) uff Pliß Hoff wohnhaft in vergangenen bauw, in (ein?) feldt meyen gewesen, und das zwehen Soldaten bei sie kommen wehren, und das morgenbrodt mit Inen zu eßen begert, wie sie In­nen solches auch vergunt vor dem Jenigen was Godt verlohnt. In­mittels aber wehre zu Innen komen .i.Beel Rotlehrs; und habe gesagt, das die schantz(en) voll Soldaeten wehren; dasselb hörende, habe producent und Gerrit Baken ein Jeder nach seinem Haus gangen, das aber er die 2 Soldaten verrahtten solle haben, saget solches unbewiestlich der warheit zu wieder zu seien, was er aber deßwe­gen geredet, solches solle Johan Witges und Gerrit zu Backen ge­nugsamb kundigs seien, so er hiemit zu Zeugen praesentirt, mit pit dieselbe darüber abzuhören, so deponiert wie folgt

I. testis:       Irstlich, Johan Witges saget mittelaidtz, daß Impelman an die Schantz an Weitges kommen wehre, und wie Zeugh Innen gefraget, ob er uff wolle, so solle Er die Brugge ufftrac­ken, daruff producent nein geantwortet, sagendt `Ich bin hier komen zuvernehmen, ob hier auch Soldaeten wehren. Ich hab all mit dem Schmidt abgeredt, und will wiederumb nach Hauß gehen, und daselbsten sagen, das sie die brugge auch ufziehen sollen, daß Innen kein Verlust (Uberlast??) geschehe'. Und wisse Zeugh mehr nit davon zu sagen.

II.testis:        Ander Zeugh Gerrit zu Baken deponirt, das er von der .... Rothlehrs von Berck komendt gehört, daß einige Soldaeten uffm Hove wehren daruf er gesagt so will eh nach Hauß gehen und zusehen, das niemandt mehr zu Hauß wehr, dan die Kin­der; aber zu Pliß Hove kommende so wehre der Rumor mit den Sol­daten gethan gewesen, kenne mit warheit nit sagen und hette auch niemahls gehört, das Impelman einigs wissn darab gehabt, damit beschließend.

[55] HStA: Hauptgericht Moers, II, A (Justizsachen) Nr.1, Band 4/181

[56] Reichstaler (Rtlr) = 55 - 60 Stüber = ca. 2 clevische Taler

(nach 1600); 1695 war 1 Rtlr = 78 Albus

[57] Fritz Verdenhalven: Alte Maße, Münzen und Gewichte ..., S.7

[58] HStA: Hauptgericht Moers, II, A (Justizsachen) Nr.1, Band 6

[59] HStA: Hauptgericht Moers, II, A (Justizsachen) Nr.7 Bl 57V-60V

[60] Ruhr = Rur = Ruer = Ror = Roer : Rohr, d.h. Muskete

[61] Zaumzeug

[62] A.Wittrup,"Verfassungsgesch. der Stadt Rheinberg", Diss. 1914

[63] Hof westlich Stromoers

[64] Lambert, Landbote von Repelen, schon 1609 und 1615 erwähnt

[65] HStA: KKöln II, Nr. 2805, Kopie der Wachordnung von 1541

[66] A.Wittrup,"Verfassungsgesch. der Stadt Rheinberg", Diss. 1914

 

[67] HStA: Hauptgericht Moers II, Generalia (a) Nr.1, Band 11

"Johan von Hülß zeigtt claglich an, wie daß Impelman seiner Schwester kindt zum abstandt zuu geben fersprochen siebentzigs vunf dlr, patt denselben ad solutionem capitalis cum interesse anzuhalten. Anwalt übergab Verdragszettell und quitungs und patt ferner nit beschwehrtt zuu werden.

In sachen Johannen von Huls % Impelman ist verglichen daß Beclagter dem Kinde solle herauß geben 12½ dlr imgleichen von 75 dlr pension und wann es zu seinen Manbaren Jahren kommen so solle ihm ahn stat der pension so viell herauß geben davor es nohtig ein handtwerck lehrnen könne. Alles laut davon ertheilten Contracts Actum den 23. oktobris 1641."

[68] HStA: Depos.Rheinberg, B VII 1, Nr. 12

[69] HStA: Hauptgericht Moers, II, Justizsachen (a), Nr. 2 Band 1

[70] Hauptpächter war die Familie Fluecks-Lynden

[71] alte spanische und porugiesische Währung, heute ca. 85 DM(?)

[72] Möglicherweise Sohn des verstorbenen Hauptpächters

[73] Nach M.Dicks, "Die Abtei Camp...", 1913, war das Hofgut Strom-
    moers am 25.5.1617 an Gertrud van der Lynden, Witwe des vorhe-
    rigen Pächters Peter Fluecks verpachtet worden, die es auf Le-
    benszeit behielt.

