Haus Schöller

Ehemaliger Oberhof der Abtei Corvey mit nachgeordneten Bauernstellen und zugehöriger Eigenkirche - der heutigen Pfarrkirche von Schöller. Die Familie von und zu Schöller war Corveyer Lehennehmer und damit nur Besitzer, nicht Eigentümer des Hofes. Vermutlich ging diese Familie aus der Ministerialenschicht hervor und übte in der Vergangenheit auf dem Gut eine Art Verwaltertätigkeit (Meier) aus.
Genannt finden wir im Jahre 1182 den "Hermannus, filius Helye et Engerae de Schonlare", als er die Verwaltung eines Hofgutes zu Düssel übernimmt. Die deutliche Nähe von Düssel zu Schöller läßt die Möglichkeit einer Familienzugehörigkeit des Hermann zur Familie von Schöller zu. Eine weitere frühe Nennung findet sich im Jahre 1265. Das Interesse der Familie von Schöller ging dahin, sich eine eigene Herrschaft aufzubauen, was am deutlichsten sichtbar wird durch den Vertrag vom 20. Januar 1430, als die Familie dem Kloster Corvey die Rechte auf alle Einkünfte im Kirchspiel Schöller abkaufte. Die Abtei Corvey trat fortan nach außen hin nur noch bei Neubelehnungen in Erscheinung.
Aus dem Hof entstand im Laufe der Jahrhunderte ein Ritter- bzw. Herrensitz. Nach der Säkularisierung gingen die noch bei der Abtei Corvey verbliebenen Rechte an die Familie von Schaesberg-Thannheim über, den Erben der Familie von Schöller.
Ältester Teil des heutigen Gutes Schöller ist der markante Wehr- bzw. Wohnturm.


Unter dem Grundbesitz Schöller ist der Gutshof einschließlich der zugehörigen Höfe zu verstehen. Dieser Höfeverband darf allerdings nicht mit dem heutigen geographischen Ort Schöller gleichgesetzt werden, vielmehr lagen die dazu gehörigen Höfe geographisch gestreut und lassen sich nach Kießling in drei Gruppen einteilen:

Buntenbeck - 4 Höfe: entstanden aus einem Hof
Obgruiten - 6 Höfe: Birschels
Clevenhaus
Velmans Gut
Scheiffenhaus
Hasenhaus
Schraitzberg
Schöller - 5 Höfe: Peddenbroick
He(re)sbach
Drienhaus (3 Höfe)

In Schöller selber müssen auch noch andere Herren begütert gewesen sein, worauf ein Hinweis aus späterer Zeit deutet: So finden wir z.B. einen Ritter von Cothusen, der Hörige in Schöller besaß: Gf. Otto von Altena (+1262) hatte von Ritter Johann von Cothusen und dessen Sohn Gerhard Hörige gekauft, die Ottos Bruder, Gf. Engelbert I. von der Mark 1265 dem Abt Albero von Werden für 50 Mark überließ.

In dem Werdenschen Register "Censum capitalem soluentes sto Ludghero jure seruitutis" findet sich erwähnt: In Scholere Ecbertus campanarius et frater suus Alibrandus.


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©   Florian Speer 2000