[74] HStA: Hauptgericht Moers, III, A, Nr. 1 Band 5, vom 16.3.1621

[75] HStA: Kloster Camp, Akten 110, Blatt 60 V+R:

Erkennen ahn .i.Gerhard Impelman; und Beelen meine Hausfraw vor uns und unseren erven rechter redlicher Schuld schuldig zu sein dem ehrwürdigen Herren Abten zu Alten Camp die Summa von Twehundert Daler ieder ad ...... Stüver Bercker (Rheinberger) Währung, die uns ...... streckt und empfangen hebben. Und gelowen wir Gerhard und Belen ehleute vor uns und unseren erven dieße Tweehundert thaler als langh ..... die nicht wiederumb gegeven und betalt hebben, alle Jahr auf Martini ohn unter ....   .....  vortzehen Tagen ....... tho verpensionieren mit thein dlr nemblich vor hundert ..... Dalr. Anno seeßtheinhundert und Achtundtwentichs vor den ersten termin und so folgentz alle Jahr darnach uf den­gleichen? termin, biß wir die hauptsumme widerumb gegeben und betaltt. Und ist uns ehleuten und unseren erven zugelassen dieße hauptsumme in twe verscheidenen terminen wiederumb afzuleggen alle jahr hundert dlr und seine verfallenen pensionen wolgl Herrn Abten ...  ...... sichere gewalt zu .......  .                                 
Und zu versicherung? der pension und der heubtsummen hebben dar­für verpensioniert und verleget? alle unser gereide, Huis und guittern .....  .....  und tho künftiger  nichts ....gesundert umb fall von nitbetalungh sich darahn? ....... und tho derharten int pandungen und pandt ....... . Und wan wir der Loß? thun wol­len sullen sulchs ein Virdel Jahrs vor tag ......  ...... .                                        
Sunder alle argelist Uhrkundt ....... Gerhardt und Belen ...... kommen, hebben ....... und gebeten den zeitlichen .......... binnen Berck umb in ...... nahme daß? obligater tho schweren? und .....  ......  ......  ....  presentes .......  Sohnes De­rech Impelman. Geben Berck den 23. November Anno seeßtheinhun­dert und seivenundtweintichs.(23.11.1627-Dienstags) Herm:Hens Serxderfott?? (Anmerkung, Titel oder Amtbezeichnung unleser­lich)                                       

Item Ich Gerit Küpper heb gesein dat empelman empfangen het twe hondert daller. Dit beken ich vor wartho sein

Dit iß Impelmans merks, ditt merks hatt Deriks der Sohn gemakt.

NB Von dieße obglt Summa hatt Impelman incontinenti seine Credi­tors bezalt, nemblich Peter op der Camp 28½ Dlr, item Nicolaß rudolff Soldaten 19 Rixdlr. Seinem Sohn Arnten Soldat in dat quartier 7 Rthlr. Item Franß Mangelman 7 Dlr berckesch. Unsers Cellerario pro pachta 100 Dlr. Nota der Rthlr hatt gegolden 58 stuver.

[76] HStA: Hauptgericht Moers IIa, Justizsachen Nr. 11, Band 1

[77] Auch wenn dies nicht ausdrücklich so in den Akten genannt ist,

    so lassen doch die Hinweise keinen anderen Schluß zu. In allen
    Akten, in denen Jan Impelman für den Hof spricht, wird immer
    wieder der "Schwieger Vatter" als Hintergrundauthorität er-
    wähnt. In einem Prozeß weist Jan Impelman eine Forderung mit
    dem Hinweis zurück, das sei vor seiner Zeit gewesen, worauf
    sich das Gericht an die Schwiegermutter halten will, weil der
    Schwiegervater tot ist. In Kamp Akten 48 verlangt die Ehefrau
    Beel die Behandigung.

[78] Alle Gerichtssachen in diesem Kapitel unter HStA: Hauptgericht
    Moers IIa, Justizsachen Nr.1, Band 10, 11, 12; 1632 - 41

[79] HStA: Hauptgericht Moers IIa, Justizsachen Nr. 11, Band 1,
    Blatt 259 V+R vom 28.3.1635

[80] HStA: Kloster Camp, Akten 48 für 1637

[81] Wahrscheinlich war der im 2.Teil der Familiengeschichte Impel-

mann genannte .i.Wilhelm Impelman; (Kriegsende 1648-Arnts Brüder) kein Bruder des Arnt Impelman I., sondern beziehen sich die dortigen Angaben auf den hier erwähnten Wilhelm, Arnts Neffen, der freiwillig auf den Hof zu Gunsten seiner Schwester und sei­nes Schwagers verzichtete und in die Stadt Rheinberg übersie­delte, dort die .i.Katharina Kretz; heiratete und später Schöffe wurde. Übereinstimmend dafür die Todeszeit: der eine nach 1663 +, der andere vor 1664 +.

[82] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 68, 69, Randvermerk

[83] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 43, 44

[84] Wahrscheinlich die bei einer Taufe am 28.11.1662 in Rheinberg

genannte Lutgera Impelman; sie ist damit eine Nichte des Arnt
Impelman der nach dem verhängnisvollen Schuß auf den Steuer-
einnehmer nach Rheinberg ging und sich dann in Budberg nieder-
ließ und somit das Verbindungsglied zu Arnt .i.Husman;s bildete.

[85] Franciskus ten Broick, aus Camperbruch (Vierquartieren), stamm-

te also aus der Gegend und war mit den Verhältnissen bestens vertraut. Trat am 10.11.1652 als Novize ins Kloster ein, zeit­weise Prior und Kellner (+ 1684).

[86] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 56

[87] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 32

[88] HStA: Kloster Camp, Akten 218, "Gewinnsgüter im Meursischen"

[89] HStA: Reg.Moers VI Nr.7 II Register der Obligationen:

am 1.5.1698 500 Taler bei .i.Vinman; aufgenommen

am 5.3.1699 1500 Taler bei Erben .i.Knippenburg; aufgenommen

[90] Die allgemeinübliche und auch hier praktizierte Versteigerungs-

art war der "brennende Kerzenverkauf": ein Grundbetrag wurde ausgesetzt und dabei eine Kerze entzündet. Nun konnten die Anwesenden in vorher festgelegten Steigerungsraten erhöhen. Erlosch die Kerze, so hatte der letzte Steigerer das Verkaufsobjekt zum letztgenannten Preis ersteigert.

[91] Kibü Repelen: am 13.6.1711 heirateten Gört Schuirmann und
    Jenneken Küppers

[92] Kibü Repelen: Ehe Jan Spaar mit Trineken Willems (uit gen Raa)

[93] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 98

[94] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 7f, V+R

[95] HStA: Kloster Camp, Akten 110 Blatt 1-6

[96] HStA: Reg.Mörs IV Spez. Nr.230 Vol 1 Blatt 30 ff vom 26.8.1750

[97] Hornemann = Peter Cremer modo Hornemann, Witwer Jenneken Berns,

besaß Hornemann Kate über seine ehemalige Schwiegermutter, Ehevertrag in HStA: Reg.Moers VI, 47 am 27.1.1762

[98] eine Tägliche rothe Boye Sehl..: rote Weste zum täglichen

Gebrauch aus barchentartigem Stoff ("boye"), Bestandteil der Tracht in der Grafschaft Moers

[99] Pülf: entspricht dem heutigen Kopfkeil; damals kleines Feder-
    bett das zwischen Matratze und Kofkissen lag

[100] Kissen

[101] Standard waren 60 Pfund

[102] Mieder

[103] Auf dem Viegen Hof im Dorf Repelen hatte 1752 .i.Evert Vieg;, der

Hoferbe, die Vollwaise Gerdrut Goldberg geheiratet. Als er nach 12 jähriger Ehe starb, nahm die Witwe den Tilman Eickschen vom Eickschenhof in Eick zum neuen Ehegatten. Aus dieser zweiten Ehe stammte .i.Evert Eickschen; genannt Vieg.

[104] Witwer von Trineken Jenk

[105] Heinrich Empelmann ist von Beruf Tagelöhner und wohnte bis zum 4. Kind im Casseler Feld, danach in Neukamp. Die Eheschließung mit .i.Sophia Hessel; sowie die nur wenig später erfolgte Geburt des ersten Kindes fand in Repelen Baerl statt. Johann Heinrich Empelman war der um 1790 gebohrene Sohn Heinrich des Peter Hannessen und der Trinneken Klein-Impelman. Heinrich Empelmann wurde manchmal als katholisch bezeichnet (was ich bisher auch nicht einordnen kann) und sein eigentlicher, bei den Taufen der Kinder mehr­fach benutzter Familienname ist dann auch Klein-Empelmann. Im Laufe der Zeit wurde die Vorsilbe Klein- immer seltener benutzt.
(Johann) Heinrich Empelmann                                .i.Sophia Hessel 
 auch: Klein-Empelmann
* 1790 Repelen                                                            * wann, wo ?
+ 13.05.1831 ertrunken                                              +  wann, Wo?
                                      oo 08.08.1813  Repelen - Baerl
Datum:                         Kinder:                  Paten:
* 17.11.1813                 Trineken    
* 08.08.1815                 Sibilla                     Elisabeth Brückmann,  Heinrich Küpper
* 27.06.1817                 Jakob                     Jakob Faber, Henrich, Schlüter, Wilhelm am Weg, Agnes Nussmann
= 14.07.1817                      
+       1896                      
* 15.09.1819                 Anna                      Sophia Faber, Heinrich Nussmann,
= 26.09.1819                                                Kath.Bruckmann, Heinrich Fromm
* 26.06.1822                 Elisabeth          
= 05.07.1822
* wann ?       6. Kind
* wann ?       7. Kind 
* 25.10.1829                 Georg                     Georg Hessels, Katharina am Weg
= 29.11.1829                      

Der Vater scheint eine tragische Rolle gespielt zu haben, denn ich fand den Vermerk: Henrich Empelmann, Ehemann von .i.Sophia Hessel;s, Tagelöhner aus Neukamp ertrank am 13.5.1831 im Rhein bei Essenberg, wurde am Ufer von Emmerich Eyland ans Land gezogen und dort begraben. Er hinterließ eine Witwe und 8 Kinder. Er ertrank zusammen mit Johann Hoefer, Ehemann von Elisabeth Hackstein, Faßbinder aus Neukamp, 29 Jahre alt. Dieser hinterließ eine Witwe und 2 kleine Kinder. (Mögliche Fragen dazu: warum ertrank er im Mai, wo das Wasser eher harmlos ist?, wurde er nicht auf einem Friedhof begraben?, wie sind die Familienbindungen zur Familie Hackstein, der Sohn Jakob heiratete Henriette Dohmen, Tochter auch einer Elisabeth Hackstein.)
Kinder aus dieser Ehe:
Jakob Empelmann oo 3.11.1839 Henriette Dohmen, erbauten Hof in .i.Duisburg; Neuenkamp, heute Lilienthalstraße;
Anna Empelmann oo 31.1.1841 den 19jährigen Schiffsknecht Heinrich Höffkes aus Lüttringen

[106] Dietrich .i.Klein Impelmann ging ebenfalls nach .i.Duisburg: Hochzeit 20.06.1822 in Beek/.i.Duisburg; Dietrich Kleinempelmann aus Repelen 23 Jahre, mit Margarethe Hahnes, geb. in Alsum, 29 Jahre. Der rechte Vater des Bräutigam, .i.Peter Hannesen; genannt Kleinempelmann tot, der Stiefvater .i.Eberhard Kahman;n und seine rechte Mutter, Katharina Gros Empelmann leben noch und haben obige Heyrath consentiert.
Aus dieser Ehe wiederum ein Sohn:
Hochzeit 17.09.1858 in Beek/.i.Duisburg; Johann Impelmann, 36 Jahre, genannt Hannessen, Fabrikarbeiter zu Alsum, Sohn des + Diedrich Impelmann genannt Hannessen und der + Margarete Hahnesen, mit Elisabeth Fuhr aus Wallach, 23 Jahre.

[107] HStAKalkum: Notar Lepine Rep 2644, Nr.192 Jahr 11 (1802)

[108] HStAKalkum: Notar Lepine Rep 2646, Nr.102 für 1816
    Vertrag fehlt

[109] Stadtarchiv .i.Duisburg;

[110] Vertrag über ersteigertes Ackerland Notar Houben vom
     21.10.1848

[111]  30.April 1567,Gerichtsordnung der Gf Moers,StadtA Krefeld

[112]  20.9.1334 HStA: Moers Landesarchiv Nr.11; LAC 3/234

[113]  HStA:Moers,Gericht Niederbudberg,Protokollbuch,Vermerk unter   

   Datum 30.6.1646

[114]  HStA:Moers Gerichte,Gericht Niederbudberg 1-3,Protokollbücher

[115]  HStA:Reg.Moers,I,Gen.,Nr.33; KKöln II Nr.2811; siehe auch:4

[116]  Hist.A.Stadt Köln:Maria i.Kapitol,Rep.+Hs.1,fol.90 R,91 V+R,92V

   HStA:Reg.Moers VI Nr.181,182 Bl.91-93 V+R,94 R  von 1590

[117]  Hinz,Hermann:.i.Bonn;er Jahrbücher (1962)

[118]  Orignalzitat aus dem ältesten Budberger Kirchenbuch von 1582,

   HStA:KKöln,IV,NR.2536,Blatt 91

[119]  HStA: Karmeliter Mörs, Akten Nr. 3 (15.10.1558);Mörs 

   Landesarchiv Nr.11;LACOMBLET 3/234

[120] HStA: KKöln,II,Nr.2950,Bl.63 V+R; siehe auch: Stüwer,"Die 

   Patrozinien im Kölner Großarchidiakonat Xanten", S.49               

[121] HStA: KKöln II,2953,Bl 23f am 9.2.1789

[122] HStA: KKöln II,2950,Bl 65,66 am 18.9.1673

[123] G.Köhnen:Chronik d.Gemeinde Budberg,S.79

[124] DiözesanA Münster: Depos.Pfarrarchiv Rheinberg Karton 37

[125] HStA: Hauptgericht Moers,IIb-Spezialia,Nr.13

15 HStA: Hauptgericht Moers,IIb-Spezialia,Nr.13

[127] HStA: KKöln II, Nr.2950 , Blatt 70R, 71V

[128] HStA: KKöln II,2950, Verhör vom 8.4.1680

[129] aus: Annalen d.Vereins f.d.Historischen Niederrhein

[130] aus: Gerichtsordnung des Grafen Hermann von Moers,3.4.1567; Arnt

legte seinen Schöffeneid entweder nach obigen Text, oder einer kölnischen Fassung, oder möglicherweise beiden ab.

[131] HStA:Moers Gerichte,Gericht Niederbudberg 1-3

[132] ältere,reifere Dame (nicht Jungfer)

[133] (Ist das möglicherweise die Summe, die im Umschuldungsdokument

von 1627 erwähnt wird?)

[134] HStA: Depos.Stadt Rheinberg Urkunde 47

 A Fürsten  v. Bentheim: Urkunden Neuenahrer Herrschaften, 

 Alpen, Nr.465 und 487

[136] laut Auskunft von "Prinz Oskar" der uns dankenswerterweise

 Einblick in alpische Archivalien gab

[137] Histor.Archiv Stadt Köln: Maria i.Kapitol,Rep + Hs. 1

     s.a. HStA Düsseldorf: Hpt Gericht Moers II, Spez., Nr.132,Nr.99

[138] Es fehlt der Beweis, daß der Wilhelm von 1647 identisch ist mit

     dem des Jahres 1617, es kann auch ein naher Verwandter anderer

     Art sein; die Brudertheorie halte ich jedoch für sehr

     wahrscheinlich.

[139] HStA:Depositum Rheinberg; Ratsprotokolle

[140] Oxhoft : 180 quart = etwas über 200 l; der Name ist uralt und

     leitet sich von den Rindslederschläuchen ab, in den früher Wein

     transportiert und gelagert wurde (Ochsenhaut).

[141] HStA: KKöln II 2836 Blätter 63-65

[142] Kirchenbücher Rheinbg. 4.3.1624

[143] HStA: Hauptgericht Moers II,Generalia (a),Nr.1 : Band 11

[144] HStA: KKöln II 2950 Blatt 8 V+R ; Jan Fyngerhoudt war fremd und

     hatte am 20.12.1630 die Aufnahme in die Rheinberger

     Bürgerschaft  beantragt, in die er am 17.1.1631 neben seinem

     Sohn Wilhelm   aufgenommen wurde, wofür er 6 Rtlr zahlte. Er

     starb vor 9.4.1649.

[145] HStA: KKöln II 2952  und 2950 ; auch: Reg Moers III,Spez 98.1

[146] HStA: Reg.Moers III Spezialia 98I

[147] wie 39

[148] Paul Mast:"Geschichte der Kreissynode Moers"

[149] HStA: KKöln  IV , 2536, Bl 71,ältestes Kirchenbuch Budberg

[150] HStA: Reg.Moers VI 23 III

[151] HStA: Moers Gerichte, Gericht Niederbudberg:
     Gerichtsprotokollbuch 22.9.1682 erwähnt als Gemeinsmann;
     HStA: Depos.Stadt Köln 201 (Erlwein-Bücher) Beschreibung der
     Höfe in Niederbudberg 

[152] wird 1749 als Patin eines Kindes von Johann Heinrich Impelman
     und Gertrud Melters genannt

[153] HistA St Köln: Domstift Akten 486  vom 5.9.1680

[154] Richard Verhuven:"Einquartierungslasten...", aus:Land und Leute 
     Nr.2 von 1930

[155] HStA: KurKöln II, Nr. 2950, Blatt 35 V/R

[156] HStA: Depos.Stadt Rheinberg, B VII 6 Nr. 2

[157] HStA: Reg.Moers III, Spezialia, Nr.101 Band 1

[158]  War verantwortlich für die Verwaltung von Kaffee, Tee, Schoko-
     lade, Zucker, Eier, Pommeranzen und Zitronen

[159] geschlossene, mehrseitige Feldschanze

[160] BistumsA Münster: Depos. Pfarrarchiv Rheinberg

[161] HStA: Moers Gerichte, Gericht Niederbudberg, Nr.1;
     13.3.1720-24.4.24

[162] Im Gerichtsbuch "Gestman" oder "Gästen" von (auswärtiger)

     Schreiberhand verzeichnet, ist der anscheinend richtige Name:

     Ges(s)mann

[163] aus: DER NIEDERRHEIN, Jg. 1878, Wochenblatt für niederrheinische
     Geschichte und Alterthumskunde.

[164] .i.Richter Weiße; war u.a. Richter am Niederbudberger Gericht, ein­

     gesetzt von Moers. Er starb 1791.

[165] aus: DER NIEDERRHEIN, Jg. 1878, Wochenblatt für niederrheinische
     Geschichte und Alterthumskunde.

[166] Tellerbord, Einsteckhalterung

[167] Hängevorrichtung für Töpfe im Kamin, auch für Tischlampen, mit  

     sägeartigem Gestänge

[168] Hakengriff um Töpfe ohne Brandverletzungen vom Kaminfeuer zu 

     holen.

[169] Herdstelle, am Boden oder gemauert mit offenem Kamin

[170] Schultertuch ?

[171] aus dem Anbauprodukt Hanf wurde Leinöl und Flachs gewonnen. Der 

     Flachs wurde weiterverarbeitet um Leinen zu gewinnen wobei auch 

     ein Minderprodukt, "Werg" entstand, aus dem grobes Gewebe

     hergestellt werden konnte.

[172] beyen = eine Art Bibertuch ohne glatte Seiten; sehr warm

[173] In den französischen Bevölkerungslisten von Kamp für das Jahr VII =1799 finden wir tatsächlich eine Familie .i.Roßkamp;. Es lebten dort: Jean (Johann) und Sibille Roskamp, 62 und 59 Jahre alt, wobei der Mann seit Geburt im Ort wohnte, die Frau aber erst vor 21 Jahren zu gezogen war (1778). Er war von Beruf Fabrikant für "eau de vie"

[174] Unter den Käufern wurden namentlich benannt: Ludwig Kahseboom, Trödler zu Rheinberg; Henrich Becker      Porcellanfabrikant zu Rheinberg; Gerhard .i.Drießen;, Schneider in  Rheinberg; Johann Franzen, Käter bei Rheinberg; Ludwig Dominicus, Stadtdiener in Rheinberg; Peter Gitzler, Vierbaumer Heide; Ruth Jochem, Ackersmann; Jan Vierbaum, Vierbaumer Heide; Friedrich Schenten, Orsoy; Hermann Schmitz, Weber in Budberg;  Arnold Wilmsen, Ackersmann Vierbaumer Heide; Josef Rebouillon, Kaufmann zu Orsoy; Peter .i.Hütte;n, Tagelöhner in Budberg; Franz Eickmann, Ackersmann in .i.Winterswick;; Henrich Peters, Priester aus Rheinberg; Henrich Döpers, Ackerknecht in Rheinberg; Derk Winschu, Ackersmann in Orsoy; Peter Heymes, Ackersmann aus der      Moers'schen Heide; Gerhard Kerkenkamp, Ackersmann aus Budberg.

[175] traten in Budberg bei Empelmanns als Taufpaten auf.

[176] ältester Bruder der Mutter Margarete .i.Hennecken;/Louven

[177] Die Familie des Bruders .i.Theodor Queling; bewohnte später dicht am GHH-Werksgelände an der .i.Hüttenstraße ein eigenes Haus. Dessen Söhne stiegen in der Firmenhirarchie auf. .i.Bernhard Queling war Werkmeister im GHH-Montagemaschinenbau und wurde "der dicke Queling" genannt, während sein Bruder Theodor, Meister im GHH-     Brückenbau, "der schwatte Queling" gerufen wurde. Aus:  ".i.Sterkrade um die Jahrhundertwende", in: "Blick ins      Werk", Zeitschrift der GHH

[178] Sie stammte aus der Familie des "Landfrohnen" Riesener die auch den Hofschreiner Ludwigs XVI, Johann Heinrich Riesener hervorgebracht hat. Er war anscheinend ihr Onkel. Ein Teil seiner Möbel, unbezahlbare Museumsstücke, sind heute im Schloss von Versailles zu besichtigen.

[179] HStA: Landratsamt Moers, L.A.Moers 928: in Niederbudberg waren im Jahre 1857 an Handwerksmeistern vertreten: 1 Müller mit 2 Gesellen; 1 Bäcker; 5 Schuh und Pantoffelmacher mit 2 Gesellen; 2 .i.Sattler;; 6 Weber oder Wirker; 10 Schneider mit 4 Gesellen und 3 Lehrlingen; 1 Tischler und Stuhlmacher mit 1 Lehrling; 2 Böttcher; 2 Drechsler; 5 Grob- und  Kleinschmiede mit 2 Gesellen. 

[180] Die Angabe von 88 Jahren beruht auf der amtlichen Sterbeurkunde, ist aber völlig falsch. Zu dieser Zeit wußten die Menschen oft  nicht ihr genaues Alter. Trat dann ein Todesfall ein, hatten grobe Schätzungen für das Alter der Verstorbenen herzuhalten. Fehlschätzungen waren insbesonders dann häufig, wenn ein Mensch in der Fremde starb. .i.Anna Katharina Riesener war am 04.09.1780 geboren worden, also nicht 88 sondern 76 Jahre alt geworden.

[181] Persianer

[182] Familie Vermeegen, Josefstraße 76, 4054 Nettetal 1; die älteste Tochter des Johann Heinrich war mit dem Schneidermeister Hubert Lentzges in Nettetal Schaak verheiratet, beide verstorben. Vor einigen Jahren hatte ich kurzen telefonischen Kontakt. Auskünfte zur Familie Empelmann waren leider nicht zu erhalten und schriftliche Überlieferungen oder Akten/Urkunden zum Hof in Budberg sind wie es scheint nicht mehr vorhanden.

[183] .i.Johann Liffers; (+ 30.01.1904) hatte aus erster Ehe mit Katharina Althoff drei Söhne, Heinrich, der Margarete Elisabeth Empelmann heiratete, sowie Bernhard Eberhard und Friedrich Wilhelm, die beide Schneidermeister wurden. Die zweite Ehe des Johann Liffers mit Gertrud Fischer blieb kinderlos.  Notariatsurkunden unter: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Notar Busch, Rep 4476 Nr. 444, 445, 725, 726.

[184] Frau Ada Rameker wohnt in Rheinberg auf der Xantener Str.79

[185] Nachkommen des Johannes Boymann, * 07.08.1908, finden sich in Wesel auf der Goldstrasse 19. Er war Amts- und Gemeindedirekter der Gemeinde Borth (heute Stadtteil von Rheinberg) und starb am 26.07.1979.

[186] Wenzeslaus .i.Hennecken; oo 3.7.1787 Wilhelmina Katharina Luven in Walsum

[187] BistumsA Münster: Deposit. Pfarrarchiv Rheinberg

 Richard Venn, kgl.preuß.Notar für den Oberlandesgerichtsbezirk

 Düsseldorf mit dem Amtssitz zu Rheinberg.
 Fräulein Maria Empelmann, z.Zt. 44 Jahre alt, ledig, ohne Ge­

 schäft, zu Rheinberg wohnhaft, und der Dechant Gustav Wix,

 kath. Pfarrer zu Rheinberg, als Bevollmächtigter des

 Kirchenvorstandes beschließen folgendes:
Die katholische Pfarrgemeinde zu Rheinberg verpflichtet sich die vorgenannte Maria Empelmann in das Sankt Nikolaus Hospital  aufzunehmen, ihr darin ein eigenes Zimmer einzuräumen, sie in gesunden und kranken Tagen vollständig zu unterhalten und zu verpflegen, ihre Nahrung, entsprechende Kleidung, ärztliche Behandlung und Medikamente und schließlich ein Begräbnis dritter Klasse nach ihrem Tode zu gewähren, ihr fernerhin auf  ihrem Grabe ein Kreuz mit Kruzifix zu errichten und nach ihrem  Hinscheiden bald möglichst 80 heilige Messen für ihre und ihrer Verwandten Seelenruhe lesen zu lassen. Die genannte Maria Empelmann nimmt obiges an und verpflichtet sich, sich der Hausordnung des Hospitals zu fügen und übergibt ihr mit Sparbuch bei der hiesigen städtischen Sparkasse unter Nr.4149 hinterlegte Guthaben welches 5697,91 Mark nebst Zinsen vom 3. Mai 1909 beträgt. Obige ist berechtigt, kleinere Beträge in bar zu verlangen, jedoch insgesamt nicht mehr, als die über den Betrag von 5000 Mark hinausgehen. So weit es Ihre Kräfte gestatten wird sie nach An­weisung der vorstehenden Schwester sich mit an Arbeiten beteili­gen, die der Anstalt dienlich sind. Kirchenvorstandsmitglieder: Wix, Pfarrer, S.R. Dr.Schmitz, L.Berghe von Trips, Hubert Lesaar, Bernhard  Steegmans, L.van Laak, Hermann Baaken.

[188] Wilhelm .i.Mangelmann war Schlosser, + 1949; hatte noch Geschwister: Gerhard oo Schlaghecke (beide mit Kfz tötlich verunglückt);   Heinrich oo Butenbrock,  Grete oo I. mit Johann Krampe, II. mit Jakob Kyll; Helene oo mit Wittmann;

[189] lebt in Oberhausen .i.Sterkrade, Elli Heuss Knapp Stiftung, Teute­burger Strasse, Haus 7/9. Er hat mir berichtet, daß in Orsoy  früher eine Witwe Miss, geborenen Empelmann, auf einem großen Hof lebte, die er als Kind mit seiner Großmutter oft besucht habe. Die Verwandte stammt aus einem unbekannten Familienzweig. Anton .i.Mangelmann; erlebte als Angestellter auf der Zeche Radbor in Dortmund 1938 ein schreckliches Grubenunglück mit, als dort un­terirdisch ein Brand im Stollen entstamden war und die Kohle entzündet hatte. Er gehörte zu den Männern, die den betroffenen Stollen zumauern mußten, in dem über 300 Bergleute verbrannt wa­ren.

[190] lebt in Oberhausen .i.Sterkrade;, Dorstener Str. 238

[191] lebt in Oberhausen .i.Sterkrade;, Bremener Str.29

[192] lebt in Oberhausen .i.Sterkrade;, Dorstener Str. 238

[193] Oberhausen .i.Sterkrade;, Dorstener Str.238

[194] Auf Grund einschlägiger Gesetzgebung ist es heute nicht möglich, Dokumente und andere Archivalien einzusehen, die jünger als 100 Jahre sind. Das Stichjahr steht bei 1875 und ist leider bisher nicht angehoben worden. Forschungen über die Zeit zwischen 1875 und heute sind darum nicht möglich und Informationen können nur auf Grund von Befragungen von Familienmitgliedern gewonnen werden.

[195] lt. Adressbuch 1984

[196] Heiratete einen Zapp und starb um 1945 an Diphterie?

[197] hatte einen Prüss geheiratet

[198] Tochter Ulrike Prüss ist seit 1966 oo mit Erich Bagusch

[199] jetzt: Hanni Völler, Köln Klettenberg

[200] jetzt: Marianne Kirch, Remscheid Lennep, Hackenberger Str.

[201] in Oberhausen verstorben

[202] gefallen

[203] Der kleine Junge war nur wenige Stunden alt geworden und wurde

     in einem offenen Sarg mit einem großen Vergißmeinnicht-Kranz

     auf dem Kopf in der Wohnung aufgebahrt.

[204] jetzt: Gertrud Koppelberg, Gummersbach

[205] Zu französischen Zeit mußte das Geschlecht der Neugeborenen auf

     dem Rathaus durch Vorzeigen bewiesen werden, damit dem

     französischen Staat nicht zuviele zukünftige Soldaten

     entgingen, die sich in den Akten als Mädchen tarnten.

[206] Kirchenbücher: Kamp, katholisch. Paten: Sophia Henrichs und
     Laurentius Warberg

[207] .i.Irmgard in gen Werth hatte am 22.5.1718 den .i.Cornelius Janssen, geheiratet, der sich .i.Hummelten nannte. Möglicherweise war er vorher mit einer .i.Hummelten-Tochter verheiratet gewesen und hatte auf dem Hof gewohnt und war damit wieder mit Impelmans verwandt. Trauzeugen Henrich Henricksen und Heinrich Kroel, genannt Boymann. Aus dieser Ehe am 24.11.1721 Sohn Heinrich.

[208] eigentlich: .i.Cornelius Janssen, genannt Hommelten. Siehe dazu auch Fußnote .i.Irmgard in gen Werth; Familienverhältnisse Ingenwerth  beschrieben in HStA: Reg. Moers, VI Nr. 57, Eheberedung und Hofübergabe vor Notar Haetjens am 27.1.1750

[209] Die reformierte Gemeinde Urdenbach im 17.Jahrhundert, S.128-129

[210] StA .i.Duisburg;: Bestand 92 (Minoriten), Akten, Abt. 28, Nr. 464

[211] HStA: Hauptgericht Moers II b, Spezialia Nr. 13: Prozeß Jörris Bowertz % Gemeinde Budberg

[212] Die Daten sind übernommen aus einer Familienzusammenstellung für das Kirchspiel .i.Walsum;, Lagerorte a. Diözesanarchiv Münster und Stadtarchiv .i.Duisburg.